Meldewesengesetz : Die scheinheilige Opposition

Scheinheiligkeit ist eines der grundlegenden Probleme in der Politik. Petra Pau und die SPD schiessen den Vogel im Flug ab. Jene Petra Pau, welche die Sitzung leitete und trotz offensichtlicher Beschlussunfähigkeit (30 Anwesende Parlamentarier) abstimmen ließ, trommelt nun auf Ihrer Webseite. Auch die SPD, welche über 146 Sitze im Bundestag verfügt, schreit lieber im Nachhinein „Feurio“ und kündigt Widerstand an, anstatt bei der Sitzung zu einem derart tiefgreifenden Gesetz anwesend zu sein. Zwar gibt es grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, aber eben nicht im Plenarsaal. Wir haben nachgefragt.


Zuerst führte unser Weg in die Pressestelle des Bundestages, namentlich zitiert werden wollte man dort jedoch nicht. Hier die wichtigsten Fragen im ßberblick.

1.
Ik-News : War der Bundestag mit 30 anwesenden Abgeordneten beschlussfähig?

Pressestelle : Da niemand die Beschlussfähigkeit angezweifelt hat, war er Beschlussfähig und das Meldewesengesetz hat somit den Bundestag passiert.

2.
Ik-News : Gibt es eine Anwesenheitsliste der Abgeordneten von der Abstimmung?

Pressestelle : Nein von der Abstimmung selber nicht, aber die Anwesenheit im Bundestag wurde über ausliegende Listen festgehalten.

3.
Ik-News : Gibt es jetzt noch Möglichkeiten, diesen Vorgang anzufechten?

Pressestelle : Nein im Bundestag ist es verabschiedet. Nun bleibt nur noch der Bundesrat, welcher im Herbst dazu tagen will.

Glücklicherweise bekommen die Abgeordneten Ihr Sitzungsgeld für die Eintragung der Liste im Bundestag und nicht für Anwesenheit im Plenarsaal. Anders könnte sich die Hartz4-Quote unter Abgeordneten dramatisch erhöhen.

Hier eine Pressemitteilung auf der Webseite von Frau Pau, der Vizepräsidentin des Bundestages, welche die Sitzung leitete und die Beschlussfähigkeit NICHT in Frage stellte:

Der Ausverkauf des Datenschutzes geht weiter

Mit den Stimmen der CDU/CDU und der FDP wurde ein neues Meldegesetz beschlossen. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:

Das neue Gesetz ermöglicht privaten Adresshändlern und somit letztlich jedem Zugriff auf staatlich erhobene persönliche Daten.
Der Ausverkauf des Datenschutzes geht weiter.
Und das mit Zustimmung der FDP, die sich selbst als freiheitlich und demokratisch rühmt.
Datenschutz ist laut Bundesverfassungsgericht eine unverzichtbare Voraussetzung für Demokratie.
Berlin, den 7. Juli 2012[1]

Liegt hier völlige Inkompetenz oder dramatische Rechenschwäche vor, oder warum hielt Frau Pau dieses Gesetz nicht auf, als sie alle Möglichkeiten dazu hatte und poltert nun im Nachhinein? An dieser Stelle kurz eine Grafik zur Sitzverteilung im Bundestag:

Natürlich fragten wir bei den nun schimpfenden Fraktionen nach, hierzu zählen die Linke, die Grünen und die SPD. Unter Anderem wollten wir wissen, wieviele Abgeordnete der eigenen Fraktion denn bei der Verabschiedung anwesend waren, KEINE der Fraktionen war in der Lage diese Frage zu beantworten. Auch auf die Frage hin, warum denn nicht EINER der Fraktion dieses Gesetz aufhielt, als dieses mit der einfachen Infragestellung der Beschlussfähigkeit möglich gewesen wäre, kam eher ein Schweigen im Wald.

