Warnung: Krise bei der Altersversorgung

Wer heute noch auf die klassische Lebensversicherung setzt um seinen Lebensabend entsprechend in Würde zu verbringen, sieht sich immer größeren Problemen gegenüber. Der Gesetzgeber schraubt im Hintergrund an den Gesetzen und das Nachsehen könnte der Sparer haben. Drei wichtige Punkte sollte man im Augenblick auf jedenfall im Auge haben, sonst könnte aus dem ruhigen Lebensabend schnell ein Alptraum werden. Altersarmut wird ein großflächiges Problem und der Sozialstaat wälzt immer mehr Verantwortung auf die Bürger ab.


Nicht nur, dass die Regierung das Rentenalter sukzessive erhöht in Richtung eines biblischen Alters, auch die privaten Vorsorgen wie Riester, Lebensversicherungen und Immobilien bergen ein hohes Risiko. Bereits seit Jahren versuche ich die Leser für diese Themen zu sensibilisieren und wir reden nicht von einem neuen Fernseher, sondern der Altersvorsorge.

Lebensversicherer haben ein erhebliches Problem, nicht nur durch die Verträge mit hohen Garantiezinsen, welche mittlerweile durch ein Gesetz deutlich reduziert wurden. Die Versicherer müssen im Augenblick einen Spagat wagen, zwischen erlaubter Risikoklasse und Rendite, was in den meisten fällen bei ausreichender Diversifikation ein echter Drahtseilakt ist.

Hinzu kommt noch das Solvency II Gesetz, welches ab 2013 bindet die Eigenkapitalquote von Versicherungen, Fonds etc regelt. Bei Immobilien muss die Quote auf 25% gebracht werden. Viele Versicherer und Finanzinstitute haben ein Leveraging, was jedem ßkonomen eine Gänsehaut auf den Rücken zaubern dürfte. Wenn hier der Abverkauf beginnen sollte, müssten erhebliche Neubewertungen in den Bilanzen stattfinden und dann wären auch Pleiten nicht ausgeschlossen. In wie weit dann die CDS wieder in den Fokus rücken und eine weitere Krise auslösen ist schwer zu sagen, durch die sehr intransparente Gestaltung dieser Finanzmarktinstrumente, welche auch liebevoll finanzielle Massenvernichtungswaffen genannt werden.

Für den Bereich Immobilien empfehle ich meinen Artikel „Finanzkrise : Immobilien als sicherer Hafen?„, wo die größten Gefahren ein wenig erklärt sind. ßber die Suche in der rechten Sidebar, lassen sich auch noch weitere Artikel zum Thema finden, wie zum Beispiel Gesetzentwürfe zu Zwangsdämmung etc. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass das Wort Immobil bereits enthalten ist. Sollte das Lastenausgleichsgesetz zum tragen kommen, dürfte es besonders hart jene treffen, die mit Mietobjekten versuchen den Lebensabend zu finanzieren.

Nun noch zurück zu den Lebensversicherungen. Im Archiv gibt es bereits mehrere Artikel zur ßnderung des § 89VAG, welcher bei drohender Insolvenz, Lebensversicherer von der Auszahlungspflicht entbinden kann. Hierzu heisst es in dem Gesetz:

ß? Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.ß?

§ 89 VAG

Diese Hintertür wurde sicher nicht aus Spass dort eingebaut und ein scharfer Blick auf die Lebensversicherer rückt mir doch manche Sorgenfalte auf die Stirn. Wer befürchtet, dass seine Kapital-Lebensversicherung in zu weiter Ferne liegt und dass diese nicht mehr zur Auszahlung kommt, ist beim Verkauf gut beraten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein guter Bekannter von mir, hatte durch LV-Doktor einen „erheblich höheren Rückkaufswert bekommen. Es gibt unterschiedliche Anbieter dafür, allerdings kann ich nur von diesem sagen, wie es gelaufen ist.

