Neuhauss unter Selbstverwaltung: Die Verwirrten gehen nicht alle

Es ist immer wieder bemerkenswert, wie leicht die Menschen sich – wirklich jeden Unsinn – unter das Fell jucken lassen. Es wird ein bisschen von der Hager Landkriegsordnung fabuliert und vom Europäischen Menschengerichtshof 😀 und schon scheint das Erzählte einen offiziellen Hintergrund zu bekommen. War früher beim Kohlrabbi auch mal halbwegs interessantes Material zu finden, spielt er in der letzten Zeit immer wieder den Spezi im Völkerrecht, leider macht er sich nicht einmal die Mühe, auch nur eine minimalistische Prüfung durchzuführen. Streng nach dem Motto „The Show must go on“, bringt er einen Unsinn nach dem nächsten auf den Plan. Nur um das kurz in die Reihe zu Rücken, es ist im übrigen der „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“.


Eigentlich finde ich es nicht richtig, sich über Kollegen zu äußern, jedoch ist der Kohlrabbi nicht nur eine Gefahr für sich selbst. Die Gruppe der Möchtegern-Separatisten in Deutschland ist äußerst aktiv und so gründen auch durchaus einige Verwirrte mal eben den Staat „Neudeutschland“ oder kündigen die „Selbstverwaltung von der „Gemeinde“ Schloß Neuhaus an.

Nun zum aktuellen Fall. Gestern erreichte mich mal wieder eine Mail, deren Inhalt sich genau um dieses Thema drehte. Ich sollte mir UNBEDINGT das Video anschauen und es dann veröffentlichen! Na meine Herren, da lasse ich mich doch nicht lange bitten. Leider muss ich auch in diesem Fall dem Herrn Kohlrabbi eine völlige geistige Entleerung attestieren. Es erstaunt mich, mit welcher Selbstsicherheit er seinen Blödsinn unter die Leute bringt. Als Außenstehender könnte man bei seinen Erzählungen den Eindruck gewinnen, das hätte Hand und Fuß. Zumindest macht er für einige Leute lustiges Entertainment, leider erschließt sich das – wie die Mail an mich beweist – nicht jedem.

Kommen wir nun zunächst zum Video. Eigentlich würde ich diesen Unsinn nicht veröffentlichen, allerdings halte ich es für wichtig, die Menschen vor solchem Blödsinn zu warnen. Sehen Sie selbst, was Prof. Dr. Kohlrabbi zum Besten gibt:

Auf die Mail mit der Aufforderung, das Video zu veröffentlichen, antwortete ich dann gestern wie folgt:

ich habe mir das Video angesehen und danach nur mal kurz recherchiert.

Schloß Neuhaus ist seit seiner Eingemeindung 1975 ein nördlicher Stadtteil von Paderborn im Osten Nordrhein-Westfalens mit etwa 25.500 Einwohnern……

http://de.wikipedia.org/wiki/Paderborn-Schlo%C3%9F_Neuhaus

Hhmh… Stadtteil…? Hat sich denn irgendwer mal die Mühe gemacht, das Gesabbel auf Wahrheitsgehalt zu prüfen? Leider ist es jetzt zu spät, sonst hätte ich mal bei der Stadt Paderborn angerufen.

Nun die Anwort 😀

Schau Dir die Haager Landkriegsordnung (HLKO) an ……. NRW ist gegen das Völkerrecht gegründet worden und die Eingemeindung ist nicht wirksam …… Du solltest nicht blind glauben was in Netz steht oder im Fernsehen kommt …. Gruß matthias

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen……… 😀

Selbstverständlich habe ich heute Morgen bei der Stadtverwaltung angerufen und nachdem ich mein Anliegen geäußert hatte, kroch mir ein mehr als verzweifeltes Seufzen ins Ohr. Ich hatte nichts anderes erwartet. Auf meine Frage, ob Neuhaus denn überhaupt einen Gemeinderat hätte wurde mir gesagt, „natürlich nicht“. Die Geschichte hatte schon etliche Anrufe nach sich gezogen, was mir zeigt, es gibt nicht nur „verbruzzelte Hirne“ da draußen. Vermutlich hat sich auch in Neuhaus eine Gruppe geistig Verwirrter getroffen und sich mal eben zum Gemeinderat ernannt, nach 2-3 Flaschen Korn.

Der Bürgermeister von Paderborn gab im Gespräch mit IKNews an, dass es keinerlei offizielle Bestrebungen gibt oder gab, die mit der Selbstverwaltung von Neuhaus in Verbindung stehen, einen Gemeinderat gibt es wie oben erwähnt nicht.

Was nun das Anrufen des „Europäischen Menschengerichtshofes“ angeht – der eigentlich der „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ist“ 😉 – möchte ich auch noch einige erleuchtende Zeilen posten. Immerhin wird das ja als UNUMSTÖßLICHER Beweis ins Feld geführt, dass die Separation von Neuhauß International anerkannt ist *pruuust, tschuldigung, aber ich packs echt nicht gg *

Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. JEDER KANN DAS.

Meine Bitte, hören Sie nicht auf, selber zu denken und überlassen Sie das schon gar nicht dem Kohlrabbi. Solche Entertainer sind eine Gefahr für Leichtgläubige und haben nichts mit Aufklärung oder gar Journalismus zu tun. Ein paar Fetzen aus dem Grundgesetz mit wilden Erklärungen auf die Tube zu stellen bedeutet nicht, dass man auch weiß, was man dort macht. Es hat schon einige in den persönlichen Untergang gerissen, weil man zu leicht solchen Typen vertraute.

Carpe diem


52 Responses to Neuhauss unter Selbstverwaltung: Die Verwirrten gehen nicht alle

  1. tugrisu sagt:

    Dieses ganze „Selbstverwaltertum“ erinnert mich an den Spruch: „Keiner weiß worum es geht, aber alle machen mit.“

  2. … ist der größte Teil Deutschlands nicht immer noch eigentum der USA? Mir ist nicht bekannt, dass die Beschlagnahme von 1945 irgendwann rückgängig gemacht worden ist.

  3. drlillebror sagt:

    Gefährliches juristisches Halbwissen aus den unerschöpflichen Tiefen des WWW, gepaart mit einer Portion Streitlust und offenbar zuviel Freizeit – oder? Mir erschließt sich ansonsten absolut nicht, wie man sich an diesem Thema so festbeißen kann. Das geht hin bis zu Selbstanklagen mit „Entnazifizierungsgesuchen“. (Da kann ich mir auch gleich selbst in die Fresse schlagen.)

