Update : Net-News-Radio : Libyen, Uran und Völkerrecht

Am Donnerstag, am 07.04.2011 um 19.00 Uhr. In der Sendung wird es um Libyen, um die Flugverbotszone und die Frage von deren Rechtmäßigkeit sowie um die Frage möglicher Auswirkungen einer Teilnahme der NATO angesichts von deren Uranmunition gehen. Es gibt hochkarätige Gesprächspartner.

Streamurls :
http://infokriegernews.de:8000/radio128.mp3
http://www.infokriegernews.de:8000/radio128.ogg.m3u
http://www.infokriegernews.de:8000/radio128.mp3.m3u


Volker Reusing führt durch die Sendung mit Frieder Wagner. Interviewpartner sind außerdem Layla al-Zubaidi (Heinrich-Böll-Stiftung Beirut) und Tobias Pflüger (Informationsstelle Militarisierung sowie ehem. Europaabgeordneter der Linkspartei). So wie der Europaabgeordnete Goderey Bloom von UKIP und der Völkerrechtler Prof. Dr. Reinhard Merkel.

Die Sendung ist zu finden unter NN-Radio 1 und NN-Radio 2 – Links werden morgen ergänzt.

Am Ende der Sendung steht Ihnen wieder das Hörertelefon zur Verfügung. Bitte
nutzen Sie auch während der Sendung schon vermehrt den Chat-Raum, damit möglichst viele Fragen beantwortet werden können.“Hier zum Chatraum


16 Responses to Update : Net-News-Radio : Libyen, Uran und Völkerrecht

  1. Janu sagt:

    „Flugverbotszone“!!!
    Der Sicherheitsrat hatte den Libyen-Beschluß („1973“ – Flugverbotszone) SCHEITERN LASSEN bzw. ABGELEHNT(!!!). Denn Alle Vetomächte hätten zustimmen müssen (Art. 27 Abs. 3) – Rußland und China verweigerten dies jedoch!

    Dies wird allenthalben verschwiegen – leider auch hier! Von einem UNO-Beschluß „1973“ oder einer „Flugverbotszone“ zu faseln, ist also reine Kriegshetze. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlaß eines UNO-Beschlusses wird man doch wohl noch nachsehen können! Wer verzweifelt nach der Un-Charta sucht (warum eigentlich?)- hier ist der link: http://www.unric.org/de/charta.

    Daran, daß der Beschluß zu „1973“ scheiterte(!), ändert auch das von der Nato nun bemühte „Völkergewohnheitsrecht“ nichts: http://www.antikrieg.com/aktuell/2011_03_31_nachtrag.htm

    Also bitte nicht von einem UN-Beschluß „1973“ faseln! DER BESCHLUSS SCHEITERTE!!

    ßbrigens: Wie die Queen hat Gaddafi auch keinerlei politisches Amt, sondern repräsentiert lediglich! Der politische Chef Libyens ist der Ministerpräsident (bzw. „Generalsekretär des allgemeinen Volkskomitees“) AL-MAHMUDI. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Al-Baghdadi_Ali_al-Mahmudi .
    Aber uns soll Gaddafi ja als Popanz vorgestellt werden! Angeblich „seit 40 Jahren an der Macht“. Aber das hat es doch noch nie(!) gegeben! Weder Cromwell oder A. Hitler oder Stalin oder Mao oder Videla oder Pinochet waren so lange (40 Jahre!) an der „Macht“. Auch Helmut Kohl nicht! Erklärung: Gaddafi IST GAR NICHT an der Macht. ER ist eben k e i n „Mubarak“ oder „Schakaschwili“ oder Honduras-Diktator!

  2. madurskli sagt:

    Um das verlogene Bild Libyens etwas gerade zu biegen 2 Videos:

    Die Geschichte des heutigen Libyen:
    Gaddafi – Eine Dokumentation (Dauer: 51:48 min), hiess es bei SF-DRS, schamlos, manipulativ und verzerrend!

    SF hat diesen bösartigen Verschnitt, der mehr die Propagandistisch beworbenen Putschisten weiter bewerben sollte, aus dem Programm genommen.
    Grund: Urheberrechte!
    Das Schweizer Fernsehen hat wesentliche Teile herausgeschnitten. Nach meiner Einschätzung ca. 15.min.
    Dafür einen Eigenen Anfang und ein neues Ende angefügt das den Aktualitäten entnommen ist, was den Globallisten direkt in die Hände spielt!
    Zusätzlich sprach eine Kommentatorin.

