Bundesstaatsanwaltschaft: Kein Anfangsverdacht in NSA-Affäre

Ja meine Damen und Herren, so arbeitet die Justiz in Deutschland. Es gibt Fälle, da wird jemand über Jahre weggesperrt ohne etwas verbrochen zu haben und bei einem der größten Skandale dieser Nation, sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Auf Nachfrage von Reuters hieß es: „Es ergäben sich „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat im Zusammenhang mit der NSA-Affäre“. Na wenn das so ist, dann ist ja alles in Butter.


Das Bild von den Gewalten in diesem Staat ist mit marodiert noch liebevoll umrissen. Alle drei, Legislative, Judikative und auch Exekutive haben offensichtlich die Zügel aus der Hand gegeben. Die vierte Gewalt, ein Haufen von Speichelleckern auf der Suche nach einer Finanzspritze der Lobbyisten. Nun dem wollen wir uns nun aber nicht intensiver widmen. Hier noch kurz ein Auszug von Reuters zum Statement der Bundesstaatsanwaltschaft:

Ermittler: In NSA-Affäre noch kein Spionageverdacht
Die Bundesanwaltschaft hat in der NSA-Affäre bislang keinen Anfangsverdacht der Spionage.

Dies gelte sowohl für die angebliche Ausspähung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durch den US-Geheimdienst als auch für die im Juni bekanntgewordene mögliche Überwachung der Internetkommunikation durch die NSA, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Montag in Karlsruhe der Nachrichtenagentur Reuters.[1]

Hier stellt sich die Frage was man wohl braucht um einen „ausreichenden Anfangsverdacht“ zu haben? Muss ein NSA-Mitarbeiter am Schlüsselloch von Merkels Schlafzimmer in Spe ertappt werden?

Bundesverfassungsgericht, Bundespräsident, Bundeskanzlerin, Bundesstaatsanwaltschaft, gibt es in diesem Land eigentlich überhaupt noch eine Instanz die für die Bürger dieser Nation arbeiten?

Carpe diem

[1] http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE9A400B20131105


7 Responses to Bundesstaatsanwaltschaft: Kein Anfangsverdacht in NSA-Affäre

  1. Wolfgang sagt:

    Die Staatsanwaltschaft hat richtig entschieden. Die NSA handelt nach deutschem Recht legal. Das ist der eigentliche Skandal.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen-1.1717216

  2. [Als Spam markiert von Antispam Bee | Spamgrund: Server IP]
    […] Skandale dieser Nation, sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. via Pocket from Delicious http://www.iknews.de/2013/11/05/bundesstaatsanwaltschaft-kein-anfangsverdacht-in-nsa-affaere/ via […]

  3. Jens Blecker sagt:

    Man kann nicht soviel fressen wie man kotzen möchte !!!!!!!!!!!!!!

  4. Jens Blecker sagt:

    Man wie gut dass ich eine ordentliche Erziehung hatte, ansonsten müsste ich diesen Artikel ab 18 machen!!! 😀

  5. Maulhure sagt:

    Wie auch immer
    sie heißen mögen, NSA ,GHCQ, BND, DGSE, Mossad, SISMI,CNI. Sie stecken alle unter einer Decke und treiben es fleißig Miteinander jeder mit jedem).;-)
    Die Überschriften der Presse sind langweilig und ideenlos.
    „NSA soll das, GHCQ soll jenes“ etc.pp.
    Die Geheimdienste haben die technischen und finanziellen Mittel, also wird abgegriffen was sich im Rahmen des möglich machbaren bewegt und damit meine ich nicht Gesetze umgehen oder brechen.
    Durch Snowden ist man jetzt halt enttarnt, normalerweise halten die Mitarbeiter dicht und pinkeln sich nicht an das eigene Bein,
    schon allein der hohen Haftstrafen wegen, wenn sie „Geheimnisverrat“ begehen würden.
    So manchen wurden dadurch endlich einmal die Augen geöffnet und erkennen wie Unfrei sie in Wirklichkeit sind.
    Das schlimme daran ist, das es die meisten nicht stört, weil „SIE JA NICHTS ZU VERBERGEN HABEN, ALSO KANN MAN SIE RUHIG AUSSPIONIEREN“.
    Zumindest bekommt jetzt so mancher seinen diagnostizierten Verfolgungswahn bestätigt.

    Das nenne ich Ironie des Schicksals.

    Man erkennt eindeutig wie sehr die Organe der Machthabenden Miteinander verknüpft sind.
    Klientelstaat
    Im antiken Rom sprach man von Klientelstaaten, diese standen unter Kontrolle des Imperium Romanum und verfügten nur über eingeschränkte Souveränität.
    Der König oder die Königin eines Klientelstaates (rex socius) durfte keine eigene Außenpolitik betreiben, war aber verpflichtet, dem Römischen Reich im Krieg Beistand zu leisten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Satellitenstaat

    Politisch hat sich seither nicht viel verändert.
    Der Papierkram ist weggefallen, anstatt Archivare baut man jetzt riesige Servercentren.
    Wem es noch nicht aufgefallen ist, die EU-Staaten betreiben keine Außenpolitik. Sie machen ihre Außengrenzen dicht und ob da im Jahr ein paar tausend Flüchtlinge absaufen oder nicht interessiert Friedrich Baroso & Co in Wirklichkeit einen Furz,alles nur heuchlerisches Getue.