    PS: ..ebenso OPPT: Kann man das mal erklären, ohne einen Knoten im Hirn zu kriegen?

  4. Erasmus sagt:

    OPPT ist die selbe Sche…. nur Weltweit.

    Brauchst keinen Knoten ins Hirn machen einfach Ignorieren diesen Honigtopf

  5. Nein, das ist er zum Glück nicht mehr. Die Besatzung wurde ja mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 aufgehoben.

    http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/zwei-plus-vier-vertrag

  6. crazydiver sagt:

    OPPT: da häng ich nun auch seit drei Tagen dran. Ich bin für mich nun zum Schluss gekommen, dass da noch nicht „aller Tage abend“ ist und ich aber vorerst da nicht für mich aktiv werde.

    Jedoch werde ich infomäßig versuchen da am Ball zu bleiben. Das Thema ist zu riesig und dafür gesehen ist es da „draussen“ definitiv noch zu ruhig dazu.

    Hier wurde es meiner Meinung nach auch so ganz gut auf Punkt gebracht:
    http://brd-schwindel.org/oppt-ein-kurzes-resuemee-ueber-das-sterben-einer-guten-idee-schimaere/

    crazy

  7. fx_borg sagt:

    Lese Dir bitte den Vertrag durch… und dann denke nochmal nach was Du über Deinem Link geschrieben hast.

    LG
    Borch

  8. Erasmus sagt:

    Folge einfach mal dem Geld. 😀

    Namen der Personen im Impresum und dan nach den Namen mal Googeln.
    Es wird dir die Haare zu Berge stehen lassen wo diese Individien überall die Finger drinn haben.

    Finger weg von OPPT damit kannst du dir nur die Finger verbrennen.

    Reiner Honigtopf um Unzufriedenen auszusieben und nebenbei a bisl Geld machen.

  9. Foerster003 sagt:

    Mit äußerst systemnahen Quellen wäre ich vorsichtig.

    „Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) wurde am 25. November 1952 als Bundeszentrale für Heimatdienst in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.[1] Den heutigen Namen trägt sie seit 1963. Die bpb ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Bonn. Die bpb unterhält Medienzentren in Bonn und Berlin.

    […]

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentrale_f%C3%BCr_politische_Bildung

    Es ist doch offenkundig, daß wir de facto ein besetztes Land sind.

    Wie ist dann folgende Meldung von Nordbayern.de dem Onlinedienst von Nürnberger Nachrichten und Nürnberger Zeitung zu verstehen?

    Er schrieb am 27.07.2013:

    US-Drohnen am Hohenfelser Himmel

    “Hunter” darf im zivilen Luftraum zwischen Übungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr fliegen

    HOHENFELS – Im Gegensatz zur Skandal-Drohne Euro Hawk dürfen unbemannte Flugzeuge der US-Army im deutschen Luftraum umherschwirren. Und das bereits seit 2005, wie das Verteidigungsministerium nun mitteilte. Auch auf den Oberpfälzer Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr sind Aufklärungsdrohnen im Übungseinsatz. Und seit Donnerstag auch in zwei Luftkorridoren dazwischen.

    […]

    http://www.nordbayern.de/region/neumarkt/us-drohnen-am-hohenfelser-himmel-1.3058137

  10. Foerster003 sagt:

    Wenn die BRD kein besetztes Land wäre, würden von seinem Territorium aus keine völkerrechtswidrigen Kriege geführt.

    https://www.youtube.com/watch?v=Ts4H8CLrtaw

  11. mistabob sagt:

    Naja, er macht ja nicht nur schlechte Videos… ich finde das folgende Thema über die Kalten-Fusions-Mini-Kraftwerke mit 10KW Leistung deren Testphase mittlerweile abgeschlossen und die bald in Produktion gehen außerordentlich interessant und schreit meiner Ansicht danach, weiterverbreitet zu werden.

    Schreib doch mal einen Artikel darüber, denn je mehr Menschen darüber berichten und je mehr davon erfahren, desto mehr Macht entziehen wir den Konzernen, die uns so lange melken werden, bis wir allesamt verarmen. Diese Fusionskraftwerke kosten VK pro Stück nur 3000,00 und werden für jedermann erschwinlich sein.

    http://www.youtube.com/watch?v=l84th0hLXek

  12. renegade sagt:

    Nunja dazu gerade Donnerstag eine juristische
    Zusammenfassung auf Marktorakel.com. Die erklärt
    auch das Stichwort „Kanzlerakte“ und einiges andere.

  13. Seb sagt:

    Och ne, nicht schon wieder diese Diskussion, hatten wir doch erst neulich.

    Artikel 7 2-plus-4-Vertrag:

    „(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
    (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

    Kommste jetzt mit der HLKO Art 48? ^^

  14. Seb sagt:

    Also der BPB kann man ja bestimmt vieles unterstellen, aber gewiss nicht, dass sie als verlängerter Arm des bösen bösen Systems fungiert. Ausweis dafür sind die Veröffentlichungen der BPB, z.B. „Postdemokratie“ von Colin Crouch oder „Das Kartenhaus Weltfinanzsystem“ oder geschätzte 1000 weitere Publikationen, die sehr lesenswert und in den Lizenzausgaben der BPB preisgünstig zu haben sind.

  15. KPAX sagt:

    Mag sogar sein das an diesem juristischen Flickenteppich wirklich einige Ungereimtheiten hängen,aber was solls ?
    Die BRD läuft als Staat ist handlungsfähig als Staat und innen wie aussen als solches anerkannt.

    Und mal ehrlich : Ich möchte nicht in Fitzeks Königreich Bürger sein.

  16. fx_borg sagt:

    Nein Ich komme mit keinen HLKO Paras..

    ich denke der Satz…

    3.Eine Vereinbarung über den Abzug der sowjetischen Truppen aus Ostdeutschland bis 1994 und das Recht, Bündnissen anzugehören.

    ..reicht.

    Oder steht da was von dem Abzug der Besatzungstruppen aus dem Westen?

