„BRD-GmbH“ – ein Fakten-Check

BRD-GmbH?

Im Jahr 2011 schrieb ich einen Artikel mit dem Titel „The BRD-GmbH fairy tale!“ (deutsch: „Das Märchen um die BRD-GmbH“). Heute möchte ich das Thema erneut aufgreifen, da es im Zuge der Mahnwachen viel Aufmerksamkeit bekommen hat und viele Menschen diese Thesen aufnehmen und weiter transportieren. Ich kann vorweg nehmen, dass dies ebenfalls eine kritische Auseinandersetzung wird. Dabei ist es mir ein Anliegen, den Vertretern dieser Argumente respektvoll zu begegnen. Anders als die Medien empfinde ich es als nicht zielführend, diffamierende Bezeichnungen wie „Verschwörungstheoretiker“ oder Begriffe wie „Reichsdeutsche“, Reichsideologen“, usw. … zu gebrauchen und betrachte sie stattdessen als „Gesprächspartner“. Bitte bedenkt, dass die Vertreter dieser Thesen teils ganz unterschiedliche Standpunkte vertreten und eher heterogenen als homogen sind. Verschiedene Anhänger dieser Thesen können also auch ganz unterschiedliche Argumente anführen und sich gegenseitig in dem einen oder anderen Punkt widersprechen.

Bevor ich weiter auf die Hintergründe dieses Schreibens eingehe, möchte ich Dir ein Beispiel dafür geben, wie eine kritische Betrachtung Deines Arguments aussehen kann.

Argument:

Wir sind Personal einer BRD-GmbH. Aus diesem Grund steht auch „Personalausweis“ bei uns im Ausweis.

Wichtig hierbei zu erwähnen ist, dass wir laut deiner These in einer GmbH leben, seitdem wir nach dem zweiten Weltkrieg durch die Siegermächte besetzt wurden (bzw. je nach Auffassung von Dir auch erst nach der Wiedervereinigung). Eigentlich sollte es „Personenausweis“ oder „Bürgerausweis“ heißen müssen und nicht „Personal“, denn das sind ja nur „Angestellte“. Bevor der zweite Weltkrieg zu Ende ging, müsste es also diese GmbH nicht gegeben haben und dem entsprechend wäre das Wort „Personalausweis“ auch nicht verwendet worden. Tatsächlich gibt es nach meinen Recherchen das Wort „Personal“ im besagten Dokument bereits während der Monarchie des kaiserlichen Deutschlands, also bereits vor dem ersten Weltkrieg. Dazu möchte ich Dir die folgenden Bilder zeigen:

Legit 2 006

personalausweis

personalausweis_3_1_2

Personalsausweis_für_Deutsche_Staatsangehörige,_Deutsche_Demokratische_Republik,_1954_-_Vers._01-03

Preussischer_Personalausweis

Wie in Abbildung 1 zu sehen ist, wurde das Dokument 1918 ausgestellt. Links neben dem Foto sehen wir klar die Wörter „Personalbeschreibung des Inhabers“, gefolgt von den Personalien der Person. Die Abbildungen 2, 3 und 5 zeigen Dokumente aus der Weimarer Republik, auch dort finden wir das Wort Personalbeschreibung bzw. bei Abbildung 3 und 5 sogar das Wort „Personalausweis“. Abbildung 4 zeigt den Personalausweis der DDR und in Österreich heißt es im Übrigen ebenfalls Personalausweis. Damit ist gezeigt, dass das Wort „Personal“ hier von „Personalie“ abstammt und das Argument nur auf den ersten Blick logisch erscheint, einer Überprüfung aber nicht standhält.

Eine weitere Behauptung ist, dass die deutschen Staatsbürger aufgrund der besonderen Rechtslage in Deutschland allesamt keine natürlichen, sondern lediglich juristische Personen seien. Abzuleiten wäre das daraus, dass auf den Personalausweisen die jeweiligen Namen vollständig in Großbuchstaben geschrieben wären.

Diese Behauptung lässt sich bei näherer Betrachtung jedoch ebenfalls widerlegen, denn sieht man sich die Personalausweise von beispielsweise Frankreich, Spanien, Malaysia, Albanien, Moldawien oder Gibraltar an, so erkennt man schnell, dass auch auf all diesen Ausweisen die Namen der Inhaber in Großbuchstaben geschrieben werden. Dies ist demnach keine Besonderheit und in den aufgezählten Ländern wohl kaum auf eine dort ebenfalls zufällig vorhandene, exotische Rechtslage zurückzuführen.

Nebenbei bemerkt ist es bei den aufgezählten Ausweisen ebenfalls so, dass die Staatsangehörigkeit wie auf den deutschen Ausweisen mit einem Adjektiv beschrieben wird. Auch dies ist demnach keine Besonderheit, die auf einen fragwürdigen Rechtsstatus des Landes schließen lässt.

Du siehst also, nicht jedes Argument, was zunächst logisch erscheinen mag, weil es eine Kausalität zu geben scheint, ist richtig.

Bevor ich nun weiter auf die Argumente eingehe, werde ich noch einige Überlegungen anstellen bzw. hier dokumentieren.

Motivation?
Vielleicht fragst du dich, wieso ich mir diese Mühe mache. Ich mag mich zwar mit Begriffen wie „Wahrheitsbewegung“, „Infokrieger“ und „Truther“ nicht wirklich identifizieren, aber die meisten Außenstehenden würden mich wohl dort einordnen. Einfach, weil ich schon lange aktiv bin, viel geblogged habe, Podcasts aufgenommen, Stammtische initialisiert. Ich stand schon mit dem Megafon in der in der Fußgängerzone, da sind die meisten Mahnwachenbesucher noch mit vollen Einkaufstüten an mir vorbei gelaufen. Viele dieser Aktivitäten habe ich im Laufe der Zeit eingestellt. Dafür bin ich sukzessive in die Organisation des „Truthcamps“ gerutscht. Der Name ist nicht von mir, aber ich werde mich wohl damit abfinden müssen. Auch auf dem Camp gibt es Menschen, die diese Positionen, die hier thematisiert werden sollen, vertreten. Auch wenn ich diesen Menschen inhaltlich nicht zustimme, so bleibt mir doch nichts anderes zu sagen, als dass es sich dabei um nette und hilfsbereite Menschen handelt, mit denen es sich lohnt, zu reden. Auf der anderen Seite möchte ich auch nicht mit allem in Verbindung gebracht werden. Als Verantwortlicher des Camps fällt jedoch alles, was dort gesagt wird, früher oder später auf mich zurück – erst recht, wenn ich eben keine Stellung beziehe und genau das mache ich jetzt.

Vorüberlegungen
Erlaube mir die Frage, was Du bei dem Thema hier für eine Erwartungshaltung hast? Viele von euch befassen sich Jahre mit diesem Thema. Gehen wir mal hypothetisch davon aus, dass alles zutrifft was du sagst. „Wir sind ein besetztes Land, ohne Verfassung und wie ein Unternehmen organisiert.“ – So in etwa könnte Deine stark zusammengefasste Aussage sein. Du leitest daraus ab, dass wir uns in einem völkerrechtswidrigen Zustand befinden. Also, angenommen, dass stimmt alles. Was passiert denn jetzt? Bei wem möchtest du diesen Umstand reklamieren? Es gibt keine Instanz, an die man sich wenden könnte, die einem die Rechte wieder herstellen würde. Ferner, auf was möchtest Du dich berufen? Auf die Paulskirchenverfassung? Verfassung des Deutschen Reichs (Weimarer Verfassung)? Oder möchtest Du dich lieber auf die Gesetze berufen, die nach dem Ermächtigungsgesetz erlassen wurden? Bringt uns das wirklich weiter? Diese Gesetze sind heute weder zeitgemäß, noch in irgendeiner Weise besser als das Grundgesetz. Tatsächlich haben sie uns zusammen dahin gebracht, wo wir heute stehen. Versteh‘ mich bitte nicht falsch. Ich möchte das Grundgesetz nicht sonderlich verteidigen, da ich hier ebenfalls gravierende Mängel sehe, doch dazu später mehr. Lass‘ mich wohlwollend davon ausgehen, dass Du in Freiheit leben möchtest und Du dich deswegen auf die Suche nach der Wahrheit gemacht hast. Weiter davon ausgehend, dass Deine Aussagen rein hypothetisch zutreffen, wirst Du irgendwann an den Punkt gelangen, wo Du sagst, wir brauchen eine völlig neu konzipierte Verfassung. Eine Verfassung, in der auch die aktuellen geopolitischen Erkenntnisse Einzug halten. Das Grundgesetz spricht zum Beispiel vom Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, aus welchem sich das Recht auf Privatsphäre ableitet. Diese ist jedoch massiv durch die globale Überwachung der Geheimdienste bedroht. Als es die DDR noch gab, da haben wir alle unseren Finger erhoben und die dort praktizierte Überwachung als menschenrechtswidrig verurteilt. Heute werden wir alle überwacht und das Grundgesetz erweist sich hier als zahnloser Tiger. Auch nehmen die Formen von Korruption heute ganz andere Ausmaße an und bedienen sich neuer Methoden. Egal… ich schweife ab. Eine bessere Verfassung ist immer möglich, was sich alleine daraus ergibt, dass ein perfekter Zustand genau genommen nicht erreicht werden kann. Genau diese Option bietet das Grundgesetz an. Ganz legal und verfassungskonform, ohne Staatsstreich und ohne irgendwelche BRD-GmbH-Gebilde zu konstruieren.

