Eindrücke vom Pilotverfahren – Bundesverfassungsgericht beleuchtet als erstes Rechte des Bundestags und der Steuerzahler

Wir waren gestern zum zweiten Mal mit Unser Politikblog als angemeldete Journalisten bei einer mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben einiges an Material (handschriftliche Aufzeichnungen sowie Interviews, darunter mit Dr. Gauweiler und Prof. Hankel), was noch aufbearbeitet werden muss und ein bißchen dauern dürfte. Leider konnten wir gestern abend das verabredete Gespräch mit Jens Blecker von Infokriegernews nicht führen, denn es war eine Marathonverhandlung bis ca. 18.00 Uhr, und danach haben wir noch 3 weitere Interviews geführt, sodass wir erst ca. 19.30 Uhr aus dem Gebäude kamen und dann unsere Heimreise von Karlsruhe nach Wuppertal antreten mussten.


Gestern wurden die Verfassungsbeschwerden von Dr. Gauweiler gegen das EUStabG sowie die Verfas- sungsbeschwerden der Professoren Schachtschneider, Hankel, Noelling, Starbatty und Spethmann gegen die Griechenlandhilfe, das EUStabG sowie mehrere Rechtsakte auf EU-Ebene rund um den Euro-Rettungsschirm verhandelt. Das EUStabG, auch StabMechG genannt, ist das Gesetz, welches in Deutschland die Bürgschaftsermächtigungen für den Euro-Stabilisierungsmechanismus (die zweite und größere Stufe des Euro- Rettungsschirms) gewährt. In der Verhandlung wurde deutlich, dass zwischen dem Gericht, den Beklagten und den am 05.07.2011 geladenen Klägern Einigkeit herrscht, dass das EUStabG nur die Bürgschaftsermächtigungen gibt, kein Vorabzustimmungsgesetz zu dem Mechanismus der zweiten Stufe des Euro-Rettungsschirms ist. Daraus folgt, dass es bisher noch kein Zustimmungsgesetz zum Euro-Stabilisierungsmechanismus gibt.
Sowohl in der Ankündigung für die gestrige Verhandlung als auch bei Beginn der Verhandlung betonte das Bundesverfassungsgericht, dass es sich um ein Pilotverfahren handele, und dass über die übrigen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden zum Euro-Rettungsschirms später in weiteren Verfahren entschieden werde. Es fiel auf, dass das Bundesverfassungsgericht sich auf bestimmte Themen konzentrierte. Es ging darum, wie weit der Bundestag heute den haushaltsmäßigen Spielraum späterer Legislaturperioden durch Bürgschaftsermächtigungen einengen darf. Es wurde ausdrücklich die Frage gestellt, wie weit der Bundestag vor sich selbst geschützt werden muss. Was nur sehr knapp angesprochen wurde, anders als die Folgen für die deutschen Steuerzahler, waren die Folgen der Kreditauflagen für die Einwohner der Schuldnerstaaten, und dass Deutschland selbst einmal in eine solche Lage wie heute Griechenland kommen könnte, blieb ganz außen vor. Es scheint, dass diese Fragen späteren Verhandlungen vorbehalten bleiben, denn das Gericht zu ist Aussagen hierzu weder auf Prof. Schachtschneider noch auf die Vertretung der Bundesregierung näher eingegangen.

In wenigen Tagen mehr.


6 Responses to Eindrücke vom Pilotverfahren – Bundesverfassungsgericht beleuchtet als erstes Rechte des Bundestags und der Steuerzahler

  1. chraema sagt:

    danke cheffe, dass du dir soviel Mühe gibst uns zu informieren.

    Zum Thema: Ich glaube das Ergebnis steht schon längst fest. Wenn man sich die Pressemitteilung vom BVG durchließt, dann stehen schon sehr viele Begründungen für die Entscheidung des EU-Rettungsschirms drin. Feinsäuberlich werden die dazu nötigen Gesetzesbeschlüsse aufgeführt. Lediglich ein paar Zeilen über die Kläger und deren Position. Wohlgemerkt Pressemitteilung des (unabhängigen) BVGs.

    Die Pressemitteilung der Verteidigung/Bundesregierung schießt den Vogel ab, indem sie die Klage für ungültig hält, weil kein Grundrecht auf Demokratie bestünde.
    Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/35020850_kw27_bvg_griechenland/index.html

  2. Blubb sagt:

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass das BVG eh zustimmen wird, da derzeit kein Schaden für die BRD entsteht. Was später passiert interessiert ja nicht sonderlich.

    Und selbst wenn das BVG anders entscheiden würde, gelten nach wie vor die Einsprüche der Siegermächte, da wird die USA schon sagen, dass Merkel das machen soll.

  3. EuroTanic sagt:

    Ich hatte meine eigene Erfahrung mit dem Bundesverfassungsgericht. Man hatte mir nach der Scheidung ohne Anhörung vor dem Gericht das Sorgerecht meiner Kinder weggenommen. Ohne Begründung. Das angerufene BVerfG lehnte meinen Antrag auf Aufhebung des verfassungswiedrigen Beschlusses wegen Verletzung meines rechtlichen Gehörs ohne Begründung ab. Ich habe vier weitere Jahre durch alle Instanzen gebraucht um das Sorgerecht wieder zurück zu erhalten. Wer einmal in Deutschland vor Gericht war der weiss, dass von deutschen Gerichten kein Recht gesprochen wird.

  4. SanJa sagt:

    Dazu hab ich gutes Video, hat mir mal ein Freund geschickt, ist schon auf meinem pc untergegangen. Lohnt sich, weiss ned könnte auch zu Offtopic passen. (sry wenn falsch)

    http://www.youtube.com/watch?v=i8_rgGrkK9Q

    „Tricks der Justiz und Polizei“

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