Betongold: Eine gefährliche Spekulation

Noch immer glauben sehr viele Menschen mit Immobilien Ihr Geld in Sicherheit bringen zu können. Es gibt einige gute Gründe, warum man daran zweifeln kann und diese sollte sich jeder Immobilienbesitzer in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Ob man nun als Spekulant auftritt, oder nur versucht mit einer eigenen Immobilie die Krise zu überstehen, spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Jede Fehleinschätzung könnte zumindest dramatische Konsequenzen haben.


Das Schreckgespenst der Inflation dient hier dazu, die Menschen massenweise in die Panik zu treiben und gegebenenfalls falsche Entscheidungen zu treffen. Es lauern unzählige Gefahren auf dem Weg, die für Generationen die Immobilienpreise in den Keller drücken könnten. Wir werden im Einzelnen versuchen diese hier aufzulisten und zu erklären.

Der Lastenausgleich


Hier bin ich bereits mehrere Male auf die Gefahr eines Lastenausgleichs eingegangen und daher werde ich nur kurz einige Worte dazu schreiben.

Mit Hilfe des Lastenausgleichsgesetz wurde das letzte Mal 1952 der Lastenausgleich durchgeführt und die Immobilienbesitzer bekamen einen ordentlichen Haarschnitt verpasst. Besonders die Datenerfassung Zensus 2011, wirft hier weitere Bedenken auf.

Immobilie birgt in sich schon die Gefahr. Man ist damit nicht mobil und so natürlich recht einfache Beute, wenn es darum geht die Staatsfinanzen etwas in die Reihe zu bringen. Betroffen ist beim Lastenausgleich der „unbelastete“ Teil der Immobilie, nach heutigem Stand, mit 50 % per Zwangshypothek. Zu weiteren Details bitte vorangegangene Artikel lesen. Der Vollständigkeithalber sei noch auf den 27.01.2011 hingewiesen, wo Kirsten Lühmann (SPD), im Bundestag die Debatte über einen kommenden Lastenausgleich forderte.

Dramatische Immobilienblasen


In Europa gibt es einige dramatische Immobilienblasen, wo die Luft noch nicht annähernd entwichen ist. Hier seien nur Spanien und Italien exemplarisch genannt. Einen recht ausführlichen Artikel zu der spanischen Immobilienblase, welche hunderte Milliarden Euro ausmacht, finden Sie hier. Zwar ist bereits etwas heiße Luft entwichen, jedoch ist man noch Lichtjahre von einer fairen Bewertung der Immobilien entfernt. Der Tag der Wahrheit wird kommen und da Immobilien eine Investition „fürs Leben“ sind, wirken diese dramatischen Stürze sich meist über Jahrzehnte aus.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch den Artikel „Dramatische Privatverschuldung: Platzt Norwegens Häuserblase?“ von unserer Partnerseite Wirtschaftsfacts empfehlen. Besonders Norwegen, welches als grundsolide gilt, stellt hier ein bedrohliches Beispiel dar.

Durchgriff des Staates über Steuern und Abgaben


Das Beispiel Griechenland ist hier gut, um die Problematik zu erläutern. Beispielsweise wurde eine Zwangsabgabe auf Immobilien erhoben, die für 2011 und 2012 jeweils mit bis zu 20,- Euro pro elektrisierten Quadratmeter zu Buche schlägt. Weiterhin wurden die Heizölpreise auf Dieselniveau angehoben und weitere Abgaben drastisch erhöht. Welche Wahl haben Sie? Eben, keine!

In diesem Zuge wurden etliche Hausbesitzer, zum Beispiel in Spanien aus Ihren Immobilien getrieben, was zu einem weiteren Verfall der Preise führt.

SolvencyII


Auch über Solvency II habe ich hier bereits einige Beiträge verfasst. Im ersten Step wird es die Fonds und Gewerbeimmobilien in Europa treffen. Eines jedoch ist klar, wenn es den Immobiliensektor an sich trifft, schlägt das auch auf den normalen Immobiliensektor durch. Wenn Fonds und Versicherer gezwungen werden entsprechende Investitionen mit Eigenkapital zu unterlegen, dürfte es zu massiven Abverkäufen kommen. Was die Flutung eines Marktes bedeutet, braucht hier sicherlich nicht im Detail erläutert zu werden. Ein gutes Beispiel ist hier auch der AXA-Immoselect, welcher seinen Betrieb eigentlich über den Verkauf einer Immobilie in Rom wieder herstellen wollte, der Verkauf ist geplatzt und der Fonds in der Abwicklung.

