Unterstützung: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011

Mit der Volkszählung (Zensus) 2011 sollen Daten aller in Deutschland lebenden Menschen in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet werden. Dagegen werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit dem FoeBuD e.V. Verfassungsbeschwerde einreichen und haben damit die Rechtsanwältin Eva Dworschak beauftragt.

Sie können mitmachen: Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde unter https://zensus11.foebud.org

Achtung – eilt:
Die Sammlung von Online-Unterschriften läuft bis 12. Juli 2010

Hintergrund:

Mit der Volkszählung 2011 sollen Informationen aus zahlreichen Quellen
zusammengeführt werden. Unter anderem werden bei den Meldebehörden,
den Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus
„allgemein zugänglichen Quellen“ Daten abgefragt. Außerdem soll bis zu
einem Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher
Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet werden.

Aus verschiedenen Datenbanken, angereichert mit den Informationen
einer Zwangsbefragung, entsteht so über jeden von uns ein
Persönlichkeitsprofil an zentraler Stelle. Besonders heikel: ßber eine
eindeutige Personenkennziffer ist die Zuordnung der unterschiedlichen
Daten aus der Volkszählung möglich.

Fünf Gründe gegen die Volkszählung 2011

(1) Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie
die gesammelten Daten vier Jahre gespeichert. Es entstünde ein zentral
verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.

(2) Die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung ist über eine
eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige
gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem
Volkszählungsurteil 1983 ausdrücklich verboten.

(3) Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne
Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt. Die Daten von
Meldeämtern und Behörden werden zweckentfremdet; das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.

(4) Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile fordert Mißbrauch
geradezu heraus. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben
dies gezeigt.

(5) Die Abfrage der Daten laut deutschem Volkszählungsgesetz geht
über den von der EU geforderten Umfang hinaus. So wird nach der
Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dies nicht
vorschreibt. Die bei der Volkszählung entstehende Sammlung sensibler
Informationen, etwa Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit
ohne eine echte Anonymisierung, ist höchst bedenklich. Damit ließe
sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden Muslime in Deutschland
erstellen.

Fazit: Das Volkszählungsgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als
klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung.

Schon 1969 hat das BVerfG in seiner Mikrozensusentscheidung eine
Personenkennzahl für unzulässig erklärt, denn ß?es widerspricht der
menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen
[…]. Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der
Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen
zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu
katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen
Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer
Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.ß? [BVerfGE 1969]

Mehr Informationen: http://zensus11.de

Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde unter https://zensus11.foebud.org

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Freundliche Grüße
FoeBuD e.V.
Rena Tangens und padeluun


FoeBuD e.V., Marktstr. 18, D-33602 Bielefeld
Tel: 0521-175254, Fax: 0521-61172, www.foebud.org
Spendenkonto: 2129799 – Sparkasse Bielefeld – (BLZ 48050161)
oder www.foebud.org/spenden
Die FoeBuD-Arbeit wird teilweise von der Stiftung bridge gefördert
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FoeBuD e.V. / Kto 2129799 / Sparkasse Bielefeld / BLZ 480 501 61

Das ist eine Leserzuschrift gewesen, Danke an Fritz F.

Carpe diem


28 Responses to Unterstützung: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011

  1. m@tricks sagt:

    done

  2. Frank H. sagt:

    Ich bin dabei und habe mitgemacht.^^

  3. Unze sagt:

    Bin bekannt wie ein buter Hund (die haben von mir sogar schon meine genetische Zusammensetzung)

    Wo soll ich unterschreiben, od. Fingerabdruck?