    Der Unterschied zum Original ist wie Tag und Nacht!

    Das ursprüngliche Original ist von ARTE France produziert!
    Der Titel: Muammar al-Gaddafi oder Das libysche Paradox
    Der Kommentator ist männlich.
    Dauert 54min und zeigt richtig Freude an Gaddafi.

    http://www.youtube.com/watch?v=6rw-ak0A-fs&feature=player_embedded

    __________________________________________

    Der „wahnsinnige“ Gaddafi hat 1980 ein riesiges Projekt zur Wasserversorgung für Libyen, ßgypten, Sudan und den Tschad begonnen und beinahe fertiggestellt. Es ist gefährlich, ohne einen Cent der Weltbank und des IWF ein Projekte durchzuziehen, welches das Potential hat, ganz Nordafrika in einen blühenden Garten zu verwandeln.

    http://www.youtube.com/watch?v=Ip_8C8BigYI&feature=related

  3. zeitzeuge sagt:

    wow!

    Sicherheitsrat

    Abstimmung

    Artikel 27

    (1) Jedes Mitglied des Sicherheitsrats hat eine Stimme.

    (2) Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern.

    (3) Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständigen Mitglieder, jedoch mit der Maßgabe, daß sich bei Beschlüssen auf Grund des Kapitels VI und des Artikels 52 Absatz 3 die Streitparteien der Stimme enthalten.

  4. Rizzo sagt:

    Zum Thema Unterschied zum Original
    Was ich auch intressant fande war als recht zu Anfang der ganzen Lybiengeschichte (noch vor der Flugverbotszone) die Schlagzeile in den MSM zu lesen war: „Gadaffi bezeichnet Aufständige als Drogenabhängige“ soweit war das nicht unbedingt falsch aber total aus dem Kontext gezogen um Stimmung zu machen.
    Der wahre Wortlaut seiner Aussage (kann das jetzt hier auch nur Gedanklich wiedergeben) war in einer anderen ßbersetzung, glaube es war bei reuters oder AlJazeera, zu finden:
    „Ihr Jugend die ihr hier protestiert, ihr wurdet vom Westen unter Drogen gesetzt. Lasst euch nicht in die Irreführen, oder wollt ihr das die Amerikaner kommen und das selbe mit euch wie im Irak machen“

    Zwei Grundverschiedene Aussagen des selben Satzes. Man kann sich eben alles so zurechtbiegen wie man will

  5. madurskli sagt:

    Extrem schockierend was der alles Hochlädt:

    http://www.youtube.com/user/Fearx06#p/u

  6. Silver Rock sagt:

    danke cheffe, wo gehts zum radio?

  7. chillmccabe sagt:

    gibts mittlerweile die letzten sendungen irgendwo zum nachhören?finds immernoch schade die nicht gehört zu haben

  8. Hans sagt:

    was die sicherheitsratbeschlüsse betrifft so gilt art 27 wurde durch völkergewohnheitsrecht abgeändert sodass enthaltung einen beschluss nicht hindert.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsrat_der_Vereinten_Nationen

    china und russland haben sich übertölpeln lassen, weil sie nicht damit gerechnet haben, dass der westen dies zur parteinahme und bomardierung nutzen wird.

  9. Silver Rock sagt:

    und wie ich die countryjesus liebe

  10. Janu sagt:

    @Hans
    „was die sicherheitsratbeschlüsse betrifft so gilt art 27 wurde durch völkergewohnheitsrecht abgeändert sodass enthaltung einen beschluss nicht hindert.“

    Nein, Hans, daß ist Unfug! Siehe schon oben 1. Kommentar bzw. explizit zum „Völkergewohnheitsrecht“ den link: http://www.antikrieg.com/aktuell/2011_03_31_nachtrag.htm . Dort wird auch nachgewiesen, daß gerade Wikipedia darauf hinweist, daß Völkergewohnheitsrecht nur(!) vorliegen kann, wenn es eine „übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung“ gibt. Die gibt es aber nicht (schon seit der Zeit des Korea-Krieges!) .
    Außerdem gibt es in keinem(!)Volk auf unserem Globus, das „Gewohnheitsrecht“, dann, wenn eine ausdrückliche Zustimmung verlangt wird, plötzlich immer auf diese zu verzichten. Z. B. BRD: Wenn der Vermieter den Mieter zur Zustimmung zum Mieterhörungsverlangen auffordert – aber der Mieter sich überhaupt nicht äußert, gilt dies nicht als „Billigung“. Vielmehr muß der Vermieter jetzt auf Zustimmung klagen (Richterspruch ersetzt dann fehlende Zustimmung). Also nix verbreitet Gewohnheit bei allen Völkern. Noch nicht einmal in der BRD gibt es so was! Damit geht das dann auch nicht im Sicherheitsrat.