Von der Pressestelle der Linken hörte man dann, dass es eine parlamentarische Gepflogenheit sei, dass man oft nicht beschlussfähig sei. An dieser Stelle bleiben mehr Fragen als Antworten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wartete die Redaktion noch auf Rückrufe aller Pressestellen der oben genannten Fraktionen. Auch CDU und FDP bleiben vorläufig beim Versprechen eines Rückrufes.
Gleiches gilt für die persönlichen Pressesprecher von Frau Pau und vermutlich auch von Herrn Friedrich, welcher besonders groß den Protest auf der Fahne stehen hat. Bei Herrn Fried

Sieht man sich im NACHHINEIN die vollmundigen Proteste der SPD an, fragt man sich doch, warum stoppte man dieses Gesetz nicht als es noch durch eine einfache Frage möglich war? Ist der Bundestag beschlussfähig!

Bei der SPD im Büro von Herrn Friedrich bekam ich auf meine Fragen zwar keine Antworten, aber auch hier versprach man mir einen Rückruf. Nachdem ich fragte, ob es korrekt ist das die SPD mit 3 Abgeordneten anwesend war, bekam ich wie aus der Pistole geschossen : Ja und die haben dagegen gestimmt. Als ich fragte warum man dieses Gesetz nicht mit dieser einen Frage stoppte, war die lapidare Antwort : „Ach so machen Sie das!“.

Zumindest seitens der Linken bekam ich einen ungefähren ßberblick über die Anwesenden Abgeordneten der einzelnen Fraktionen an dieser Stelle vielen Dank:

DIE LINKE: 4

SPD: 3

Grüne: 3

FDP: 4

CDU/CSU: 13

Offensichtlich hatte JEDE Fraktion die Möglichkeit den Ausverkauf der Daten zu stoppen, jedoch wollte man augenscheinlich nicht gegen die parlamentarischen Gepflogenheiten verstoßen und poltert lieber im Nachhinein über das Gesetz, ist so ja auch deutlich Medienwirksamer?

An dieser Stelle möchte ich anmerken, in meinen Augen ist dringend eine Reform im Abgeordnetenwesen notwendig. Wie lax der Umgang ist wenn niemand hinschaut, ist für eine Demokratie nicht zu ertragen.

Wenn die Pressestellen der Fraktionen oder die einzelnen Abgeordneten reagiert haben, werde ich entsprechende Updates veröffentlichen. Nachgefragt und Abgehakt könnte man an dieser Stelle sagen.

Carpe diem

[1] http://www.petrapau.de/aktuell/presse/120707_meldegesetz.htm


65 Responses to Meldewesengesetz : Die scheinheilige Opposition

  1. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe waren von 620 Abnickern nur 27 bei der Abstimmung.

    4,356% Anwesenheit unser Volkszertreter WOW soviel.
    Gabs da nich mal eine 5% Klausel. 😉

  2. Jens Blecker sagt:

    Um beschlussfähig zu sein hätten 310 Abgeordnete Anwesend sein müssen, …….

  3. Jens Blecker sagt:

    Gracie, sofort korrigiert 😉

  4. Jens Blecker sagt:

    fast 3 Stunden mit den Pressestellen der einzelnen Fraktionen telefoniert und keinen Deut schlauer. Wenn man es verbockt hat, derart offensichtlich, mag man sich nicht dazu äussern wie mir scheint. Nicht nur scheinheilig sondern auch noch feige?

  5. […] von Ik-News hat bei verschiedenen Pressestellen nachgefragt und zum Teil Antworten erhalten: «Meldewesengesetz: Die scheinheilige Opposition». ßber das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur «Fortentwicklung des Meldewesens» […]

  6. theuserbl sagt:

    Haben die nicht inzwischen Sommerpause und sind (fast) alle im Urlaub?
    Mich wundert somit nicht, dass so wenig anwesend waren. Jedoch wundere ich mich, dass während der Sommerpause im Parlament noch etwas stattfand.

  7. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Das ist mir Erhlich gesagt Sch…….. ob die Sommerpause haben oder nicht.
    Bei solchen Gesetzen sind alle da oder es wird nicht abgestimmt BASTA.

    UND ZWAR ALLE 620.