Deflation vs Inflation


Momentan befindet sich Europa weitestgehend eher in einer deflationären Phase mit einem Hauch von Stagflation, wie ihnen jeder Spanier oder Grieche gerne bestätigen wird. Die erheblichen Geldsummen werden entweder im Kreis gedreht, oder zur Tilgung anderer Kredite verwendet. In der Realwirtschaft taucht dieses Geld nicht auf. Bei den Börsen, da gebe ich Ihnen Recht, da herrscht Inflation und die Werte sind von den Kursen entkoppelt.

Im Falle einer Inflation wären die Banken in weiten Teilen die Verlierer, ohne eine vorherige saftige Deflation. Die Schuldner würden in die Bank gehen und sich mittels der Sackkarre entschulden. Ein schöner Gedanke, jedoch halte ich das für wenig wahrscheinlich. Die gesamten wirtschaftlichen Entwicklungen, mittlerweile auch erheblich in China, deuten stark auf eine deflationäre Entwicklung hin.

Mit wachsenden deflationären Tendenzen werden die Menschen immer vorsichtiger bei Ihren Ausgaben, die Arbeitslosigkeit steigt und so entwickelt sich eine Spirale, die nur sehr schwer zu durchbrechen ist. Auch die Gefahr eines deflationären Crashs, ausgelöst durch China haben wir in mehreren Artikeln beleuchtet.

Das irgendwann in letzter Konsequenz die Inflation zum Zuge kommt, ist nahezu sicher. Die große Unsicherheit ist nur der Weg dorthin. Alle wirtschaftlichen Fundamentaldaten deuten zumindest darauf hin.

Daher überlegen Sie sich gut, in welcher Form Sie in Immobilien investieren, oder ob Sie Ihre Immobilie vorschnell abbezahlen, wie oben erwähnt, ist das nicht ganz gefahrlos.

Irgendwann wird der Staat gezwungen sein große Mengen an Vermögen aus der Bevölkerung zu pressen um die Bürgschaften etc zu bezahlen. Eine Erhöhung der Tabak- und Mineralölsteuer wird dafür nicht genügen. Es bleibt Ihrer Fantasie überlassen, was Sie für den wahrscheinlichsten Weg halten. Ich für meinen Teil, sehe erhebliches Gefahrenpotential in Immobilien. Leider sind auch große Teile meines Vermögens noch in selbigen Gebunden und so plane ich persönlich mittlerweile einen Ausfall mit ein. Bitte verstehen Sie diesen Artikel nicht als Vermögensberatung, sondern nur als gut gemeinten Hinweis. Wie Sie Ihr Geld am besten verpulvern, dazu fragen Sie bitte Ihre Banker und Vermögensverbrater 😉

Carpe diem


57 Responses to Betongold: Eine gefährliche Spekulation

  1. Geradeheraus sagt:

    Gegen eine abbezahlte, selbst bewohnte Immobilie auf eigenem Grund ist – bis auf den drohenden Lastenausgleich – nichts einzuwenden. Jede Regierung wird sich aber davor scheuen, einen Lastenausgleich zu veranstalten. Dies, weil die Vermieter nach heutiger Gesetzeslage die Kosten auf ihre Mieter umlegen könnten.

    Ich denke, der Lastenausgleich wird eher über den „angemessenen“ Wohnraum stattfinden. D.h. man bewertet, wieviele Personen auf wievielen qm leben. Das genau wurde nämlich beim Zensus erfasst. Für jeden qm über beispielsweise 130 qm bei 4 Personen Belegung (das ist der „Selbstbehalt“ bei Hartz) wird dann eine Strafzahlung fällig.

    Weiterhin: wir haben immer noch jede Menge Linke und Gutmenschen in den Parlamenten sitzen, die dafür sorgen werden, dass ein Lastenausgleich nur die deutschstämmige Mittelschicht treffen wird. Hartz-Bezieher und Migranten, wobei sich die Mengen reichlich überschneiden, werden garantiert nicht für Europa abgezockt. Diese sind „politisch wichtig“ und sollen garantiert nicht vertrieben werden.

  2. tugrisu sagt:

    Es gibt auffällig viele Parallelen mit der Grossen Depression:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Great_Depression

  3. Jens Blecker sagt:

    Das sehe ich ein wenig anders. Etliche Maßnahmen im Augenblick hätte man vor kurzem noch für unmöglich gehalten. Auch den Schwenk zu Hartz4 hätte man nicht für möglich gehalten. Der Regierung ist es allerdings wurst ob wir was für möglich halten. Da Vermieter in der Inflation angeschissen sind, wäre eine nachfolgende Inflation des Rätsels Lösung. Wir werden sehen wie es laufen wird 😉 Die Zeit wird einem von uns Recht geben.

