ESM: Wieviel Wortklauberei erträgt eine Demokratie?

Wer nicht die Arbeit der Presse kennt, wird sich kaum vorstellen können wie eine Recherche zum Teil aussieht. Pressesprecher dienen selten der Information, man könnte diese eher als „Houdinis“ der Wortverschachtelung verstehen. Möglichst Sätze formulieren, die keinerlei Aussage beinhalten ist die Prämisse. Gut einen halben Tag habe ich heute damit verbracht, etwas Licht ins Dunkel des Gutachtens vom Wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung zu bringen. Ob das nun zu Ergebnissen geführt hat, können Sie selbst dem Artikel entnehmen, wo ich einige Zitate der Korrespondenz einfügen werde. Auch das Gutachten, welches im Augenblick zur Prüfung vorliegt, sorgt eher für Kopfschmerzen als für Aufklärung. Verwirrung scheint Programm zu sein.


Viel sprechen und nichts sagen, so erlebt man als Journalist die meisten Pressesprecher aus der Bundespolitik. Hier nun die heutigen Erfahrungen zum ESM. Zunächst die Anfrage an die Pressestelle des Bundestages:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte um die Zusendung des ESM-Gutachtens vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bitten.

Mit den besten Grüßen

Jens Blecker

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Blecker,

wie bereits telefonisch besprochen, kann ich Ihnen das gewünschte Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste nicht zuschicken, da es nicht zur Veröffentlichung freigegeben ist.
Für Ihren Hintergrund: Grundsätzlich werden Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auf Wunsch eines Abgeordneten angefertigt und stehen zunächst nur ihm, dann den übrigen Abgeordneten zur Verfügung. Allgemein veröffentlicht werden sie nur auf Antrag des Abgeordneten in besonderen Fällen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxx

In den Pressemeldungen wurde der Sprecher des Ministers im Bundesministerium für Finanzen – Herr Kotthaus – zitiert. Hier der Schriftverkehr (Anzumerken ist hier eine beachtlich kurze Reaktionszeit):

Sehr geehrter Herr Kotthaus,

Sie werden bei Reuters wie folgt zitiert:

„Wir sind weiterhin zuversichtlich, was den Mittwoch betrifft“, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Martin Kotthaus, am Montag zur am Mittwoch anstehenden Gerichtsentscheidungen. „Wir sind der festen ßberzeugung, dass der ESM auch verfassungsgemäß ist“, ergänzte er. [1]

Trifft es zu, dass Sie diese Aussage getätigt haben und wenn ja, wie sehen Sie in diesem Zusammenhang das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, welche genau diese Aussage eigentlich widerlegen?
Es wird klar festgestellt, dass die Budgethoheit des Parlaments verletzt wird und dieses ist nicht zulässig.

Mit den besten Grüßen in Hoffnung auf eine zügige Antwort

Jens Blecker

[1] http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE88901G20120910

Es kam tatsächlich für Ministerien eine sehr zügige Reaktion.

Sehr geehrter Herr Blecker,

Ich weiß nicht, ob Sie das heute in den Agenturen zitierte Gutachten eines wissenschaftlichen Mitarbeiters des Bundestags selber haben lesen können. Das Gutachten bestätigt – entgegen der ersten Tickermeldung – die Auffassung der Bundesregierung.

Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste vom 5. September 2012 ist in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) im Wesentlichen falsch wiedergegeben worden. Das Gutachten kommt nicht zu dem Ergebnis, dass ESM oder EFSF das Budgetrecht verletzen würden, sondern bestätigt sogar die begrenzte Haftung Deutschlands.

Die zitierten Aussagen ß? ß?eine ,unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftungß? für die Schulden anderer Staaten ,verletzte den Bundestag in seinem Budgetrechtßßß, ß?Fesselung des Haushaltsgesetzgebersß?, ß?praktische Entleerung der Legitimation von Staatsgewaltß? etc. ß? stammen aus dem Teil des Gutachtens, in dem der Verfasser das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur EFSF und Griechenland-Fazilität vom 7. September 2011 zusammenfasst. Es handelt sich also um die wiedergegebenen allgemeinen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts.

Diese Aussagen beziehen sich ausdrücklich nicht auf den ESM ß? so wie die ßberschrift des NOZ-Artikels suggeriert ß?Rechtsexperten warnen Bundestag vor Machtverlust bei Euro-Rettungsschirm ESMß?. Die vom Artikel in der NOZ suggerierte Aussage zur höheren Haftung Deutschlands bei Zahlungsausfällen anderer Staaten findet sich im Gutachten nicht wieder. Insbesondere wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Haftung der Vertragsstaaten nur gegenüber dem ESM besteht und nominal unter allen Umständen der Höhe nach begrenzt ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.