Was ich Dir versuche zu sagen, ist, dass Dein Augenmerk sehr stark zurück gerichtet ist und das teilweise über Jahre hinweg. Warum schaust Du nicht nach vorne und bindest Deine wertvolle Energie in einer produktiven Weise? Wir brauchen keine zunehmend psychotischer werdenden Gruppen, die sich eine Parallelwelt schaffen, sondern ein breites Bewusstsein dafür, wo wir eigentlich hin wollen und wie wir dahin kommen. Anstelle also über vermeintliche Rechtsbrüche des vergangenen Jahrhunderts sich zu streiten, sollten wir Konzepte für die Zukunft entwickeln. Schließlich muss man einen Umstand akzeptieren, wenn man ihn verändern will und an der Stelle hapert es massiv.

So, bitte verinnerliche die „Canones nach Savigny“, wir gehen jetzt ein paar weitere Argumente durch!

Du zitierst das BVerfG wie folgt:

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdingsals Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.

Und daraus leitest du ab:

  • Die BRD ist nicht handlungsfähig.
  • Das Deutsche Reich existiert, es mangelt nur an staatlichen Organen.

Was steht dort wirklich? Wir lesen noch mal genauer nach…

„es (das Deutsche Reich) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.“ 

Dieser Text ist von 1973. Damals gab es auf dem Gesamtstaat „Deutsches Reich“ zwei (nicht souveräne) Teilstaaten (Westdeutschland [hier als BRD bezeichnet] und die DDR), sowie die heute nicht zur BRD gehörenden Gebiete). Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass es keine „Organisation“ gibt, die über alle Bereiche des Deutschen Reiches hinweg handlungsfähig ist.

„Die BRD ist […] als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.“ 

Ferner stellt das BVerfG fest, dass die BRD, also Westdeutschland, abgesehen von der räumlichen Ausdehnung, identisch ist. Fassen wir zusammen, was über das Deutsche Reich gesagt wurde:

Es besteht und besitzt Rechtsfähigkeit.

Dies trifft laut BVerfG auch auf die BRD zu, schließlich sind sie identisch (Ausnahme: Staatsgebiet).
Fazit: Die BRD besteht und besitzt Rechtsfähigkeit.

In der DDR wurde die gleiche Frage übrigens anders beantwortet. Dort wurde davon ausgegangen, dass das Deutsche Reich seit 1945 nicht mehr existiert.

Du verwendest also das Urteil in einer manipulativen Weise. Dabei ordnest Du es weder in den historischen Kontext ein, noch machst Du Dir die Mühe, es auf Aktualität zu überprüfen.

Auf der Seite vom „Runden Tisch“ aus Berlin finden wir von Euch folgende Argumentation:

Grundgesetz (GG) [BGBl 1949]
Artikel 23

Diese Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein – Westfalen, Rheinland – Pfalz, Schleswig- – Holstein, Württemberg – Baden und Württemberg – Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Artikel 23 nach dem 23.09.90 [BGBl 1990 – II S. 885]
Artikel 23 
[aufgehoben]

Hier sehen Sie eindeutig den Beweis, daß eine BRD nach dem 23.09.1990 keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hat. Durch die Aufhebung des Artikel 23 GG alte Fassung ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland weggefallen[…] Damit kann seither eine BRD als staatliches Gebilde nicht mehr existieren, wohl aber als staatsähnliches, auch als NGO (zu deutsch: Nichtregierungsoranisation) bezeichnetes Gebilde.“

Klingt ja logisch,… keine gültige Verfassung ohne Geltungsbereich. Doch ist es wirklich so einfach? Werden wir wieder sachlich und beschäftigen wir uns mit den Änderungen vom „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (auch „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ genannt). Dieser Vertrag hat nicht nur die Aufhebung des Artikels 23 GG zur Folge gehabt, sondern auch weitere Bestimmungen mit sich geführt.

Ich empfehle, den ganzen Vertrag zu lesen. Aus den Artikeln des Vertrages resultierten die Grundgesetzänderungen, die später durch unsere gewählten (und somit demokratisch legitimierten) Politiker umgesetzt wurden. Die Regierung Kohl entschied sich, Artikel 23 aus dem GG zu streichen. Das macht auch an dieser Stelle Sinn, da aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag hervorgeht, dass keine weiteren Teile Deutschlands hinzukommen werden.

Seitdem haben wir eine neue Präambel, um den Geltungsbereich zu klären.

In der Präambel mit namentlicher Einbeziehung aller Bundesländer ist der Geltungsbereich eindeutig definiert. Dass eine Präambel „i. d. R. nicht selbst den Charakter einer rechtlich bindenden Norm“ (Brockhaus, Band 17, Seite 431 f.) hat, ist korrekt. Dies ist „in der Regel“ so, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 13. Juli 1973 der Präambel des Grundgesetzes allerdings genau diese rechtliche Bindung zugesprochen.

Präambel des Grundgesetzes ~

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Mit Inkrafttreten dieser Änderungen ist das „Notstandsgesetz“ Grundgesetz zu einer echten Verfassung ausgereift. Das staatliche Selbstverständnis der konstituierten BRD ergibt sich aus der Präambel, sowie Art. 23, 116 und 146 GG. Wer sagt, dass die Präambel nicht dazu gehört, der versteht das Selbstverständnis des Staates nicht. Darüber hinaus kann der Verfassungsgeber seine Verfassung gestalten, wie es ihm beliebt. Es gibt keine völkerrechtlichen Normen, die einem Staat bindend vorschreiben, Schema X zu verwenden.

Bleiben wir beim Grundgesetz, um das eben Gesagte zu vertiefen.

Die allgemeingültige Definition für Verfassung laut Brockhaus ist folgende:

„Die Grundordnung […] eines Staates. Im Rechtssinne ist die V. eines Staates der Inbegriff der geschriebenen oder ungeschriebenen grundlegenden Rechtssätze über Organisation und Funktionsweise der Staatsgewalt und die Rechtsstellung des einzelnen.“

Das Gabler Wirtschaftslexikondefiniert (Wirtschaftslexikon 😉 ) definiert eine Verfassung wie folgt:

„Rechtliche Grundordnung eines Staates, Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze über die Bildung, den Aufgabenkreis und die Organisation der obersten Staatsorgane, das Verhältnis der einzelnen Staatsorgane zueinander, die staatlichen Aufgaben, den staatsrechtlichen Aufbau des Staates und die Rechte des Bürgers gegen den Staat (Grundrechte).“

Wer hierunter das Grundgesetz subsumiert, wird feststellen, dass es jeden Punkt inhaltlich nachkommt:

Das Grundgesetz regelt die Rechte des Bürgers gegen den Staat unter anderem in den Artikeln 1 bis 19, die rechtliche Grundordnung Deutschlands sowie das Verhältnis der einzelnen Staatsorgane zueinander in Artikel 20, die staatlichen Aufgaben in den Artikel 83 ff., Bildung, Aufgabenkreis und Organisation der obersten Staatsorgane in den Artikeln 38 ff. und den staatsrechtlichen Aufbau des Staates in den Artikeln 20 ff..

Das Grundgesetz erfüllt demnach zweifelsfrei diese definierte Aufgabe einer Verfassung und stellt somit für die Bundesrepublik Deutschland die Verfassung dar, auch wenn diese den Namen „Grundgesetz“ trägt. Dies ist auch der Grund, warum die obersten deutschen Gerichte, wie das Bundesverfassungsgericht, auf Grundlage des Grundgesetzes entscheiden und Urteile sprechen.

Der Brockhaus unterscheidet ebenfalls nicht zwischen Verfassung und Grundgesetz, wie man im 23. Band der 19. Auflage auf Seite 191 sehen kann („Verfassung, Konstitution, Grundgesetz“). Dort sind beide Begriffe unter einer einzigen Definition zusammengefasst. Der Begriff „Grundgesetz“ wird aber unter einer eigenständigen Definition präzisiert (9. Band, Seite 222 f.). Unter 1) findet sich eine allgemeine, unter 2) eine spezifische, auf das deutsche Grundgesetz bezogene Definition:

„Abk. GG, die am 8. 5. 1949 vom Parlamentar. Rat mit 53 : 12 Stimmen beschlossene, am 23. 5. 1949 verkündete und am 24. 5. 1949 in Kraft getretene Verf. der Bundesrep. Dtl. […]. Obwohl die Bez. >G.< nichts anderes ausdrücken will als >Verf.<, wurde sie gewählt, um vor dem Hintergrund der offenen → deutschen Frage den provisor. Charakter der im G. enthaltenen Bestimmungen zu betonen.“

Diese Definition ist aufgrund der hier hervorgehobenen Passagen eindeutig.

Auch andere Staaten besitzen Verfassungen, deren offizieller Name ebenfalls „Grundgesetz“ ist. So beispielsweise Dänemark ( „Danmarks Riges Grundlov“ – „Grundgesetz des Königreichs Dänemark“ ), Finnland („perustuslaki“- „Grundgesetz“) oder die Niederlande („Grondwet“). Auch diese Grundgesetze sind gültige Verfassungen.