  4. Frank H. sagt:

    Auf eine im Eigentum befindliche selbst genutzte oder weitervermietete Immobilie kann jederzeit und gerne eine Staatszwangshypothek in unbekannter Höhe erlassen werden.
    Es spielt keine Rolle ob die Immobilie schon eine private Hypothek hat oder nicht!!!!

  5. Frank H. sagt:

    Auf ein unbebautes Grundstück, das nur ein Agrarwert hat, kann man bisher keine Hypothek besichern.

  6. am besten jezt nur noch auf schrott-immobilien in super AAA-lagen spekulieren. d.h. nur häuser, welche keinen wert mehr haben, weil sie zu baufällig zum bewohnen geworden sind. Diese auf keinen fall renovieren und auf keinen fall mit krediten finanzieren. Bei verdacht einer zwangshypothek notfalls diese einfach abreissen lassen. Auf die grundstücke gibts dann keine hypothek mehr. Der gund und boden bleibt. Das wäre ganz schön asozial gegenüber dem staat nicht war?

  7. Frank H. sagt:

    exactement!!!!!!!!!!!!!!

  8. Geradeheraus sagt:

    Meine These ist immer noch, dass der Staat die Abgabenschraube nicht überdrehen wird.

    Der seit 1991 laufende Abbau des Sozialstaats der alten BRD war nur deshalb durchführbar, weil er langsam erfolgte. Z.B. Arbeitslosenunterstützung: Zuerst Endlosalimentierung mit Arbeitslosenhilfe, später Anrechnung eigenen Vermögens ab einer Grenze, schließlich Hartz IV. Das hat 10 Jahre gedauert!

    Wir haben hier im Norden Europas außerdem noch ein Problem, das im Süden abgemilderter vorhanden ist: Es gibt hier jede Menge „Gäste“, die gerade wegen dieses Sozialstaats gekommen sind. Wenn der deutsche Staat ihre Alimentierung deutlich reduziert, werden unsere Gäste, die auch noch in den produktiven Zentren des Landes leben, ebenjene Zentren kurz und klein schlagen.

    Ein Lastenausgleich über Immobilien in erheblicher Größenordnung wird nur von Politikern beschlossen werden, die tatsächlich dumm sind. Ich will jedoch nicht ausschließen, dass bis Ende 2013 eine solche Junta an die Macht kommen könnte. Wie gesagt – alles ist möglich.

    Der Lastenausgleich nach dem 2. Weltkrieg war nur durchsetzbar, weil das deutsche Volk damals in weiten Teilen eine Solidargemeinschaft war. Das ist es heute nicht mehr. Es geht nur noch um den Mammon. Idealisten, die sich freiwillig ohne zu Murren für das bunte Europa entreichern lassen, kenne ich keine.

  9. wenn das scenario so kommt, dann war der 2wk was bomben auf die häuser schmeißen betrifft ja nur ein kleines intermezzo. kleine bis mittlere städte/orte werden dann von der landkarte endgültig gestrichen, nur die großstädte erwischt es diemal nicht so massiv wie damals.

  10. Mr Mindcontrol sagt:

    Soll man besser ein Haus in dem man selber wohnt verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen?
    Wie gefährlich ist der Lastenausgleich? Kann es sein, dass dieser berechnet wird am Zeitpunkt von vor einen Crash, so dass wenn der Hauspresi danach in den Keller fällt man durch den Verkauf des Hauses dann nicht mal den Preis dieser Hypothek heraus bekommen würde?

  11. möchte dir empfehlen dein haus zunächst einmal zu behalten,wenn du die kohle nicht dringend für etwas benötigts. würde mir aber mir so einige absicherungen einfallen lassen. z.b. ein lebenslanges mietfreies wohnrecht zu deinen gunsten eintragen lassen. wenn se dich am a. haben und deine hütte billigst versteigern lassen wollen, weil du die zwangshypos nicht mehr zahlen kannst können se dich nicht rauswerfen und die hütte ist dann „unveräußerlich“ ebenso würde ich an der hütte keinen einzigen euro investieren. Je fertiger das haus für andere ist, um so besser ist das für dich.

  12. tugrisu sagt:

    Der Staat kann im Moment nur bis 50% des Wertes eine Hypothek eintragen lassen. Höher geht nur nach Abschaffung des Grundgesetzes. Dumm dran ist allerdings jeder, der noch eine Hypothek von mehr als 50% hat, weil das zusammen dann 100%+x macht. Somit kommt es zur Zwangsversteigerung und zwar durch die Bank.