    LG
    Borch

  17. Tebs sagt:

    Wer oder was ist das „Vereinte Deutschland? Warum wird das Ganze bis zur Ratifizierung bei der regierung der „Bundesrepublick Deutschland“ hinterlegt. Die deutsche Sprache ist klar und deutlich. Wenn die Bundesrepublik Deutschland in dem Vertrag gemeint wäre, dann würde da nicht das Vereinte Deutschland stehen. Das sind Kriegslisten, die auch angewand werden dürfen, da wir uns noch im 2. WK befinden. Siehe Waffenstillstand der Wehrmacht, aber nicht Deutsches Reich.

    Artikel 8

    (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.
    (2) Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt. Diese unterrichtet die Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Annahmeurkunde.

    Artikel 9

    Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.

    Artikel 10

    Die Urschrift dieses Vertrages, dessen deutscher, englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Seiten beglaubigte Ausfertigungen übermittelt.

    Bis denne mal.

  18. Tebs sagt:

    Anmerkung: Die Artikel sind ein Auszug aus dem 2+4 Vertrag.
    Quelle:
    http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html

    Desweiteren mache ich darauf aufmerksam, daß (selbst wenn man annimmt die DDR und die BRD waren 2 souveräne Staaten)am 17.06.1990 beim „Pariser Abkommen“ die beiden Außenminister James Baker (Löschung des Art.23 GG)und Eduard Schewadnadse die jeweiligen Verfassungen außer Kraft gesetzt haben und somit diese beiden „Staaten“ de Jure erloschen waren. Wer oder was hat sich dann vereinigt? (2 Leichen?)

  19. hanss sagt:

    1. Auch der am 12.09.1990 unterzeichnete „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“, der sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“*, (BGBL II 1990, S. 1318 ff.) ist ungültig. Alliierte Rechte und Vorbehalte gelten bis heute weiter. Sie sind nicht – wie allgemein angenommen und behauptet – mit diesem Vertrag suspendiert oder aufgehoben worden. Dies folgt aus dem Punkt 6 der Präambel und den Artikeln 2 und 4 des „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274), worin unmissverständlich steht, dass alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden weitergelten, die in oder in Bezug auf Berlin erlassen wurden. Das trifft somit auf alle alliierten Entscheidungen zu, denn alle alliierten Entscheidungen sind in Groß-Berlin ergangen.

  20. trulli sagt:

    Lieber Jens. Ich find es nicht Okay Holger alias Conrebbi nieder zu machen! (völlig unabhängig ob da bei seinem Beitrag was dran ist oder nicht) darum geht es mir nicht! Ich begleite deinen Blog seit über fünf jahren Aber solche Ausserungen die Du getätigt hast habe von Dir noch nie so gehört & es spricht nicht gerade für seriösität.. wirklich, Was ist nur los mit Dir Jens? Man beleidigt keine andere Blocker & echte investigativen Journalisten..denn jeder, ob absichtlich oder nicht, trägt einen kleinen Teil zu Wahrheit bei! Denn schliesslich Du…ja Du! willst ja auch ernst & authentisch genommen werden oder etwa nicht?! Du begibst Dich so langsam aber sicher richtung Manfred Petritsch alias Freeman von ASR..(der hat sich auch schon lange von der Wahrheit verabschiedet!)Ich bin manchmal auch nicht damit einverstanden was Conrebbi schreibt aber das ist noch lange kein Grund ihn mit „Kohlrabbi“ zu verunglimpfen! Also lieber Jens, reisst Dich bitte zusammen und bleib Sachlich oder willst Du bewusst in zukunft spaltung betreiben?!

    Gehabt Dich…..Du Mensch!

  21. LFO sagt:

    Volle Zustimmung! Das Thema BRD hin oder her, aber „Kohlrabbi“ muss nicht sein. Man muss auch hier seriös bleiben und wenn es etwas an dieser Meinung/Darstellung etwas auszusetzen gibt, dann bitte auf die übliche Art und Weise, wie man IKN kennt. Zum Thema BRD scheint sehr viel im Unklaren zu liegen und deshalb sollte alles dafür getan werden, die Wahrheit ans Licht zu bringen.

  22. sudarshana sagt:

    Lieber Jens, ich befasse mich seit vielen Jahren mit der Geschichte, dem Finanz-, Wirtschafts- und Rechtssystem, weil ich an der Wahrheit (Fakten), die uns umgibt großes Interesse habe. In diesem Zusammenhang recherchier(t)e ich auch in zahlreichen Blogs und Internetseiten von Menschen, die aufklären möchten und diverse Alternativen anbieten. Auch wenn ich mich oft anfangs von isoliert dargestellten Fakten habe täuschen lassen, mußte ich nach weiteren Recherchen feststellen, dass gewisse Darstellungen auf den ersten Blick zwar schlüssig erscheinenen, doch bei genauerem Hinsehen, Fragen aufwerfen durch Lücken in der Beweisführungskette – denn letztenendes möchte ich ja fundierte Informationen haben, bevor ich weitere Menschen damit konfrontiere. Ich finde dass es insgesamt immer sehr aufwendig ist Nachrichten über Jahrzehnte der Täuschung, auftauchende Theorien und neue Gesellschaftsexperimenten zu überprüfen und bei einigen bin ich nie zu einem wirklichen Schluss gekommen. Deswegen möchte ich einfach dir gegenüber zum Ausdruck bringen, dass es mir sehr hilft weiterzukommen in diesen Bereichen, wenn jemand einen Denkfehler oder Lücken in der Beweisführung anderer findet und diese fundiert widerlegt oder Lücken schließt. Eine polemische Verhöhnung von Menschen, egal wie falsch sie liegen mögen, hilft mir keinen Millimeter voran. Herzliche Grüße und Danke für die zahlreichen Fakten, die ich von dir schon erhalten habe…

  23. sudarshana sagt:

    wie wird denn damit Geld verdient?

  24. Janu sagt:

    Ich kann Deinem (ich duz einfach mal) Artikel nur zustimmen, Jens!
    Plötzlich versuchen diese DEUTSCHNATIONALEN (denn das sind sie!) mit haarsträubenden Spitzfindigkeiten den – in der Tat: üblen – Verhältnissen zu Leibe zurücken. Das Motiv, das diese Leute haben, ist ja durchaus gut. Aber mit ihrer verkorksten Mentalität unterminieren sie einen echten, wirklich tragenden Angriff auf die Mißstande und auf den „Unrechtsstaat“, den wir zur Zeit haben.