Ein weiterer, weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Verfassungen notwendigerweise vom Volk gewählt worden sein müssen, um Gültigkeit zu besitzen. Die allgemeinen Definitionen für „Verfassung“ weisen diesen Punkt aber nicht als notwendige Eigenschaft aus. Außerdem gibt es zahlreiche Verfassungen, die zweifelsfrei Gültigkeit besitzen, obwohl über sie ebenfalls nicht vom Volk abgestimmt wurde. Zu nennen wären hier beispielsweise die Verfassungen des Königreichs Belgien, Finnlands, der Slowakischen Republik, Islands, Lettlands oder Portugals.

Die ehemaligen deutschen Verfassungen, nämlich die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871 und die Weimarer Verfassung von 1919, wurden nicht vom Volk gewählt. Eine gültige Verfassung muss, wie am Beispiel Englands zu sehen ist, nicht einmal in schriftlicher Form existieren.

Natürlich wurde Deutschland das Grundgesetz zum Großteil von den Alliierten auferlegt, aber es wurde von der deutschen Regierung als Grundordnung der Bundesrepublik akzeptiert und umgesetzt.  Wer einen Blick in die Frankfurter Dokumente wirft, stellt fest, dass diese Einmischung von außen tatsächlich stattgefunden hat und ja, sie ist nach meiner Auffassung als völkerrechtswidrig einzustufen. Jedoch sollte man bedenken, dass „Deutschland“ vollständig besetzt war und die Besatzer hier „gnädigerweise“ dem besetzten Land zu „mehr“ Rechten und „Strukturen“ „verhalfen“. Natürlich mit dem Hintergrund des Eigennutzes der westlichen Besatzer. Sie wollten schließlich ein Bollwerk gegen den Kommunismus errichten. Dass die damalige Bundesregierung durchaus überwiegend besatzungskonform eingestellt war, mag also zutreffen, ist jedoch völkerrechtlich für deren Legitimationsfähigkeit unerheblich. Spätestens durch die darauf folgenden Bundestagswahlen im Jahre 1949 hat das deutsche Volk mit einer Wahlbeteiligung von 78,5% mehrheitlich signalisiert, dass dieses Grundgesetz als Rechtsgrundlage für das deutsche Volk in den entsprechenden Gebieten akzeptiert wurde.

Doch wird nicht in Grundgesetzartikel 146 davon gesprochen, dass sich das deutsche Volk eine Verfassung geben soll und ist damit nicht klar, dass das jetzige Grundgesetz eigentlich doch keine wirkliche Verfassung sein kann?

Der Artikel 146 des Grundgesetzes lautet:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Der Artikel 146 ist – wenn auch juristisch nicht gleich verständlich formuliert – so zu verstehen, dass das Grundgesetz nicht zwangsläufig die letzte Verfassung für Deutschland sein muss, sondern dem deutschen Volk die Möglichkeit gegeben wird, sich – wenn nötig – auch für eine komplett oder in großen Teilen neue Verfassung zu geben. Es ergibt sich aus Art. 146 GG keine „Bringschuld“, sondern das Volk selbst muss sich für die Konstituierung einer neuen Verfassung (sofern es dies wünscht) auf Art. 146 berufen.

Letztlich ist entscheidende Punkt aber dennoch, dass die gesamte deutsche Rechtsprechung das Grundgesetz als Verfassung akzeptiert, sich am Grundgesetz orientiert und dieses als Grundlage ihrer Entscheidungen heranzieht.
Du sagst:

„Deutschland hat keinen Friedensvertrag und befindet sich daher noch im Krieg und ist von den Siegermächten besetzt.“

Ja, das wird oft gesagt und sogar durch Xavier Naidoo geadelt. Trau, schau, wem! Dann muss es ja stimmen! Naja, etwas Falsches wird nicht dadurch richtiger, wenn alle davon ausgehen, dass es stimmen müsste.

Friedensverträge sind ein beliebtes diplomatisches Mittel, um eindrucksvoll den Friedensschluss (zumeist) zweier Staaten zu symbolisieren. Solche Verträge sind völkerrechtlich bindend, können in der Realität allerdings durch erneute Kriegshandlungen jedweder Art faktisch wieder gebrochen werden. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (eigentlich: „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“) wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991 in Kraft. Dieser Staatsvertrag, der zwischen der BRD und der DDR auf der einen, sowie England, Frankreich, den USA und Russland auf der anderen Seite geschlossen wurde, stellt in der Tat keinen Friedensvertrag dar, sondern sollte diesen ersetzen. Nach dem Zweiten Weltkrieg hielten es die Siegermächte bekanntermaßen nicht für ratsam, einen Friedensvertrag mit Deutschland zu schließen, sodass der Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 als Vorbereitung zur Wiedervereinigung anstelle eines Friedensvertrages treten sollte.

Somit ist die erste Feststellung an sich korrekt, dass Deutschland keinen Friedensvertrag mit den Alliierten unterzeichnet hat. Aber ist ein solcher Friedensvertrag völkerrechtlich unbedingt notwendig?

Ein Friedensvertrag ist nach damaligem und aktuellem Stand des Völkerrechts schon deshalb nicht zwingend erforderlich, da er nicht die einzige völkerrechtliche Möglichkeit der Kriegsbeendigung ist. Diese kann ebenfalls durch faktische Wiederaufnahme der diplomatischen, beziehungsweise friedlichen Beziehungen erfolgen, wie es geschehen ist. Der damalige Waffenstillstand ist somit durch die faktische Aufnahme von Friedenshandlungen und einem konkludenten Handeln zu einem realen Frieden ausgereift. Dieser Vorgang wird als Friedensschluss bezeichnet. Wir kennen zahlreiche historische Beispiel in dem Frieden durch den Friedensbeschluss zustande gekommen ist, aber nicht ein Beispiel eines Friedensvertrags, ohne Friedensbeschluss. Ein Beispiel ist dafür der Sezessionskrieg, der ohne Friedensvertrag beendet wurde. Das Herumreiten auf dem Friedensvertrag ist also der Unkenntnis geschuldet, dass der Friedensschluss hier das friedensstiftende Mittel ist und nicht der Vertrag. Zudem hat Deutschland sehr schlechte Erfahrungen mit Friedensverträgen. Immerhin war der Friedensvertrag von Versailles, wie der Name schon sagt, ein Friedensvertrag. Der Vertrag war jedoch in seinen Bestimmungen so einseitig konzipiert, dass man ihm heute eine große Rolle bei der Entstehung des Zweiten Weltkriegs einräumt, da dieser von den Deutschen als „Beleidigung“ empfunden wurde. Historisch ist es also absolut nachvollziehbar, auf dieses diplomatische Mittel zu verzichten.

Deutschland befindet sich demnach nicht mehr im Krieg mit den damaligen Alliierten, sondern in einem stabilen Frieden. Die UN-Feindstaatenklausel (nach den Artikeln 53, 77 und 107 der Charta der Vereinten Nationen) ist nach geltender Rechtsmeinung obsolet, also überholt und nicht mehr gebräuchlich. Die Stationierung von ausländischen Soldaten in Deutschland ist demnach keine Folge einer immer noch andauernden Besatzung, sondern Bestandteil bestehender, bilateraler Verträge, die von der deutschen Bundesregierung geschlossen wurden.

Nun wirst Du sicher anführen wollen, dass beispielsweise die Erlasse des Kontrollrats der Besatzer noch gültig sind und auch nicht zurück genommen werden dürfen.

Da sprichst Du den Überleitungsvertrag an ( http://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html ) und selbst Wikipedia sagt, dass der noch in Teilen gültig ist.

Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“[3] sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.

Vor allem wird hier von Dir Artikel 1 zitiert:

Erster Teil

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern, sofern im Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder in den in dessen Artikel 8 aufgeführten Zusatzverträgen nichts anderes bestimmt ist. Bis zu einer solchen Aufhebung oder Änderung bleiben von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften in Kraft. Vom Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben noch geändert werden.

 

Wie soll ein Land souverän sein, wenn es sich nicht mal über die erlassenen Rechtsvorschriften des Kontrollrats hinwegsetzen darf?

Zum Hintergrund: Der „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen („Überleitungsvertrag“)“ wurde geschlossen, um die Besatzung zu beenden. Es heißt ja auch direkt im Text am Anfang:

 (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung)

Beachte das Datum und befasse Dich damit, was der Kontrollrat überhaupt für Rechtsvorschriften erlassen hat. Nun, zum einen haben wir dort die Auflösung des Staates Preußen, zum anderen die Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetze (Rassengesetze/Ermächtigungsgesetz usw.). Das sind Beispiele für die Dinge, über die wir hier sprechen. Und Du willst dies nun laut Deiner Argumentation, für nichtig erklären, damit Du dem Staat volle Souveränität zusprechen kannst? Das wäre unter anderem eine faktische Kriegserklärung gegen das heutige Polen.

Bei allem Respekt, aber mit einer solchen Haltung hast Du auf den Mahnwachen für Frieden nichts verloren.
Staatsangehörigkeit.