In der Welt gibt es heute einen entsprechenden Artikel zur Altersvorsorge, wo einige der Thematiken angesprochen werden. Hier heisst es:

Die Altersvorsorge der Deutschen ist in Gefahr
Die Versicherungen wissen nicht mehr, wo sie das Geld ihrer Kunden anlegen sollen: Europäische Staatsanleihen gelten als unsicher ß? oder werfen keine Rendite mehr ab. Nun soll die Politik helfen.
[…]
Neue Eigenkapitalregeln
Sein Unions-Pendant Flosbach kritisiert in erster Linie die auf der EU-Ebene ausgearbeiteten neuen Eigenkapitalregeln für Versicherer. „In Solvency II sind eine Reihe von Fehlern drin.“ Dadurch könne noch mehr Druck auf die Versicherer entstehen. „Es ist zum Beispiel völlig verrückt, welche Kapitalanforderungen Solvency an Immobilieninvestitionen legt.“[1]

Fazit: Wer noch an die Worte von Norbert Blüm glaubt, wird zumindest keine schlaflosen Nächte haben bevor es scheppert, jedoch könnte es ab da ungemütlich werden. Der Staat kann seiner Versorgungspflicht offensichtlich nicht mehr im entferntesten nachkommen und so sind Sie gezwungen, sich selbst Gedanken zu machen. Eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht, dafür spielen zuviele Faktoren eine Rolle, aber der gesunde Menschenverstand und einige Informationen helfen durchaus weiter. Bereits zu Beginn der Krise waren große Versicherer wie AIG lebensbedrohlich verletzt und konnte nur durch dramtische Rettungsaktionen stabilisiert werden. Aufweichen der Bilanzierungsregeln und andere Kniffe halfen bis an den jetzigen Punkt. Die Stunde der Wahrheit wird jedoch kommen und daher, benutzen Sie Ihren Kopf und hoffen Sie nicht auf einen gesegneten Lebensabend durch den Staat.

Carpe diem

[1] http://www.welt.de/finanzen/altersvorsorge/article106591741/Die-Altersvorsorge-der-Deutschen-ist-in-Gefahr.html


34 Responses to Warnung: Krise bei der Altersversorgung

  1. Habnix sagt:

    Ein Wort zur Klarheit hätte ich gerne.

    Bekommt man die normalen Beiträge für eine Versicherung, im Fall der Fälle, dann nicht mehr zurück ?

  2. tugrisu sagt:

    Da weder der Zins aus sich selbst heraus mathematisch möglich ist,
    noch es eine „Wertaufbewahrungsfunktion“ (anhalten der Alterung, also der Zeit) gibt, wird es folgerichtig einen Ausgleich (Crash, Inflation) geben.
    Dabei wird der Wert der gesamten entstandene Geldmenge wieder dem Ausgangswert, nämlich NULL, angepasst.
    Da der Geldwert keine naturgesetzliche Konstante ist, noch an eine solche gekoppelt ist (Wirtschaftsleistung), besteht dieser Geldwert rein Ideell, also naturgesetzlich NULL.

    ALLE kapitalbildenden Versicherungen und sonstigen „Wertpapiere“ sind davon direkt betroffen!

  3. Habnix sagt:

    Wenn man die Beiträge nicht mehr zurück bekäme, wäre das Spiel ist aus.Es müsste dann eigentlich alles Pleite gehen und sich alles überschlagen.

    Jeder versuche dann wenigstens sein Geld zurück zu bekommen bevor die Tür zu geht und nichts mehr da ist.

  4. tugrisu sagt:

    du bekommst im fall der fälle gar nix!
    wenn du jetzt kündigst, bekommst du den rückkaufswert. und der ist schon geringer, als das eingezahlte. aber weniger ist immer noch mehr als nix!

  5. tugrisu sagt:

    genau…. den letzten beissen die hunde….

  6. Jens Blecker sagt:

    Wie gesagt mit dem LV dok hat ein Bekannter nahzu das komplett Eingezahlte bekommen.

  7. tugrisu sagt:

    wie viel man vom dem eingezahlten raus bekommt, richtet sich nach der bisher verstrichenen zeit seit vertragsabschluss. je länger, um so mehr bekommt man man von dem eingezahlten wieder. deinen worten entnehme ich, daß auch dein bekannter eben NICHT alles eingezahlte zurück bekam.