    1.) Zur „verkorksten Mentalität“
    a) Sie leugnen den Holocaust
    bzw. die rassistischen Massenmorde zur Nazizeit.
    Dazu gehört leider auch Conrebbi. Auf http://www.politaia.org/terror/conrebbi-von-falschung-oder-wahrheit/ hatte ich mich („Janu“) dazu geäußert.

    b) Deutsche Massenvertreibungen
    Nie haben sie und werden sie die von der deutschen Seite aus durchgeführten Massenvertreibungen kritisieren – sei verschweigen sie einfach. Um so penetranter stellen sie immerfort Territorialforderungen gegen Polen und Rußland.
    Ganz bezeichnend ist das ätzende- und fast immer nur „pseudo-juristische“ – Video „Rechtslage in der Bundesrepublik …. “ – https://www.youtube.com/watch?v=BhsTqhmBPo4 .
    (Wer sich das Video antun will, sollte es runterladen und dann die „+“-Taste (schnelle Geschwindigkeit) des VLC-Players nutzen – so halbiert man die Zeit. Was man nicht verstanden hat, spielt man einfach noch mal langsam ab).
    Da taucht dann alsbald wieder die Deutschlandkarte in den Grenzen vom 1937 auf. … und das bei einer Diskussion wo es um die Mißstande in der BRD geht. Selbst bei einem ‚großdeutschen‘ Grenzverlauf stände es doch um den Unrechtsstaat BRD nicht anders!

    Übrigens auch die blutige Eroberung von Kolonien bzw. der Einfall und der Landraub ‚der Deutschen‘ in Afrika („Kamerun“, „Deutsch Südwest“, „Deutsch Ostafrika“) oder China (Tsing Tau) bis 1918 wird nie kritisiert! Statt dessen wedeln sie mit der Fahne des mörderischen und räuberischen Spinners Kaiser Wilhelm II. herum!

    c) Dies „typisch deutsche“ Schlampigkeit
    (Da haue ich auf diese klischee- und vorurteilszerfressenden Gestalten nun auch mal mit einem eigenen Klischee zurück!). Ich hatte ja schon einmal den user „Schwarzblut“ deswegen kritisiert (das war aber damals gar nicht so scharf gemeint, wie man es – zu meinem Bedauern – mißverstehen konnte)

    Kaum eine juristische Ausführung hält der Überprüfung stand! Nehmen wir z. B. die immer wieder auftauchende – ich glaube auch bei Conrebbi – Rüge, daß man ‚entpersönlicht‘ werde dadurch, daß in neueren Pässen nicht mehr „Familienname“ steht, wie früher, sondern nur „Name“ (gemeint ist der Nachnahme). Aber dies ist auch allein richtig: Denn wenn eine Frau X einen Herrn Y heiratet und dessen Nachname annimmt, dann sind die Verwandten Y immer noch nur die Verwanden vom Gemahl Y – und durchaus nicht die von Frau Y, geborene X, und wären deswegen auch nie ihre Erben .
    Sogar wenn man ‚Familie‘ („Familienname“) ganz eng faßt und schon die Anwendung nur auf das Ehepaar Y ausreichen lassen will, käme es wieder nicht hin. Denn Frau X könnte bei der Heirat auch den Doppelnamen „X-Y“ annehmen. Da Herr Y weiterhin „Y“ hieße, wäre „X-Y“ kein „Familienname“ der BEIDEN!

    Oder dieses Gewusel um den Eintrag „deutsch“ unter der Rubrik „Nationalität“ bzw. „Staatszugehörigkeit“. Nein, da gehört nicht „Bundesrepublik Deutschland“ hin: Das ist ein Staat – keine „Nationalität“ (eindeutig ist auch, daß nur Bürger der BRD „deutsch“ verwenden dürfen – und nicht Österreicher, Elsässer, Luxemburger usw.).

    d) Deutsche Schlampigkeit nun auch noch gepaart mit dieser hirnlosen romantischen – aber historisch blutsaufenden(!!) – SCHWÄRMEREI
    Ach man möchte so gerne ‚edler Germane‘ sein. Dabei waren die genauso primitiv oder nicht-primitiv, wie die Kelten, Slawen und frühen Italiker, Ionier, Dorer!

    Und der eine Gesprächpartner im Video „Rechtslage in der Bundesrepublik …. „(s. o.) behauptet dann sogar, es hätte die „Germanen“ schon 3.000 v. Chr. gegeben. Nein, das ist Quatsch!
    Und dann sind für ihn die Germanen auch gleich „Deutsche“. Und das ist sogar noch größerer Quatsch! Auf die Zeit vor und während der Völkerwanderung nationalistische Identifikationen vorzunehmen ist völlig IRRSINNIG! Will man diesen Irrsinn dennoch betreiben, dann wären sämtlich „Germanen“ auf jeden Fall Skandinavier – also Dänen, Schweden, Norweger! Auf gar keinen Fall wären es „Deutsche“! Die Teutonen wären Dänen (da finden sich auch die alten Siedlungen) und die Goten wären Schweden (wohl von „Gotland“, ist aber umstritten).
    Ja sogar das Wort „deutsch“ wurde frühestens in der katastrophalen, nationalistischen Zeit des 19. Jahrhunderts auf die Bewohnern des heutigen deutschen Territoriums bezogen. Wenn man einem britischen immigration officer erklärt, man sei „Dutch“, dann hält der einen für einen Bürger der Niederlande(!) – und gerade nicht der BRD!
    Näheres hier vom user „Jörg“ auf http://apxwn.blogspot.com/2013/06/geh-acht.html?showComment=1371927247982#c5649907362000433326

    2.) Preußen
    Was mich besonders stört, ist der plötzlich(!) um sich greifende Mißbrauch des Namen „Preußen“ durch diese Deutschnationalisten. Schon Adolf H. hatte Friedrich den Großen auf Plakaten für seine NSDAP mißbraucht!
    Daß diese Deutschnationalisten als Jünger dieses widerlichen v. Gagern die ERRZFEINDE und Zerstörer des preußischen „Rationalstaates“ waren, zeigt Georg Schramm sehr schön in einem Kabarett-Stück von 1998 auf: http://www.youtube.com/watch?v=eSHbF9l27SY .
    Unrecht hat Schramm allerdings – man kann das beweisen – wenn er Friedrich als schwul darstellt.

  25. Ich schliesse mich dem an…Der Beitrag hätte von Florian Freistetter unterzeichnet sein können…Wer nicht in die vedische Terminologie eintauchen mag, sollte besser für alle Zeit den Mund halten, denn ein Narr offenbart sich, wenn er ihn öffnet.

