Gesetze eine Frage des Preises?

Gesetze sind geschaffen um den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. Eigentlich sollten diese für jeden gelten, allerdings wird mittlerweile zuerst der Profit errechnet und wenn die Summe stimmt, braucht die Politik sich offensichtlich nicht an selbige zu halten. Wie jetzt mitgeteilt wird, hat sich das Brechen von Gesetzen für die deutsche Staatskasse gelohnt. Dürfen Steuerbetrüger dann nicht ebenso errechnen, ob sich ein brechen der Gesetze lohnt?


Eine ganze Reihe von Gesetzen wurden gebrochen, als die gestohlenen Daten auf den CD s gekauft wurden. Wie kann ein Staat, der die eigenen Gesetze für Profit nicht beachtet, von seiner Bevölkerung anderes Handeln erwarten?

Waren die zwei Milliarden Euro, erwartete Mehreinnahmen das wert? Was kann der Staat noch an Gesetzen beugen oder brechen um den Haushalt aufzupolieren?

Bereits die ßberschrift verniedlicht dieses Vergehen:

Steuer CDs waren gutes Geschäft

Für die deutsche Staatskasse hat sich der umstrittene Kauf von gestohlene CDs mit Bankkundendaten offenbar gelohnt – sie kann sich fast zwei Milliarden Euro erhoffen. [1]

Bereits in dem Satz unter der ßberschrift wird der Rechtsbruch klar betitelt. Der Kauf von gestohlenen …..
Von gutgläubigem Erwerb darf hier nicht ausgegangen werden, da bekannt war, dass die Daten gestohlen waren. Es handelt sich hier also um einen klaren Rechtsbruch.

Ist Willkür heute das Mittel der Wahl? Darf ein Rechtsbruch ausgeübt werden um einen anderen zu entlarven?

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich bin auch gebeutelter Steuerzahler und befürworte nicht das Privileg einiger Schwerverdiener, Ihr Geld außer Landes zu schaffen und damit die Allgemeinheit zu belasten. Allerdings bin ich der festen ßberzeugung, dass wir nicht zulassen dürfen, dass die Regierung Gesetze willkürlich beugt – nach gut Dünken.

Heute geht es um Steuerhinterziehung, morgen vielleicht um die Meinungsfreiheit, welcher im ßbrigen gerade erst kürzlich auch ein weiterer Maulkorb verpasst wurde.

Der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB wurde still und heimlich in der Vorweihnachtszeit etwas modifiziert und die Frage bleibt auch hier, ist es im Zweifel willkürliche Auslegungssache?

Aus einer E-mail von Peter Boehringer:

Die alte Fassung in Auszügen:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die neue Fassung in Auszügen:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Es wirkt wie ein schleichender Prozess, den Wandel in einen totalitären Staat.

Carpe diem

Nachtrag: Nicht zu vergessen, Frau Merkel spricht von Krieg in Afghanistan. Habe ich eine ßnderung des GG verpasst? Deutsche Armee im Krieg? Ich dachte das ist verboten?

[1] http://www.20min.ch/finance/dossier/bankgeheimnis/story/Steuer-CDs-waren-gutes-Geschaeft-22466224


6 Responses to Gesetze eine Frage des Preises?

  1. MCExorzist sagt:

    Wenn es nicht so menschenverachtend wäre müsste ich über diesen ganzen Dreck lachen. Unser Grundgesetz wahr und ist nichts anderes als ein ungedeckter Scheck, es ist einfach nichts wert weil es von Betrügern ausgestellt wird!

    Das Merkel vom Krieg spricht… wem wunderts? Ist doch dieser Guttenberg angeblich bei den Protokollen der Weisen von Wikileaks im besonderen von den USA gelobt worden, da kriecht man auch mal gerne mit wenn es um Anerkennung geht.

  2. bauagent sagt:

    Der Volksverhetzungsparagraf ist eines der übelsten ( neben der gender mainstream Gesetzgebung von 2001 ) Novellierungen überhaupt.

    Er ist ein weiterer Akt der massiven Gleichmachung aller EU Bürger im Tandem mit dem gender mainstream zum geschlechtslosen Roboter.

    Das sowohl diese Novellierung, als auch das gender mainstream ohne Murren hingenommen wurde zeigt, dass das Konstrukt EU zutiefst totalitär ist, weil kaum einer Notiz davon nehmen konnte.

    Schleichend wird gerade unsere Schrift von den Feministinnen von Bürger u. Bürgerinnen auf BürgerInnen geändert und niemand merkt es. In den ersten Kindergärten wird die Behauptung aufgestellt, dass das Geschlecht in der Frühphase der kindlichen Entwicklung noch gewählt werden kann. Fibel die von Frau vonderLying gedruckt wurden, konnten erst nach massivem Protest aus den Kindergärten entfernt werden.

    Beide Gesetze zusammen machen erst die Idee der Knechtung und des „neuen Menschenbildes“ klar.

    Es ist abartig!

  3. Vonderklippe sagt:

    Tag Leute,

    ich habe mir die Veränderung Paragraphen mehrmals durchgelsen und kann irgendwie keinen unterschied erkennen. Fragwürdig erscheint mir da als erstes wieso man „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ schreibt aber mehr auch nicht. Vermutlich fehlt mir da gewisse Information. Vllt kann mir da jemand auf die Sprünge helfen, wieso diese ßnderung so ein gravierenden unterschied macht.
    Einen schönen Sonntag noch
    Lg

  4. EuroTanic sagt:

    Solange Gesetze nicht für alle gleichermassen gelten kann es keine Demokratie geben. Alleine die Immunität der Abgeordneten wiederspricht diesem Prinzip. Wir haben demzufolge nie eine Demokratie gehabt.

  5. fraitak sagt:

    @4

    so sieht es leider aus,
    es gibt viele Unternehmer die die Rezession nach
    2001 nur unter Einsatz ihrer Stillen Reserven
    durchstehen konnten.
    Ein Zumwinkel ist da leider nur ein Aufmacher gewesen, jetzt aber mal durchgreifen zu dürfen, können.
    Zumal BRD aka Frankfurt ja in keinster Weise eine
    Steueroase darstellt, aber eben nur für….. das doppelte Lottchen.
    An alle klein Steuersünder die nich auf den Cayman Insel und dergleichen ein Depot haben, mit freundlicher Genehmigung des Bundesverfassungsgerichtes zahle Steuer oder begebe dich direkt in den Knast 😉

  6. eherzel sagt:

    @3

    versuche es mal so zu lesen:

    „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen [..] Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe [..] zu [..] Willkürmaßnahmen auffordert“

    Anders ausgedrückt, ich rede auf andere Leutz ein, einen Generalstreik zu mobilisieren, weil ich unzufrieden bin mit der Politik, dann kann man dies durchaus mit diesem Paragraphen bezeichnen, ergo kann ich nach diesem Paragraphen auch verurteilt werden!

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