  13. tugrisu sagt:

    Das ist etwas komlizierter.
    Das deutsche Recht kennt einmal den Nießbrauch, welcher aber Pfändbar ist, und zum anderen das Wohnungsrecht, wo man Zeitlebens drin wohnen kann. Der Wohnungsberechtigte trägt nach dem Gesetz die gewöhnlichen Erhaltungs-, Reparatur- und privaten Kosten sowie die laufenden öffentlichen Kosten (Wasser, Müll, Licht, Heizung etc.) Der Eigentümer trägt die Kosten für außergewöhnliche Ausbesserungen, ist aber – da Eigentümer (!) – nicht verpflichtet, außergewöhnliche Ausbesserungen vornehmen zu lassen (z.B. Neueindeckung des Daches).
    Banken stehen mit der Hypothek immer in der ersten Abteilung, d.h. das Recht der Bank geht immer vor.

  14. hab nochmal wiki geguckt wie es damals war… (hört sich eigentlich gar nicht so dramatisch an: zahle mal schön brav auf 30 Jahre in raten die 50% des damals festgelegten wertes deines selbst gebauten häuschens 😉
    http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz
    „Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien), eine Lastenausgleichsabgabe zahlten. Die Höhe dieser Abgabe wurde nach der Höhe des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948 berechnet. Die Abgabe belief sich auf 50% des berechneten Vermögenswertes und konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter zu zahlen waren. Durch die Verteilung auf viele Jahre betrug die Belastung nur 1,67 % pro Jahr, sodass sie aus dem Ertragswert des betroffenen Vermögens geleistet werden konnte, ohne die Vermögenssubstanz angreifen zu müssen. Das fiel den Betroffenen infolge der ständigen Inflation in den Jahren 1948 bis 1978 auch allmählich leichter. Ab den 1980er Jahren flossen zunehmend auch allgemeine Steuermittel in den Fonds“

  15. tugrisu sagt:

    kommt drauf an, welcher wert denn herangezogen wird:
    der jetzige, der während der inflation, der nach der währungsreform. leider schweigt sich lügipedia darüber aus. warum wohl? um eine 1,67% pro jahr zu bekommenßß
    hat jemand unterlagen aus der zeit? das steht ja alles im grundbuch. und wenn jemand noch einen grunbuchauszug aus den 50er jahren hat, müsste das ja drin stehen.

  16. stimmt tugrisu, höre immer noch das gejammere von meinen längst verstorbenen opa wie er unter diesen abgaben in seinem ruhestand noch gelitten hatte, weil die immobilie seine rente darstellte. (das war nicht gerade toll)
    einschätzung: man sollte doch eigentlich mit dem kauf von immos noch so lange warten bis der haircut rum ist. Dann sieht man auf welchen assets welche lasten liegen werden, und die immos werden mit einem abschlag mindestens in höhe der hypothek gehandelt. (schätze so um die 50% sind dann weg) jetzt dagegen kauft man zu höchstpreisen, später jedoch wird die zwangshypothek die kreditfinanzierten möchtegern hausbesitzer in die bedingungslose zahlungsunfähigkeit treiben, wodurch die preise noch drastisch sinken werden.
    (wie gesagt, ist nur eine einschätzung! es kann aber noch schlimmer kommen – nur dumm wenn der allgemeinbürger inzwischen zum existenzerhaltenden spekulanten in nichtsnutzigen immobilien getrieben wird)

  17. tugrisu sagt:

    verkehrt.
    nach der währungsreform hast du kein geld mehr, weil du deine ersparnisse vorher bei der inflation verloren hast.
    den lastenausgleich bezahlst immer du, egal ob im eigentum oder zur miete. der vermieter schlägt das ja auf die miete.
    gut ist in jedem fall: wohneigentum ohne hypothek, also fremdfinanzierung. wer noch eine hat, sollte so schnell wie möglich abzahlen. besser kann man sein geld nicht anlegen, was ja eh bald total in der inflation vernichtet wird. und mehr als 50% wird der lastenausgleich nicht betragen, weil sonst sofort der nächste crash da ist.

  18. tugrisu sagt:

    ach ja: immer wenn ich etwas besser aussehen lassen will, als es wirklich ist, arbeite ich mit prozentzahlen.
    beispiel:
    einmannfirma macht einen monatlichen umsatz von 1000 euro.
    im nächsten monat 1500.
    ist eine geile steigerung von 50%!
    in wirklichkeit macht der mit 1500 euro immer noch verlust.
    klingt aber erst mal gut wenn er seinen umsatz um 50% gesteigert hat….
    ohne einen bezug zu den absoluten zahlen, kann man viel manipulieren.