    LG Euer

    Schlafschaf-Michel 🙂

  26. Jens Blecker sagt:

    Wie ich im Zuge einiger Recherchen festgestellt habe, scheint der „Tipgeber“ welcher mir die E-Mail geschickt hat, auch der Drahtzieher zu sein. Sprich jener der die „Selbstverwaltung“ ausgerufen hat.

    Trau – schau – wem,……. Ob es der Versuch war mich zu täuschen um meine Seite zu stören oder tatsächlich intelektuelle Verarmung ist kann ich noch nicht abschließend sagen, aber Matthias K. ist in der Hinsicht kein Unbekannter.

  27. Danny sagt:

    schließ mich trulli an.
    ich selber bin der festen überzeugung, dass wir nur was verändern können wenn wir in unserer geschichte alle lügen aufdecken und dazu gehört auch dieses video.
    villeicht ists ja genau der weg den man gehen muss?
    neue gemeinden ausrufen? danach verfassung?
    gedanken werden sie sich schon gemacht haben…

    http://www.youtube.com/watch?v=5qiLnT3pGjQ
    Ab Minute 30:50 bis ca. 38:00 min

  28. trulli sagt:

    Lieber „TheRealStories“
    Ich habe da was für Dich: also Tiiiiiiiief luft holen und ganz langsam Lesen und langsam auf sich einwirken lassen!
    Ps:Bin ja mal gespannt was Du diesmal Dir aus dem Haaren heraus ziehen wirst um es zu erklären! Also gucken & Lesen:http://www.bayernkurier.de/zeitung/report/report-einzelansicht/ansicht/9726-zur_sache.html

  29. dirk sagt:

    wie geil, ich habe diesen Kanal echt gerne – ich betrachte ihn als Spaßkanal (das kann doch keiner ernst meinen). Hatte mich schon gewundert, das eine Weile nichts interessantes mehr kam worüber man sich amüsieren kann.
    Wenn man die Anzahl der Videoklicks sieht, dann wird wohl auch ordentlich was ausgezahlt ans Youtube-Partnerkonto. Durch deine Verlinkung hier sind sicher noch ein paar Klicks dazugekommen Cheffe –

    Am Rande gefragt – muss man Einkünfte aus Youtube-Partnerverträgen eigentlich als Nebeneinkünfte angegeben?

  30. Jens Blecker sagt:

    Am Rande gefragt – muss man Einkünfte aus Youtube-Partnerverträgen eigentlich als Nebeneinkünfte angegeben?

    Na sicher muss man. Es gibt sicherlich Untergrenzen, aber die dürften marginal sein.
    Wenn man sich zum Teil die Kommentare durchliest unter dem Video, dann gibt es keine Zweifel mehr daran, es gibt ein Leben nach dem Hirntot 😉

  31. kaphorn sagt:

    nun, das die brd kein souveränter staat ist und sein kann, dazu benötigt man kein conrebbi, iknews und alle alternativen informationsquellen. einfach mal in die rede von carlo schmidt reinhören, der es klar definiert hat, oder die schriftliche stellungnahme von general dönitz…ich werde mich nächste woche einmal in neuhaus umschauen, ein kurzer ritt über den berg. iknews veröffentlichliche selbst eine pressekonferenz vom 19.11.2011 wo herr blecker himself anwesend war und wo dort finanzministerdarsteller schäuble zugab das deutschland nicht (voll) souverän sei und das die nationalstarten quasi ad absurdum geführt wurden. allein diese aussage erfüllt den tatbestand des hochverrats. gibt es voll schwanger oder halb schwanger?? wir unterliegen alle den gleichen illusionen, ob neuhaus nun souverän ist mit einer flasche korn oder neudeutschland ein könig hat. allein die tatsache, das die brd kein staat ist im sinne der staatsrechtslehre sollte im focus stehen. weiter möchte ich hier noch anmerken, das auf iknews in regelmäßigen abständen vom systemcrash und vom bevorstehenden grossen krieg im nahen osten geschrieben wurde. diese quellen waren und sind offensichtlich nicht besser als die von conrebbi bezügl. schloss neuhaus. also, wer kritik austeilt sollte auch einstecken können, gell?

  32. steinmetz sagt:

    Na Bravo
    Da kommen wir der Sache doch schon ein ganzes Stück näher.
    Jedes noch so objektiv betrachtete Thema wird ja durch die eigene Subjektivität eingetrübt und ist letzendlich ja nur eine Frage des eigenen Standpunkts.
    Jeder Standpunkt auf den wir ja meistens so beharren und von dem wir überzeugt sind, wird ja nur durch selbstgemachte Erfahrungen und Informationen die nur an unser Ohr und Auge vorgedrungen sind, untermauert.
    Insofern ist es also äusserst schwierig, seine eigene vermeintliche Wahrheit als die einzig richtige an den Mann zu bringen.
    Mir ist es also völlig Banane ob nun nach Conrebbi die Hagener Landkriegsordnung noch besteht oder aber gültiges Brdigungsgesetz
    nach Blecker bestand hat. Dieses sind alles nur Wirkungen und beschreiben die eigentlichen Ursachen nicht wirklich.
    Gruß Steinmetz

  33. Janu sagt:

    @kaphorn
    Selbstverständlich ist die BRD souverän!
    Auch gab es seit 1990 kein Verpflichtung sich abhören zu lassen. vielmehr wurden solche Geheimverträge erstmals (nach 1990) von Joseph Fischer (Außenminister unter Rotz-Grün) und dann von Schäuble und dann von Schwesterwelle abgeschlossen. Wenn Dr-Strangelove-Schäuble meint, wir seien nicht souverän, so dies, weil die eben genannten Personen Geheim-Verträge abgeschlossen hatten, die den massiven Verdacht des Hochverrats begründen.

    Hinzu kommt nun noch die Übertragung von Hoheitsrechten an die EU gem. des neuen(!) Art. 23 GG, der so am 25. Dezember 1992 in Kraft trat (http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland_(1949)#Entwicklung_nach_Aufhebung_des_Artikels). In Art. 23, Abs. 1 heißt es: „Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen“ (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html).

    Schäubles „nicht souverän“ meint: Sein und Merkels und Schwesterwelles tatsächliches Einknicken vor den Übergriffen der US-Diktatur und anderer Staaten – es meint nicht eine Rechtslage, die angeblich die Souveränität der BRD einschränke!

