Rettungsschirm: Geheimgremium vom Bundestag gewählt?

In der 184. Sitzung des Bundestages, am Donnerstag den 14.06.2012 gab es einen Topic, der eigentlich nicht sein dürfte. Im Oktober 2011 erteilte das Bundesverfassungsgericht den Machtgelüsten einiger Weniger eine Absage und stellte fest, dass die Steuergelder nicht hinter verschlossener Tür in geheimer Sitzung verschleudert werden dürfen. Liest man sich den Tagesordnungspunkt durch, muss man auch nicht hellsehen können, jedoch ist die Formulierung geschickt gewählt.


Auf der Webseite des Bundestages heißt es hierzu:

184. Sitzung, Donnerstag, 14.06.2012
7.) Wahl der Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetz

– Drs 17/9919 –

(TOP 7, 00:30 Stunden)[1]

Die Drucksache selber bringt auch nicht direkt eine Erleuchtung. Wirft man nun jedoch einen Blick in das entsprechende Gesetz, wird schnell klar, dass es genau um jenes Geheimgremium geht, welches vom Verfassungsgericht eine Absage erhielt. Hierzu den §3 Absatz 3:

§ 3 Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen in der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
(3) Soweit ein Aufkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt geplant ist, kann die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit geltend machen. In diesem Fall werden die in Absatz 1 bezeichneten Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages von Mitgliedern des Haushaltsausschusses wahrgenommen, die vom Deutschen Bundestag für eine Legislaturperiode mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Wahl gewählt werden. Die Anzahl der Mitglieder und eine gleich große Anzahl von Stellvertretern ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird (Sondergremium). Das Sondergremium kann der Annahme der besonderen Vertraulichkeit widersprechen. Im Falle des Widerspruchs nimmt der Deutsche Bundestag die in Absatz 1 bezeichneten Beteiligungsrechte wahr. Das Sondergremium berichtet dem Deutschen Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen unverzüglich nach Fortfall der besonderen Vertraulichkeit.[2]

Fazit: Offensichtlich schert es die anti-demokratischen Kräfte im Bundestag einen Kehricht, was das Bundesverfassungsgericht sagt. Der Geheimausschuss, genannt „Sondergremiums“ wurde offensichtlich gewählt, entgegen der Zulässigkeit. Ich wage die Prognose, dass er auch zum Einsatz kommen wird und ab da ist ein weiterer Meilenstein der Demokratie gerissen. Es ist traurig mit anzusehen, wie die Demokratie mit füssen getreten wird, von Politikern, korrupten Seilschaften und Lobbyisten.

Carpe diem und danke an Daniel Neun für den Hinweis

[1] http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/184.html
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/stabmechg/BJNR062700010.html


6 Responses to Rettungsschirm: Geheimgremium vom Bundestag gewählt?

  1. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Es wird nicht nur dir Tribute von Panem geben sonder auch die Tribute von Germanen.

  2. tugrisu sagt:

    Zuerst sah das Gesetz so aus:
    http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s1166.pdf%27%5D
    Da gab es noch gar keinen §3.
    dieser wurde erst, neben anderen, am 9.19.2011 eingefügt:
    http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s1166.pdf%27%5D

    Die ßnderungen betreffen im Wesentlichen: Die Gruppe der Mitglieder des Haushaltsausschusses hat jetzt einen Namen: Sondergremium.
    Und das Sondergremium kann der Annahme der besonderen Vertraulichkeit immer widersprechen.

    Allerdings hat das Verfassungsgericht eben nicht das Gremium gemeint:
    „Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist die Regelung des
    § 3 Abs. 3 StabMechG nur insoweit, als sie dem Sondergremium
    Entscheidungskompetenzen für den Fall des Ankaufs von Staatsanleihen
    durch die EFSF am sog. Sekundärmarkt verleiht.“
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-014

    Da allerdings das Gremium nur nach dem Verhältniss der FRAKTIONEN besetzt wird, werden automatisch ALLE Fraktionslosen Abgeordneten eben doch in ihrem Recht nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt!

    Weiterhin entseht eine Verletzung nach
    Art 20
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    und insbesondere

    Art 38
    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    Da nur Abgeordnete UNMITTELBAR gewählt werden, eben KEINE Parteien oder Abgeornete über Listen oder Fraktionen, werden durch den aufgeführten Artikel 3 Absatz 3 eben ein Teil der Abgeordneten (die Fraktionslosen) und somit ein Teil des Volkes, in ihren Rechten verletzt.

  3. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Das einzige was die noch Wählen dürften Ist ob der Strick naturbelassen oder Gewachst ist. Grrrrrr

  4. wobi sagt:

    „Es ist traurig mit anzusehen, wie die Demokratie mit füssen getreten wird, von Politikern, korrupten Seilschaften und Lobbyisten.“

    Jens, unsere Artikel waren wohl ein Doppelschlag 🙂

    Wir haben nun zwei Beispiele serviert, die eindeutig zeigen, was im Bundestag eigentlich abgeht. Ich finde es unfassbar!! Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen, ganz laaaangsam:

    Im Deutschen Bundestag, der Vertretung des deutschen Volkes, werden VOR UNSEREN Augen, in aller ßffentlichkeit unter Zeugen und mit Protokoll, Rechtssprechung missachtet sowie Gesetze und Geschäftsordnungen ignoriert. Aber es geht noch dreister. Dreister ist es nämlich, wenn man das dann noch in den Medien verdreht, zurecht biegt und schönt. Das ist dann der Gipfel der Dreistigkeit. Und der Wahnsinn ist, dass das Spiel alle mitspielen.

    Dazu ein passendes Zitat:

    „Was ist denn das menschliche Leben schon anderes als ein Schauspiel, in dem die einen vor den anderen in Masken auftreten und ihre Rolle spielen, bis der Regisseur sie von den Brettern abruft?“

    Erasmus von Rotterdam

  5. Puschel sagt:

    Mal etwas lustiges:

    Auf stop-esm.org haben bisher 15.286 Menschen unterzeichnet (stand: 18.06.12). Auf disco-retter.de bzw. openpetition.de haben schon ca. 135.000 Menschen gegen die Tarifreform der GEMA ab 2013 unterschrieben.

    Finanzdiktatur? Egal, was geht mich das an!
    Meine Stamm-Disco muss dichtmachen? Katastrophe!

  6. washingtonmayfair sagt:

    Ich lese gerade das Buch von Carl von Clausewitz “ vom Kriege“. Auf der Seite 51 zweiter Absatz ist folgendes zu lesen. Ich zitiere:

    “ Nun kommen wir aber noch auf ein eigentümliches Mittel,-auf die Wahrscheinlichkeit des Erfolges zu wirken, ohne die feindliche Streitkraft niederzuwerfen, nämlich solche Unternehmungen, die eine unmittelbare politische Beziehung haben. Gibt es Unternehmungen, die vorzugsweise geeignet sind, Bündnisse unseres Gegners zu trennen oder unwirksam zu machen, ……….“

    Ich frage mich sehr, passiert das gerade mit unsßßßßßß? Und wir merken es überhaupt nichtßßßßßß Und denken es ist anders? Wer betrachtet uns als Gegner? Und wer wäre Stratege genug, ein solches Projekt durchzuziehen? Unter Beobachtung der Welt? Ist das denkbar?
    Und wenn ja, was kann man machen?

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