    Ergänzend zu den Ausführungen auf den link oben ist noch darauf hinzuweisen, daß sich Gewohnheitsrecht NIE(!) gegen niedergelegtes Recht wenden kann. Wenn es also in Art 27 Abs. 3 der Charta heißt: „bedürfen der Zustimmung(!) …. einschließlich sämtlicher(!) ständigen Mitglieder“, dann kann Gewohnheitsrecht dies nicht beseitigen und es nun ausreichen lassen, daß es lediglich an einem negativen Votum fehlte und fehlende „Zustimmung“ contra legem einfach in „Billigung“ ummünzen.
    Gewohnheitsrecht greift – abgesehen von spezifischen Handlungsgebieten („Trierer Weinversteigerung“. „Weltraumrecht“) nur dort ein wo Regelungen/Gesetz fehlen. Beispiel: Auf die Frage, „wer stimmt dem Antrag zu“ oder “ .. lehnt ihn ab“ erfolgt heutzutage fast nie mehr eine ßußerung („ich“ oder „ja“) sonder fast immer wird schweigend der Arm höher als der Kopf gehoben und die Handfläche flach gehalten oder aber der Zeigefinger ausgestreckt und die anderen Finger gekrümmt. Daß diese Geste eine Zustimmung darstellt ist nirgendwo geregelt und eindeutig „Völkergewohnheitsrecht“.

  11. Foerster003 sagt:

    Spitzen-Sendung! Bitte weiter so!

  12. Hans sagt:

    @ Janu 10:
    kann man natürlich wie alles in der juristerei auch anders sehen.

    hier ist zB meine ansicht abgebildet:

    Völkerrecht By Wolfgang Vitzthum

    Rz 144:

    http://bit.ly/esB0Op

  13. XOX sagt:

    Ja, die Sendung war sehr informativ.

    Danke.

  14. madurskli sagt:

    Ja sehr gute Sendung. Merci!

    Nach meinem Geschmack sitzen aber auch die Gesprächspartner zu sehr den Gaddafi angedichteten Gräueln auf, die meist nicht zu belegen sind.

    Schade das auch keiner der „Experten“ den Ruf nach Demokratie damit verknüpft hat:

    ************************************************

    Libyens „No-party Democracy“:
    « Reply #42 on: March 09, 2011, 08:17:28 am »

    Man muss ständig daran denken, dass der gewaltsame libysche Bürgerkrieg nicht mit den Revolutionen in Tunesien und ßgypen vergleichbar ist.

    Beide Revolutionen wurden getragen von friedlichen Protestlern, die unter Armut litten und gegen ihre korrupten Regierungen waren.
    Das Chaos aber in Libyen besteht aus einer Mischung aus Stammesgegensätzen, Konflikten über die ßleinnahmen (da das meiste ßl im Osten liegt), radikalen Islamisten, die gegen das Gaddafi Regierungssystem sind und äußere Destabilisierung durch vom Westen finanzierte Exilgruppen.
    Die Regierung Libyens plante Mitte 2000 eine weit reichende Umstrukturierung der Wirtschaft. Das Land war bis dahin fast allein abhängig von der Erdölgewinnung und dem Handel mit diesem Rohstoff.
    Daher sind rund 200.000 Libyer ohne Arbeit.
    Die ßlunternehmen beschäftigen lieber Fremdarbeiter als Einheimische. (derzeit rund 1,5 Millionen Arbeiter aus dem Ausland).
    Gaddafi hat die Macht durch einen unblutigen Staatsstreich gegen einen kranken Monarchen, der zur Behandlung im Ausland war, ergriffen. Seine Ideologie basiert auf Vereinigung, und er versuchte friedlich, sein Land mit ßgypten und Syrien zu vereinigen.