  19. Jens Blecker sagt:

    Sehe ich anders. In die richtigen und werthaltigen Assets investieren, in der deflationären Phase noch einmal die Edelmetalle aufstocken und hinterher kannst du eine Immobilie für ein Appel und nen Ei schiessen. Gottseidank hat jeder so seine eigene Taktik, sonst würde es ja auch nicht funktionieren 😉 Dir viel Glück mit deiner abbezahlten Immobilie 😉

  20. mad sagt:

    Leider findet man im Inet nicht mehr die genaue Ausgestaltung der Hypothekenabgabe.
    Mich würde mal interessieren, wie hier eine bestehende Grundschuld, sprich ein noch offener Darlehensbetrag, berücksichtigt wird.
    Auch im Gelben wurde diese Frage nicht ausreichend beantwortet: http://www.dasgelbeforum.de.org/board_entry.php?id=78422#p78475

  21. EuroTanic sagt:

    In meinem Umkreis sieht es so aus. Die Menschen wissen, oder haben das Gefühl, dass sie belogen wurden. Von Politikern von Links bis Rechts. Aber angesprochen auf weitere Katastrophen wie Lastenausgleich etc. wird erneut behauptet: „Nein, das kann ich mir nicht vorstellen, dass die uns so belügen werden.“ Der Deutsche ist schizophren.

  22. Irmonen sagt:

    und war nicht früher ein sogenannter Einheitswert der Maßstab, während man nun von „Realwerten“ ausgeht. Da geht es dann gleich um andere, deutlich größere Summen.

  23. tugrisu sagt:

    @jens
    jeder ist halt verschieden. ich bin nun mal kein zocker, und versteh von den assets und sonst was nix. ich mach nur das, was ich auch verstehe. und das mit der abbezahlten immobilie funktioniert. ich blicke da auf 4 generationen erfahrung in der familie zurück. so lange ist mein grundstück und haus in familienbestitz, aber immer ohne kredit oder hypothek. und es hat die familie bis jetzt immer ernährt.

  24. kaphorn sagt:

    ..keine freiheit ohne recht und kein recht ohne staat..was glaub ihr warum existiert der art. 146 gg nochß? was sagt dieser ausß…

    wir werden nicht drum herum kommen uns eine verfassung zu geben, die diesen namen verdient und die uns einen starken schutz bietet vor der willkür einer junta, nix anderes ist die parteiendiktatur in der staatssimulation brd…alle 60-70 jahre fährt dieses system gegen die wand, weil es mathematisch nicht möglich ist ein exponentielles wachstum auf ewig zu haben…ich will und werde mich gegen diese junta wehren, und ich weiss, das man judikative mit in den kreis des hamsters führen kann…deshalb:

    http://verfassung-jetzt.org/index_7.htm

    wer vom baum der erkenntnis nascht, anschliessend flugscheiben auf bild und video per zufall festhält, befindet sich mittlerweile ausserhalb der matrix…;-))))))))))))))…eigentlich hab ich mir damals als kind die zukunft anders vorgestellt..aber wenn man den stein der erkenntnis weit hinaus in den see (zukunft) wirft, erreichen einen die wellen am ufer erst in der vergangenheit…

  25. kaphorn sagt:

    des-illusion…ein schönes wort…nun da versucht einer den stein der weisen in see zu werfen (zukunft) mit der absicht, das die menschen am ufer die wellen (vergangenheit) als nicht zu veränderne tatsache betrachtet und diese ohne hinterfragung akzeptiert…die steinewerfer, die bewusst etwas plazieren, dessen entfaltung in der zukunft liegt, gaukeln uns eine illusion vor…im grunde sollten wir deutschen uns eine neue verfassung geben, den damen und herren in brüssel und berlin des feldes verweisen und unserer bestimmung folgen, als friedliche, offene, kreative gesellschaft voll von millionen von ideen…unsere patente etc. wurden nach dem wk1+2 komplett geraubt, uns wurde alles genommen weil wir ja so böööööööööööse bööööööööööööse deutsche sind…unsere leichtgläubigkeit erfasste bereits napoleon, der rest ist euch bekannt…finger in po mexico…

  26. Babs sagt:

    „Zitat aus dem VAG……….
    § 89
    Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
    (1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine ßnderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.

    (2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.

    (3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 66 Abs. 7) beschränkt werden.“

    Das ist eine Gefahr, die ich wesentlich eher sehe, als eine Eintragung über Lastenausgleich. Der absolute Worst Case wäre natürlich beide zusammen. Nur wenn das passiert, dürfte eh alles den Bach runter gegangen sein. Der garantierte Zinssatz ist ja schon auf 1,75 % heruntergesetzt worden. Ein Punkt, den auch lange niemand für möglich gehalten hat.

