Die Schaltzentrale im Drohnenkrieg

Der ehemalige Drohnenpilot Brandon Bryant koordinierte seine Einsätze mit Ramstein. Panorama 03.04.2014

die Bananenrepublik



8 Responses to Die Schaltzentrale im Drohnenkrieg

  1. Herbert Ludwig sagt:

    Ist doch klar. Deutschland ist ein besiegter Vasall in der US-Geostrategie und hat das zu dulden. Der US-Stratege Brzezinski:
    Von größter strategischer Bedeutung für die USA ist Europa. Es ist ihr „unverzichtbarer geopolitischer Brückenkopf auf dem eurasischen Kontinent“. Das „Atlantische Bündnis“, so die verschleiernde Vokabel für die US-Herrschaft, verankert den politischen Einfluss und die militärische Macht Amerikas unmittelbar auf dem eurasischen Festland. Eine zentrale Rolle spielt dabei Deutschland als stärkste europäische Kraft. Aufgrund seiner jüngsten Vergangenheit sieht es „im Engagement für Europa die Grundlage für die nationale Erlösung, während es sicherheitspolitisch auf eine enge Bindung an Amerika nicht verzichten kann“. Das macht es zu Europas Musterknaben und stärksten Anhänger Amerikas in Europa.
    Siehe Nachweise auf:
    http://fassadenkratzer.wordpress.com/2014/03/28/europa-geostrategischer-bruckenkopf-der-einzigen-weltmacht/

  2. rainer vogel sagt:

    Kann mir hier jemand mal genauer erklären, auf welchem Stand die derzeitigen Nachkriegsverträge laufen? Vor allem bzgl. Deutschland- und Truppenverträgen.

    Erstens wäre interessant, unter welchen Inhalten und Bedinungen diese Verträge laufen, und ob durch Fälle wie Ramstein-Drohnen dbzgl. Verträge verletzt werden.

    Außerdem fällt mir beim recherchieren gerade auf, dass der sog. Truppenvertrag sowohl von den Besatzern, als auch Deutschland selbst innerhalb einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden kann. Gibt es dafür Bedingungen/ Voraussetzungen? Oder würde dafür eine politische Entscheidung bzw. eine Volkabstimmung reichen?

    Wiki Zitat:
    Der „Truppenvertrag“ gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags weiter und kann mit einer zweijährigen Frist beiderseitig gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990, BGBl. II 1990, S. 1390 und vom 16. November 1990, BGBl. II 1990, S. 1696).

    http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Vertraege/Streitkraefte1954/Uebersicht.html?nn=560776

    http://www.argus.bundesarchiv.de/BW1-18737/index.htm?search=truppenvertrag&KontextFb=KontextFb&searchType=any&searchVolumes=all&highlight=true&vid=BW1-18737&kid=ec755d85-6b1d-4092-9e4f-fb9bbf22fa5f&uid=8c53a891-4905-4b4e-953c-8bdf185ec751&searchPos=11

  3. Perseus44 sagt:

    Nein Rainer langt nicht,

    Es exestieren 3 Territorien in Deutschland wo das nicht gilt, diese sind im Eigentum des Bundes, sind allerdings Hoheitlich an die USA verpachtet, innerhalb dieser Territorien gilt US Recht. müsst jetzt lügen aber die Verträge wurden vor nicht all zu langer Zeit verlängert.
    Ähnliches ist mit 2 Gebieten in England unter anderen Hardfort. 2 Dieser Gebiete in D sind das Dreh und Angel Kreuz aller Aktivitäten der USA bezüglich Euro Asia.

    Gruss
    Perseus

  4. rainer vogel sagt:

    und auf was für Verträgen basiert das? wo kann man diese einsehen?

    Nach wie vor habe ich die Frage, auf welchem konkreten Stand gerade diversen Nachkriegsverträge laufen.

  5. Thomas Sch. sagt:

    Hallo Rainer Vogel, wie Herr Dr. Gysi der Öffentlichkeit mitteilte, gilt u.A. das Besatzungsstatut noch. Wer sich gerne mal die damit vebundenen Rechte der Alliierten antun möchte und den Überleitungsvertrag, die SHAEF-Gesetzte, die Ausnahmen zum 2+4 Vertrag etc. studiert, dem stehen die Haare zu Berge. Beispiel: In Artikel 2 und 4 des „Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274) ist unmißverständlich aufgeführt, daß „… alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden weitergelten, die in oder in Bezug auf Berlin erlassen wurden.“ Es geht geht jedenfalls deutlich daraus hervor, daß die USA beispielsweise das Recht hätten, einen hier in einreisenden Herrn Snowden vom Flugzeug weg sofort einzuknasten, ohne daß wir ein einziges Wort an ihn richten könnten. Ich kann Herrn Snowden nur den wohlgemeinten Rat geben, keinesfalls nach Deutschland zu kommen. Viel zu gefährlich für ihn. Oder: Man erinnere sich an Herrn Schalck-Golodkowski, den Devisenbeschaffer der DDR, der nach SHAEF (Supreme Headquarte Alllied Forces)-Gesetz verurteilt wurde. Ein klarer Beweis, daß diese uralten Kriegsgesetze heute noch fortgelten.

