GEZ Kampf geht in die zweite Runde

Einige Leser werden sich vielleicht noch an die erste Runde dieses Dialogs mit der GEZ und Christoph erinnern. Heute sendete er mir die Fortsetzung dieser wahren Geschichte. Er bat mich das zu veröffentlichen und dieser Bitte komme ich nach.

Sehr geehrte Damen und Herren der GEZ, sehr geehrte Damen und Herren des SWR, sehr
geehrte Frau Greiser!

Bezug:
Teilnehmer Nr.: 272 651 405
Ihre Zahlungserinnerung vom 16.05.2010, SWR-Schreiben vom 09.04.2010
Widerspruch:
Ihre Forderungen über 107,88 Euro, die Sie mir in Ihrem Schreiben vom 15.05.2010 über den
Zeitraum November 2009 bis April 2010 stellten , weise ich hiermit zurück. Begründung
siehe weiter unten!
Des weiteren würde ich gerne erfahren, wie sich denn dieser Betrag vom 11.2009 ß? 04.2010
definieren soll. Auf Basis welcher Geräte und auf Basis welcher Personen behauptet man
WAS ICH WO ß?bereitstelleßß Das nur mal generell, dass ich weiß, worum es konkret geht.
Zusammenfassung des bisherigen Dialogs:
1. Forderung eines alternativen Mediendienstes aus Glaubens- und Gewissensgründen
Ich habe Sie in meinem Schreiben vom 15.02.2010 (SWR) ausführlich darauf hingewiesen,
dass ich
a) aus Glaubens- und Gewissensgründen
b) aus Gründen der Logik einer freien demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung
den Mediendienst, der von mir gefordert wird, verweigere, da
a) die Wahrheit als Grundwert für mich eine grundlegende moralische Bedeutung hat
b) die Wahrheit eine der Grundpfeiler einer freien und rechtsstaatlichen Ordnung darstellt.
In diesem Schreiben habe ich auch zur Lösung des Problems einen ß?alternativen
Mediendienstß? gefordert, der sich auf jene Medien bezieht, die sich zumindest um die
Wahrheit bemühen.
Am 17.02.2010 (SWR) habe ich von Ihnen eine Antwort bekommen, dass man diese
Dialogebene verweigere und hiermit einstelle.
2. Der Rundfunkstaatsvertrag definiert auf beiden Seiten Rechte und Pflichten
In der Antwort vom 22.02.2010 (SWR) habe ich daher auf die von Ihnen anscheinend
preferierte konkretere Dialogebene rund um RStV und RGebStV gewechselt. Meine erste
von Ihnen abgelehnte Dialogebene ist damit jedoch keineswegs abgehakt. Sie kann es auch
gar nicht, da der Dialog um den Rundfunkstaatsvertrag und seine Gebührenregelung nur einen
konkreteren äußeren Ring um das gleiche Kernproblem bildet.
Zwangsläufig haben wir uns auch hier festgefahren:
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Sie bezichtigen mich, meinen Teil der Vereinbarung gemäß RGebStV nicht zu erfüllen. Ich
bezichtige Sie, dass Sie ihrem Teil der Vereinbarung gemäß RStV nicht nachkommen.
Sie haben mich schriftlich auf §4 und §9 des RGebStV aufmerksam gemacht, ich habe Sie
meinerseits schriftlich auf den §11 des RStV verwiesen, der dem RGebStV zugrunde liegt.
Sie als Mediensendender sind daher gegenüber den Medienempfangenden zuerst angehalten
ihre Pflichten zu erfüllen.
Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass es Rechte und Pflichten auf beiden Seiten gibt, die
auch von beiden Seiten zu erfüllen sind. Sie beharren jedoch in Ihrem Schreiben vom
19.04.2010 (SWR) incl. 16.05.2010 (GEZ) darauf, dass es nur eine einseitige
Erfüllungspflicht, nämlich die eines Medienempfangenden gemäß RGebStV gäbe.
Sie stellen in diesem Schreiben des weiteren meine Ansichten als eine ß?persönliche
Meinungß? dar. Ich weise Sie darauf hin, dass in einer freien, demokratischen und
rechtsstaatlichen Demokratie
a) der Wahrheit der Berichterstattung
b) der Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten
eine viel zentralere Bedeutung zukommt als dass es nur eine ß?persönliche Ansichtssacheß? sein
könnte. Der Wahrheit liegt außerdem weniger eine Meinung, sondern viel eher eine
Willensentscheidung zugrunde.
Da ich die Gegenseitigkeit, Sie hingegen die Einseitigkeit der Pflichten rund um den
Rundfunkstaats- und -gebührenvertrag sehen, kommen wir auch an diesem Punkt nicht mehr
weiter.
Bleiben wir also auf der konkreten Ebene und definieren nun genauer die Schicht, die sich
zwischen dem Kern und dem bisherigen Ring legt und vielleicht unsere Diskrepanzen genauer
beleuchtet, den Informationsfilter.
3. Schutz der Schwachen und Minderheiten, Zugangserschwerung oder Zensur?
Ein Informationsfilter kann in einer Demokratie sinnvoll sein und z.B. in Form einer
Zugangserschwerung für Junge oder Kranke existieren ohne gleich Zensur darzustellen. Ich
verweise auf den JMStV (Jugendmedienschutzstaatsvertrag) §4 und 5: Unzulässige und
entwicklungsbeeinträchtigende Angebote.
Wenn dieser Informationsfilter aber bei den konventionellen Medien in der allgemeinen
Berichterstattung stattfindet, dieser Filter des weiteren einer der Hauptgründe des Aufstiegs
der nicht GEZ-finanzierten, meist weitestgehend ehrenamtlich und aus ßberzeugung
agierenden alternativen Medien ist, dann muss man sich spätestens die Frage stellen: Sind
wir, das Volk, jung oder krank, so dass der Souverän in einer Demokratie selektiv von
bestimmten politischen Entscheidungen, Geschehnissen und Folgen abgeschirmt werden
müsste?
In JMStV §5, Absatz 6 steht ausdrücklich: Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen,
Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei
Telemedien, sowie ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder
Berichterstattung vorliegt.
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Es wird also ausdrücklich ausgeschlossen, dass der Jugendmedienschutz als Begründung
zum Filtern des politischen Zeitgeschehens herhalten kann. Die berechtigten Interessen sehen
wir konkret an der zunehmenden Verbreitung der alternativen Medien, sie definieren sich aber
ganz zentral dahingehend, dass der Bürger einer Demokratie nun mal zur
Entscheidungsfindung eine transparente Darstellung der Geschehnisse benötigt. Diese
zu unterschlagen, nennt sich Zensur und macht die Demokratie zu einer Farce.
Eine mögliche Begründung Eurerseits bzgl. der zu beobachtenden Zensuraktivitäten könnte
lauten: ß?Die Wahrheit ist zu wahr um wahr sein zu dürfen, also zeigen wir Verantwortung
gegenüber dem Bürger, der das womöglich nicht verkraften kann!ß? Diese Einstellung ist
aber in einer Demokratie wie Deutschland nicht zulässig. Des weiteren: WER bestimmt denn
darüber was zu wahr ist um wahr sein zu dürfen und damit unterschlagen oder gesendet wird?
Die konventionellen Medien in Eigenregie? Oder sind es mal wieder die Mächtigen, die den
Informationskanal nötigen?
Wem dienen Sie? Dem Volk, wie es sich eigentlich für eine Demokratie gehört, den
Machthabern wie es in einer Diktatur üblich ist oder dem Mamon?
ßberlegen Sie gut: Da wir, das Volk, in Deutschland den Mamon über den Mediendienst
einbringen und dieser nicht wie in vielen anderen Ländern durch einen harten
Konkurrenzkampf erwirtschaftet werden muss, wiederhole ich meine Frage:
Wem dienen Sie?
Warum wird zensiert? Auf welcher rechtlichen Basis?
Artikel 5, Deutsches Grundgesetz: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nebenbei noch: Eine Zensur findet verschleiert auch dann statt, wenn ungefilterte
Informationen z.B. erst spät nachts oder am frühen Morgen ausgestrahlt werden, wenn
nahezu jeder arbeitende Bürger schläft. Dies dann als statistischen Wert oder zur
Rechtfertigung heranzuziehen, man habe es doch mal gesendet, ist lächerlich und ändert an
dem beweisbaren Umstand der Zensur nichts.
Hörige Medien können eine Fatamorgana aufspannen und den Leuten vorgaukeln, dass sie
genau vor Ihnen liegt, sie können eine Oase mit einer Tarnkappe versehen und den Leuten
vormachen es gäbe sie nicht. An den Fakten ändern diese strategischen und organisiert
stattfindenden Irreführungen nichts. Sie sind den konventionellen Medien nachweisbar und
der Erfolg der alternativen Medien ist in diesem Zusammenhang keineswegs
verwunderlich.
Die strategische mediale Irreführung eines Volkes (Propaganda) wie wir es derzeit in den
GEZ-finanzierten konventionellen Medien erleben müssen, hat mit einer freien und
demokratischen Grundordnung nicht viel gemein.
Wenn bedeutende Redakteure der konventionellen Medien sich bei Bilderberger und
Trilateralen Veranstaltungen einerseits treffen, andererseits keine Reporter der
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konventionellen Medien vor Ort weit und breit zu sichten sind, obwohl die bekanntesten und
mächtigsten Persönlichkeiten sich hier treffen und Dinge besprechen, was ist das dann?
Wenn Ahmadinedschad Statements abgibt, wo es ja mittlerweile um Krieg und Frieden geht
und diese werden uns, dem Volk, vorenthalten oder sogar verfälscht (Vernichtung Israels!)
was ist das dann?
Ist das die Grundlage: §5 JMStV?
Oder ist Zensur und Lüge vielleicht bereits das Fundament ß?nationaler Sicherheitß? geworden,
dem Argument, dass nach 9/11 für alles herhalten muss was sich auf rechtsstaatlicher Basis
nicht mehr begründen lässt? Welche und wessen Sicherheit meint man? Bitte artikulieren!
Ist das also Demokratie?
Sie verweigern den Dialog über grundlegende Werte wie die Wahrheit und stellen diese als
ß?Meinungß? dar, Sie ignorieren den Dialog darüber, dass Rechte und Pflichten auf
Gegenseitigkeit beruhen. Sie filtern Informationen, die weit über das hinausgeht was sich als
Zugangserschwerung zum Schutz von Jugend, Kranken oder Minderheiten begründen ließe.
Ich wiederhole meine Frage oben:
Für wen und warum tun Sie das? Wem dienen Sie?
Weichen Sie der Frage nicht aus? Wenn Sie mir jetzt erzählen wollen, dass bestimmte
übergeordnete Ziele bestimmte untergeordnete Handlungen rechtfertigen, dann führt uns das
nur wieder zurück auf den Kern, den Sie sich weigern mit mir zu diskutieren.
Wenn Sie mir jetzt z.B. wirklich erzählen wollen, dass ß?Drug-Trafficingß? in Afghanistan,
ß?Rendition-Flightsß?, Entführungen und Folter von Menschen zu rechtfertigen seien um
übergeordnete Ziele zu verwirklichen, dann werden wir uns in unserem nächsten Schreiben
auch über dieses Thema ausgiebig unterhalten müssen.
Falls Sie mit mir vor Gericht wollen, weil Ihnen weder
a) die Diskussion um die Wahrheit noch
b) die Diskussion über die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten noch
c) die Diskussion über die Rechtmäßigkeit und Hintergründe Ihrer Zensur noch
d) die Diskussion über die Rechtfertigung übergeordneter Ziele
gefällt, Sie weiterhin der Meinung sind, dass Sie jeden Bürger ohne jede moralische Prämisse
zum Mediendienst zwingen dürfen, immer zu. Ich bin sehr gespannt, wie die Gerichte unseren
Dialog beurteilen werden!
*****, 22.05.2010, Christoph ***** (auf Wunsch des Autors zensiert, ist der Redaktion aber namentlich bekannt)