  8. Irmonen sagt:

    habe es schon mal gesagt:
    Allein die DM / Euroumstellung hat einen Kaufkraftverlsut von Minimum 50% für Alltagsbedarf herbeigeführt, auch Teuro genannt.
    Alleine dadurch sind die staatlichen Renten schon halbiert und die Altersarmut für weite Teile der Bürger gesichert.

    Lebensversicherungen und LVBezieher leben auch von der Arbeit anderer (leistungsloses Einkommen) und verteilt zudem von unten nach oben um – Aktienbesitzer, Mangergehäller, Versicherungsvermittlungsboni.

    mein Fazit: weiterarbeiten bis zum „gehtnichtmehr“

  9. Habnix sagt:

    Bei drohender Insolvenz gilt dann $89 VAG ?

    Kann man dann zeitweilig keine Beiträge zurück bekommen ?

    „ß? Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.ß?

    – § 89 VAG

  10. tugrisu sagt:

    genau. steht ja da. selbst wenn der versicherungsfall eintritt, bekommst du nix (Versicherungsleistungen)! du musst aber trotzdem weiter zahlen…. also schlechtem geld noch gutes hinterher werfen.
    bei einer lv bekommt man bei vertragsabschluss eine tabelle mit den rückkaufswerten für jedes jahr. alternativ bekommt jeder eine mitteilung im jahr von der versicherung, wo alles genau aufgeführt ist. eine lv kannst du immer kündigen, und zwar so, wie du zahlst. bezahlst du einmal im jahr, dann kannst du zu diesem termin kündigen (ist doof). zahlst du monatlich, dann jeden monat (besser). in beiden fällen erhälst du den rückkaufswert + eventueller überschussbeteiligung.

  11. Habnix sagt:

    Ist das sicher müsste eigentlich eine Enorme Kündigungswelle auf die Versicherer zu kommen.

  12. um in etwa festzustellen was beim abschluss der lv schon für provisionen der bank mal weg ist solltest du den eingezahlten betrag abzüglich dem barwert rechnen, dann sieht man die enorme verwaltungsgebühr. investiert die lv das geld in fonds, gibts für die bank noch Kick Back provisionen. Die meisten versicherten halten die laufzeit finanziell nicht durch und kündigen die lebensversicherungen. Die bank hat aber bereits schon zuvor die gebühren bei abschluss kassiert.

  13. Habnix sagt:

    Okay, jetzt wissen wir mehr und Danke.

  14. tugrisu sagt:

    das weiss aber kaum jemand…. und die, die es wissen, haben schon gekündigt…

  15. wobi sagt:

    „Altersarmut wird ein großflächiges Problem und der Sozialstaat wälzt immer mehr Verantwortung auf die Bürger ab.“

    Bei gleichbleibenden Sozialabgaben, hurra ^^

  16. Fnord23 sagt:

    Hallo in die Runde!
    Ich bin hier hin und wieder Mitleser.
    Ich komme aus der Branche, bin aber vor ca. 5 Jahre aus dem aktiven Vertrieb von Altersvorsorgeprudukten ausgestiegen.

    Wenn ich eine Anfrage erhalte, bekommt der Kunde eine Beratung. Ich hatte auch schon den Fall, dass ein Kunde mich als Spinner bezeichnete und dann seine Riester beim Wettbewerber platzierte. Na dann…

    Fazit: Man kann keinem helfen. Man kann nur aufordern endlich selbst zu denken. Da dieses Bildungssystem aber darauf ausgerichtet ist, das selbständige Denken ab zuerziehen,…..
    Bei ca. 10% der Leute klappt das nicht, und die treffen sich dann auch hier.

    Zum Thema: Der §89 ist in der Branche so gut wie keinem bekannt, weil auch das Gesetz keiner kennt.

    Die Interpretation ist wohl nicht ganz korrekt:
    Natürlich muß keiner weiter einzahlen, im Fall der Fälle. Es geht darum, dass der Fall der Fälle eben kein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. eine Beitragsfreistellung nach sich zieht.
    Die normalen Fristen der Beitragsfreistellung bleiben davon unberührt. Das wird bei jährlich bezahlten Verträgen zum Problem.
    Bei monatl. bezahlten Vertägen (die Regel), kann ich sowohl eine Beitragsbefreiung, als auch die Auszahlung(Kündigung) zum nächsten 1. mit einer Frist von 4 Wochen verlangen.