  6. rainer vogel sagt:

    Hallo Thomas, erstmal danke für die Erläuterungen. ich habe auch schon etwas durchgelesen, allerdings bin ich kein Jurist, und finde es zusätzlich nach all den Veränderungen schwer herauszulesen, welche Artikel/ Gesetze denn überhaupt noch Geltung haben. Klar gilt das Besetzungsstatut noch, allerdings Rußland ausgeschlossen, oder irre ich da?

    Nach wie vor interessiert mich besagter Artikel, dass neben den Alliierten auch Deutschland selbst das Recht habe, Verträge mit einer Kündigungsfrist von 2 Jahren abzutreten. Mir fehlen gerade da Erklärungen bzw. Voraussetzungen, wie sowas ablaufen könnte.

    Nach wie vor gilt die Frage, inwieweit diese Verträge eine Gültigkeit besitzen, wenn selbige oder im Zusammenhang mit dem internationalen Völkerrecht stehende Artikel durch Handlungen der USA (Bsp. Drohnen aus Ramstein) verletzt werden.

    Überhaupt wundert es mich, dass zu diesem Thema kaum Sachartikel bei der Internetrecherche zu finden sind.

    danke im Voraus

  7. chris123 sagt:

    Letztendlich kann man im Falle der Drohnen doch sagen, dass Deutschland Beihilfe leistet zum Bruchs des Völkerrechts und sich allein schon weil man überhaupt nicht gedenkt daran irgend etwas zu ändern – ist ja auch klar weil unsere Politiker Cesar und nicht dem Volk unterstellt sind – selbst Völkerrechtsbruch begeht.

    Daneben begeht man damit natürlich Verfassungsbruch weil es um einen Angriffskrieg geht. Unsere Rechtsbrecher in den oberen politischen Etagen rechtfertigt das damit „gegenüber der USA nicht handlungsfähig zu sein“, was sie nebenbei auch im Falle NSA Spionage uns erzählen.

    Damit erklären sie aber gleichzeit wiederum klar und deutlich dass die Volk = Souverän und Politiker = Vertretung des Volkes Story eine Lüge ist. Denn sie erklären uns ja bereits sowohl im Falle NSA, als auch im Falle Drohnen, DASS DIE USA und EBEN GERADE NICHT DAS VOLK DAS SAGEN bei uns hat.

    Wenn man jetzt Russland aus der 2. WK = „Rechtfertigung für alles“ Definition ausklammert, dann wird die ganze Rechtfertigungslehre noch schräger und inkonsistenter als sie eh schon ist. Dann ist sie nämlich nichts anderes als Willkür und Unterwürfigkeit der Sklaven Bediensteten die wir da oben „im Amt sitzen“ haben oder?

  8. Thomas Sch. sagt:

    Hallo Reiner Vogel, Achtung bei den Begriffen, juristisch bestehen zwischen „Deutschland“, „Vereinigtem Deutschland“ und der „Bundesrepublik“ erhebliche Unterschiede. Ich habe Jahre gebraucht, um mich in das Thema einzuarbeiten. Völkerrechtlich gesehen ist die BRD ein besatzungsrechtliches Mittel der Alliierten und vertritt Deutschland an sich nicht ! Die BRD konnte und durfte deshalb bsw. nicht auf die sog. Ostgebiete verzichten (nicht zuständig !). Als die USA vor einigen Jahren den Irak besetzten, haben sie dort auch völkerrechtskonform ein Grundgesetz geschaffen. Rechtlich gesehen befinden wir uns immer noch in der Phase, daß wir ein Provisiorium sind, und das eben so lange, bis ein Friedenvertrag geschlossen ist. Daß wir kein „Staat“ an sich sind, blitzt bsw. ab und zu nur durch, daß in Personalpapieren nicht die Staatsangehörigkeit aufgeführt wird, sondern die Nationalität und daß der fünffingrige Bundesadler, der immer auftaucht, wenn Merkel spricht, im Außenverkehr (Außenseite Reisepass und Adler des Außenmimisteriums) durch den Reichsadler ersetzt wird (mit sechs Schwingen). Auch das BVerfG hat mehrfach (!) festgestellt, daß das Deutsche Reich (übrigens das zweite, nicht das dritte) fortexistiert. Das sind keine Verschwörungstheorien oder irgendwelches braunes Gedankengut. Es geht um rein juristische Angelegenheiten. Die BRD ist in ihren Zuständigkeiten als reines Verwaltungskonstrukt nur sehr begrenzt. Deutschland (im Gegensatz zur BRD) ist immer noch besetzt (Obama letztes Jahr in Ramstein in einer Rede vor US-Soldaten:“Deutschland ist ein besetztes Land und das wird es auch bleiben.“ (!!!) und solange der Kriegszustand völkerrechtlich herrscht, haben die USA hier juristisch das Sagen. Die kleinen Ausnahmen, die der Staatssimulation BRD gewährt wurden, sind da unerheblich. Ach übrigens, die BRD ist kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Raten Sie mal, wer für die deutsche Seite einen Friedensvertrag überhaupt zu unterschreiben rechtlich in der Lage ist.

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