MfG

Martin Kotthaus

___________________________
Sprecher des Ministers
Leiter Kommunikation
Bundesministerium der Finanzen

An dieser Stelle sei angemerkt, dass ich mich selbstverständlich nicht mit der Aussage der Mitarbeiterin des Pressereferates des Bundes zufrieden gegeben habe und das Gutachten nun vorliegt. Wer sich verklausulierte Worthülsen mit 100 % Interpretationsspielraum gönnen möchte, ist bei diesem „Null-Gutachten“ gut aufgehoben. Im Augenblick bin ich dabei es mit einem Juristen zu prüfen. Der ESM selbst wurde auch verklausuliert, so dass Wortverdrehungen machbar sind.

Hier in meinen Augen elementare Formulierungen:

(5) Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt. Kein ESM-Mitglied haftet aufgrund seiner Mitgliedschaft für die Verpflichtungen des ESM. Die Verpflichtung der ESM-Mitglieder zur Leistung von Kapitalbeiträgen zum genehmigten Stammkapital gemäß diesem Vertrag bleibt unberührt, falls ein ESM-Mitglied Finanzhilfe vom ESM erhält oder die Voraussetzungen dafür erfüllt.
[…]
(3)….Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.
(4) Das Direktorium beschließt die ausführlichen Regelungen und Bedingungen, die für Kapitalabrufe nach Maßgabe dieses Artikels gelten.
[…]
ARTIKEL 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
(1) Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.
(2) Das Direktorium beschließt die ausführlichen Regelungen und Bedingungen, die für sämtliche oder etwaige gemäß Absatz 1 vorgenommene Kapitalveränderungen gelten.[1]

Fazit : Man versucht kritische Artikel in der Presse und den Beweis, dass die Budgethoheit – ein Hoheitsrecht – gebrochen wird, mit Floskeln zu widerlegen. Anstatt sich wirklich kritisch mit der Thematik auseinanderzusetzen, wie es die Pflicht der Regierung wäre, einen Tunnelbau nach dem Anderen. Detailliert möchte ich mich zum Gutachten noch nicht äußern, bevor ich dazu eine weitere rechtssichere Meinung habe. Das Lesen alleine verlangt jedoch Gehirnakrobatik von allerfeinster Güte. Mehr dazu in Kürze.

Carpe diem

[1] http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/Finanzhilfemechanismen/2012-01-27-esm-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=2


18 Responses to ESM: Wieviel Wortklauberei erträgt eine Demokratie?

  1. Logos sagt:

    Was machen wir nur mit dieser Re-GIER-ung?

    Mein Vorschlag zur Sache:

    1. EU-Banken alle zum Wohle der Völker enteignen (die Macht dafür haben die Staaten)
    2. Radikaler Schuldenschnitt 0,00 ß? und Neustart des FAIRBANKSYSTEMS
    3. Eine europäische Zentralbank versorgt die Euro-Länder generell mit zinslosen Krediten
    4. Personal der Landesbanken wird per Tarif bezahlt ß? angelehnt an die Realwirtschaft
    5. Landesbanken ist es untersagt Geld aus dem nicht`s zu generieren.
    6. Die Banken besinnen sich wieder auf ihr Kerngeschäft zum Wohle der Bürger.

    CU

    LOGOS

  2. personanongrataincognito sagt:

    Hey, hast Du denn noch Alle?

    Wie soll das gehen?

    Hast Du an die Enteignung im Bezug auf die Renten berücksichtigt? Die Rentner dürfen doch nichts zahlen! Es sind nur Deine Kinder, die zahlen dürfen! Wie alt bist Du denn eigentlich? Wie stehst Du zu deinen Nachkommen? Hast Du überhaupt welche, die meine Rente zahlen werden?… und vielleicht (hoffentlich) Deine?

    Tjaaa…

    So würde ich es sehen, wenn ich nichts sehen würde…

    Hast Du eine Lösung? Ich schon…

    Gruß

    PNGI

  3. stupido sagt:

    Aha – ich hab auch ne Lösung…

  4. personanongrataincognito sagt:

    hoffentlich wirst Du auf Deine Lösung nicht pussten müssen… 😉

  5. Ohne ESM bricht die Wirtschaft sofort zusammen (globale Liquiditätsfalle); mit ESM kann das Elend (Zinsumverteilung von der Arbeit zum Besitz) vielleicht noch für kurze Zeit verlängert werden. Worüber regt man (oder Frau) sich also auf?

    http://opium-des-volkes.blogspot.de/2012/01/2012.html

    Stattdessen wäre es wünschenswert, dass das einstige Volk der Dichter und Denker seinen Restverstand zusammenkratzt, um endlich die Soziale Marktwirtschaft zu verwirklichen:

    http://opium-des-volkes.blogspot.de/2012/08/personliche-freiheit-und-sozialordnung.html

  6. wobi sagt:

    Kann mich mal jemand aufklären, ob es nun ein „Vetorecht“ des Bundestages bei ESM Kapitelerhöhungen gibt (über der STammeinlage) oder nicht? In den ofiziellen Medien wird ab und an berixhtet, es gäbe zum ESM noch ein zusätzliches Gesetz, aus dem das hervorgeht. Ist dem nun so oder nicht? Im ESM-Vertrag selbst ist soetwas ja nicht vorgesehen, daher für mich schwer zu glauben.

