Deutschlands ja… aber Demokratie, die keine mehr ist

Es gab Zeiten, da wusste man, dass das Bundesverfassungsgericht dem zum Teil verbrecherischen Treiben der Politik ein Ende setzen würde. Kam es zur Verhandlung, wurde die Reißleine gezogen und die Politik hatte so nur ein kleines Zeitfenster, um die Bürgerrechte und Demokratie mit Füßen zu treten. Als ich noch jung war, nannte man das Gewaltenteilung, heute jedoch wurde dieser Prozess „harmonisiert“. Es zählt nicht mehr, was „recht“ ist, sondern man egalisiert einfach alles, bis es irgendwie in das lobbyistische Getriebe hinein passt. Sind der Großteil der Bürger überhaupt noch in der Lage, ihre Aufgaben in einer Demokratie zu erfüllen?


Bereits Ende 2010 hatte ich mich kritisch zum Bundesverfassungsgericht geäußert, jedoch hoffte ich da noch, es würde sich um „Einzeltäter“ handeln. Es ging nicht um weniger als den Einsatz der Bundeswehr im Innern und die Änderung des Grundgesetzes. Die folgenden 2,5 Jahre sollten mich eines Besseren belehren und so wurden meine Kommentare immer zynischer.

Was den Einsatz des Militärs im Innern angeht, ließ unser Grundgesetz keine Auslegung zu. Das Bundesverfassungsgericht hingegen hat – dem bereits damals aufkeimenden Polizeistaat – den Weg planiert. Es war der Anfang einer ganzen Serie von „ja… aber“-Urteilen. So hieß es :

Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei stets nur als letztes Mittel zulässig. Wann ein solcher Katastrophenzustand besteht, muss auch in Eilfällen die Bundesregierung insgesamt entscheiden. Sie darf diese Aufgabe nicht an den Verteidigungsminister delegieren.

Spätestens, wenn irgendwann die Bürger bei Demonstrationen oder Protesten schwerem Kriegsgerät in die Mündung blicken, wird klar werden, wie weitreichend diese Entscheidungen waren. Was wird wohl die Bundesregierung entscheiden, sollte sich draußen ein wütender Mob befinden und an der Macht rütteln? Das wurde nicht erst in Ägypten oder anderen Nationen bewiesen.

Ein weiteres Novum war die Verhandlung zu den Eilanträgen des ESM. Ein möglicherweise befangener Richter – namentlich Prof. Dr. Peter M. Huber – saß im Senat und leitete die Berichterstattung. Die – wie ich finde – U-Bootklage von Mehr Demokratie e.V. bereitete den Boden für die ab morgen in Lesung befindliche Änderung des Grundgesetzes. Seinerzeit war Prof. Huber im Kuratorium von Mehr Demokratie e.V..

Kommen wir nun zunächst zur Verhandlung der letzten zwei Tage. Meiner bescheidenen Ansicht nach eine Volksverdummung der Extraklasse.

Eigentlich ist ein „ja… aber“-Spruch nicht möglich. Es geht um Verfassungsmäßigkeit oder eben nicht. Es wurden maßgebliche Kompetenzen wie zum Beispiel die Budgethoheit abgetreten und dem hätte das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage erteilen müssen. Auch der direkten Staatsfinanzierung hätte es ein Ende bereiten müssen. Was ist aber im Augenblick der Tenor?

Verfassungsgericht stellt EZB-Mandat in Frage
Die Europäische Zentralbank muss im Streit über ihre Euro-Rettungspolitik engere Grenzen für ihre Handlungsfreiheit fürchten.

