Glücksspielstaatsvertrag : Zensur durch die Hintertür?

Der Glücksspielstaatsvertrag ist unterzeichnet, 15 von 16 Bundesländern haben unterzeichnet. Schützen soll dieser vor der Spielsucht jedoch soll eine Sperre den „Spieler“ für ein Jahr aus dem Internet halten. Leider liegt uns der unterzeichnete Vertrag noch nicht vor, so das wir Abschließend sagen können, wie umfangreich diese ausfallen.


Ohne eine Kontrolle des Internets scheint kein Staat sein volles Glück genießen zu können und so wurde auch im Glücksspielstaatsvertrag eine entsprechende Sperre eingefügt. Es gab eine lange Debatte, welche besonders von der AK-Zensur und dem CCC unterstützt wurden um die Netzneutralität zu wahren.

Hier einige Auszüge:

Warnung vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag
Welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll, ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. Es besteht aber Grund zur Befürchtung, daß die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stopschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen. Denkbar ist, daß die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder gar einer sogenannten Deep Packet Inspection ß? und damit der Überwachung des gesamten Netzverkehrs ß? genötigt werden sollen. Dies wären Techniken, wie sie sonst nur in China und anderen totalitären Regimes zum Einsatz kommen.[1]

Ein Auszug aus dem aktuellsten Entwurf des GlueStV den ich gefunden habe:

§ 8 Spielersperre
(1) Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein
übergreifendes Sperrsystem (§ 23) unterhalten.
[…]
(Selbstsperre) oder von
denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen
Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen,
dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht
nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen
oder Vermögen stehen (Fremdsperre).
(3) Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr. Die Veranstalter teilen die Sperre dem
betroffenen Spieler unverzüglich schriftlich mit.
[…]
(5) Eine Aufhebung der Sperre ist frühestens nach einem Jahr und nur auf schriftlichen
Antrag des Spielers möglich. ßber diesen entscheidet der Veranstalter, der die Sperre
verfügt hat.
§ 9 Glücksspielaufsicht
5. Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern
und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die
Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das
Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit
eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz
3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.[2]

Fazit: Zumindest nach dem uns vorliegenden Entwurf, ist eine weitreichende Überwachungs- und Sperrmöglichkeit gegeben. Die Prinzipien der Freiheit können aufgrund der Meldung eines Dritten ausgehebelt werden. Bis der unterzeichnete Vertrag vorliegt, ist nicht mit Bestimmtheit festzustellen, wie umfangreich die Möglichkeiten tatsächlich sind, jedoch zeigt dieser Entwurf bereits auf, was von staatlicher Seite angestrebt wird. Netzsperren sind in einer Demokratie ein Unding und ein Angriff auf die Freiheit. Es dürfte in Kürze Klagen hageln, sollten diese Teile tatsächlich so eingebunden sein. Zumindest Schleswig-Holstein hat sich einer deutlich liberaleren Lösung verpflichtet.

Carpe diem

[1] http://www.ccc.de/de/updates/2011/gluecksspiel
[2] http://glueckstv.piratenpartei.de/GlueStV-Textentwurf-Endfassung-04042011.pdf


4 Responses to Glücksspielstaatsvertrag : Zensur durch die Hintertür?

  1. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Tja mit dem WWW haben sich die Eliten selber ins Knie Geschossen.
    Es ist im WWW das Passiert was sie sich nicht vorstellen konnten, selber Denkende Menschen haben sich Weltweit vernetzt, und Diskutieren Entscheidungen der Eliten sowas kann doch nicht sein. 😉
    Jetzt wird halt mit Fadenscheinigen Gesetzen herumgepfuscht,bis es Kracht.

  2. kernschatten sagt:

    Das Netz ist für DIE und UNS ein „zweischneidiges Schwert“

    – DIE bekommen Infos darüber „wie es uns so geht“ und „ob wir eine potenzielle Gefahr sind“

    – WIR können uns zwar miteinander kurzschließen und uns informieren, werden aber auch gleichzeitig überwacht und plaudern zu viel aus

    Außerdem steht weitaus mehr shice im Netz, als Gutes…

  3. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Natürlich hast du recht, allerdings wären die ohne Netz schon um 20-30 Jahre weiter.
    Sie sind nicht unfehlbar und das mit dem Netz war ein Irrläufer so nicht von ihnen gewollt.
    Das hat zuviel Eigendynamik gebracht die sie nicht mehr Kontrolieren konnten,darum ja auch jetzt die Zensuren das wollen sie nicht denn damit wird für uns Offensichtlich was sie wollen.
    Eben genau was du schreibst Zweischneidig für uns aber genauso für sie.

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