  8. Evey sagt:

    Ich zähle 17 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen. Bekannte Gesichter scheinen nicht darunter zu sein. Also welche Tr… hat man da rein geschickt, damit die bekannten Gesichter vielleicht Fußball gucken können!?
    Einfach unglaublich, ich las das am Samstagmorgen schon in der Zeitung (natürlich nicht wie dieses Gesetz durchgewunken wurde) und konnte es nicht glauben.

    Demnächst muss vielleicht keiner mehr leibhaftig im Plenarsaal zur Abstimmung sitzen. Dann reicht es vielleicht, wenn sich die erforderliche Anzahl der MdB elektronisch von ihrem Büro aus für JA, NEIN oder Enthaltung entscheiden. So zwischen Blablabla und Trallala.

    Danke Jens, dass du dem konsequent nachgehst. Wie wir alle sehen können, zahlt sich das auch mal aus. Mit Günther Lachmann hast du eine tolle Unterstützung. Ich bin sicher, dass die das Gesetz zu mindest noch mal behandeln müssen.

  9. Evey sagt:

    Das war am 28.06., also vor der Sommerpause. Genau zu der Zeit lief das Halbfinalspiel D gegen Italien

  10. Jarkheld sagt:

    Vielleicht haben die ja alle eine Rechnenschwäche und können nicht weiter als 5 zählen.

  11. Jens Blecker sagt:

    Vielen Dank Evey. Du hast mich eben auf die Supergeschäftsidee gebracht. Ich werde die PlenarApp entwicken und für 499 Euro anbieten. Das sollte doch ordentlich funktionieren. 😉

  12. Evey sagt:

    Häng mal noch ne 9 ran. Ich denke das können die sich leisten. Das wären dann auch reichlich viele Masala-Chai´s bei „Tucher´s“;)

  13. Frank H. sagt:

    Guten Morgen.
    Ich habe so den leisen Verdacht, daß die Funktionsweise des deutschen Parlamentarismus in der Praxis unbekannt ist.
    Leider kümmetr sich der Deutsche lieber um seinen malle Urlaub anstatt einmal das landes- oder Bundesparlament zu besuchen und an einer Fachführung teilzunehmen. Solche Führungen organisieren Verbände, Gewerkschaften, Parteien, Abgeordnete oder die Verwaltung selbst.
    Während meiner aktiven Zeit als „Volkszertreter“ in der SPD hatte ich doch den einen oder anderen Hintergrund erworben.
    Mit der Weisheit aus dem politischen system schnellstmöglich auszusteigen. Das am Rande zu meiner Person.

    Wie funzt dat nun mit dem abstimmen?
    Nach Absprache zwischen den Parteiältesten geht es nach Proporz, nicht nach Masse, sondern nach Deligierung.
    Dazu werden zu jedem Gesetz die Fachabgeordneten in die Abstimmung geschickt. Und zwar so, dass die jeweiligen parteien anteilig korrekt vertreten werden. dadurch wird der Wählergrundgedanke, wer ist Opposition, wer Koalition gewahrt.
    Peinlich wird es vorallem für die Koalition, wenn der Beauftragte Schwänzt oder Krank wird. Hier kann dann ein zur Abstimmung vorliegendes Gesetz NICHT mehr zurückgezogen werden. Die Regierung hat ausnahmsweise das Nachsehen.
    Umgekehrt gut ist es, wenn die Oppositionsfachleute nicht vollständig im Saal erscheint.

    Die Abstimmung ist somit legal und nicht anfechtbar. Das ist seit 1948 so und wird von keinem BVG gerichtlich moniert! Warum? Weil die Parlamentsarbeit in der Geschäftsordnung festgehalten ist.

    Bevor man also meckert, muss erst festgestellt werden, ob die abgesprochenen und angemeldeten Deligierten der Parteien auch wirklich anwesend waren und wer u. U. dann doch geschwänzt hat.

    Ausserdem werden Gesetzesvorschläge aus der Regierungspartei oder Opposition mittlerweile nur noch von Fachausschüssen ausgehandelt.
    Darin sitzen die Fachabgeordneten und externe Lobbyistensprecher, sowie hauseigene Technokraten.