„deutsch“ ist doch kein Staat. Auf der Seite vom Runden-Tisch liest sich eure Argumentation so:

[…]Wie sie im Abschnitt Staatsangehörigkeit nachlesen können, hat die BRD kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz oder eine eigene Staatsangehörigkeit.[…]“

Werfen wir noch mal einen Blick in das Grundgesetz:

Artikel 116 ~

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Ja, im Sinne dieses Grundgesetzes gibt es Deutsche. Nun können wir uns drüber streiten, welchem Staat wir die Deutschen als Volk zumuten wollen. Wir können uns dieses immaterielle Rechtssubjekt der Staatszugehörigkeit sogar ganz materiell als Staatsangehörigkeitsausweis verbriefen lassen.
Leider versäumen es unsere Berliner-Freunde, auf Artikel 116 einzugehen. Dafür wird im erwähnten Abschnitt „Staatsangehörigkeit“ auf das StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) eingegangen und dessen Veränderungen im Wandel der Zeit genauer betrachtet. Beispielsweise wurde das Wort „Reichsangehörigkeit“ im Laufe der Zeit abgewandelt. Im Ergebnis sieht es heute wie folgt aus:

„Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Die getätigten Änderungen dieses sehr alten Gesetzes (22. Juli 1913) wurden so an das Grundgesetz angepasst (vergleiche Art. 116 GG „Deutscher ist“). Für die Deutschen jenseits der Oder-Neiße-Grenze gibt es das Bundesvertriebenengesetz (BVFG ), sodass auch die Menschen mit einbezogen sind, welche zuvor als Reichsangehörige gegolten haben. Es ist also, nach wie vor, an alle gedacht. Nicht immer steckt hinter einer Wortänderung eine Vertuschung.
Im Artikel 65 GG steht etwas von Geschäftsordnung, Geschäfte und Geschäftsbereich. Geschäfte sind Unternehmen, also sind wir doch eine GmbH!

Bitte wirf einen kurzen Blick in den Duden:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Geschaeftsordnung

Dort steht:

Gesamtheit der Bestimmungen, die das Funktionieren eines Parlaments, einer Behörde, einer Partei, eines Vereins u.Ä. regeln.

Eine Geschäftsordnung hatte nie etwas mit dem zu tun, was wir heute als Geschäft (Laden) verstehen (Dort findet man höchstens eine Hausordnung…).

Aber in Artikel 133GG steht etwas von „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“
Zitat Art. 133 GG:

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Mit „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ meint dass GG die „Bizone“, also die Besatzungszone der USA und GB, welche seit 1947 zusammengeschlossenen war.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bizone

Dazu noch das folgende Zitat:

bizone
Fällt Dir auf, dass Deine Argumente alle auf Halbwissen basieren und auch nur so funktionieren können? Wenn Du gewusst hättest, dass man unter „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ die Bizone versteht, könntest Du dieses Argument nicht bringen, weil es schlicht kein Argument für Deine Position ist. Nur wenn Du verschweigst, was damit tatsächlich gemeint ist, liest es sich so, als würde hier etwas merkwürdig sein.

Ein weiteres Argument besteht darin, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst abgeschafft wurde. Begründet wird es mit einer im Jahr 2007 stattgefundenen Bereinigung von Gesetzen. Dabei wurde das „Einführungsgesetz“ zum Ordnungswidrigkeitengesetz entfernt. Die Argumentation besagt, dass wenn das Einführungsgesetz eines Gesetzes nicht mehr existiert, dann existiert auch das eigentliche Gesetz nicht mehr. Also ganz ähnlich der Überleitungsvertrag- oder Präambel-Argumentationen.

Dazu sei gesagt, dass ein Gesetz nur dann ein Einführungsgesetz bekommt, wenn es einer Regelung vom Übergang der alten Gesetzeslage hin zur neuen Gesetzeslage bedarf. In diesem Fall regelte das Einführungsgesetz also wie mit einer nicht abgegoltenen „Übertretung“ der Rechtslage durch zum Beispiel Falschparken nach der Einführung des OWiG umgegangen wurde. Es regelt also wie mit betroffenen „Straftaten“ aus der Übergangszeit umgegangen wird, wenn diese nach neuer Rechtsprechung nun „nur noch“ Ordnungswidrigkeiten sind. Da es im Jahr 2007 wohl keine Strafzettel aus dem Jahr 1967 mehr gegeben hat, die der Staat noch hätte durchsetzen wollen, war das Einführungsgesetz überflüssig. Für weitere Informationen empfehle ich folgenden Link:

http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch/

Neben den Argumenten, die einem in Endlosdiskussionen von den Vertretern vorgetragen werden, gibt es diese Argumentation auch in Buchform käuflich zu erwerben. Eines dieser Bücher habe ich geschenkt bekommen. Diese Gelegenheit möchte ich nutzen, um anhand des Buchs zu zeigen, wie manipulativ das Buch den Leser hinters Licht führt.

Dabei handelt es sich um das Buch mit dem Titel „Die ‘‘BRD‘‘ GmbH oder zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschland“ – Erste Auflage 2012 (das weiße Exemplar). Der Autor ist ein gewisser DR. KLAUS MAURER. Durch den Doktortitel bekommt das ganze einen seriösen/wissenschaftlichen Anstrich, doch wie wissenschaftlich geht es weiter?

Bereits im Inhaltsverzeichnis wird dem Leser eine vorgefertigte Meinung suggeriert. Dies wird darin deutlich, dass die Überschriften häufig die Antithese in den Vordergrund stellen, zum Beispiel „Die Lüge, das ‘‘Grundgesetz‘‘ sei eine Verfassung“. Auch ist der häufige Gebrauch des Wortes „sogenannte(n)“ augenscheinlich. Beispiele dafür sind „Der sogenannte Einigungsvertrag“ oder „die neue Präambel des sogenannten ‘‘Grundgesetzes‘‘“. Ferner stellt der Autor alles, was er in Frage stellt, in Hochkommata.

Gut, dies sind nur Äußerlichkeiten, aber Hand auf’s Herz: der Autor selbst tut sich damit keinen Gefallen.

Es folgt die Einleitung. Auch hier wird die Konklusion des Buches vorweggenommen. Dort heißt es im vierten Absatz „[…]nichts von alldem ist nämlich wahr“ (gemeint ist die offizielle Lesart des deutschen Staates) und Menschen, die bisher nicht die Wahrheit des Dr. Maurer für wahr anerkennen, können ebenso gut an den Osterhasen oder den Weihnachtsmann glauben.

Zu Gute muss ich Dr. Maurer halten, dass er am Ende seiner Einleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und den Leser dazu auffordert, das Gesagte selbst zu hinterfragen und selbst zu prüfen. Gleiches gilt natürlich auch für diesen Artikel. Machen Sie sich immer Ihr eigenes Bild!

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es meine Intention, die Aussagen bis zur ersten Zusammenfassung auf Seite 18 hier exemplarisch zu behandeln. Da diese bereits genügend Beispiele liefern, um die Arbeitsweise zu verdeutlichen. Von einer vollständigen Bearbeitung sehe ich ab, weil mir dazu meine Zeit einfach zu schade ist.

Inhalt des Buchs (https://ralfkeser.files.wordpress.com/2014/06/2014-06-20-dr-klaus-maurer-die-brd-gmbh.pdf):

Den Anfang macht das Kapitel über „Die fehlende Staatlichkeit der ‘‘BRD‘‘“, es wird korrekterweise die Drei-Elemente-Lehre herangezogen, um die Staatlichkeit zu überprüfen. Diese besagt, dass ein Staat die Merkmale der Staatsgewalt, des Staatsgebiet und des Staatsvolks innewohnen muss. Es folgt die Prüfung der Staatsgewalt. Bis zur Zusammenfassung auf Seite 18 liefert Dr. Maurer diverse Argumente, die darauf abzielen, dass die Besatzung der Siegermächte bis heute andauert und die Bundesregierung keine Staatsgewalt ausüben kann. Dabei zitiert er Auszüge von Gesetzen und Verträgen oder beschränkt sich auf seine eigene Interpretation derer. Was jedoch fehlt, ist die Thematisierung der Pariser Verträge, deren Bestandteil auch der „Deutschlandvertrag“ (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten) war. Eben dieser Vertrag regelt das Ende der Besatzung. Nicht ein Wort taucht darüber auf. Nada, Null. Wie lässt sich das erklären? Ich meine, würde er die Pariser Verträge kritisieren und explizit nicht anerkennen, dann würde man seiner Argumentationskette ja noch folgen können (was sie aber nicht richtiger gemacht hätte), aber diese Verträge einfach zu verschweigen? Mit Verlaub, hier soll der Leser gezielt hinters Licht geführt werden.

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten

[„Deutschlandvertrag“]

Artikel 1

(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als „Drei Mächte“ bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen.

(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.

Abgesehen davon finden sich bereits auf den ersten Seiten andere Fehler:

Auf Seite 14 wird behauptet, die Truppen der Besatzungsmächte würden sich auch heute noch an die Grenzen ihrer eigenen Besatzungszone halten. Es ist jedoch festzuhalten, dass es in Deutschland neben den Stützpunkten der Siegermächte auch Stützpunkte der kanadischen, niederländischen, belgischen und dänischen Streitkräfte gibt bzw. gab, gibt es noch den von der USAFE (United States Air Force, Europe) genutzten NATO-Stützpunkt in Geilenkrichen (Nordrhein-Westfalen / ehemalige britische Besatzungszone). Zudem muss man sich die Frage stellen, wieso man überhaupt mit einem Stützpunkt in ein anderes Bundesland umziehen sollte. Es würde viel kosten, hat aber keinen ersichtlichen Vorteil. Wenn wir schon über Kosten reden: Ebenfalls wird behauptet, dass wir die Besatzung bis heute bezahlen. Da die Besatzung nur bis 1955 andauerte, hatte Deutschland nach der Haager Landkriegsordnung auch nur die bis dahin angefallenen Kosten zu begleichen. Teil der Pariser Verträge war auch der Bündniseintritt in die NATO. Mit dem Eintritt in die NATO wurde aus den Besatzern Verbündete. Dazu Artikel 4 des Deutschlandvertrags:

Artikel 4

(1) Bis zum Inkrafttreten der Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag behalten die Drei Mächte weiterhin ihre bisher ausgeübten oder innegehabten Rechte in bezug auf die Stationierung von Streitkräften in der Bundesrepublik. Die Aufgabe dieser Streitkräfte wird die Verteidigung der freien Welt sein, zu der die Bundesrepublik und Berlin gehören. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 5 Absatz (2) dieses Vertrags bestimmen sich die Rechte und Pflichten dieser Streitkräfte nach dem Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland (im folgenden als „Truppenvertrag“ bezeichnet), auf den in Artikel 8 Absatz (1) dieses Vertrags Bezug genommen ist.