  4. Frank H. sagt:

    @4. Biste CIA geprüfter Marsianer oder Uranier. :lol

  5. Unze sagt:

    @5 Biste schon mal im ßbungsdorf besichtigen – von Miles, COB-Business und MRE – gewesen

  6. ecco1347 sagt:

    sofort mitgemacht.
    logisch

    bitte macht alle mit das ist so wichtig.
    danke für den link cheffe

  7. ecco1347 sagt:

    unze wenn du mitmachst dann hast du was gutes getan.

    ich hoffe das du keinen ärger bekommst 🙂
    alles gute weiter so.ecco

  8. Unze sagt:

    mach mit

    Gibt ja in DE immerhin noch die Möglickeit einer Barüberweisung

  9. Pectoralis sagt:

    done..

  10. bukowski sagt:

    Hab mal nen PDF draus gemacht.

    Zum runterladen, ausdrucken und in den Hausflur kleben!

    oder ans schwarze Brett in Schule/Uni/Betrieb/Verein

    http://www.mediafire.com/?22dz0jztzzm

  11. Frank H. sagt:

    @6. Nein. Ich war nicht da. Hatte hin und wieder kostenlose Einzelstunden ergattert oder staatlich verordneten Kollektivunterricht.

  12. Melchen sagt:

    Was bedeutet das mit der Zwangsbefragung? Wenn die mich Zwangsbefragen, worüber auch immer, würde ich gnadenlos lügen.. Quasi quatschantworten geben..

  13. steffen sagt:

    @13 dann musst du mit enormen bußgeldern rechnen
    (teilnahme und wahrheitsgemäße aussagen sind verpflichtend)

    habe auch teilgenommen!!

  14. vandenberg sagt:

    ich versteh das problem bei der volkszählung nicht.

    es kann doch jeder erzählen, was er mag?
    dann hab ich eben 35 katzen, leb in ner 20qm whg und laufe jeden tag 30km zu fuss in die arbeit etc.

    und wenn das genug tun, ist die volkszählung fürn popo… 🙂

  15. vandenberg sagt:

    bussgelder wg falschaussagen?
    für 27millionen menschen?
    das möcht ich sehn 😉

  16. HaraldJunky sagt:

    hab meine persönlich abgegeben
    als bielefelder is das ja kein prob 😉

  17. Norbert sagt:

    So verrückt es klingen mag, man kann die Volkszählung ganz einfach boykottieren. Waum? Weil die BRD kein Staat ist, sondern eine Nichtregierungs-Organisation (NGO). Dies hat sogar Sigmar Gabriel auf dem Parteitag der SPD gesagt. Er meint sicherlich damit, dass die BRD bis heute ein Protektorat der USA ist. Das bedeutet: die Volkszählung in diesem (Schein)-Staat kann nur stattfinden, wenn wir sie dulden.

    Dennoch ist die Verfassungsbeschwerde eine gute Idee, man sollte alle Verwandten und Freunde darüber informieren.

  18. polly oh sagt:

    wie süß. Diesmal soll die verfassungsbeschwerde als helfen.

    Das haben wir doch schon…wieoft?…durchexerziert?

    Wir wollen es einfach nicht wahrhaben. Versteh ich auch.

    Die gesamtsituation ist schon lane ein Fall
    für § 20 Widerstand gegen Abschaffung der freiheitlichen Grundordnung.

    Gewaltloser Generalstreik für grundrechte auf s jahr 2000

  19. Geneigter Leser sagt:

    Ich vermute – mal wieder – einen von „oben“ organisierten Scheinprotest.

    Schon früher konnte man immer wieder beobachten, das selbsternannte „Gegner“ eines Gesetzes dagegen klagten, um dann zu verlieren oder nur einen Scheinerfolg zu haben.

    Diese Klagen mangelten alle daran, das entweder nur auf unerhebliche Nebensächlichkeiten geklagt oder schlampig begründet wurde.
    Alle nachfolgenden Klagen wurden danach mit dem Verweis auf eine bereits vorliegende Entscheidung nicht mehr angenommen.

    Auch hier sieht es mir wieder nach einem solchen Manöver aus, wenn ich mit die Klagepunkte und dagegen das „Gesetz“ ansehe.
    So wird dieses Gesetz nie gekippt.