    Da die meisten Immobilien über LV gesichert sind, sehe ich hier für den einzelnen Häuslebauer (-käufer) ein erhebliches Risiko. Zumal die Bank recht schnell wegen Unterdeckung reagieren wird und viele Käufer ihre Immobilie schon 20 Jahre haben und demnach auch in der Alters- und Beitragsberechnung zum Ausgleich der Unterdeckung ja auch 20 Jahre älter (also teurer) geworden sind. Oft ist in den Verträgen auch neben Zinsen nur 1 % Tilgung reingerechnet worden, d.h. der Kreditbetrag ist nicht wesentlich geringer geworden, da man sich ja auf die Auszahlung der LV verlassen hat.

    Wenn man also die Beträge des Lastenausgleichs und die zusätzlichen Beiträge zur LV (durch höhere Eintrittsalterberechnung) zur Beseitigung der Unterdeckung gegenüberstellt, dürfte die Wage zur Seite der LV sehr schnell ausschlagen. Wobei es hier natürlich darauf ankommt, wie hoch die jeweilige Reduzierung der VS durch den Versicherer ausfallen wird, wie lange bestand sie schon, was wird an bisher erwirtschafteten Gewinnen angerechnet etc.. Ich behaupte mal (kann mich irren), dass Viele ggf. heute schon durch die Herabsetzung der garantierten Gewinne u.U. eine Unterdeckung haben.

    Die Gefahr einer Insolvenz des Hausbesitzers sehe ich hier also wesentlich höher.

  27. Babs sagt:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,815288,00.html

    Das ist ein schönes Beispiel, das Gier Hirn frißt. Wer sich solche Wohnungen mal genauer angeschaut hat, der weiß, dass hier bewusst preiswerte Wohnungen kaputt gemacht werden um dann in einigen Jahren die ganzen Blöcke abzureißen und hochwertige ETW’s draus zu machen. Diesen Investoren geht’s nur um den billigen Baugrund.

    Allerdings dürfen sich die Kommunen auch an die Nase fassen, denn die haben Sanierung und Instandhaltung auch über Jahrzehnte schleifen lassen.

  28. Habnix sagt:

    Da frage ich mich,ob das nicht mit Absicht vor dem Wirtschaftlichen Hintergrund zu sehen ist.

    Den dieses Phänomen tritt erst seit ca. Zehn Jahren so gehäuft auf.

    Wissen die etwas was wir nicht wissen,dann wäre es eine ungeheure Sauerei.

    Eine Systematik ist das,kaum zu glauben.Wie werden sehen oder auch nicht.

  29. Habnix sagt:

    Meist interessieren sich Investoren für große Wohnblöcke in sogenannten Problembezirken, gebaut in den fünfziger bis siebziger Jahren, einer Zeit, in der möglichst viele Menschen möglichst billig untergebracht werden sollten. Heute blättert die Farbe von den Fassaden, die Mieterschaft ist eine bunte Mischung, viele beziehen Hartz IV. Für Investoren sind diese Viertel aber interessant: Die Bestände sind günstig zu haben, für viele Wohnungen überweist das Sozialamt jeden Monat pünktlich und verlässlich Geld, und bei den Mieten ist noch Luft nach oben.

    Das Unten passt doch dazu.Es ist ne prima Strategie die,die fahren.

    Gestern von Rock ohne Silver.

    Rock ohne Silver sagt:
    14. Februar 2012 um 15:56
    am besten jezt nur noch auf schrott-immobilien in super AAA-lagen spekulieren. d.h. nur häuser, welche keinen wert mehr haben, weil sie zu baufällig zum bewohnen geworden sind. Diese auf keinen fall renovieren und auf keinen fall mit krediten finanzieren. Bei verdacht einer zwangshypothek notfalls diese einfach abreissen lassen. Auf die grundstücke gibts dann keine hypothek mehr. Der gund und boden bleibt. Das wäre ganz schön asozial gegenüber dem staat nicht war?

  30. Habnix sagt:

    Sorry,der Erste Absatz ist Copy and Paste aus dem Spiegel.

  31. Habnix sagt:

    Werde ich jetzt verhaftet?

  32. Habnix sagt:

    Wie heist es so schön Eigentum verpflichtet.

    Klar bekommen jetzt einige die Wut aber ruhig Brauner.

  33. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Den Lastenausgleich sehe ich nicht so Gefährlich denn der wird vom Marktwert ermittelt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Marktwert_%28Immobilie%29

    Und der ist weit unter dem Wert der Immobilie.

    Ohne Schulden und mit ein bischen EM ist der schon zu verkraften.

    Gefährlicher ist schon eher die unterdeckung wie sie Babs oben beschreibt.

    Da werden viel Ihr Haus verlieren.

  34. Aiumy sagt:

    „Im Falle einer Inflation wären die Banken in weiten Teilen die Verlierer, ohne eine vorherige saftige Deflation. Die Schuldner würden in die Bank gehen und sich mittels der Sackkarre entschulden.“

    Würde dann nicht in so einem Fall die Bank auf den §313 (Störung der Geschäftsgrundlage) zurückgreifen?