Einen Abzug der Truppen war historisch gesehen, aufgrund der Bedrohung durch die UDSSR, keine Option, da die BRD ohne fremde Truppen nicht verteidigungsfähig gewesen wäre. Dies brachte der BRD sogar Vorteile ein, da der Verteidigungsbeitrag der an die NATO-Bündnispartner gezahlt wurde, viel günstiger war, als selbst ein ausreichendes Truppenpotenzial zu entwickeln. Der Verteidigungsbeitrag war im Übrigen auch deutlich geringer als die Besatzungskosten, die man zuvor zahlen musste. Diese Vorteilnahme war sowohl Frankreich, als auch Großbritannien ein Dorn im Auge. Die Soldaten brachten Kaufkraft nach Deutschland, die „daheim“ fehlte. Um hier mal eine Relation zu zeigen:

2013 beliefen sich die Kosten „Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften“ auf 56,125 Millionen Euro. Im Besatzungsjahr 1950 beliefen sich die Kosten auf 4,5 Milliarden DM. Laut dem Inflationsrechner (http://www.zinsen-berechnen.de/inflationsrechner.php) wären das heute ca. 14 Milliarden Euro. Wir zahlen also nur 1/250 dessen und generieren gleichzeitig Einnahmen immerhin in Höhe von 1,64 Millionen Euro im Jahr 2014.

http://www.bundeshaushalt-info.de/startseite/#/2013/soll/ausgaben/einzelplan/0802.html

http://www.bundeshaushalt-info.de/startseite/#/2014/soll/einnahmen/funktion/033.html

Auf Seite 16 wird die „Kanzlerakte“ bemüht. Dazu ist eigentlich im Internet schon alles gesagt und auch Dr. Maurer scheint zu wissen, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt, denn er schreibt:

Sofern der interessierte Leser Zweifel an der Echtheit dieses Dokuments hat, möge er dies aus seinem Gedächtnis streichen.“

Ich empfehle einen Blick auf die folgende Abhandlung zu diesem Thema:

http://aktenkunde.hypotheses.org/163

Die von Dr. Maurer aufgeführten Beispiele einer möglichen Erwähnung der Kanzlerakte (Komossa/Egon Bahr/Willi Brand), spiegeln das durch den Whistleblower John Perkins enthüllte Verhalten, der amerikanischen Außenpolitik wider, das im Buch „Confessions of an Economic Hit Man“ dargelegt wird. Das Erpressen von Zugeständnissen von Regierungsangehörigen scheint zum internationalen Tagesgeschäft der Amerikanischen Dienste zu gehören. Dies ist weniger einer vermeintlichen Besatzermentalität geschuldet, sondern vielmehr der imperialistischen Ansprüchen der Amerikaner, die sich aus egoistischen Motiven über jedes internationale Recht hinwegsetzen, das ihnen im Wege steht. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass wenn ich „die Amerikaner“ sage, ich selbstverständlich nicht die Bevölkerung als ganzes betrachte, sondern hier die administrative Ebene meine.

Maurer führt zudem an, dass der Bundestag sich im März 2011 mehrheitlich für den Abzug der US-Atomwaffen auf deutschen Boden ausgesprochen hat, dieser Wunsch jedoch fruchtlos blieb. Genau genommen war diese Abstimmung bereits im März 2010. Die Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ verlangte im Sommer 2013 eine Stellungnahme der Regierung, mit der Frage, was denn genau daraus geworden ist. In der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/14369) ist zu entnehmen:

[…]Erkenntnisse der Bundesregierung, die auf eingestuften Berichten und Analysen beruhen, können – soweit sie die Nuklearstreitkräfte der NATO betreffen –

im Rahmen dieser Antwort aus Gründen des Geheimschutzes nicht zur Verfügung gestellt werden.

Dies gilt insbesondere für mögliche Lagerorte und die Anzahl und Beschaffenheit von Nuklearwaffen, zu denen keine detaillierte Angaben gemacht werden

können, da sich die Informationspolitik der Bundesregierung in Bezug auf die

Nuklearstreitkräfte der NATO aus Sicherheitsgründen ganz an den Geheimhaltungsregelungen des Bündnisses ausrichtet.[…]

 

Diese Antwort ist natürlich in keiner Weise zufriedenstellend, jedoch lässt sich daraus ableiten, dass wir die Letzten sein werden, die etwas über die Atomwaffen erfahren. Selbst wenn es keine Atomwaffen mehr in Deutschland geben würde, würden wir es nicht erfahren. Umgekehrt natürlich genauso, wenn man das Potenzial erhöht, erfahren wir das ebenso wenig von offizieller Seite.

Das direkte Übernehmen von Erlassen/Verträgen/Verordnungen/Gesetzen stellt keinen Beweis dafür da, dass die Besatzung weiter andauert (siehe oben „Überleitungsvertrag“). Vielmehr ist es eine technische und logische Notwendigkeit. Würden wir beispielsweise morgen eine neue Verfassung in Kraft setzen, würden wir auch nicht darum herum kommen, in einem Überleitungsvertrag Bestimmungen festzulegen, die altes Recht weiterhin für gültig erklären. Andernfalls müsste man z.B. alle Inhaftierten Menschen frei lassen, weil sie nicht nach dem Recht der neuen Verfassung verurteilt wurden und die alte Rechtsprechung nicht mehr gültig ist. Also, ich halte es für keine gute Idee, die mühsam eingefangen Psychopathen und Kinderschänder aus der Sicherheitsverwahrung zu lassen. Ebenfalls empfinde ich es als weniger ratsam, die Grenzen des Deutschen Reichs wiederherzustellen, da dies doch den Frieden massiv gefährden würde. Menschen wie Dr. Maurer wollen dies offensichtlich. Deswegen sprechen sie auch von der ehemaligen DDR als „Mitteldeutschland“.

Das Einräumen von Vorbehalten gegenüber den Siegermächten, mögliche Erpressungen durch andere Staaten, sowie die von Maurer gar nicht erwähnten Abtretungen von Hoheitsrechten an die EU sind jedoch nicht als Aushebelung der Souveränität zu verstehen. Die Staatsgewalt liegt weiterhin vor, selbst wenn das Ausüben wie beispielsweise im Falle Polens im Zweiten Weltkrieg unmöglich gemacht wird. Dazu folgende Ausführung:

 33. Zur Rechtslage des besetzten Polen entschied der BGH,2.3.1966

(RzW1966,367[69]):
Die militärische Besetzung Polens im zweiten Weltkriege durch deutsche und sowjetische Truppen und Dienststellen begründeten nur eine vorläufige Herrschaft über die besetzten Gebietsteile, der alle im Lande befindlichen Polen unterworfen waren. Das besetzte Gebiet blieb Staatsgebiet des militärisch unterworfenen Staates. Die polnische Staatssouveränität wurde dadurch völkerrechtlich nicht ausgelöscht. Träger der Staatsgewalt war die polnische Exilregierung, die sich im Jahre 1944 in London aufgehalten hat; sie genoß dort exterritoriale Rechte und unterhielt eigene Streitkräfte, die den Kampf gegen Deutschland fortführten. Nach dem Völkerrecht galt sie weiterhin als Regierung der staatlichen Gemeinschaft, obwohl sie im besetzten Gebiet keinerlei Gewalt mehr ausüben konnte. Wenn sie auch nicht in der Lage war, die Staatsbürger vor Verfolgungsmaßnahmen der Besatzungsmacht zu schützen, so kann gleichwohl nicht gesagt werden, daß die polnischen Staatsangehörigen des staatlichen Schutzes beraubt gewesen seien (BGH, RzW59, 254Nr.13 und v. 31.3.1965 -IVZB609/64-). Der polnischen Exilregierung hat es deshalb auch allein zugestanden, die Interessen der im Ausland lebenden Polen zu wahren und sie vor Unrecht zu schützen.

Quelle: http://www.zaoerv.de © 1971, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Albert Bleckmann – Deutsche Rechtsprechung in Völkerrechtlichen Fragen 1966 – 1968

Abgesehen von Dr. Maurers Verschweigen des Deutschlandvertrags sind also auch seine üblichen Ausführungen und Schlussfolgerungen im Wesentlichen falsch. Insgesamt lässt sich sagen, dass er sich eine Scheinwelt konstruiert. Der Versuch, über die im Buch hinterlegten E-Mail-Adressen Kontakt zu ihm aufzunehmen, scheiterte. Eine der beiden Adressen existiert nicht, bei der anderen blieb eine Antwort bis zum jetzigen Zeitpunkt aus. Eine andere Kontaktmöglichkeit ist nicht im Buch vermerkt. Auch lässt sich im Internet keine Vita des Herrn Dr. Maurer ausmachen.