    Ich lese das so: Wenn der Fall eintritt und eine Kündigungswelle droht, dann kann die Auszahlung verweigert werden. Das ist betriebswirtschaftlich verständlich, weil die Gesellschaften Assets verkaufen müßen, um liquide zu sein. Das wird aber wohl dann nicht möglich sein.
    Das Recht der Beitragsbefreuiung besteht weiterhin. Aber dann ist eh Ende, weil ich mir sicher bin, dass heute schon die laufenden Einnahmen zur Auszahlung benötigt werden.
    Abgesehen davon funktioniert das Geschäftsmodell der pivaten Vorsorge doch nur bei zunehmender Zahl junger Einzahler. Das trifft auch auf die private KV zu.

    VG aus Sachsen

  17. Jens Blecker sagt:

    O-Ton §89 VAG :

    Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe
    weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.

    http://iknews.de/2010/12/03/pragraf-89-vag-gefahr-fuer-kapital-lebensversicherungen/

  18. Fnord23 sagt:

    Hallo Jens Blecker,
    vielen Dank für Eure unermüdliche Aufklärungsarbeit.

    (Wir sind nicht auseinander, sondern ziehen nur unterschiedliche Schlußfolgerungen.)

    Ja, genau das meinte ich. Die Pflicht der Beitragszahlung hast du als Inhaber der Verträge. Logisch. Das diese Verpflichtung durch die zwangsweise Herabsetzung nicht berührt wird ist auch klar. Also du hast dadurch kein außerordentliches Kündiungsrecht. Darum geht es.

    Wo Pflichten sind, sind auch Rechte. Das Recht der vertaglich vereinbarten normalen Kündigunsfristen wird davon aber nicht berührt. Das gilt weiter.
    ßndert aber nichts an der Tatsache, dass das Besparen der Verträge finanzieller Blödsinn ist.

    Aber das muß jeder selbst entscheiden. Oder?

  19. Fnord23 sagt:

    Oder mal als Beispiel:
    Vertrag mit jährl. Zahlungsweise, Haupfälligkeit 01.01.13

    Fall tritt ein, Ankündigung Herabsetzung der Summen zum 02.12.12

    normale Kündingsfrist 4 Wochen zu nächsten 1.- geht nicht mehr.

    Bedeutet: Auszahlung in der 1. Januarwoche 2014!!!

    Mit außerord. Kündigungsrecht: Ein Jahr früher. Das wir also mit der Regelung im §89 ausgeschloßen.

    Haben wir hier keinen Juristen?

    VG

    Darum geht es wohl.

  20. „Tatsache, dass das Besparen der Verträge finanzieller Blödsinn ist“

    absolut richtig!

    was noch wahnwitziger ist: DE ist spaarmeister der nation. wundert es also auch nicht, dass südländische eu-länder zu kreditmeister (von uns) gemacht werden. Schulden=Vermögen.
    es sollten also nicht nur die systeme der LV hinterfragt werden, sondern das excessive unnötige sparen und die sinnlose anhäufung von vermögen in einem kleinen kreis was nie mals für eine altersversorgung benötigt wird.

  21. http://www.dasinvestment.com/investments/versicherungen/news/datum/2012/04/16/finger-weg-von-lebensversicherungen/

    eigentlich kann man ersatzweise zur lebensversicherung gleich in europäische staatsanleihen kaufen. Dann weiss man jetzt schon was man später mal hat – garantiert nichts –

  22. Jarkheld sagt:

    Auch wenn ich mich wiederhole: Lass den Blüm doch mal endlich in der Puppenkiste. Den jedesmal mit der Rente wieder rauszuholen, wobei er das vor fast 30 Jahren (!) gesagt hat, ist einfach nur unfair ihm gegen über. Die letzten 30 Jahre waren die Renten sicher und in so fern hat er nicht gelogen.

    Wenn du schon den Blüm auspackst dann pack bitte auch Otto von Bismarck aus, der hat das mit der sicheren Rente auch garantiert.

  23. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Wer Zahlt den die Altersversorgung
    Hier mal ein paar Zahlen.