  35. und so einfach ist das mit der LV….

    Sehr geehrte damen und herren der lebensversicherung,
    ich bitte Sie meine lebensversicherung zu dem frühest möglichen termin ß?beitragsfrei zu stellenß?. Ebenso bitte ich um stornierung des letzten beitrages.
    Sollten hinsichtlich der fortführung der unkündbaren und beitragsfrei geführten lebensversicherung noch beiträge erforderlich sein, so bitte ich sie dies mir mitzuteilen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rock ohne Silver

  36. Jens Blecker sagt:

    Ein guter Freund von mir hat mit folgender Gesellschaft sehr gute Erfahrungen gemacht : http://www.lv-doktor.com/

    Beachten, dass LV nur bei Kapitalbildender ein Klotz am Bein ist. Ansonsten auch mal meinen Artikel zum Thema lesen so noch nicht geschehen, wurde kürzlich fast O-Ton auf anderen Seiten abgebildet 😉 http://iknews.de/2010/12/03/pragraf-89-vag-gefahr-fuer-kapital-lebensversicherungen/

  37. Jens Blecker sagt:

    1. http://iknews.de/2009/11/09/aenderung-der-bank-agb/
    2. Punkt Nr. 19 „Haftung“ Abs. 3 Haftung bei höherer Gewalt:

    „xyz haftet nicht für Schäden, die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslandes eintreten.“

    Alles schonmal durchgekaut 😉

  38. Babs sagt:

    Eine LV, die zur Deckung/Tilgung des Kredits herangezogen wird, kannst Du nicht ohne Einwilligung der Bank beitragsfrei stellen. Es sei denn, Du kannst der Bank glaubhaft nachweisen, dass Du die Tilgung anderweitig, langfristig gesichert, vornehmen kannst.

    Die Beitragsfreistellung bis zum Ender der Laufzeit funktioniert also nur, wenn die LV nicht zur Deckung/Tilgung verpfändet ist. Ob dies im Fall des Eintritts von § 89 VAG auch noch zutrifft, lasse ich mal dahingestellt.

  39. Aiumy sagt:

    Hallo Jens,

    ich komm mit der Antwort nicht ganz klar, daher formuliere ich meine Frage anders.

    Wenn die Inflation so hoch wäre, dass der private Schuldner seine Schulden per Sackkarre begleichen kann, würde dann der Gläubiger (Bank) nicht § 313 (Störung der Geschäftsgrundlage) in Anspruche nehmen?

    Grüße

  40. @Aiumy
    was für eine frage..
    versuchs mal so:
    nehmen wir an du hast eine hütte für 100K gekauft. 50K selbst und 50K von der bank. (also solide finanziert)Du lässt also der bank eine hypo über 50K eintragen.

    Dann kommt es zu dem was hier sich viele denken, dem wirtschaftscrash. Zunächst gibt es einmal eine deflationäre phase wie asl vorläufer von 2008 d.h. alle sachgüter auch immos, edelmetall, rohstoffe, aktien usw. verlieren gegenüber dem geld an wert weil jeder dringend geld zum überleben braucht, oder gerade seinen job verloren hat. Da deine hütte nun nicht mehr 100K sondern z.B. nur 50K im marktwert ist, verlangt deine bank nun sicherheiten über den fehlenden betrag von 25K. Wenn du diese nicht sofort aufbringen kannst, so wird deine hütte also für 50K zwangsversteigert. Dein verlust ist also nominal 50K. Die 50K aus der versteigerung gehören ja der bank und du gehst leer aus Doch das dicke kommt am ende des crashes: richtig – hyperinflation Aus angst, dass die währung bald nichts mehr wert ist beginnen die leute nun alles was anfassbar (auch deine hütte) zu kaufen was die preise nun explodieren lässt.

    Fazit: Inflation ja, aber darauf achten wann es so weit ist. (wann kann dir keiner sagen)
    Und: Wenn Immobilien, dann nur abbezahlte und selbst genutzte. Dann hält sich vermutlich der schaden auch in überschaubaren grenzen.

  41. TPE sagt:

    @ Rock ohne Silver

    Sorry fürs blöd nachfragen aber kann man das bitte nochmal kurz für Otto Normalleser in absolute realitätsbezogene Zahlen runterbrechen.