    Wären diese „Gegner“ wirklich an der Verhinderung interessiert, ginge das sehr einfach, und würde bei richtiger Aufarbeitung solche Datenschnüffelei auf Dauer verhindern.

    Das „Zauberwort“ heißt „Art. 19 Abs.1 Satz 2 GG“.
    Diese ‚Fessel des Gesetzgebers‘ ist nicht interpretierbar, nicht auslegbar, der Mangel kann nicht nachträglich geheilt werden.
    Schmankel dabei: ein gleichartiges Gesetz darf danach auch nicht konform beschlossen werden, das Ziel dieses Gesetzes bleibt auf Dauer ausgeschlossen von der Gesetzgebung.

    Alles nachlesbar in den „Bonner Kommentare zum GG (1950) zum Art. 19“ (in der Beratung des Parlamentarischen Rates noch 20c) und in bisherigen Urteilen des BVerfG.

    Da durch das Zensus-Gesetz massiv in Grundrechte eingegriffen wird, die Art. jedoch nicht zittiert werden, ist dieses Gesetz nicht rechtsfähig.

    Man könnte es also durchaus einfach verhindern.
    Nur, dafür müßte man es wirklich wollen.

  20. CheSunny sagt:

    Danke für den Hinweis Cheffe. Habe soeben mitgemacht.

  21. Helga sagt:

    @geneigter Leser: danke

  22. Anne sagt:

    Eine erste Verfassungsbeschwerde wurde bereits eingelegt:

    http://www.ferner.eu/?p=2380

  23. dirk sagt:

    das gilt nur für Menschen, die in utschland leben oder? Deutsche, die im Ausland leben, nehme ich an, können nicht teilnehmen. Weder an der Beschwerde noch an der Zählung.

  24. Beobachter sagt:

    @geneigter Leser
    Hat mich interessiert Deine Aussage, da ich selbst auf diesem Gebiet aber kein Fachmann bin habe ich einen darauf angesprochen.
    Der mir postwendent diese Information zukommen liess (Danke an dieser Stelle dafür)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ähnliche fehlerhafte ßußerungen, teilweise im exakten Wortlaut, findet man auch auf dieser Seite:
    http://zitiergebot.org/impressum/

    Dort liest man dann z.B.:
    „Weder im Telemediengesetz noch im Rundfunkstaatsvertrag findet sich ein Hinweis auf die Einschränkung des Artikel 2 Abs. 1 GG.“

    Um nur kurz den Rechtsfehler deutlich zu machen: Das Zitiergebot findet
    – nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG – nicht immer Anwendung, sondern nur bei sehr wenigen Grundrechten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (zudem als Grundrecht nicht ausdrücklich im GG
    enthalten!) ist hiervon laut BVerfG ausdrücklich nicht erfasst (BVerfGE 28, 36, 46).

    Zur engen Auslegung des Zitiergebotes durch das BVerfG empfehle ich die für Laien durchaus verständlichen Entscheidungen BVerfGE 7, 377, 404 sowie 28, 36, 46. Weiterhin sind die Ausführungen von Münch bei Art. 19 ab Rn. 14 leicht zu konsumieren und auch zu verstehen.

    In der Tat mag man eine extensive Handhabung des Zitiergebotes befürworten (so auch Sachs, Art. 19, Rn.25ff.), allerdings bringt diese Akademische Diskussion wenig, da das BVerfG es seit über 40 Jahren anders handhabt – bei nur sehr, sehr wenigen Gegenstimmen in der Literatur.

    mfg

  25. […] Unterstützung: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011 | Infokrieger-News. […]

  26. keinkommentar sagt:

    Done ..hoffe, dass es auch was nützt.
    In diesen Sinne … frohes schaffen

  27. Lügen müssen ja erstmal nachgewiesen werden… Freu mich schon drauf, wenn als Ergebnis rauskommt, dass 45% Pornodarsteller sind 🙂

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