  7. Frank H. sagt:

    Logos:
    Welche Regierung? Ach du meinst die Muppetsshow in Berlin?
    Nun ja, ausser Geld drucken für Banksters und Repressalien gegen die Kritiker fällt ihnen wenig ein.

  8. EuroTanic sagt:

    NEIN, das Bundesaliiertengericht wird freudig schwanzwedeld, auf sein Leckerli hoffend, nicht gegen die Interessen seines Herrchens, der globalen Finanzmafia entscheiden.
    Und NEIN, der MIchel wird nicht aufwachen oder gar aufbegehren. Sondern der Arbeiter wird danach noch mehr arbeiten, der Arbeitslose wird noch arbeitsloser werden, die Kranken noch kranker, und die Schüler noch blöder. Und alle werden weiter sinnlos Bubbletea und Apple kosumieren, brav in die Glotze glotzen, ein Kto bei der Systembank haben und ihre Mitbürger, die sich dagegen wehren, und für Frieden und Freiheit einstehen, denunzieren, verachten und schliesslich mit einer Innbrunst verfolgen und euthanasieren die seinesgleichen sucht.

  9. SanJa sagt:

    Moin.

    1) Das bringt nicht viel zum Thema bei.

    2) Hab ich mittlerweile kein Lust mehr hier ständig die gleichen polemisch negativen Kurzpassagen in zusammengefassten, kleinen Absätzen, über unser gesellschaftliches Umfeld zu lesen.

    3) Schon 10 mal gelessen

    4) Schon 100 mal gelessen

    5) Schon 1000 mal gelessen

    6) Es stimmt schon was Du schreibst, aber geht schon auf den Sack, dass 1000 mal zu hören/lesen.

  10. wobi sagt:

    Da es hier keinen geschlossenen Nutzerkreis gibt ist es normal, dass für uns altes immer mal wieder gepostet wird. Dazu kommt, dass sich nicht jeder im gleichen Maße und in die selbe Richtung weiterentwickelt. Damit kann man umgehen und es entspannt betrachten!

  11. Frank H. sagt:

    Art 24 (1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
    (1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.
    (2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
    (3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

    Hallo Jens:
    ABSATZ 2 und 3 sind die Tür nach Europa ohne Umkehr. Die Diktatur steht also im Grundgesetz.
    Somit kann das BVG wahrscheinlich gar nicht anders!

    Bitte check das mal per Anwalt der vom GG Ahnung hat durch.

  12. Jens Blecker sagt:

    Frank bitte mal folgendes Lesen :

    1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für ßnderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche ßnderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.[1]

    Dazu :

    (3) Eine ßnderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.[2]

    Also was nun? Genau auch darüber habe ich in meiner Rede in Karlsruhe gesprochen. Die können nicht einfach machen was die Wollen. Mit Kopfhörer versteht man es eigentlich ganz gut. „Wir sind der Souverän, Wir sind das Volk. Merkel und Konsorten sind unsere Diener, nur muss das Volk das auch klar herausstellen und sich nicht wie ein Haufen BITTSTELLER verhalten.

    [1] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
    [2] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

  13. SanJa sagt:

    „entspannt betrachten“ Ja. Meine Wortwahl hat eher zum Gegenteil ausgeschlagen. War eig. nur ein Hinweis in eigener Sache.

  14. Frank H. sagt:

    Ich kann zwar nicht LINKS, aber Gysi kann es besser in deinem Sinne erklären.
    http://www.youtube.com/watch?v=ly5EnNHHWGk&feature=related

  15. Frank H. sagt:

    Damit ein Jedermann der hier mitliest nicht ab Morgen sagen kann, er habe nichts gewusst, nochmals ein Video WIE die Banksters erst Amerika und nun Europa erobern konnten.
    Durch eine PRIVATBANK der Superlative. Und Alle Kaufleute, die Großen und die Kleinen dienen Satans Bankern.
    http://www.youtube.com/watch?v=0MLBGDTvpZU&feature=related

  16. Frank H. sagt:

    Das wars. BVG weist alle Klagen ab. Die Auflagen sind ein Witz! Das heisst man hat das BVG Gremium erfolgreich eingelullt.
    Also dann, lasst uns malochen bis in den Tod.
    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/liveblog-bundesverfassungsgericht-genehmigt-esm-mit-auflagen/7123848.html

  17. wobi sagt:

    „Die Auflagen sind ein Witz!“

    Das sehe ich auch so!

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