Frontalangriff auf das Grundgesetz am 18.11.20

Wie in einem Planetengetriebe werden im Augenblick die Freiheits- und Grundrechte einschränkenden Maßnahmen voran getrieben. All dem wird im Wesentlichen aber noch der Good-will von Bevölkerung und Gerichten abverlangt. In einigen Fällen wurde der Bogen soweit überspannt, dass Ver- und Anordnungen wieder Verwaltungsgerichten kassiert haben. Streng nach dem Credo, was Recht ist muss auch Recht bleiben. Dem versucht man nun offensichtlich einen Riegel vorzuschieben und setzt mal wieder den großen Lochbohrer am GG an.


In dem Dokument welches unter Drucksache 19/23944 im DIP zu finden ist werden elementare Grundrechte massiv eingeschränkt. Mit diesen Einschränkungen werden dem Mißbrauch die Scheunentore bis zum Anschlag aufgerissen.

Ich beschränke mich auf einige wenige Punkte, die in meinen Augen am wichtigsten sind, der Entwurf ist allerdings recht umfassend und soll unter Anderem eine Zustimmung des Bundesrates unnötig machen. Dem ist denke ich aus demokratischer Sicht nichts hinzuzufügen. Hier einige Auszüge aus dem Dokument:

(10) Die Bunderegierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epi-demische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zu-stimmung des Bundesrates festzulegen,

b) eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,

2.
b) Beförderungen aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland nur dann durch-führen, wenn die zu befördernden Personen den nach Nummer 1 auferlegten Verpflichtungen vor der Beförderung nachgekommen sind,

h) den Transport von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Aus-scheidern, in ein Krankenhaus oder in eine andere geeignete Einrichtung durch Dritte ermög-lichen;

(13) Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Ar-tikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Arti-kel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundge-setzes) eingeschränkt.

Auf Seite 12 werden alle Maßnahmen legitimiert die in der letzten Zeit von den Verwaltungsgerichten kassiert wurden. In meinen Augen geht es dabei keineswegs um die Eindämmung einer Seuche, sondern darum den Menschen das Leben so „unlustig“ und unkomfortabel wie möglich zu gestalten. Anders kann ich mir nicht erklären warum man beispielsweise Tattoo Studios, Massagepraxen oder auch Restaurants schließt, wo in der Regel immer nur 2 – 4 Personen involviert sind. Hier möge jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Auf Seite 12 heißt es:

Drucksache 19/23944 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In der Rechtsverordnung nach Satz 3 kann auch geregelt werden, dass Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Veterinärmedizinisch-technische Assistenten bei der Durchführung laboranalyti-scher Untersuchungen zum Nachweis eines in § 7 genannten Krankheitserregers die in § 9 Absatz 1 Nummer 1 des MTA-Gesetzes genannten Tätigkeiten ausüben dürfen und dass in diesem Fall der Vor-behalt der Ausübung dieser Tätigkeiten durch Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten nicht gilt. In dringenden Fällen kann zum Schutz der Bevölkerung die Rechtsverordnung nach Satz 3 ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wer-den. Eine nach Satz 5 erlassene Verordnung tritt ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft; ihre Geltungsdauer kann mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden.“ 16. In § 28 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „den §§ 29 bis 31“ durch die Wörter „§ 28a Absatz 1, den §§ 29 bis 31“ ersetzt. 17. Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt: „§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Be-kämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nati-onaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein: 1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, 2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, 3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht), 4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestal-tung zuzurechnen sind, 5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen, 6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen, 7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlichen Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs, 8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten, 9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschrän-kungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel, 10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen, 11. Untersagung, soweit dies zwingend erforderlich ist, oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften, 12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu be-stimmten Zeiten, 13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen, 14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können, 15. Reisebeschränkungen.

