Ägypten: In Abwesenheit zum Tode verurteilt

Viele Europäer denken bei Ägypten an das Rote Meer, Traumstrände und die Pyramiden. Den wenigsten dürfte bekannt sein, dass Ägypten noch immer die Todesstrafe vorsieht. Für sieben Beteiligte an dem Schmähvideo „Die Unschuld der Muslime“ könnte ein solcher Traumurlaub nun sehr schnell zum Alptraum werden. Ein Ägyptisches Gericht in Kairo hat ihnen Beleidigung des Propheten Mohammed sowie des Islam vorgeworfen und sie in Abwesenheit zum Tode verurteilt.


Wie der Spiegel meldet, habe der Richter Saif al-Nasr Soliman sein Urteil damit begründet, dass die Verurteilten sich an der Herstellung und dem Vertrieb des Films beteiligt hätten. Einige der Schauspieler hatten seinerzeit Protest erhoben, weil man sie mit falschen Angaben zum Hintergrund des Films geködert habe. Zum Teil wurden völlig offensichtliche Verfälschungen in dem Video vorgenommen und Texte einfach nachsynchronisiert.

Zur Todesstrafe in Ägypten steht auf der Webseite Todesstrafe.de zu lesen:

Todesurteile können in Ägypten von Militär-, Straf- und Staatssicherheitsgerichten verhängt werden. Alle Todesurteile, die von Strafgerichten oder dem Staatssicherheitsgericht verhängt werden, müssen dem Großmufti, dem höchsten religiösen Würdenträger Ägyptens, zur Genehmigung vorgelegt werden. Anschließend wird das Urteil dem ägyptischen Staatspräsidenten zur Bestätigung vorgelegt.

Wer die Verurteilten sind, konnte im Augenblick für uns nicht festgestellt werden, es bleibt aber für sie zu hoffen, dass diese nicht erst mit dem Tauchgepäck im Koffer davon erfahren. Ägypten ist nur eines der vielen Länder, in denen noch immer die Todesstrafe gilt.

Carpe diem

Schreibe einen Kommentar

Kursanbieter: L&S RT, FXCM