Oft sieht man, dass Vertreter der BRD-GmbH Argumentation mit „Beseelter Mensch“ unterschreiben. Wenn wir nun die Wortklauberei einfach mal umdrehen, kommen wir der Wahrheit vielleicht besonders nahe. Beseeltheit bedeutet im griechischen „psýchōsis“ und steht heute für Psychose, was eine psychische Störung ist, die mit weitgehendem Verlust des Realitätsbezugs einhergeht.

Fazit:
Nun, ein Fazit kann angesichts dieser gravierenden Wirklichkeitsverstümmelung nur lauten, dass das Thema in sich keine Substanz besitzt. Wie viele Menschen dennoch daran „glauben“ ist frappierend.  Selbst Menschen im öffentlichen Dienst fallen teils auf die Zirkelschlüsse rein und bekräftigen diese sogar damit. Leider sind sie auch nur Menschen ohne jegliche juristische Bildung, die die gleichen Fehler machen können, wie alle anderen Bewohner des Landes ebenfalls.

Eigenrecherche, Quellenkritik, Logik? Fehlanzeige…


117 Responses to „BRD-GmbH“ – ein Fakten-Check

  1. Argonautiker sagt:

    @ Govan 14. Oktober 2014 um 11:48

    Warum so geheimnisvoll lieber Govan.
    Bedingt stimme ich ihnen zu.

    Es gibt einige Wenige die nicht das Ganze Leben, leben wollen. Also nicht einatmen und auch wieder ausatmen wollen, sondern sie wollen das „Gute“ personalisieren, und das „Leid“ sozialisieren, also auf Andere abwälzen. Damit geraten die Einen in die Hyperventilation, und werden high vor Überfluß, und die Anderen bekommen immer weniger und siechen irgendwann dahin.

    Deshalb gibt es ja bei Denen auch das Mantra, wir brauchen mehr Wachstum, mehr dies, mehr das, Hauptsache mehr. Final gesehen fehlt das Genug. Das annehmen der inneren Grenze, sowie die Einsicht, daß ein Kennzeichen des Lebens, eben das Pulsieren, also ein pendeln zwischen zwei Extremen ist. Und das dehnt sich bis zum Genug im Einatmen aus, und zieht sich bis zur anderen Grenze im Ausatmen und Abgeben wieder zusammen.

    Selbstverständlich sind es also weder die Zinsen, noch das System die das Übel erzeugen, sie sind nur die Werkzeuge. Allerdings sind es von Menschenhand geschaffene Werkzeuge. Folglich ist die Anwesenheit dieser Werkzeuge, Kennzeichen dafür, daß es Menschen gibt, welche diesen Irrtum verkünden und es fördern, daß der Irrtum aufrecht erhalten wird.

    Das unangenehme daran ist, daß fast Alle von diesem Irrtum infiziert sind, und daran glauben, daß es eine Welt geben könnte, welche das Leid ausschließt, anstatt zu erkennen, daß auch das Erleben von Leid eine Form des Wachstums ist. Wirklichkeit hingegen ist, daß jegliche künstlichen Tabu’s irgendwann aufbrechen und im Erlebnis erlöst sein wollen. Sozialisieren und verhätscheln sie also eine Welt unnötigerweise viel, dann verschieben sie das durch das Sozialisieren verschobene Leid lediglich auf einen späteren Zeitpunkt.

    Der Knackpunkt dabei ist, stehen sie an der Spitze der Sozialisierungspyramide, ist es so, daß sie, obwohl sie es sind, die diesen Irrtum erzeugen, sie aber erst zum Schluß ans Leiden kommen, weil sie eben ihr Leid am Besten und Längsten auf Niederstehende sozialisieren können, und zwar mit den genannten Werkzeugen, also Geld und Zins. So jedenfalls die Idee des Irrtums.

    Ich finde also schon, daß man dem Gegner am Besten erst mal entwaffnet, ihm also seine Werkzeuge abnimmt. Und da scheint eine Aufklärung, was es mit dem monopolistischen Geldsystem so auf sich hat, durchaus geeignet. Der komplette Mittelstand, also die, welche wirklich etwas tun, kämen durchaus ohne dieses Geld aus. Lediglich die Hochfinanz ist darauf angewiesen, weil sie eigentlich nichts anderes tut, außer aus dem falsch Informieren persönlichen Nutzen zu ziehen.

    Natürlich käme das einem Sturz mindestens in das Zeitalter vor die großen Revolutionen gleich, aber man käme zu Mindest durch. Anders wird es nämlich nicht gehen, weil der Irrtum der „heilen Welt“ dort mittels der Sozialisierung, und dessen Finanzierung, der Industrialisierung, begann auszuufern. Oder sie gehen weiter und enden in der totalen Kontrolle und Verplantheit des Lebens, also im Orwellschen 1984, oder in Huxleys Schöner neuen Welt, und geben sich mit Wohlfühlkinos und Soma zufrieden. Aber auch das wäre nur ein Verlängern des Irrtums und ein späteres Erwachen daraus nur um so heftiger.

    Also mal eben einfach so einen Schlüssel aufheben, den Käfig aufsperren, und dann ab in die Freiheit marschieren, die dann natürlich mal wieder gleich einem Paradiese ist, wird es nicht gehen. Eher schon wie ein Phönix aus der Asche.

    Schönen Gruß

  2. @ Govan

    Zitat Govan: „Es könnte eine Partei gegründet werden um alles zu ändern.“

    … leider sind die Parteien ein Teil des Problems.

    Bitte das „Grüne Buch“ lesen, dort wird das Problem mit den Parteien aufgedeckt.
    http://framereport.wordpress.com/2014/10/10/das-grune-buch-gaddafis-in-deutsch-sehr-lesenswert/

  3. Frank H. sagt:

    Ergänzung zu meinen Erklärungen bezüglich die BRD ist zwar ein souveränes Rechtsobjekt, entstanden durch durch Einsetzung nach Haager Landkriegsordnung der bis dato die beiden Teilgebiete kontrollierenden Siegermächte, durch eine „(aus)gewählte“ Regierung und Änderung des Grundgesetzes und Nebenverträgen zum 3 (4) + 1 (2) Vertrages und dem Beitritt in die EU Zone, bei dem die Franzosen (die nun doch Verlierer des WK II sind) von den neoliberalen Briten, Amerikanern und den Deutschen über den Tisch gezogen wurden!!!
    Die Träumer in der „die BRD ist eine Firma Agenda“ gehen einer gut gemachten Propaganda auf dem Leim und haben kaum eine Vorstellung davon, welche Ziele Helmut Kohl und seine deutsch-britisch-amerikanischen NEONAZIS in Anzug und Krawatte tatsächlich erreicht haben.
    Kohls Show mit Mitterand war übrigens auch eine ÜBLE Nummer! Mitterand hat so was von Dreck am Stecken, das man sagen kann: die Französische Revolutionsarmee erlebt zum zweiten Mal Verdun. Einfach mal die wirtschaftlichen Seilschaften des Herrn Mitterand recherchieren bitte. Von Kohl ganz zu schweigen. Und was ist mit seinem Prinzesschen Angela? Nun die gute Frau ist noch radikaler als ihr Ziehvater. Kohl hat den gesunden Nationalismus sauber missbraucht für ganz andere Pläne. Ja im Interesse der internationalen Hochfinanz eben. Schröders Austeritätspolitik und Außenpolitik war die Folge aus Kohls falschem Handeln. Schon Graf Lambsdorf vergessen? Steigbügelhalter Kohls. Joschkas steiler Aufstieg an die Macht war ganz im Sinne des Systems. Dazu wurde der rechte hessische SPD Mann Holger Börner verdonnert. Es war Holger Börner der die SPD hinterging. Übrigens die GRÜNEN sind niemals LINKS gewesen, sondern ebenso Braune Gesellen!
    Es gibt im Netz eine Story eines Insiders, der den Weg der Grünen von den Anfängen bis zur Machtwerdung beschreibt. Die wenigen echten Linksgrünen wie Ströbele sind nur Tarnung.
    Die GRÜNEN sind eine gezüchtete Partei aus dem Nichts wie die Piraten heute! Die AfD ist indirekt ebenfalls eine Antwort aus den Elitenkreisen. Wozu man sie noch braucht muss man abwarten. zu Beginn fand ich die AfD ansprechend. Mittlerweile nicht mehr.

  4. Frank H. sagt:

    Zurück zum Völkerrecht: warum die BRD nicht völkerrechtlich wirken kann und daher einen Dritten (EU) als „Rechtsbeistand“ nun braucht.

    Hier hilft der Passus im GG weiter, der besagt, dass man eigentlich eine Verfassung benötigt, sofern ein neues Rechtssubjekt = die BRD Bevölkerung an die Stelle des Rechtssubjektes = DR Bevölkerung tritt.

    Voila, wer klagen will müsste also das Völkerrecht einfordern.

    ABER diese Klage müsste er VOR dem EUGH und in De HAAG vor dem intern. UN Gerichtshof einklagen.

    Was meint ihr wie weit käme man dabei? Richtig geraten?
    Da beide Institutionen von den Wächtern der modernen „NEONAZIS“ kontrolliert sind, wird jede Klage (fast) erfolglos sein.