    Hat das Fachorgan (Ausschuss) sich geeinigt oder auch nicht, geht die Empfehlung oder Ablehnung an die Regierung zurück. Dort kann dann der positive Vorschlag als Gesetz in der Fachstelle Jura ausformuliert werden oder wenn der Ausschuß nichts brachte muss die Regierung nachbessern bis das passt.

    Das fertig ausformulieerte Gesetz wandert anschliessend auf den Tisch des zuständigen Ministers, der unterschreibt den Entwurf und trägt den in der Regierungsrunde vor.

    Parallel wandert der genehme Entwurf an den Sitzungspräsident und der lässt diesen Gesetzestext an die Fraktionen austeilen. Dort werden die Fachpolitiker vom Fraktionschef eingeteilt und am Tag der Abstimmung ins Parlament beordert unter Wahrung dre personellen Verhältnismäßigkeit nach Proporz.

    So, nun dürfen alle nochmals über die Sache diskutieren.

    Grüße.

  14. Evey sagt:

    Wenn der Fachausschuss der einzelnen Parteien vorher darüber berät, ob ein Gesetzentwurf gesetzmäßig ist,dann abgenickt und dem jeweils zu-oder gegegestimmt wird, warum regen sich jetzt die bekannten Gesichter der Parteien nach Bekanntwerden so darüber auf?

  15. Frank H. sagt:

    Warum ist eigentlich logisch:
    Im Fachausschuß, der ja ebbenfalls die Mehrheitsverhältnisse abbildet, setzt sich dies auch durch, dort findet quasi eine Probeabstimmung statt. Wobei die Regierungsmannschaft das letzte Wort behält! Es kann also sein das der Auschhuss patt meldet, dann hat der Fachminister der Regierungsmannschaft das letzte Machtwort, denn ER ist der Chef der letztlich die Birne hinhält, falls was schief läuft.

    Natürlich wreden die unterlegenen Abgeordneten an ihre Parteiclans das Ergebnis rückmelden, ob sie sich durchsetzen oder nicht.
    Den Teil, der aus Sicht der jeweiligen Parteifarbe NICHT in das Gesetz hinneinkommt, wird per öffentlichem Prozedere in den Medien als Debatte ausgetragen (Schlammschlacht).
    Je nach Größe und Tragweite eines Gesetzes wird das Plenum dann mehr oder weniger mit Stimmberechtigten befüllt. Auch das regeln die Parteien hinter den Kulissen.
    Große Fernsehsitzungen mit realer Anwesenheit fast Aller sind nur dann, wenn es zum Showdown kommen soll (Regierungserklärung), eine Partei dies nach Geschäftsordnung beantragt weil sie sich sonst kein Gehör in der Republik verschaffen kann, oder sogar der Parlamentspräsident es machen muss wie beim ESM. Auch das ist geregelt wie man sieht.
    Unser Staat ist mittlerweile so komplex, das es nur noch so geht.
    Der Nachteil. Immer weniger fachleute in den Parteien müssen immer komplexere Themen entscheiden.
    Alle übrigen Kollegen MßSSEN sich nun auf diese Wenigen Kollegen verlassen. Daher liest auch keiner mehr VORHEr den Gesetzestext, sondern nur die von der Fraktion (Parteibüro) zusammengefasste Empfehlung zur Abstimmung.

    Ich hoffe ein wenig Licht ins Dickicht gebracht zu haben.

  16. Frank H. sagt:

    Nochmals: Der Fachausschuß gibt NUR die Empfehlung in Protokollform ab!!!!
    Und wenn Du dich auch noch so ärgerst, so funzt das nun mal in der Praxis.
    Ob das Gut oder Schlecht ist, muss an anderer Stelle geregelt werden, nämlich ausserhalb des Parlamentswesens innerhalb der Bevölkerung.
    Da aber die Bevölkerung keine Ahnung hat, dank beschissener Medienarbeit und und auch KEIN Interesse mehr zeigt, wird sich das nicht ändern.

  17. AE-35 sagt:

    @ALLE

    ES IST NOCH NICHT ZU SPßT!