Carpe diem

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf


12 Responses to Frontalangriff auf das Grundgesetz am 18.11.20

  1. Irmonen sagt:

    Hallo Jens, schön dass du hier nochmals was wichtiges veröffentlichst.
    Leider sind die Mitbürger in großer Zahl zu träge, zu bequem, zu sehr in ihrer denkerischen Komfortzone eingemummt, als dass sie die Noch-Möglichkeiten des Internet nutzen, um sich gründlich über die CV19 Geschehnisse zu informieren……

    Für mich sind die Regierungsverantwortlichen die die Coronamaßnahmen bestimmen, Schergen übelster Art, Verbrecher gegen die Menschlichkeit

    Der Begriff Scherge wird schon lange nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung „Anführer einer Schar“ (althochdeutsch scario[2]) verwendet; bereits im Mittelhochdeutschen wurde Scherge im Sinne von „Gerichtsdiener“ angewandt,[3][4] und in Zedlers Universallexikon (1732–1754) wird Scherge als ein Begriff bezeichnet, „worunter man heut zu Tage insgemein einen Stadt-Knecht, Büttel, Häscher, Folterer etc. zu verstehen pfleget“.[5]
    Das Schergenamt (auch Amt genannt) war eine geschichtliche Verwaltungseinheit in Altbayern. Dem Schergenamt stand der Scherg(e) oder Amtmann vor. Über dem Amt wiederum stand das Landgericht älterer Ordnung. – (Söder und Co lassen grüßen)

    https://de.wikipedia.org/wiki/Scherge
    https://www.dwds.de/wb/Scherge

  2. Habnix sagt:

    “ bereits im Mittelhochdeutschen wurde Scherge im Sinne von „Gerichtsdiener“ angewandt “

    Richtig erkannt! Der Beamte war früher die Leibwache des Feudalsystem/Königs und heute ist er die Leibwache des Systems.

    _______________________________________________________

    Ein Übel unserer Zeit ist die Lohnabhängigkeit, denn die hält stets einen Adolf Hitler mit bereit.

    *Udo Meurer
    ____________________________________________________________

  3. Valron sagt:

    Das schöne an den Terrorgesetzen und jetzt den Seuchenschutzgesetzen ist die Panikmache über unsere
    Medien.

    Es betrifft, ja leider betrifft es jemanden, immer nur einen winzig kleinen Teil der Bevölkerung. Die Medien machen daraus einen Elefanten und es sieht so aus dass es ausnahmslos uns alle betrifft.
    Fast jeder ist überzeugt und es folgen Gesetze die alle betreffen.

    Ist die Demokratie nicht auch den Schwachen (Opfern) gegenüber verpflichtet? Wir opfern uns.

    Mit guten Gewissen in die Zukunft…yay.

    Alternativen?
    Im Groben habe ich keine.

    AdAstra
    Valron

    P.S.
    Gruß nach Neuschottland

  4. Jean Paul sagt:

    Hallo Jens!

    VIELEN VIELEN LIEBEN DANK DAFÜR! Aber es kommt zu spät.

    Mittlerweile bin ich auch bei Querdenken landauf landab aktiv.

    Gestern wurden wir in Frankfurt satt von der Polizei – juristisch illegal – mit Wasserwerfer und Einkesselung abgeräumt!

    Die Diktatur ist ab Mittwoch PERFEKT, weil das Volk den Arsch nicht hoch bekam.

    Gott wird einstmals sich erinnerm, dass Europa mal bevölkert war.

    7 Milliarden unnütze Esser müssen weg. Bill Gates wird Euch alle mit RNA tot impfen lassen!

    Ende der Durchsage.

  5. Jean Paul sagt:

    PM Justin Trudeau hat ja auch die NWO für Canada in einem Fernsehinterview ausgerufen!

    In Canada hat man bereits Korona Internierungslager eingerichtet, die Impfverweigerer aufnehmen werden. Selbiges in Neu-Seeland und Australien.

    Deutschland errichtet derzeit ebenfalls 70 Schutzlager in Windeseile.

    Jaja, die NAZIS sind wieder da, weil sie noch nie weg waren.

    Lesen Sie was Helmut Markwort über Dr. Angela Merkel sagt! Er spricht das UNWORT aus: DIKTATUR!

    https://www.reitschuster.de/post/ungeheuerlich-voellig-undemokratisch-und-autoritaer/

  6. Irmonen sagt:

    Hier ein Videospot das die absolute Volksverarschung aufzeigt, man glaubt es nicht:
    Der Couch-Potato, die Sofa-Kartoffel, der Neue Held des Neuen Normal

    https://twitter.com/RegSprecher/status/1327612253080670210?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1328243789799059456%7Ctwgr%5

  7. Jens Blecker sagt:

    @Jean Paul

    Leider ist der Drops schon viel länger gelutscht. Den Hintern hätten die Menschen viel früher hochbekommen müssen, jetzt wird nur noch Stück für Stück der Sack zugemacht.