    Damit ist eine AFD praktisch kein Ausgang aus der Sackgasse in Punkto EU oder EURO: ja oder nein.
    Es wäre wichtig, dass Günther Lachmann, der die AfD ja beobachtet, sich im Klaren wird, mit wem er es bei Luckes Agenda zu tun haben könnte.

    Wenn also Bürger sich in der BRD gegängelt fühlen, dann liegt das an der Unterlassung das Völkerrecht umzusetzen. Ist wie in den USA. Die hat auch nie die UN Charta anerkannt. Ich frage mich also, wozu man eine UNO in NY wirklich braucht?
    War die Edelmütigkeit Rockefellers echt oder dient sie einem dunklen Geheimnis?!

  5. … was die AFD ist? Sie ist/war der Rattenfänger. Viele, welche die AFD gewählt haben, wären ohne die AfD zum Nichtwähler geworden.
    Das hab ich zumindest so in meinem Umfeld mitbekommen. Sie hat es geschaft, dass die Masse der gefrusteten und entteuschten ihre „Stimme“ in der Urne beerdigen.
    Ich hab zum Glück auch noch vorher die Kurve gekriegt und nicht gewählt.

    Parteien sind für mich Teil des Problems, wäre ja idiotisch, wenn man denen dann noch eine Blankolegitimierung gibt.

  6. laquibie sagt:

    @ FH & all

    Ich möchte mal das Thema Handelsrecht/UCC erwähnen.

    Angesichts der scheinbaren Unstrittigkeit, dass die BRD als Unternehmen/in Unternehmensart agiert, erschließt sich mir zunehmend die Denke eines guten Bekannten.

    Er hat sich vor ein paar Jahren für den Weg „Mensch“-sein mit Lebenderklärung und allem drum und dran entschieden und was er in Bezug auf Auseinandersetzungen mit „Behörden“, „Ämtern“ und „Gerichten“ der BRD so zu erzählen hat ist schon höchsterstaunlich.

    Sein Konzept geht davon aus, dass hier wie auch sonst überall in der Welt alles Handelsrecht ist und er handelt entsprechend. So verschickt er nicht nur handelsrechtliche Akzeptanzen, Rückbestätigungen, Rechnungen usw. bis zum Verzug und hat sich die Forderungen aus handelsrechtlichen Verträgen vom GV eintragen lassen, sondern er „akzeptiert“ teilweise an die PERSON mit seinem Namen gerichtete Forderungen schlicht gemäß UCC und kommt damit durch.

    Die Unterlagen habe ich selbst gesehen und wenn da irgendeine Forderung von ihm mit seinem „Accepted and returned for the assessed value, settlement and closure of this accounting„-Stempel, samt SozVersNr. und Steuer-ID-Nr. versehen wird, dann kommt von den Behörden/Ämtern/Vollzugsunternehmen nichts mehr. Die Sache ist damit erledigt, ungeachtet wie groß oder klein die Forderung auch war.

    So wie er mir das mal erklärt hat, wird die Forderung „einfach“ gegen das „Geburtszertifikat“ gegengerechnet und eingetragen und damit hat es sich. Wie auch immer, egal jedenfalls wer da was gefordert hat, nach der Rücksendung mit dem Stempel drauf war still-ruht-der-See. Ist nix mehr hinterher gekommen.

    Mal so als Denkanstoß

    Laquigruß!

  7. Govan sagt:

    @Argonautiker

    Danke für deinen Hinweis auf den Phönix …
    Ich wollte es nicht so geschrieben, aber genau das würde passieren ..
    Ohne zuwiesen was Dan sein wird …

    Aber eines wird sein, Vertrauen in sich selbst.

    Egal was sein wird nach dem kommenden Globallen Crash und er Wirt kommen…
    Jens sein neuen Faden über Frankreich ist das Ende des € und was danach sein wird ?

    Dazwischen Kriege um Beute , die keiner mehr gewinnen wird …auf Lösung der jetzigen geschlschaft Struckturen

  8. Argonautiker sagt:

    @ laquibie

    „Sein Konzept geht davon aus, dass hier wie auch sonst überall in der Welt alles Handelsrecht ist und er handelt entsprechend. So verschickt er nicht nur handelsrechtliche Akzeptanzen, Rückbestätigungen, Rechnungen usw. bis zum Verzug und hat sich die Forderungen aus handelsrechtlichen Verträgen vom GV eintragen lassen, sondern er “akzeptiert” teilweise an die PERSON mit seinem Namen gerichtete Forderungen schlicht gemäß UCC und kommt damit durch.“

    Klingt interessant, aber für mich nicht richtig klar, sodaß ich etwas damit anfangen könnte. Können sie daß verdeutlichen was ihr Bekannter da genau macht?

    Schönen Gruß

  9. Argonautiker sagt:

    @ Hans Werner Altenborg 14. Oktober 2014 um 15:32

    Ja dieses Parteiengedöns ist ein Problem, ich würde das sogar noch erweitern und sagen die Politik als solches ist sogar schon das Problem, und zwar, weil Politik, wie die griechische Vorsilbe „Poly“ schon sagt, etwas mit Vielen/Mehreren zu tun hat, was sich in der Politik dann auch immer zeigt, da sie letztendlich immer in einer Mehrheitsbeschaffung mündet, aus der sie sich das Recht ableitet, dies auch über die Anderen stülpen zu dürfen, die sie nicht gewählt haben, sodaß das Einzelwesen, also der Mensch, mal wieder leer ausgeht.

    Politik ist also weiterhin nichts anderes, als das Recht des Stärkeren, und da wollten wir, um des menschlich Seins Willens, eigentlich mal von weg.

  10. Nver2Much sagt:

    von Horst Wüsten

    Stellen sie sich vor, werte Leser, sie sitzen in einem Schnellzug im vollsten Vertrauen auf den Lokführer, der Sie sicher zu Ihrem Ziel bringen wird. Als Passagier kann es Ihnen ja auch egal sein, welche Route der Lokführer nimmt, die Hauptsache ist doch, sie kommen an, oder?

    In geglaubter Gewissheit das richtige Gleis zu befahren, dreht der Lokführer den Geschwindigkeitsregler auf, er gibt Gas, sich unbewusst dessen, dass der Zug sich auf einen Abgrund zubewegt. Was wäre Ihnen, werte Leser, in diesem Moment lieber, dass es möglichst schnell zu Ende gehen möge oder dass ein Prellbock Ihrer Fahrt ein abruptes Ende setzt, bei dem Sie zwar einige Blessuren davon tragen, aber Ihr Leben behalten? Vielleicht sieht der Lokführer ja in der Ferne den Prellbock und kann den Zug bremsen, um so in der Spur zu bleiben, das wäre wohl die Variante, aus der Sie am ehesten unbeschadet herauskämen. Und jetzt? Um die Situation zu bereinigen, gibt es nur einen Weg, nämlich zurück, zurück bis zu dem Punkt, an dem die Weichen falsch gestellt wurden. * Es war nicht der Lokführer, der Sie in die Situation gebracht hat, sondern der Weichensteller, den man schleunigst seiner Aufgabe entledigen sollte, weil er sich als unfähig erwiesen hat. Er ist eine Gefahr für Leib und Leben derer, die ihm blindes Vertrauen entgegengebracht haben.

    Die Kernaussage dieser kleinen „Zugfahrt“ ist, dass eine Gefahrensituation nicht dadurch beseitigt werden kann, in dem man entweder Vollgas gibt, nach dem Motto Augen zu und durch oder erkannte Fehler permanent wiederholt und trotzdem andere Ergebnisse erwartet, so wird das ganz sicher nichts! Was die Geschichte aussagen will, ist wohl jedem klar. Unklar dürfte den meisten jedoch sein, was mit dem Weg zurück gemeint ist, und selbst auf die Gefahr hin, dass wieder die Worte „Reichsbürger“, Nazis oder ewig Gestrige fallen, die im Übrigen niemanden mehr beeindrucken, der in der Lage ist zu unterscheiden, soll hier klargestellt werden, was die Einzelsouveräne der ehemaligen deutschen Bundesstaaten von den Bewohnern der BRiD unterscheidet, die als Staatenlose durchs Leben zu gehen genötigt werden. * Der Punkt liegt vor dem Jahr 1914 – damals war Deutschland noch ein souveräner Staat !!

    Wer einwendet, dies wäre Schnee von gestern und das Reich existiere nicht mehr, sollte sich die Geschichte der baltischen Staaten anschauen, die nach der Annektion durch die Sowjetunion im Jahre 1940 erst 1991 ihre Eigenständigkeit wiedererlangten, während wir als Personal der BRiD immer noch nicht den Klauen unserer „Befreier“ entkommen konnten. Auch auf die Gefahr hin, sich zu wiederholen, sei an dieser Stelle nochmals an das Urteil des BVerfG von 1973 erinnert, das der Behauptung widerspricht, das Deutsche Reich (von 1871) existiere nicht mehr.