52 Responses to GEZ Kampf geht in die zweite Runde

  1. Sumy sagt:

    Zwang Abo auf Propaganda.TV?!
    Kommt dann auch weniger Verblöd… ähh Werbung?

    Am besten wird jedem Bürger noch vorgeschrieben, dass er jeden Tag gewisse Sendungen anzuschauen hat. Überwacht wird das mit einem Augenscann und Finger permanent auf dem Scanner bis die Sendung vorbei ist und man sicher sein kann, dass der Patient.. ähhh Bürger auch die volle Dosis abbekommen hat

    Diese Provokation lässt sich nur noch dadurch steigern, dass man die GEZ den Großverdienern erspart, Sie können sich ja privat „freikaufen“ wie bei der Krankenversicherung…

    „Am zuverlässigsten unterscheiden sich die einzelnen Fernsehprogramme noch immer durch den Wetterbericht.“

    Woody Allen

    Wer Sarkasmus findet, darf Ihn behalten

    LG

  2. Jana_Knops sagt:

    Also ich hatte gerade diese Diskussion über die GEZ Gebühren mit meinen Kollegen (Schlafschafe) Die finden das voll in Ordnung und gerecht. Sie sind da absolut dafür. Die ohne Fernseher wären ja eh absolute Minderheit….
    Dann haben sie noch ein bisschen allgemein rumgemeckert und als ich daraufhin fragte ob sie denn schon mal bei ner Demo waren anstatt nur zu schimpfen, zuckten alle mit den Schultern und dann kam der lapidare Kommentar – Du kannst ja eh nix verändern. Lohnt sich nicht.

    Was will man da tunß?!!!

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