    Interessant ist auch das Demos für Morgen alle schlichtweg nur den Gegnern der „Corona-Maßnahmen“ zugeschrieben werden und deren Gegendemonstranten, kein Wort über die Zerstörung des Grundgesetzes:

    Kundgebungen direkt vor dem Bundestag werden wohl verboten

    Mehrere von Gegnern der Corona-Maßnahmen für diesen Mittwoch geplante Kundgebungen vor dem Bundestag dürfen dort womöglich nicht stattfinden. Das geht aus einem Schreiben des Sicherheitsbeauftragten des Bundestages an die Abgeordneten hervor, das am Dienstag den Fraktionen zugeleitet wurde.

    Darin heißt es, die angemeldeten Versammlungen gäben auf Grundlage einer Gefährdungseinschätzung des Berliner Landeskriminalamtes Anlass zur Sorge, „dass der Parlamentsbetrieb beeinträchtigt wird, weil sowohl mit Angriffen auf die Gebäude des Deutschen Bundestages und auch auf Personen“ zu rechnen sei.

    Hinzu kämen gesundheitliche Gefährdungen für Abgeordnete und andere Menschen, die Zutritt zum Bundestag hätten, da mit Verstößen der Versammlungsteilnehmer gegen Corona-Regeln zu rechnen sei. Das für den sogenannten befriedeten Bezirk vor dem Bundestag zuständige Bundesinnenministerium werde die Anträge, dort Versammlungen abzuhalten, daher „voraussichtlich ablehnend bescheiden“. Gegen diese Entscheidung stehe den Anmeldern der Rechtsweg offen.

    Die Abgeordneten sollten sich auf verschärfte Kontrollen an den Eingängen einstellen, heißt es in dem Schreiben weiter.

  8. Habnix sagt:

    @Jens Blecker, das ist aber eine lustige Demokratie. 🙂 😀 :/)

    Die beste Demo gegen Kernkraft ist, wenn man sich den Strom mit Solar oder/und Wind, wenn möglich selbst macht. Der beste Widerstand gegen eine Diktatur ist es, wenn man sich so viel wie möglich das nötige zum Leben selbst macht.

    Vertane Zeit, da gebe ich dir Recht.

    Der beste Widerstand gegen eine Diktatur ist es, wenn man sich so viel wie möglich das nötige zum Leben selbst macht.

    Ist dies nicht der viel bessere Weg eine Diktatur erst gar nicht aufkommen zu lassen?

  9. Jens Blecker sagt:

    Einfach für die Historie:

    Um das neue Gesetz schnell wirken zu lassen, kommt sogar der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen. Die Änderung zielt vor allem darauf ab, die bislang von der Bundesregierung verordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gesetzlich zu untermauern. Gegen 12 Uhr berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf der GroKo und stimmt anschließend ab. Ab 15 Uhr greift der Bundesrat ein. Fertigt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch am selben Tag aus, kann es gleich in Kraft treten.
    https://de.sputniknews.com/deutschland/20201118328409775-neues-infektionsschutzgesetz/

  10. Jens Blecker sagt:

    Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. November 2020, in namentlicher Abstimmung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944) angenommen. Für den Entwurf haben 415 Parlamentarier gestimmt, dagegen stimmten 236 Abgeordnete bei acht Enthaltungen. Zuvor haben die Abgeordneten vorgelegte Änderungsanträge der FDP (19/24375), der Grünen (19/24380) und der fraktionslosen Abgeordneten Uwe Kamann, Mario Mieruch und Dr. Frauke Petry (19/24422) zu dem Gesetzentwurf abgelehnt. Der Änderungsantrag der FDP wurde in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von 453 Stimmen gegen 139 Stimmen bei 68 Enthaltungen zurückgewiesen. Der Änderungsantrag der Grünen wurde mit 457 Stimmen gegen das Votum von 127 Abgeordneten bei 80 Enthaltungen abgelehnt. Der Änderungsantrag der fraktionslosen Abgeordneten wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller bei einer Enthaltung aus der AfD-Fraktion abgelehnt.

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw47-de-bevoelkerungsschutz-804202

  11. Jens Blecker sagt:

    996. Sitzung des Bundesrates (Sondersitzung)
    https://www.bundesrat.de/DE/homepage/homepage-node.html

  12. Jens Blecker sagt:

    Ist gelutscht und im Bundesrat auch durchgewunken.

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