    Die Wahrheit zum Thema Reichsbürger ist folgender:

    Was ist eigentlich ein Reichsbürger ? Bis zum Ermächtigungsgesetz der Nazis im Jahr 1933 gab es Preußen, Bayern Sachsen usw.
    Am 15. September 1935 gab es das sogenannte “Reichsbürgergesetz” der Nazis !! Seit diesem Augenblick stand im Ausweis nicht mehr der Bundesstaat wie z.B. Preußen sondern “Deutsch”.
    Jeder kann in seinen Ausweis sehen und feststellen das er Reichsbürger ist. Sollte dort “Deutsch” stehen, gehört man zu den Reichsbürgern. Wahrscheinlich die Mehrheit in diesem Land. Schon witzig ……. wer sich vom Reichsbürgertum lösen will, der wird als sogenannter Reichsbürger diffamiert ?? Der Dieb schreit: “Haltet den Dieb”. Die BRD verwaltet nur Reichsbürger.

  11. Argonautiker sagt:

    Normalerweise gebe ich nicht so gerne Link Empfehlungen. Bei diesem mache ich deshalb eine Ausnahme, weil der Inhalt wirklich ausnehmend erhellend ist.

    Es ist quasi eine Erweiterung des wohl bekannten Buches „Die Nazi Wurzeln der Brüsseler EU“.

    Hat es das Buch schon in sich, so ist diese Erweiterung noch mal ausnahmslos zu empfehlen.

    http://www.mmnews.de/index.php/politik/23434-die-wurzeln-der-bruesseler-eu-iii

    Gruß aus Bremen

  12. @ Nver2Much
    … so sehe ich das auch – ein „Reset“ ist notwendig – auf die rechtliche Situation von vor 1914.

  13. laquibie sagt:

    @ Argonautiker 14. Oktober 2014 um 18:50

    Ich kann leider die ganzen Paragraphen etc. nicht nennen und gebe zu, dass ich hier nur Halbwissen (wenn überhaupt) wiedergeben kann, aber sein Vorgehen funktioniert de-facto.

    Die Basis ist wohl die Erkenntnis, dass es einen Unterschied zwischen Mensch und PERSON gibt. Der Name der PERSON ist vergleichbar einer Firma (= der Name eines Unternehmens) und der Mensch ist das lebende Wesen aus Fleisch und Blut und hat unveräusserliche Rechte, die sich wohl im Handelsgesetz/Handelsrecht niederschlagen.

    Darüber hinaus hat er mir von dieser uralten Angelegenheit erzählt (ist glaube ich Admirality’s Law), dass der Mensch sich alle 7 Jahre lebend erklären muss, da er ansonsten als „lost at sea“ angesehen wird und nur die PERSON (also der Name) übrig bleibt, mit der man (in diesem Fall die BRD) machen kann, was man will. Seine Lebenderklärung hat er mit dem blutigen Daumenabdruck von ihm selbst und 3 Zeugen als selbsterstellte Urkunde gemacht und eine Kopie davon an das Standesamt geschickt, wo seine Geburt notiert ist.

    Dann gehört noch mehr dazu, inklusive Pass und Perso abgeben, frag mich aber bitte nicht nach Details. Man muss wohl strikt eine genaue Reihenfolge einhalten, um zum „Mensch“ zu werden. Wenn das dann erledigt ist, gilt laut ihm ausschließlich Handelsrecht (HGB/UCC) und die Spielregeln sind wohl unzweideutig geregelt.

    Er hat seine eigenen Handelsbedingungen mit einer Gebührenordnung und verschickt die an alle vermeitlich staatlichen Stellen der BRD per Fax. Ich kann mich noch bestens an sein Grinsen erinnern, als er mir sagte: „Die haben ja meine Handelsbedingungen angenommen.“, wogegen sie nichts machen könnten, da er einen qualifizierten Fax-Sendebericht als Beleg dafür hat und darauf in der Folge auch immer verweist und eine Kopie davon beilegt.

    Er bindet die BRD-Verwaltung dann über den Weg „Akzeptanz“ und „Rückbestätigung“ an seine Handelsbedingungen. Die Akzeptanz gibt der Verwaltung (Stadt/Gericht/etc.) quasi die Gelegenheit zu belegen, dass die zur Anwendung gebrachten Gesetze und Normen gelten. Da sie den Beleg dafür nicht bringen kann, schickt er dann eine Rückbestätigung in der er feststellt, dass welche Handlung auch immer nicht auf geltenden Gesetzen fusst.

    Dann schreibt er eine Rechnung gemäß seiner Gebührenordnung, was mich anfangs amüsierte, weil die Beträge da schnell in die Millionen US-Dollar gehen (ist aber kein Witz, sondern ernst gemeint). Nach einer Frist von (ich glaube) 3 Tagen schickt er eine Mahnung und dann wohl ein Schreiben, mit dem der Verzug festgestellt wird und Pfandrecht angekündigt wird.

    Diese Ankündigung des Pfandrechts ist bisher wohl der letzte Schritt, weil sich noch niemand gefunden hat, der dieses auch durchsetzt. Dass dieser Vorgang aber den rechtlichen Grundlagen gemäß abläuft, zeigt die Tatsache, dass ein Gerichtsvollzieher „gesetzlich verpflichtet“ ist, die „Forderungen aus privaten Handelsgeschäften“ in das Schuldnerverzeichnis einzutragen. Dieses habe ich mit eigenen Augen gesehen, der GV hat das tatsächlich abgezeichnet.

    Entsprechend hat er keine Schulden, sondern offene Forderungen (die noch nicht beigetrieben sind).

    Und die zweite Sache hat wohl mit dem Wertpapier „Geburtsurkunde“ in Zusammenhang mit der SozVersNr und der Steuer-Ident-Nr zu tun. Er hat mir das so erklärt, dass bei Geburt und anschließender Ausstellung einer Geburtsurkunde durch das zuständige Standesamt ein Wertpapier auf den Namen (also die PERSON) entsteht.

    Wenn er keine Akzeptanz/Rückbestätigung/usw. macht, dann stempelt er zum Beispiel einen Mahnbescheid mit einem Stempel, wo er nur noch seine SozVersNr, die Steuer-ID und den Namen der PERSON einträgt und dann mit vollem Namen (als Mensch) unterschreibt. Man muss aber wohl gewisse Regel sehr genau einhalten (der Stempel z.B. muss diagonal im 45° Winkel drauf sein, dann müssen noch ein paar Anmerkungen drauf, Details im Moment = ?).

    Da steht dann in Englisch, dass er die Forderung des z.B. Mahnbescheids akzeptiert und sie gegen das auf den Namen der PERSON ausgestellte Wertpapier verbucht werden soll. Damit ist die Forderung dann beglichen und es kommt auch nichts mehr nach. Auch dazu hat er mir ein paar Unterlagen gezeigt und naja, einige davon waren schon älter und er läuft immer noch frei herum. 😉

    Ich weiß, das hört sich alles irgendwie irre an, aber für ihn funktioniert das, auch wenn er eine Menge Zeit da reinsteckt (vor allem um Gleichgesinnten zu helfen und zu vermeiden, dass diese handelsrechtliche Fehler machen, aus denen man ihnen womöglich einen Strick drehen könnte).

    Das ist in groben Zügen das, was ich darüber weiß. Wer da mehr drüber wissen möchte, muss wohl eine Suchmaschine benutzen…

    Ich jedenfalls denke ernsthaft darüber nach, den gleichen Weg zu gehen, um aus diesem Kack-System ein Stück weit auszubrechen. Wenn das für ihn funktioniert, warum sollte es dann für mich nicht funktionieren? Schließlich haben die Meisten schon gelegentlich mal Berührung mit der BRD-Verwaltung und dass diese geltende Rechtsprechung bisweilen ziemlich willkürlich anwendet, ist ja allgemein bekannt.

    So, das war jetzt viel Text. Ende der Durchsage…

    Laquigruß!

  14. Argonautiker sagt:

    @ laquibie 15. Oktober 2014 um 09:35

    Na dann erst mal vielen Dank, das sind ja schon mal ein paar Hinweise.

    Gäbe es eine Möglichkeit sich mit ihrem Bekannten in Verbindung zu setzen? Hier haben auch einige Leute Schwierigkeiten mit Gesetzeslagen, die so eigentlich keiner will, in die man jedoch hineingenötigt wird. Wir suchen also ebenfalls nach gangbaren Wegen dem zu entgehen.

    Gruß aus Bremen

  15. Politicus sagt:

    System Octogon

    Schwarze Kassen der CDU/CSU – Dokumentation der Machtkonstruktion

    https://www.youtube.com/watch?v=gXydNOV1TRQ

  16. RichardN sagt:

    Ich bin mir ja relativ sich, dass mit unserer Republik einiges nicht stimmt. Souveren sind wir jedenfalls nicht.

    Beim Personal – Ausweis habe ich eine andere Vermutung:

    Personal (englisch) = persönlich/er

    >> persõnlicher Ausweis

  17. lotus sagt:

    Hallo,
    ich habe die Aussage „Hier in der BRD existiert diese Auffassung im Übrigen ebenfalls seit 1990.“ aus dem Artikel gestrichen, da es eine neue Erkenntnis dazu gibt. Zunächst als Erklärung: Die Aussage bezog sich darauf, ob das Deutsche Reich fortbesteht oder nicht. Ich war davon ausgegangen, dass nach 1990 man sich der Auffassung der DDR angeschlossen hat. Neue Erkenntnisse lagen bisher nicht vor. Der Bundestag hat jedoch jüngst in einer Frage bestätigt, dass man weiter am Urteil des BverfG von 1973 festhält.

    An der Auslegung ändert dies nichts. Spiegelt nur das wieder, was auch sonst so in den Büchern steht, nämlich das „Reich“ und „Bund“ das gleiche meint.

    Siehe dazu:
    https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

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