    Geht dorthin:
    http://www.campact.de/melderecht/home

    AE-35

  18. Evey sagt:

    Was sind das für Leute im Fachausschuss, sind das dem Fach entsprechende Juristen?

  19. Frank H. sagt:

    Nein. Die Abgeordneten im ausschuß müssen keine Berufsausbildung haben. Es genügt das sie Interesse an der Aufgabe haben ein Problem zu lösen.
    Mangelndes Wissen: Dazu haben sie die bezahlten Beamten vor Ort und können auch fremde Fachleute aus Industrie, Hochschule oder Sozialverbänden, gewerkschaften etc. zum Thema einladen. Das machen sie auch so.
    Am Schluss wird dann unter „4 Augen“ ein Entwurf für den Fachminister der Regierung gebastelt.
    Dieser Entwurf wird später auch den Fraktionen zugeschickt.
    Ob dann ein Gesetzesentwurf daraus werden darf, regelt der Minister in seinem Ressort alleine.
    Abgestimmt wird aber immer über den Gesetzestext, zur Not auch ohne Ausschuß, nie über die formulierte Empfehlung.

  20. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Lobbyismus in reinkultur. Würg!!!

  21. Frank H. sagt:

    Meine Bitte, lasst Euch einmal zu einer Führung einladen! Sucht Euch eine genehme Partei aus oder ein neutrales angebot und bittet um eine Teilnahme eines Wahlkreisabgeordneten, wenn er nicht selbst der Führer ist, an einer Führung durch das Parlament (Landtag oder Bundestag). Danach entscheidet aufs Neue, ob die Demokratie doch funktioneirt oder nicht.
    ßbrigens, die Reisekosten werden Euch von der Staatskasse bei Gruppenreisen (Einzelführungen gibt es wohl nur für Promis) teilweise erstattet!!! Oft zahlt auch der Abgeordnete das Ganze.

  22. Frank H. sagt:

    GENAU!!! Diese externen Fachberater sind natürlich nach parteifarbe gebriefte Lobbyisten, die versuchen die nicht gewillten Politiker umzustimmen.
    JETZT versteht Ihr wie es die Konzerne schaffen unsere Parlamente zu erobernßß

  23. tugrisu sagt:

    jo, jeder Abgeordnete kann einmal im Jahr ca 50 Personen zu so etwas einladen. Dauert in der Regel 2 bis 3 Tage und kostet dem Teilnehmer nix, weil ja schon vorher mehrfach über Steuern bezahlt.

  24. Jens Blecker sagt:

    Was hier abläuft, lässt sich nur noch mit „Real-Satire“ beschreiben.

    Jene Regierung, welche den unsäglichen Gesetzentwurf zum Meldewesengesetz eingebracht hat, gibt sich nun bestürzt?

    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
    – Drucksache 17/7746 –
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707746.pdf

    Bundesregierung distanziert sich von Meldegesetz
    Die Aufregung um das geplante Meldegesetz ist groß. Die Opposition kündigt an, das Gesetz im Bundesrat zu kippen, auch eine Ministerin will umstrittene Passagen verändern. Nun wiegelt auch die Bundesregierung ab: Sie gehe davon aus, dass das Gesetz im parlamentarischen Verfahren verändert werde.[1]

    Streng nach dem Motto: „Scheisse wir wurden erwischt“, schnell zurückrudern? Schamgefühl und Reue sind absolute Fremdworte für die Volksverkäufer…..

    [1] http://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittener-handel-mit-buergerdaten-bundesregierung-distanziert-sich-von-meldegesetz-1.1406544

  25. AE-35 sagt:

    @Jens

    Rede nicht, sondern informiere alle:
    http://iknews.de/2012/07/09/meldewesengesetz-die-scheinheilige-opposition/comment-page-1/#comment-150100

    Auf dass etwas vorwärts gehen möge!

    AE-35

  26. mad sagt:

    Danke Frank H. für die sehr kompetenten und ausführlichen Informationen!

  27. Frank H. sagt:

    Well, done.