    Ausgangslage zB.: 2 Stöckiges Haus, gesamte Wohnfläche 180 m², 4 Bewohner, Wert: 200.000 ß?
    30 Jahre alt

    Szenario 1: Haus komplett abbezahlt, Eigentümer bewohnt das Haus

    Szenario 2: 100.000 ß? vom Kredit abbezahlt 100.000 ß? bei der Bank noch offen. ß?Eigentümerß? bewohnt das Haus

    Meine Frage: Was muss in den beiden Szenarien zwangsbezahlt werden beziehungsweise welche Risken bezüglich Zwangsenteignung bestehen wenn man von

    1) Den Konditionen aus 1952 ( Lastenausgleich 50% vom Wert auf 30 Jahre etc) ausgeht

    2) Der griechischen Zwangsabgabe 20ß? / m² ( wer muss das zahlen, Immobilienbesitzer oder Mieter,beide?)

    3) Die Geschichte mit dem ß? über angemessenen Wohnraumß? gibtß?s da Zahlen was da kommen könnte ( bzw hats das schon mal gegeben) auf o.g genanntes Beispiel bezogen.

    Kann natürlich alles anders kommen als man denkt und muss auch nicht inflationsbereinigt der sonst was sein.
    Geht nur darum ein besseres Gefühl für die Zahlen zu bekommen

    Danke

    TPE

  42. tugrisu sagt:

    1) Den Konditionen aus 1952 ( Lastenausgleich 50% vom Wert auf 30 Jahre etc) ausgeht:
    Bei Szenario 1 hast du nix zu befürchten.
    Bei Szenario 2 hast du plötzlich 100% Schuld auf das Grundstück. Damit bist du für eine Bank nicht mehr Kreditwürdig. Die Bank wird also deinen Kredit kündigen und wenn du dann nicht das Geld auf den Tisch legst, das Grundstück(Sicherheit) eben versteigern. Je nach Marktlage, kann es durchaus sein, dass du dann immer noch Schulden bei der Bank hast. Haus ist natürlich dann weg.

    2) Der griechischen Zwangsabgabe 20ß? / m² ( wer muss das zahlen, Immobilienbesitzer oder Mieter,beide?)
    Der Immobilienbesitzer. Wo der das herholt, ist sein Problem. Er wird das dann wohl auf die Miete umlegen, wenn er kann.

    3) Die Geschichte mit dem ß? über angemessenen Wohnraumß? gibtß?s da Zahlen was da kommen könnte ( bzw hats das schon mal gegeben) auf o.g genanntes Beispiel bezogen.
    Dazu kann ich nix sagen. Das sind eh Mutmach-Spekulationen.

    Ich halte eine momentane Grundschuld von mehr als 30% für problematisch.
    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung, gebildet aus meinen Erfahrungen heraus.

  43. TPE sagt:

    ok danke

    und wie siehts da mit den Abgaben aus beim Lastenausgleich? Müsste ich da bei beiden Szenarien gleich viel bezahlen ( Punkt 1) Kann man das so rechnen
    200.000 : 2 :30 :12 wären monatlich ß? 277 dich i zusätzlich zahlen müsste um im Haus bleiben zu dürfen in beiden Fällen? bzw was können die machen wenn das Haus abbezahlt ist aber ich diesen Betrag nicht bezahle?

    zu Punkt 2: angenommen der Vermieter zahlt diesen Betrag nicht, kann der Staat dann mich dafür belangen bzw meine Wohnung zwangsenteignen?

    TPE

  44. tugrisu sagt:

    200.000 : 2 :30 :12
    So kann man es rechnen. Das sind aber die Zahlen des letzten Lastenausgleichs. Wie es kommen wird, ist spekulation. Relativ sicher sind die 50% vom Grundgesetz her und der momentanen Rechtsprechung, als maximale Belastung. Alles andere….ß?

    Du meinst sicher Mieter. Wenn der das auf die Miete umgelegte nicht zahlt, ist das das Problem des Eigentümers. Der Lastenausgleich betrifft ja nur die Grundstücks-/Hauseigentümer.

    Noch mal: Ist dein Grundstück schuldenfrei, steht danach eine Hypothek von 100.000 (50%)
    Steht noch eine Schuld von 100.000 drin, sind es danach 200.000
    In diesem Fall wird die Bank dann wohl das Grundstück versteigern. Kommt auf vieles an. Hast du arbeit. Bist du ein guter Kund bei der Bank, usw.

    Da ja mitlerweile alle Grundbücher digital sind, kann der Staat das an einem Wochenende durchziehen.

  45. Frank H. sagt:

    Zwangshypothek, das sollte man wissen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangshypothek

  46. Frank H. sagt:

    Michael Winkler hat bereits 2010 sich zum Thema Schuldenschnitt, Staatsbankrott und Betongold Gedanken gemacht.
    http://www.michaelwinkler.de/Pranger/090610.html

  47. Aiumy sagt:

    Rock, danke Dir. 🙂

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