    Verlogene Zahlenspiele ß? Fakten zur Situation am Arbeitsmarkt

    http://www.theintelligence.de/index.php/wirtschaft/180-deutschland-deutsche/4548-verlogene-zahlenspielefakten-zur-situation-am-arbeitsmarkt.html

  24. Geradeheraus sagt:

    Zur gesetzlichen Rentenversicherung: Diese ist eine „Versicherung“ und wird, solange wir in einem Rechtsstaat leben und sie weiterhin Versicherung heißt, auch immer irgendwas auszahlen müssen. In einem Rechtsstaat ist das nämlich einklagbar. Wenn die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr zahlt, werden wir auch keinen Rechts- bzw. Verfassungsstaat mehr haben.

    Wenn wir aber keinen Rechtsstaat mehr haben, ist auch private Vorsorge sinnlos, weil deren Genuss in einem Willkürstaat vom aktuellen Gutdünken einer herrschenden Elite abhängig ist. Aber Willkürstaaten sind immer Ideologiestaaten und behaupten auch immer von sich selbst, dass ihr Staatsvolk das alles will und gut findet. Daher wird selbst eine Diktatur das Volk weg von der Straße haben wollen. Zunächst mit Gewalt, später gegen das Versprechen irgendwelcher sozialer Leistungen.

    Ob und wie lange wir noch in einem Rechtsstaat leben, wird sich in spätestens 3 Jahren entschieden haben, wahrscheinlich noch weit früher. Denn der ESM ist eigentlich der verdeckte Ausstieg aus dem Rechtsstaat und uns werden die Augen übergehen, welche praktischen Konsequenzen er haben wird.

    Leider gibt es heute außer Metall keine Investments mit langem Anlagehorizont mehr, bei denen nicht die Gefahr eines Totalverlusts besteht. Daher kann man nur in Deckung gehen und sein Pulver trocken halten. Das heißt: Etwas sichtbares elektronisches Tagesgeld (vielleicht auch Aktien oder Fonds) zur Beruhigung der Plünderer halten. Dazu einiges Bargeld, damit man am Tag X nochmal einkaufen kann, bevor die Massen das tun. Ansonsten jederzeit zugreifbares Metall für einen Neuanfang. Für die eingezahlten Beträge in LVs, Riester u.s.w. sieht es generell düster aus. Vielleicht wird zur Beruhigung der Volksmassen irgend ein niedriger gedeckelter Betrag gezahlt.

  25. michaelbunny sagt:

    Bitte raus aus Lebensversicherung, die haben sich zu einem Fliegerspiel entwickelt, nicht dass sie so geplant wären auf diese Weise.

    >Yadahaddu Iriwadschi
    Ja. Das kommt bei der Rente noch dazu – die ist weg. Vermutlich fällt auf 1/3tel des Nettogehalts. Nettogehalt Anzahl der Säulen.

    Zweites Standbein und in Cash bleiben im Moment. Alles andere hat wenig Sinn.

  26. michaelbunny sagt:

    Prinzipiell liefert ein Umlageverfahren immer etwas, aber nicht viel. Das kommt wahrlich erschwerend hinzu.

    Das mit der Sicht auf das nach dem EURO den Neustart ist eine gute Option, die habe ich vor ca. 2 Jahren eingenommen, da er an sich geplant war von mir aus. Damals wurde von mir das Szenarios einer ‚Flucht‘ aus Europa ins Auge gefasst nicht wegen des ESM, eher für den Fall das Deutschland Europa maßgeblich gestaltet.

    Der ESM ist in ßsterreich durch.

    In diesem Sinne…
    Don’t get attached to anything you can’t walk out on in 30 seconds flat if you feel the heat around the corner.

  27. Platte sagt:

    Mal ne Frage

    in meinem Fall werde jetzt 53 und war wie ich noch in BRD lebte immer selbsständig, also von daher nichts mit staatlicher Rente, aber was ist mit den Jahren meiner Ausbildung, Wehrdienst und ein paar Jahre habe ich auch mit Rentenversicherungspflicht gearbeitet.

    Grob geschätzt müssten das so um die max. 10 Jahre gewesen sein, wo ich Rentenpflichtig war, würde sich in meinen Fall eine Anfrage überhaupt bei oben genannter LV-Doktor lohnenß

    Wer weiß näheres? Danke!!