  34. Janu sagt:

    @kaphorn 5. August 2013 um 18:55
    Ergänzung:

    Das Geheimabkommen von 1968
    Das Geheim-Papier vom 27. 5. 1968 (siehe: http://hinter-der-fichte.blogspot.de/2013/07/geheimdienste-vi-pofalla-buxt-aus.html und der dort zitierte Josef Foschepoth) besagt in Art. 3, daß BRD-Behörden und die NATO-Streitkräfte „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Entsendestaaten und der Streitkräfte zu fördern und zu wahren, indem sie insbesondere alle Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind, sammeln, austauschen und schützen. Da das NATO-Truppenstatus bis heute noch in Kraft ist, bedeutet dies, dass auch die deutsch-alliierten Verwaltungsvereinbarungen von 1968 und die darin geregelte enge Zusammenarbeit in Sachen Post- und Fernmeldeüberwachung in der Bundesrepublik ebenfalls noch in Kraft sind und entsprechend angewendet werden dürfen.“

    Ausweislich dieses Abkommen wären z. B. auch die Niederlande oder Dänemark abhörberechtigt. Allerdings alle Nato-Staaten nur in einer genau zu beachtenden engen Zweckbindung. Hier hat nun eben eine Überprüfung von Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzämtern zu erfolgen. sollte die Überwachung die Zweckbindung überschritten haben (dies ist m. E. zu erwarten), ist das Vertragswerk unverzüglich aufzukündigen.
    Allerdings braucht es dazu auch einer echten demokratischen Regierung, die auch bereit ist, anschließende Hetzkampagnen unserer von der US-Diktatur gelenkten Medien zu ertragen.

    Von der heutigen Einheitspartei CDU-CSU-SPD-GRÜNE-FDP wird man ein solches pflichtgemäßes Verhalten nicht erwarten können.

  35. hanss sagt:

    (Selbstverständlich ist die BRD souverän!)

    Ja klar doch Janu
    Und den Osterhasen das Sandmänchen under der den klaperstorch gibt es auch,und wir leben seid 1990
    in Staat Vereinigtes Deutschland,und alle Alleirte forbehalte sund abgeschaft worden.

  36. Janu sagt:

    Ich schrieb (6. August 2013 um 14:26):
    „Schäubles “nicht souverän” meint: Sein und Merkels und Schwesterwelles tatsächliches Einknicken vor den Übergriffen der US-Diktatur und anderer Staaten – es meint nicht eine Rechtslage, die angeblich die Souveränität der BRD einschränke!“

    Also: Die BRD ist RECHTLICH(!) souverän – wie immer die gelebte Wirklichkeit aussieht.
    Wenn Du, Hanss, eine rechtliche(!) Einschränkung der vollen Souveränität der BRD kennst, dann benenne sie doch einfach mal!

    Denn wenn Du recht hast („BRD ist von Rechts wegen nicht souverän), dann kann man ja so gut wie nichts machen. Und unser Politiker wären unschuldig.

    Wenn aber ich recht habe, dann ist das Verhalten der Politiker unserer Einheitspartei, der Staatsanwaltschaften (Länder, Bund) der Verfassungsschutzämter (Länder, Bund) und des BND und MAD auf jeden Fall strafbar, da ein ganzer Katalog von Straftatbeständen erfüllt wird (Hochverrat ist ja nur einer).

  37. hanss sagt:

    1. Auch der am 12.09.1990 unterzeichnete „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“, der sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“*, (BGBL II 1990, S. 1318 ff.) ist ungültig. Alliierte Rechte und Vorbehalte gelten bis heute weiter. Sie sind nicht – wie allgemein angenommen und behauptet – mit diesem Vertrag suspendiert oder aufgehoben worden. Dies folgt aus dem Punkt 6 der Präambel und den Artikeln 2 und 4 des „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274), worin unmissverständlich steht, dass alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden weitergelten, die in oder in Bezug auf Berlin erlassen wurden. Das trifft somit auf alle alliierten Entscheidungen zu, denn alle alliierten Entscheidungen sind in Groß-Berlin ergangen.

  38. Admiral sagt:

    Bin zwar nicht hanss, aber hierzu:
    „Wenn Du, Hanss, eine rechtliche(!) Einschränkung der vollen Souveränität der BRD kennst, dann benenne sie doch einfach mal!“
    fällt mir spontan Art 79(3) GG ein:
    „Eine Änderung des Grundgesetzes …. ist unzulässig.“
    Diese Passage stammt aus der Urfassung, die laut Äußerungen von Carlo Schmid UND Konrad Adenauer vom Parlamentarischen Rat im Auftrag der Alliierten verfasst wurde.
    Da haben also die Alliierten bestimmt, dass bestimmte Passagen niemals geändert werden dürfen.

    Weiterhin sind laut 2+4 Vertrag nur diejenigen Hoheitsrechte ans „Vereinte Deutschland (?)“ zurückgegeben worden, die nicht schon an die EU abgetreten worden sind. Diese Abtretungen an die EU fanden unter der Rechtsträgerschaft der Alliierten statt.

    Außerdem möchte ich hier ausdrücklich meine Enttäuschung über die Formulierungen des Seitenbetreibers gegenüber Conrebbi bekunden.

    Ob er nun Recht hat oder nicht sei mal dahingestellt. Ich finde es auf jeden Fall richtig, dass er uns über Sachverhalte informiert, die sogar bei alternativen Infoseiten wie IKNews nicht erwähnt werden. Ihn dafür lächerlich zu machen, hat er nicht verdient und meiner Meinung nach ist das auch einfach nur billig und peinlich.

    Selbstverständlich ist die Gemeinde Neuhaus nicht in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Paderborn gegründet worden. Der diesbezügliche Anruf bei der Stadtverwaltung zeigt leider, dass sich Jens Blecker nicht die Mühe gemacht hat, die juristischen Grundlagen für die Gemeindegründung zu recherchieren.
    Gemeinden sind die Rechtsträger und Auftraggeber der Verwaltung. Mir scheint der Weg, Gemeinden zu gründen, der richtige zu sein. So kommt die Rechtsträgerschaft und die Verantwortlichkeit wieder zurück zu den Menschen vor Ort.
    Das gab es übrigens früher schon mal, ist von Hitler abgeschafft worden und hat (aus meiner Sicht) überhaupt nichts mit Nationalismus zu tun.
    Für die Gründung von Gemeinden gibt es sogar ein EU-Regelwerk.