  28. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Traue Niemanden nicht mal dir selber:

    Verbindung zu Attacßßß

    Christoph Bautz

    „““Auf die Frage, nach welchen Kriterien er ein Thema als interessant für campact hält, antwortete Bautz: Da haben wir verschiedene Kriterien. Können wir was bewirken, weil da was auf der Kippe steht? Beim Thema Gentechnik will die SPD zum Beispiel den Status Quo halten, die Union will die Gentechnik in aller Breite in der Landwirtschaft einführen. Da können wir Zünglein an der Waage sein. Dann muss ein Thema halbwegs verständlich sein, also zu Details der Gesundheitsreform eine Aktion zu starten, ist schwierig. Es muss die Leute aufregen und die Leute müssen natürlich dahinter stehen.[2]

    Als Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet, wollte Campact die Politik auffordern, für mehr und bessere Steuerfahnder zu sorgen. Doch Bautz blies die Kampagne ab, da es zu viele skeptische Antworten aus dem Test der 1000 Mailadressen gab, mit denen Campact seine Kampagnen antestet.““

    Würde mich gerne täuschen ehrlich.

  29. Foerster003 sagt:

    Der Investigativ-Journalist Gerhard Wisnewski hat herausgefunden:

    „… Sie heißen »campact!«, »Bewegungsstiftung« oder »Stiftung GEKKO«. Sie kämpfen für das Wahre, Schöne und Gute. Den Protest gegen »Stuttgart 21« heizen sie ebenso professionell an, wie den gegen Atomkraft oder Gentechnik. Nach dem Vorbild der USA und Großbritanniens schießen in Deutschland private Gutmenschen-Stiftungen wie Pilze aus dem Boden und organisieren bzw. finanzieren den Widerstand nach Art der »bunten Revolutionen« in den ehemaligen Ostblockstaaten mit modernsten Mitteln: übers Internet. Mit professionellen Websites und Unterschriftenaktionen, ja, teilweise sogar mit bezahlten Profi-Demonstranten. …“

    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/-stuttgart-21-protestindustrie-und-widerstand-von-der-stange.html

  30. Jens Blecker sagt:

    Langsam bewegt sich was :
    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/geisterdebatte-im-bundestag-meldegesetz-entlarvt-die-tricks-der-abgeordneten/6855122.html

    Geisterdebatte im Bundestag: Meldegesetz entlarvt die Tricks der Abgeordneten
    09.07.2012, 13:05 Uhr, aktualisiert heute, 13:49 Uhr

    Während Deutschland auf ein EM-Finale hofft, beschließen 30 Abgeordnete das neue Meldegesetz. Der Bundestag war gar nicht beschlussfähig, aber die Opposition verpasst die Chance auf eine Blockade des brisanten Gesetzes.

  31. Evey sagt:

    Interessenarbeit. Wenn ich als Abgeordneter in meinem Interessengebiet Fachwissen brauche, hole ich mir die Lobbyisten von Firma xy, weil die immer so nett sind. Die haben den Gesetzentwurf dann schon mal ausgearbeitet. Da die die Fachleute sind, kann men denen ja vertrauen, dass das Hand und Fuß hat. Somit haben wir wieder den Markt beruhigt mit unserer Interessenarbeit.

    Wie konnte ich als einfacher Bürger nur so naiv sein, dass in den Fachausschüssen halbwegs kompetente Leute sitzen?! Ich will ja nicht alle über einen Kamm scheren. Es mag durchaus Abgeordnete geben, die im Interesse des Volkes handeln und sich die größte Mühe geben ihre Arbeit gut zu machen. Aber das hier zeigt uns doch leider mal wieder, dass die Interessenvertreter der Märkte in der Mehrheit sind.

    Danke Frank für die Erklärungen.

