Deutschlands Unabhängigkeit hängt von US-Zustimmung ab?

Ein viel und heiß diskutiertes Thema ist die Unabhängigkeit Deutschlands. Nicht erst Wolfgang Schäuble stellte klar, dass die Bundesrepublik seit 1945 nicht mehr voll souverän war. Ein Dokument der VEBEG – eine bundeseigene Treuhandgesellschaft zur Verwertung von ausgemustertem Eigentum des Bundes – zeigt auch ganz deutlich, in einigen Punkten geht nichts ohne das US-Außenministerium. Zum Beispiel wenn ein ausgeschlachtetes Kampfflugzeug vom Typ F-4 F PHANTOM II verkauft werden soll. Warum hier die Zustimmung vom US-Department of State eingeholt werden muss, erscheint relativ unklar.


Zunächst meinen Dank an Helmut, der mir den Link dazu geschickt hat.

Die VEBEG verwertet so ziemlich alles, was aus Bundesbeständen zu Geld gemacht werden soll. Durchaus kann man dort interessante Waren in guter Qualität zu einem kleinen Preis erwerben. Vom Kommunalfahrzeug bis zum Werkzeugkoffer ist so ziemlich alles dabei. Aktuell wird auf der Webseite auch eine F-4 F PHANTOM II angeboten.

Hergestellt wurde die Phantom II in den USA, jedoch sind diese dort nicht mehr im Einsatz und das Angebotene Stück ist eigentlich bis auf die Karosse ausgeschlachtet. Selbst die Lebensakte des „Schmuckstücks“ gibt es nicht dazu.

In der Ausschreibung heißt es dazu :
Wir verkaufen:

– im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung
– im Ausschreibungsverfahren zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– ausschließlich zur musealen Verwendung/ortsfesten Ausstellung bzw. Verschrottung
– ab Standort in 26419 Schortens
[…]
Los-Nr. 1249480.001
Luftfahrzeug „MDD“ F-4 F PHANTOM II (demilitarisiert)
S/N 72-1136, ex Bw 37+26, ohne Triebwerke
[…]
Losumfang
Ohne Triebwerke, Kabinenausstattung/Bordinstrumentierung und ohne L-Akten.
2 unvollständige Schleudersitze „Martin Baker“ MK 7 werden lose beigestellt.[1]

Interessant wird es dann noch einmal auf Seite 3, dort steht zu lesen:

2. Die Ausschreibung dieses Luftfahrzeuges erfolgt unverbindlich und vorbehaltlich der Zustimmung des US Departement of State (DDTC).[1]

Das es einige Nachfragen gibt, wenn gut erhaltene Atom-Uboote bei Ebay verkauft werden ist in gewisser Weise nachvollziehbar, aber was das US-Außenministerium mit einer Deutschen Phantom II zu tun hat die komplett ausgeschlachtet und demilitarisiert wurde, erscheint doch relativ unschlüssig und lässt die Vermutung aufkommen, dass die USA noch immer hinter dem Vorhang in der Deutschen Souveränität herumpopeln.

Carpe diem

[1] https://www.vebeg.de/images/lospics/80/1249480.001.pdf


2 Responses to Deutschlands Unabhängigkeit hängt von US-Zustimmung ab?

  1. Hallo Jens,

    meine Kritik am Artikel:

    Schäubles Zitat stellst du m.E. viel zu verkürzt dar. Er hat mitnichten „klar gestellt“, dass Deutschland nicht souverän ist. Er hat schlicht einen völlig neuen Souveränitätsbegriff benutzt und Souveränität darin völlig uminterpretiert.

    Könnte der Vorbehalt des US DoS nicht an etwas anderem liegen? Z.B. daran, dass das US DoS irgendwelche Rechte an dem Flieger hat? Hast du mal bei der VEBEG nachgefragt?

  2. Habnix sagt:

    Das US-Außenministerium kann keine Rechte daran haben es sei den sie haben die Rechte gekauft, dann aber bleibt die Frage noch im Raum stehen wozu hat das US-Außenministerium die Rechte gekauft?

    Auch mit gekauften rechten lässt sich Politik zu Gunsten der Eigenen Volkswirtschaft machen.

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