    Libyens „No-party Democracy“:

    Quote
    No-party Democracy ist ein politisches System, in dem keine politischen Parteien zugelassen sind. Als Volksvertreter werden Personen aus der Mitte der Bevölkerung gewählt. Daher wird auch von direkter oder partizipativer Demokratie gesprochen. Das zentrale Merkmal der No-party Democracy besteht im Aufbau des politischen Systems von unten, so dass im afrikanischen Kontext auch die Bezeichnung Palaverdemokratie verwandt wird.
    In Arbeits- und Ausbildungsstätten sowie Wohnorten gewählte Volkskomitees sind seit der Umwandlung zur Volks-Jamahiriyah 1977 die Basisorgane des Staates. Muammar el Gaddafi ist ab 1979 nur noch Mitglied der „Führung der libyschen Revolution“, ohne indessen an Macht eingebüßt zu haben.

    http://libyen.com/Land-Leute/Der-Begriff-der-No-party-Democracy
    http://www.tlaxcala-int.org/article.asp?reference=4133

  15. Janu sagt:

    @Hans
    Lassen sie sich nicht von parteilichen Juristen ins Bochshorn jagen. Das ist mit Juristen genauso wie mit Gutachtern vor Gericht: Für jede Meinung finden sie einen, wenn Sie nur wollen (und zahlen)! Fällen Sie, Hans, einfach selbstbewußt ein eigenes Urteil.

    Zunächst zu diesem Wolfgang Vitzthum (Bundeswehrhochschule – weia! – München) auf der von Ihnen angegebenen Seite. Wenn er z. B. ausführt: „Das in Art. 27 Abs. 3 UN-Charta vorgesehene VETORECHT ….“, dann ist das einfach haarsträubender Quatsch. Denn sowohl das Wort „Veto“ wie auch die Funktionalität des Veto sind der UNO-Charta g r u n d s ä t z l i c h fremd. Entgegen der Volksmeinung kennt die gesamte Charta KEIN Veto-Recht!

    Das Wort „veto“ vom lat. Verb „vetare“ und heißt, „ich verbiete“. In der römischen Republik (vor den Cäsaren) konnte der Volkstribun damit Einspruch gegen Senatbeschlüsse erheben. Allerdings sagte er damals nicht „veto“, sondern „intercessio“ – also: „Ich trete dazwischen“ – bzw. auf gutdeutsch: ‚ich leg mich quer‘.
    Das Veto-Recht zeichnet sich dadurch aus, daß es grundsätzlich keine ZUSTIMMUNG kennt. Ob der Volkstribun ‚zustimmte‘ war also völlig schnuppe und interessierte keine Sau. Er konnte aber ABLEHNEN („Nein“). Und damit konnte er Gesetzesvorhaben zu Fall bringen.

    Die Kodifikation der Abstimmung in Art. 27 Abs. 3 der UN-Charta ist nun das genau Gegenteil(!) des Veto -Rechts. Und es ist dies so konsequent, daß man von einer bewußten und gewollten Ausschließung jeder dem Veto-Situation auch nur ähnelnden Lage ausgehen muß.
    Hier ist nun alles exakt umgekehrt wie beim Veto-Recht: Es interessiert ausschließlich, ob ausdrücklich ZUGESTIMMT wird. Und ob ein Vertreter irgendwas ABLEHNT, interessiert keine Sau. Gromykos „Njet“ war zwar propagandistisch sehr schick (und darauf kam es ihm natürlich an!) – aber rechtlich völlig wurscht.

    Sehen wir uns den Art. 27 Abs. 3, 1. Halbs. (Hervorh. V. mir) einmal an:
    „Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen der ZUSTIMMUNG von neun Mitgliedern einschließlich SßMTLICHER STßNDIGEN MITGLIEDER … “
    Oder in der Charta auf Englisch:
    „Decisions of the Security Council on all other matters shall be made by an AFFIRMATIVE VOTE of nine members including the CONCURRING VOTES of the permanent membersß?“

    Im Englischen ist das sogar n o c h deutlicher. Der Begriff „affirmative vote“: Auf der Seite http://dictionary.reference.com/browse/affirmative (die ich sehr mag, weil man dort auch auf das Lautsprechersymbol klicken kann und dann auch die Aussprache hört) finden wir:
    „1. affirming or assenting; asserting the truth, validity, or fact of something.
    2. expressing agreement or consent; assenting: an affirmative reply.
    3. positive; not negative. “

    Also ‚zustimmend‘, ‚ßbereinstimmung ausdrückend‘ und ‚POSITIV‘ (das Veto dagegen ist immer(!) NEGATIV!)