  32. Frank H. sagt:

    Lieber Jens.
    Bevor wir weiter diskutieren, schlage ich vor, daß du mit deiner Presselizenz einmal einen Fachmann für Verwaltungsrecht anläutetst oder anschreibst, und nachhakst ob das Gesetz anfechtbar ist, wegen einem Formfehler. Wobei die Frage schon sich stellt, ob ein gesicherter Videobeweis genügt.
    Ansonsten nützt es nämlich wenig, da Menschen nun einmal Fehle rmachen und diesen fehler unter Umständne nicht einsehen, weil es sich als „Normal“ (Abstumpfung der Moral) eingeschliffen hat.
    Ist es Möglich dagegen zu klagen, wäre dann u. U. ein Druckmittel da, das man öffentlich nutzen kann.
    Alle Parteien tun sich schwer in Punkto wieviel allgemeine Transparenz soll sein, wenn amn sich anderweitig geeignigt hatte?
    Danke.

  33. AE-35 sagt:

    @Yada

    Das nicht alles Gold ist was glänzt, ist mir auch klar.

    Campact steht leider auch für KITAS und Ganztagsschulen.

    Gut an Campact ist, dass sie sich zu 99% aus kleinen Spenden und ihren Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Das ist besser, als sich von Soros und seinen Komplizen den Hintern vergolden zu lassen.

    Siehe hier:
    http://www.campact.de/campact/about/transparenz

    Doch hier ist es so, dass die Campact-Leute eine Aktion im Rahmen einer Partnerschaft mit der Datenschutz-Organisation „FoeBud“ durchführen.

    Und die „FoeBud“ wiederum, war damals maßgeblich daran beteiligt, dass die Vorratsdatenspeicherung in DE zu Fall kam.

    Man muss eben von Fall zu Fall entscheiden und auf das achten, was dabei hinten raus kommt.

    Mehr zum Thema:
    http://www.campact.de/melderecht/info/5min

    AE-35

    PS: Ich kann jeden verstehen, der misstrauisch ist, denn ich bin es auch. Oft genug habe ich hier auf das zweischneidige Schwert des Internets hingewiesen. Daher gilt, wenn jeder selbst entscheiden kann, dann entscheidet er auch richtig.

  34. Jens Blecker sagt:

    Diese Frage habe ich bereits gestellt und laut dem Bundestag ist es NICHT anfechtbar wegen eines Formfehlers.

  35. Evey sagt:

    Klasse Jens!! Das hat ja prima Staub aufgewirbelt in den Medien. Soll einer sagen, die Verschwörungstheoretiker sind nur Theoretiker.

    Kann mir mal bitte einer erklären, was die Befürworter des 57-Sekunden-Gesetzes meinen, wenn sie sagen, dass der Datenschutz in ihrer Gesetzesänderung mehr Beachtung findet, als im ehemaligen Gesetz?

  36. Frank H. sagt:

    Wer auf dem Marktplatz der Eitelkeiten (z. B. Parlamente oder Amtsstuben) am lautesten argumentativ wirbt und die eigene Ideen feil bieten kann, streicht den Gewinn ein. Warum sind Parties der Landesvertretungen in Berlin oder Brüssel wohl so wichtig?!?!

  37. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Es ist halt leider so das unsere Freunde auf mehreren Gleisen Arbeiten wenn es so nicht geht dann halt anders.

  38. Frank H. sagt:

    Was der Bundestag labert will ich nicht wissen, kann eine pure Schutzbehauptung sein.

    Meine Frage war: Ein Verwaltungsrechtsgelehrter Fachmann irgendwo tätig in dieser Republik der sich damit auskennen könnte.

    Zum Beispiel Professor Schachtschneider.

  39. olf sagt:

    oooops…

    http://www.n24.de/news/newsitem_8054611.html

    Gut das sich was bewegt.
    Es bleibt jedoch der Verdacht(so wie eigentlich immer), das man versucht Dinge stillschweigend durchzusetzten die nur einer kleinen Schicht der Gesellschaft nutzt.
    Frei nach dem Motto:
    Probierne kann manns ja. Wenns nicht bemerkt wird und klappt ist gut wenns bemerkt wird und nicht kalppt(oder zu heiß wird) kann man ja immernoch zurückrudern.

    Sag mal ist unsere kontrollierende Instanz zu DUMM zu FAUL oder zu ßBERFORDERTßßßßßß?