    Dazu empfehle ich einmal den sechs seitigen Artikel von MARIAN SCHRAUBE
    Von Feinden umzingelt

    http://www.freitag.de/autoren/marian-schraube/von-feinden-umzingelt

    Die Rechtsentwicklung der Bundesrepublik ist mehr als bedenklich.
    Wir müssten uns daher und bevor wir mit dem Finger auf andere zeigen die Frage stellen, warum die gewählten Volksvertreter eben diesem Volk das fundamentale Recht auf Privatheit nur noch in beschränktem Maß gewähren. Und seit Jahrzehnten die Tendenz dahin geht, die Garantien des Grundgesetzes noch weiter auszuhöhlen. Die Fragen sind pertinent, da alle Exekutiven immer dann, wenn die Legitimität ihres Handelns beim Abhören, Mitlesen und Datensammeln angezweifelt wird, sich darauf berufen, „im Rahmen der Gesetze“, also legal mit Zustimmung der Legislative zu handeln. Das Leitmotiv dazu könnte lauten: Ein Feind hat keinen Anspruch auf die Gewährung von Grundrechten; dieser Feind ist mitten unter uns.

  6. BeyondTheVoid sagt:

    Es ist kein Wunder daß die keinen Spionageverdacht haben, sondern die Rechtslage.

    Staatsanwälte und Bundesanwälte sind ihrem Ministerium weisungsgebunden.

    Bundesanwälte sind Staatsanwälte auf Bundesebene.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt#Bundesanwaltschaft

    Die haben nur dann einen Spionageverdacht, wenn das Ministerium ihnen sagt, daß sie einen haben.

    Im Heiseforum hat das mal jemand erklärt.

    http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Die-Forumsleute-sollten-sich-mal-informieren-bevor-sie-rot-bewerten/forum-180157/msg-18611501/read/

    Die Kerle wissen wohl nicht, daß Staatsanwälte weisungsgebunden sind.

    http://news.de.msn.com/panorama/panorama.aspx?cp-documentid=153339088
    […]muss es richtig heißen § 146 GVG (Die Beamten der
    Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen).[…]

    http://dejure.org/gesetze/GVG/146.html
    „§ 146 Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

    http://josefbarth.com/wir-wer%E2%80%99n-kan-richter-brauchen
    […]Staatsanwälte sind dem Ministerium weisungsgebunden und berichtspflichtig.[…]

    Und im Ministerium sitzen? Na? Politiker!

    Die Staatsanwaltschaft ist nicht etwa nur politisch ‚vorbelastet‘, die Staatsanwaltschaft ist ein ausführendes Organ der Politik. Da haben wir den Salat. Die Staatsanwaltschaft macht genau das, was die
    Politik will und nichts anderes. Ich muß euch leider enttäuschen. Keine Verschwörungstheorie, nur Politik.

    Und politisch gewollt ist, daß totgeschwiegen wird, wenn
    Zensurbefürworter mit KiPo erwischt werden und verurteilt sind (Matthias Sehling (CSU)). Das wird totgeschwiegen, weil er von der CSU ist.

    Und Zensursula von der Lügen wurde zwar verklagt, aber die Anklage wurde einfach so unter den Tisch fallen gelassen weil sie von der CDU ist. Sie hat nachweislich KiPo gesammelt, vorgeführt, besessen, konsumiert, angeklickt, beschafft, weitergegeben, danach gesucht …
    usw. Und sie hat in einer Pressekonferenz damit geprahlt und ihr Material herumgezeigt.

    Und Tauss (ehemals SPD, jetzt ehemals Piraten) hat es nicht nur ungeschickt angestellt, es hat noch nicht mal eine Rolle gespielt, was tatsächlich abgelaufen ist. Politisch gewollt war, daß er irgendwie zu irgendwas verurteilt wird. KiPo war nur das Mittel zum Zweck.

    Aber ich nehme ihn nichtmal in Schutz. Er hat 2006 behauptet, EU-Richtlinien müsse man umsetzen, egal ob es einem paßt. Deshalb haben wir jetzt den Ärger mit der VDS.

    Selten besonders erwähnenswert
    http://www.heise.de/tp/blogs/5/147656

    2006 – da sind wir völlig machtlos
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22085/1.html

    Und politisch gewollt sind auch Websperren, die VDS und die KiPo-Propaganda, um den 80 Millionen deutschen Schafen die Sperren schmackhaft zu machen.

    http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/staatsanwaltschaft-doch-politisch.html
    […]Wie werden Schöffen eigentlich ausgewählt? Hoffentlich per Zufall? Dann wärs ja weiter nichts als ein Zufall, das ganze, oder?![…]

    Das Ministerium sagt dem Staatsanwalt, welche Schöffen er einsetzen soll. Zufall?

    § 146 GVG …weisungsgebunden…

  7. Wolfgang sagt:

    Die Staatsanwaltschaft hat richtig entschieden. Die NSA handelt nach deutschem Recht legal. Das ist der eigentliche Skandal.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen-1.1717216

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