  39. Janu sagt:

    @ hanss
    … ich komme erst jetzt dazu, mich mit den von Dir angegebenen Quellen zu beschäftigen.

    Aufgrund meiner ersten Durchsicht – berichtige mich ruhig, wenn ich so auf die schnelle etwas im Vertragstext falsch verstanden habe – kann ich dem Vertragstext des „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ v. 25.09.1990 (nachfolgend: „Übereinkommen“) jedenfalls nicht entnehmen, …

    a) … daß, wie Du behauptest, der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ ungültig sei. Denn dies ergibt sich aus keiner der von Dir erwähnten Textteile des „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“, also: Abs. 6 der Präambel, Art. 2, Art. 4.
    Ganz im Gegenteil! Die „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ betrifft ja ausdrücklich nur und ausschließlich die Region Berlin.

    Richtig ist also, daß sich möglicherweise für die Region Berlin Einschränkungen der nationalen Souveränität der BRD ergeben könnten – diese durchschaue ich (mangels Detailwissens) im Moment noch nicht. Falls da dramatisches lauert, könnte die Bundeshauptstadt ggf. wieder nach Bonn verlegt werden!

    b) … daß eine Einschränkung der Souveränität der BRD durch die „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ festgelegt wurde.
    Tatsächlich ist doch das Gegenteil der Fall. Denn in Abs. 5 der Präambel heißt es ja sogar ausdrücklich:
    „in Anerkennung der Tatsache, daß mit Abschluß des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland und mit Herstellung der deutschen Einheit die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin ihre Bedeutung verlieren und daß das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten haben wird.

  40. Janu sagt:

    @hanns
    Hinzu kommt auch noch folgendes: Die faktische „Auslegungshoheit“, so will ich das mal nennen, liegt m. E. eben bei den Organen (Regierung, Gerichte usw.) der BRD.
    Ich erwarte(!) von eiern staatstreuen Regierungen der BRD, daß sie die in Frage kommenden Texte bi- oder multilateraler Verträge in Sinne deutscher Interessen auslegt. Im Extremfall kann das sogar gegen den Wortlaut gehen. Die Zivilgerichte sämtlicher Länder werden stets und vollauf mit Streiterein von Vertragsparteien beschäftigt, die gegensätzliche Auffassungen darüber haben, ob der jeweilige Vertrag erfüllt wurde oder gebrochen wurde.

    Soll doch z. B. die US-Diktatur die BRD verklagen!

    Hinzukommt, daß auch ein eindeutige Vertragpflicht (z. B. der BRD) ihre Grundlage verliert bzw. gegenstandslos wird, infolge späteren Handelns der anderen Vertragspartei.
    Im Fall der USA ist z. B. der Umstand, daß diese ab 1990 plötzlich gegen die Menschenrechte verstößt (Folter, Todeslisten, Angriffs- und Vernichtungskriege) zu berücksichtigen. Im deutschen Zivilrecht würde man hier vom „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ sprechen.
    Auch gibt es den juristischen Grundsatz des „venire contra proprium factum“. Das ist ein widersprüchliches Verhalten des Vertragspartners, das nun zu einer ganz anderen Lesart des Vertragstextes bzw. zu dessen Unbeachtlichkeit führt.
    Und es gibt den juristischen Grundsatz des „volenti non fit iniuria“ (‚dem Wollenden geschieht kein Unrecht‘). Sollten sich die USA oder das UK oder Frankreich z. B. selbst nicht an das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ gehalten bzw. dieses Überschritten haben (wovon ich absolut ausgehe! Hallo, Verfassungsschutz, hallo, BND: Für so was werdet ihr Arschlöcher von uns bezahlt!!!!), ist dieses „Übereinkommen“ nun auch nicht mehr von der BRD zu befolgen.
    Die USA brechen sowieso fortlaufend internationales Recht und bilaterale Verträge (hier mal wieder ein Rechtsbruch mit zumindest transnationaler Außenwirkung: http://blog.fefe.de/?ts=af034e51 ). Das können wir Deutsche doch auch, oder?

    Also hanns, Kopf hoch! Wie siehst, halte ich Deine Ansicht, daß wir ja (angeblich) nun mal nicht souverän sein und da könne man eben nicht machen, für viel zu defätistisch!

  41. Foerster003 sagt:

    Der Establishment-Politiker Gregor Gysi äußert sich im Gespräch mit Gerhard Schröder vom Deutschlandfunk über das noch gültige Besatzungsstatut:


    […]

    Schröder: Die Bundesregierung, Sie haben das erwähnt, hat nun ein Abkommen mit Großbritannien und den USA gekündigt, von 1968 ist es. Es regelt den Austausch von Daten, auch mit Geheimdiensten. Ist das nicht ein richtiger Schritt?

    Gysi: Ja, aber der reicht nicht, weil das Besatzungsstatut nach wie vor gilt. Und es kommt noch etwas hinzu. Es gibt ja die Genehmigung an über 200 Firmen, die steuerbefreit sind, die andere Privilegien hatten, erteilt von Außenministern, hier zu spionieren. Die machen das ja im Auftrage dieser Geheimdienste; im Auftrage des Militärs. Und wissen Sie, wer der erste Außenminister war, der das genehmigt hat? Das war Joschka Fischer. Der zweite hat es erweitert, das war Herr Steinmeier. Und der dritte, der es auch noch mal erweitert hat, war Herr Westerwelle. Über 200 Firmen haben im Auftrage des amerikanischen Militärs und der amerikanischen Geheimdienste hier die Spionage privilegiert organisiert, steuerbefreit. Die konnten machen, was sie wollten. Die Regierung hat gesagt, die sind nicht an das Recht gebunden. Das hat mich wirklich entsetzt, damit hatte ich nicht gerechnet.

    Schröder: Was kann denn die Bundesregierung konkret tun, damit amerikanische oder britische Geheimdienste Daten von Deutschen nicht abschöpfen?

    Gysi: Also das Erste ist mal, dass man keine Abkommen schafft und keine Genehmigungen erteilt, die genau das Gegenteil bewirken. Die Genehmigungen an die Firmen, diese Verwaltungsabkommen, haben eben zum Gegenteil geführt. Dann muss man, ich sage es noch einmal, das Besatzungsstatut aufheben, das können wir auch verlangen, wir sind ja ein souveränes Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen …

    Schröder: … welche Folgen hätte das denn?