    Es ist eine effekivere und effizientere Kontrollstruktur notwendig, sonst machen die HAMPELMßNNER im Parlament die sich offensichtlich mit INHALTEN NICHT vorab beschäftigen sollen oder dürfen bald alles zunichte.

  40. tugrisu sagt:

    Es gibt im Recht die „offensichtliche Tatsache“, auch Notorietät genannt. Damit ist eine juristische Gewissheit gemeint, die keines besonderen Beweises mehr bedarf. Dazu gehören sowohl allgemein bekannte Tatsachen wie beispielsweise Naturereignisse oder geschichtliche Begebenheiten, als auch einem Gericht von Amts wegen bekannte Tatsachen, die durch Inaugenscheinnahme entstanden sind.
    Da auch der Bundestag gemäß GG Artikel 1 Abs. 3 und GG Artikel 20 Abs. 1,2,3 an Gesetz und Recht gebunden ist, hätte bei dieser geringen Anzahl (offensichtliche Tatsache der Beschlussunfähigkeit) der Präsident/in die Sitzung sofort aufheben müssen. Dazu bedarf es auch keines Antrages einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages, da ja die Beschlussunfähigkeit eben eine TATSACHE ist.
    Ich denke, diese Regelung stammt noch aus der Anfangszeit des Bundstages, als wohl für die Mehrzahl der Abgeordneten noch eine Ehre war, der Sitzung beizuwohnen. Wenn fünf an 321 fehlen, ist das schon unübersichtlicher. Aber bei 30 ist das eben EINDEUTIG!

    § 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit

    (1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

    (2) Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.

    (3) Nach Feststellung der Beschlußunfähigkeit hebt der Präsident die Sitzung sofort auf. §20 Abs. 5 findet Anwendung. Ein Verlangen auf namentliche Abstimmung bleibt dabei in Kraft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit mit.

    (4) Unabhängig von dem Verfahren nach den Absätzen 1 bis 3 kann der Präsident bei Kernzeit-Debatten im Einvernehmen mit den Fraktionen die Sitzung unterbrechen, wenn der Sitzungsvorstand bezweifelt, daß 25 vom Hundert der Mitglieder des Bundestages anwesend sind. Die Feststellung der Anwesenheit erfolgt im Verfahren nach §52.

  41. Evey sagt:

    Meine Frage hat sich erledigt! Hier habe ich die Antwort darauf gefunden von Semper Censio:

    http://www.youtube.com/watch?v=GxeC_wDwcaU&list=UU6KC8ACsni6wEER04OC_Ogw&index=1&feature=plcp

    sehr empfehlenswert!

  42. wobi sagt:

    Wie genial dass die MSM nun langsam auf den Zug aufspringen! Echt klasse!

  43. Evey sagt:

    Noch eine Frage:
    Wie geht das, dass sich innerhalb von ein par Stunden über 41.000 Unterzeichner gegen das neue Meldegesetz zusammen getan haben?

    http://www.morgenpost.de/politik/inland/article108178094/Zehntausende-Bundesbuerger-protestieren-gegen-Meldegesetz.html

    http://www.campact.de/melderecht/sn1/signer
    Bei den Prostesten gegen den ESM sind innerhalb von Monaten nicht so viele zusammen gekommen.

  44. Evey sagt:

    Ja ich glaube da stimmt was nicht. Wenn man die „Unterzeichnenseite“ von compact alle par Sekündchen aktualisiert, dann sieht man, wie die Zahl der angeblichen Unterzeichner rasant steigt. Das glaub ich jetzt nicht!!!

  45. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    So wie es ausschaut ist jede Organisation unterwandert.

  46. wobi sagt:

    Momentan steigt es jede Sekunde um ca. 5 Unterzeichner. Weiß jemand, von welchen Seiten darauf verlinkt wird? Wenn es viele große Refferer gibt, wäre es so zu erklären….

  47. Jens Blecker sagt:

    Langsam bekomme ich schon wieder das Gefühl, dass die Aufmerksamkeit von etwas anderem abgelenkt werden soll. Dann bleiben wir mal aufmerksam am Ball und beobachten was sich auf den anderen Baustellen tut.

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