    Also: Die Charta kennt eben gerade kein „Veto“. Daß auch ich bisweilen von den ‚Veto-Mächten‘ spreche, hat seinen Grund darin, daß mir der Begriff „ständige Mitglieder des Sicherheitsrats“ einfach doch recht lang ist. Mehr nicht.

    Dieser Rechtsverdreher Vitzthum (ja, auch solche ‚Juristen‘ gibt es) fährt dann fort:
    „Dabei ist es jedoch erforderlich, dass AUSDRßCKLICH gegen die Annahme des Beschlusses gestimmt wird. … dies ist ungeachtet des nicht eindeutigen Wortlauts von Art. 27 Abs. 3 UN-Charta heute in der Praxis des SR geklärt und durch die Rechtsprechung des IGH bestätigt.“

    Da macht dieser Vitzthum gleich mal vier gravierenste Fehler in einem einzigen Satz:
    1.) „… erforderlich, dass AUSDRßCKLICH gegen die Annahme…“ NEIN! Wortlaut des Art. 27 Abs.3 ist „ZUSTIMMUNG“ oder „AFFIRMATIVE VOTE“, Herr Bundeswehr-Gefreiter-Jurist Vitzthum! „Zustimmung“ ist das glatte Gegenteil(!) von „gegen die Annahme“.
    Außerdem kann man schon logisch nicht „gegen die Annahme“ stimmen. Wenn mit „Annahme“ die eigene gemeint ist, geht das nicht, weil man ja wohl schlecht erst annehmen und dann wieder die „gegen die Annahme“ stimmen kann. Wenn „Annahme“ diejenigen der anderen Vertreter meint, gibt es keine Rechtmacht das Stimmverhalten anderer Vertreter zu verhindern oder ablehnen zu könne. Der russische Vertreter kann nicht z. B. die Zustimmung des US-Vertreters ablehnen! Wenn mit „gegen die Annahme“ gemeint ist, daß man gegen den angenommen Beschluß stimmt, so liegt genau diese Annahme“ doch erst nach vollständigem Abschluß der Abstimmung vor – und eben noch nicht BEI der Abstimmung.
    2.) „des nicht eindeutigen Wortlauts von Art. 27 Abs. 3 UN-Charta…“. Noch EINDEUTIGER und KLARER als der Wortlaut des Art. 27 Abs. 3 q. Halbsatz ist, gehtß?s doch gar nicht!
    3.) „dies ist …heute in der Praxis des SR geklärt“. Nein ist es nicht. Bis heute(!) reagieren Rußland und China giftig auf die rechtswidrige Behauptung (der Nato-Länder – und Brotgeber des Herr Vitzthum), durch die Politik des lehren Stuhls der Sowjetunion bei der Korea-Gewaltanwendungs-Vorlage, sei wirksam ein „Beschluß“ zustandegekommen. Also nix „geklärt“ Jura-Gefreiter Vitzthum. Wegtreten!
    4.) „… und durch die Rechtsprechung des IGH bestätigt.“ Nein! Warum gerade die Namibia-Entscheidung das „geklärt“ haben soll, bleibt ohnehin rätselhaft und unser Jura-Gefreiter sagt auch nichts dazu.
    Darüber hinaus gilt: „Judikate des IGH oder anderen internationaler Gerichte erlangen nicht den Rang einer Rechtsquelle. Vielmehr binden die Urteile nur inter partes. Dies ergibt sich zwangsläufig aus dem Konsensualprinzip, das die Gerichtsbarkeit des IGH von einer Unterwerfung unter die Rechtsprechung abhängig macht und letztlich Ausfluß der souveränen Gleichheit der Staaten ist. Ein „Case-Law“ wie im angelsächsischen Rechtsraum gibt es insoweit also nicht.“ Siehe http://archiv.jura.uni-saarland.de/FB/LS/Fiedler/Fiedler/Aufsaetze/Selbstbestimmungsrecht-21-06-01.htm .

  16. Hans sagt:

    @ janu
    sie haben vollkommen recht.
    wie gesagt ich hab nur meine im studium in wien im völkerrecht gelehrte ansicht wiedergegeben ohne mich damit näher befasst zu haben.
    natürlich ist das bildungssystem darauf getrimmt das interesse des westlichen establisments als dogma wiederzugeben.
    völkerrecht ist nun mal mehr politik als recht.

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