Bei der Verhandlung über Verfassungsklagen gegen das EZB-Anleihe-Kaufprogramm brachte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Möglichkeit ins Spiel, den Auftrag der Notenbank weiter zu regeln als bisher im EU-Vertrag.[1]

In diesem Zusammenhang freue ich mich sehr über die Initiative von Sarah:

Pressemitteilung: Strafanzeige gegen Bundesverfassungsrichter
Am Montag, den 03.06.2013, hat die Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Strafanzeigeeingereicht gegen zwei Mitglieder des zweiten Senats (gegen Herrn BVR Prof. Dr. Huber und gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Voßkuhle) des Bundesverfassungsgerichts sowie gegen unbekannt wegen vermuteter Rechtsbeugung (§339 StGB), wie heute bereits die Zeitung “Die Welt” berichtete.[2]

Das sind sehr harte Vorwürfe, jedoch bin ich absolut der Meinung, dass diese gerechtfertigt sind. Ob Gauck, Schmidt, Merkel, Schäuble oder zuletzt Asmussen, die Plutokraten lassen keinen Zweifel daran, in Karlsruhe ist es mit der Unabhängigkeit nicht mehr weit her. Man kann die Bildzeitung mittlerweile als Sekretariat des Bundesverfassungsgerichtes sehen. Wer immer meint, eine Drohung nach Karlsruhe senden zu wollen, bekommt dort die Plattform. Eigentlich ein Unding.

Kommen wir nun zu einem wirklich schlimmen Fall: dem Versuch, das Grundgesetz zu ändern. Unter dem Vorwand von „Mehr Demokratie“ (ev – Zynik des Verfassers) soll nun ordentlich herumgeschraubt werden.

Wie beschrieben, ist Artikel 79 Absatz 3 vom Bundesverfassungsgericht für unantastbar erklärt worden. Der Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung sieht nun vor, Artikel 79 Absatz 2 zu ändern. Dort sollen folgende Sätze hinzugefügt werden:

„Ein Volksbegehren, das eine Änderung dieses Grundgesetzes zum Gegenstand hat, kommt zustande, wenn mindestens zwei Millionen Abstimmungsberechtigte unterzeichnen. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Änderungsgesetz kommt nur zustande, wenn mindestens ein Drittel der Abstimmungsberechtigten zustimmt.”[3 – Must read]

Der Sturm auf die letzte Bastion der Demokratie ist in vollem Gange, entweder Poppkorn oder Transparente, wir haben die Wahl.

Carpe diem

[1] http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE95B03K20130612
[2] http://netzwerkvolksentscheid.de/2013/06/11/pressemitteilung-strafanzeige-gegen-bundesverfassungsrichter/
[3] http://www.radio-utopie.de/2013/06/12/verfassungsanderung-im-bundestag-angesetzt-paneuropa-parteien-offnen-einfallstor/


4 Responses to Deutschlands ja… aber Demokratie, die keine mehr ist

  1. Jens Blecker sagt:

    Zum Thema:

    Voßkuhle: Ein bisschen mehr Europa geht immer
    http://www.iknews.de/2012/01/13/voskuhle-ein-bisschen-mehr-europa-geht-immer/

    Die Nanoerosionstechniker vom Bundesverfassungsgericht
    http://www.iknews.de/2012/08/20/die-nanoerosionstechniker-vom-bundesverfassungsgericht/

  2. tugrisu sagt:

    „Es zählt nicht mehr was “recht” ist,“ sondern Recht ist, was nützt! Eine glasklare Nazi-Ideologie….

  3. Konjunktion sagt:

    Angriff auf unser Grundgesetz

    Morgen, Freitag den 14. Juni 2013, wird unbeachtet durch unsere Qualitätsmedien ein Generalangriff durch die Volksparteien auf unser Grundgesetz durchgeführt. Im “Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative,Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum” eingereicht durch P€€r Steinbrücks SPD, unterstützt durch EX-KPDler TrittIhns Grünen, Bilderberger Lindners FDP und der Ex-SED den Linken, wohlwollend aufgenommen durch Deutschlandverkäufer Schäubles CDU, sollen mit diesem Gesetzesentwurf die Grundlagen geschaffen werden, um

    * den Eintritt Deutschlands in einen Bundesstaat zu ermöglichen und
    * das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben.

    Um was geht es genau bei diesem Entwurf?

    mehr hier: http://konjunktion.info/2013/06/angriff-auf-unser-grundgesetz/

    VG

  4. Tester sagt:

    Das kannst auf Radio Utopie im Detail lesen, ist gut erklärt dort.

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