    Gysi: Ja, das hätte die Folgen, dass sie nicht aus dem Besatzungsstatut Rechte herleiten können für ihr Militär, für ihre Geheimdienste. Das ist dann vorbei. Und damit sie rechtmäßig handeln, geht es dann nur noch über Verträge mit Deutschland. Und dann hängt es wieder vom Willen der politischen Mehrheit und der Regierung ab, was sie genehmigt und was sie nicht genehmigt. Ich glaube übrigens natürlich auch, dass es ihnen sicherlich um die Fragen von Terroristen geht, aber ich glaube, es geht denen auch um Wirtschaftsspionage, es geht den USA um viel mehr. Und wer will denn das kontrollieren, woher sollen wir denn wissen, was sie mit den Daten machen, was sie damit anstellen, wofür sie sie verwenden? Weiß es die Regierung? Nein. Und wenn ich die Regierung eines Landes bin, dann ist es meine Aufgabe, meine Bevölkerung zu schützen. Und dann muss man Verträge machen, die man sogar transparent machen kann, dass man sagen kann: Das hat man ihnen erlaubt und alles andere ist unterbunden worden.

    […]

    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/idw_dlf/2202639/

  42. hanss sagt:

    (die in ! oder in Bezug ! auf Berlin erlassen wurden)

    Denke mal etwas über diese formolierung nach,und sage mir
    was die 4 Mächte in Berlin für und gans Deutschland Beschloßen Verköndet und so weiter dan weist du auch was
    nach Deutschen Recht noch gültieg ist.

    Las dich von den Schönen worten im 2+4 Vertrag nicht Teuchen der ist das Parpier nicht wert auf den er Steht.

  43. fx_borg sagt:

    Hanss,

    ich muss Dir zustimmen, aber versuche doch bitte vorher Deine Texte in einen Programm auf eventuelle Fehler prüfen zu lassen.
    Es liest sich „gruselig“.

    LG
    Borch

  44. Moshk sagt:

    Das mit dem 2+4 Vertrag ist eine Täuschung !!!

    Die angebliche Souveränität Deutschlands wurde wieder mit dem Berlin Übereinkommen(1994)einkassiert.

  45. Moshk sagt:

    Dann kommt dazu, dass alle „Deutschen“ Heimatlos sind wieso sind wir das ? Damit man uns leichter in den Superstaat überführen kann, denn Heimatlose habe keine Rechte. Aller 4 Jahre inszeniert man eine riesige Show für uns die man Wahlen nennt und die meisten denken noch es wird sich was ändern. Nö eben nicht, denn es ist egal wer Geschäftsführer der Firma ist sie steuert immer in die selbe Richtung.

  46. Foerster003 sagt:

    Die FAZ schrieb am 05.08.2013

    „Überwachung und Verfassungsrecht

    Die Kränkung der Demokraten

    Proteste gegen die Überwachung sind vorerst nutzlos, denn es ist mehr als unklar, ob Deutschland überhaupt souverän ist. Verfassungsrechtlich gesehen droht ein Notstand der Demokratie.

    er Hype ist vorbei. Volle acht Wochen hat die Empörung über Edward Snowdens NSA-Enthüllungen angehalten. Dann blieb das Entsetzen wieder in der Filter-Bubble derer hängen, die man nicht mehr überzeugen muss. Geschieht also jetzt, was Edward Snowden befürchtet hat: dass seine Enthüllungen verpuffen und die Geheimdienst-Schnüffelei ungerührt weiter geht?

    Die Demonstrationen des vergangenen Wochenendes haben, bei fast vierzig Grad Hitze und mitten in der Ferienzeit, immerhin 10.000 Menschen auf die Straße gebracht. Das sind zwar nur 0,0125 Prozent der Bevölkerung, aber im September, bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“, könnten es schon drei Mal so viel sein. Und wenn das nicht reicht, um die Kanzlerin zu beeindrucken oder die Bundestagswahl zu beeinflussen, gilt der alte Grundsatz: Übt euch in Geduld, und berücksichtigt die unterschiedlichen Zeitzonen!

    […]

    Die unheilvolle Wirkung, die eine Totalüberwachung für die Demokratie hat, besteht in der Kränkung der Demokraten: Mündige Bürger werden behandelt wie unmündige Kinder. Man beraubt sie ihrer Souveränität. Man traut ihnen nicht über den Weg, weder im Bündnis (Nato) noch in der persönlichen Haltung zum Sicherheitsstaat. Wegen dieser ehrverletzenden Kränkung sollte sich der Protest nicht an der Umweltbewegung orientieren, sondern am Widerstand gegen die Notstandsgesetze.

    […]

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ueberwachung-und-verfassungsrecht-die-kraenkung-der-demokraten-12369328.html?google_editors_picks=true

  47. Freeman Tassilo sagt:

    Hallo zusammen,

    da ich in Österreich (anhand der Landesverfassung) genau dieses Thema umzusetzen versuche und ich den Beitrag von Conrebbi wirklich ansprechend fand, habe ich mir die Mühe gemacht, wirklich mal in Paderborn und in Neuhaus anzurufen, hier sprach ich mit sicher über 10 Stellen im Amt, jedoch konnte mir NIEMAND dort nur den kleinsten Ansatz zu dem Bericht bestätigen, leider. Noch fand ich überhaupt jemanden, der IRGENDWAS von dem Ganzen wüsste.

    Hier kann ich leider nur deine Richtigkeit zu dem Fall bestätigen, denn die gesendeten Informationen sind leider nicht bestätigt worden bzw. Niemand weiss was davon.

    Mit respektvollen Grüssen,
    Freeman Tassilo
    (World Citizen)

  48. Freeman Tassilo sagt:

    Hier muss ich aber nun gleich noch anhängen, das der Fall:

    Am 18. Juli 2013 hat der Europäische Menschengerichtshof (ECHR) in Straßburg unter der Beschwerdenummer: 45304/13 die Beschwerde / Klage auf Völkermord gegen die UNO, die fünf Alliierten und die Firma „BRD“ von der Gemeinde Neuhaus (Preußische Provinz Westfalen) angenommen.

    Wirklich beim Menschengerichtshof eingegangen ist und angenommen wurde. Diese Beschwerde wurde mir von der Rechtsabteilung des MGH mündlich bestätigt.

    Mit respektvollen Grüssen,
    Freeman Tassilo
    (World Citizen)

  49. Jens Blecker sagt:

    Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. JEDER KANN DAS.

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