  28. Felix sagt:

    Nicht kündigen sondern die Lebensversicherung verkaufen.
    Da gibt es heute einen Markt und man schneidet gut ab. Hauptsache weg!!!
    Müsst ihr mal googeln.
    Und dann Goldmünzen kaufen, beim Edelmetall-Einzelhandel, in bar.
    Nicht bei der Bank vorbestellen, auch nicht über Internet.
    Ich hab gehört, dass man in er Krise gezwungen wird weiter zu zahlen, auch wenn alles weg ist.
    Deswegen, sofort weg mit dem geliebten Stück, es kann nach hinten losgehen!!!
    Ist ernst gemeint.

  29. Irmonen sagt:

    Lebensversicherung ist doch private Versicherung, Rente die Zwangabgabe an den Staat, wenn du angestellt warst und dadurch eingezahlt hast (wurdest). Also für eine normale Bfa oder Berufsständische Rente jeweils an entsprechender Stelle dein Rentenkonto abfragen. Da bekommst du eine schriftliche Nachricht.

  30. laquibie sagt:

    Eehhm, Geradeheraus, kurze Anmerkung zu dieser Aussage:

    „Zur gesetzlichen Rentenversicherung: Diese ist eine ß?Versicherungß? und wird, solange wir in einem Rechtsstaat leben und sie weiterhin Versicherung heißt, auch immer irgendwas auszahlen müssen. In einem Rechtsstaat ist das nämlich einklagbar. Wenn die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr zahlt, werden wir auch keinen Rechts- bzw. Verfassungsstaat mehr haben.“

    Bitte nimms nicht persönlich, aber diese Sichtweise ist m.E. ziemlich blauäugig. Die BRD war zu keiner Zeit ein „Staat“ und ist seit der Streichung des §15 des Gerichtsverfassungsgesetzes („Die Gerichte sind Staatsgerichte“) auf Weisung der Alliierten anno 1950 erst recht kein „Rechtsstaat“ mehr, da es seit dem keine „Staatsgerichte“ mehr gibt. Und blöderweise ist die BRD auch kein „Verfassungsstaat“, mangels gültiger Verfassung (das GG ist keine – s. Art 146).

    Davon abgesehen bin ich persönlich hier

    „Etwas sichtbares elektronisches Tagesgeld (vielleicht auch Aktien oder Fonds) zur Beruhigung der Plünderer halten. Dazu einiges Bargeld, damit man am Tag X nochmal einkaufen kann, bevor die Massen das tun. Ansonsten jederzeit zugreifbares Metall für einen Neuanfang.“

    … zu 100% bei dir. Treffer – versenkt. 😉

    Greetz
    Laq.

  31. Evey sagt:

    Hab mir mal gestern die Seite vo LV-Doktor angesehen. Hört sich ja gut an, aber…man muss eine Einwilligungserklärung mit einem Häckchen versehen, in der man seine Daten nicht nur für LV-Doktor, sondern auch für Werbezwecke Dritter freigibt!!

    Ist auch nicht ganz koscher oder? Somit verdienen sie auch an der Weitergabe deiner Daten. Find ich jetzt nicht so seriös. Eine anteilige Gebühr sollte da wohl reichen.

  32. michaelbunny sagt:

    Auf jeden Fall steigst du in der Regel beim Verkauf besser aus.

  33. Evey sagt:

    Ein Verkauf soll erst ab einer Summe von 10.000 ß? für Käufer interessant sein. Hab aber auch noch kein anderen Anbieter wie den LV-Doktor im Netz gefunden.

  34. Platte sagt:

    „““man muss eine Einwilligungserklärung mit einem Häckchen versehen, in der man seine Daten nicht nur für LV-Doktor, sondern auch für Werbezwecke Dritter freigibt!!“““

    „““Ein Verkauf soll erst ab einer Summe von 10.000 ß? für Käufer interessant sein.“““

    Hat sich dann wohl für mich erledigt, hatte vor Jahren mal grob gerechnet das wenn es hoch käme, gerade mal so um die 85- 100ß? bei meiner Einzahlungzeit mir ab 65 Jahren Monatsrente zugestanden hätten!!

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