ßnderung des Grundgesetzes : Paragraf 93 blinde Kuh im Bundestag

Als ich heute den Artikel zur Tagesordnung für die 173. Sitzung des Bundestages las, dachte ich meinen Augen nicht trauen zu können. Irgendwo unter ferner liefen war eine erste Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur ßnderung des Grundgesetzes (Artikel 93) versteckt. Es geht ja nur um das Grundgesetz und darin den Passus zum Bundesverfassungsgericht, also so etwas ähnliches für die Demokratie, wie die Bremsen für ein Auto, wer braucht das schon? Die Informationen zu diesem Fall sind sehr widersprüchlich und selbst aus unterschiedlichen Fraktionen gab es unterschiedliche Aussagen, was dieses ßnderung nun berührt. Wir haben nachgefragt.


Federführung hatte bei diesem Gesetzentwurf die CDU und diese hat den Tagesordnungspunkt auch wieder von der Tagesordnung nehmen lassen. Grund sei laut der Pressestelle der CDU, dass die Fraktion intern noch nicht abgestimmt habe. Es wurde vom federführenden Referenten de CDU jedoch versichert, dass dieser Punkt in der nächsten Woche wieder auf der Tagesordnung steht und dieses in unveränderter Form.

Nachdem ich die Pressestelle kontaktiert hatte, rief ich die einzelnen Fraktionen an und kam so meinem Ziel Stück für Stück näher. Einige Fraktionen haben überhaupt keine Ahnung wovon ich sprach, andere zierten sich mit der Wahrheit raus zu kommen. Bei der CDU angekommen bekam ich die Aussage nach der ich den ganzen Tag gesucht habe. Was erstaunt, ist dass ich von Pontius bis Pilatus weiter geschickt wurde und niemand dazu was sagen wollte obwohl ich mit der vorherigen Federführerin der CDU sprach.

Zitat : Die Federführung liegt nun bei Herrn Dr. xxxx, bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich zu dieser Sache überhaupt nichts sagen möchte.

Der Punkt um den es angeblich gehen soll, betrifft laut dem zuständigen Referenten das Recht von Gruppierungen, bei nicht Zulassung zur Wahl bereits vor der Wahl beim BVG klagen zu können, anstatt wie bisher erst hinterher. Hier muss ich gestehen, nach ungefähr 50 Telefonaten am heutigen Tage mit Personen aus dem Bundestag und deren Aussagen, kann ich mir ein gewisses Misstrauen nicht verkneifen. Ich telefonierte mit einer Person der das Schriftstück vorlag, jedoch sagte er mir er würde mir die entsprechende Stelle gerne zitieren, aber er dürfe das nicht. So lief das den ganzn Tag.

Insgesamt wirklich mysteriös, wie zugeknöpft alle Beteiligten sind, wenn es doch nur um eine eigentlich positive kleine ßnderung geht. Hier einige Screenshots, wie sich das heute auf der Webseite des Bundestages zu trug und einige Worte zu meinen Erfahrungen mit Frau Landskron von der Pressestelle, das war ein echter Skandal. Das muss ein Fehler der Internetabteilung sein, sagte sie mir, wobei sich mir nicht erschließt wie dieser Punkt wie von Geisteshand getrieben um 3 Punkte nach oben unter den Tagesordnungspunkt 32 rutschen konnte. Zum Vergrößern der Screenshots bitte zwei mal auf die Grafik klicken. Ich bat Frau Landskron mir doch bitte mitzuteilen, ob es ein Fehler gewesen sei. Da meinte die Dame ganz Tocken – und glauben Sie mir, diese Dame hat nicht den Eindruck erweckt als hätte sie auch nur im Ansatz verstanden was ich von ihr wollte -, das habe ich Ihnen doch eben mitgeteilt, dass es wahrscheinlich ein Fehler der Internetabteilung sei. Darauf hin erklärte ich ihr, das der §93 GG für das Grundgesetz das ist, was für ein Auto die Bremse ist und sie möge bitte den nötigen Ernst aufbringen, wir sprächen ja nicht über den Krümmungsgrad einer Banane. Den Rest meines Leidensweges mit der Dame erspare ich Ihnen, vielleicht schreibe ich mal ein Buch dazu. In meinen Augen zumindest eine völlige Fehlbesetzung.

Was man der Fraktion der CDU im Bundestag zu Gute halten muss, sie ist sehr professionell und dort weiß man zumindest wer als nächster Zuständig ist. Ein Verbindungsmarathon war trotz Allem die Folge.

Da nächste Woche dieser Punkt wieder auf der Tagesordnung stehen soll, müsste er eigentlich morgen wegen der Wochenfrist veröffentlicht werden, wir werden das im Auge behalten und sehr genau hinsehen. Ein durchmogeln von GG ßnderungen sind kein Kavaliersdelikt meine Damen und Herren im Bundestag, das sollte Ihnen klar sein.

Ein weiterer Punkt, aus einer der Fraktionen war noch, es handele sich um einen Konterentwurf zu einem Entwurf der Linken mit der Drs Nr. 17/7848

Carpe diem

http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/Tagesordnung_komplett.pdf

http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/173.html


35 Responses to ßnderung des Grundgesetzes : Paragraf 93 blinde Kuh im Bundestag

  1. ostblogger sagt:

    Hallo Jens,

    erstmal vielen Dank für die tolle Arbeit, die Du hier leistest. Eine Seite, die sich (trotz Kritik an Dir wie ich lesen mußte – aber mein Gott Kritik gehört dazu…) wohltuend unterscheidet von irgendwelchen Honigmännern oder bösen Wölfen, die undifferenziert jeden Müll bloggen!

    Für mich hast Du den Status eines ernstzunehmenden Mediums schon lange erreicht und den Standard nicht nur gehalten, sondern bist besser geworden.

    Solche Aktionen, wie hinter den Fraktionen herzutelefonieren, geil auf Wahrheit zu sein ud nicht locker zu lassen, machen den Unterschied!

    Wie dem auch sei, es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder es stimmt, was Dir letztlich versichert wurde oder es ist eine Lüge und man hat den Schwanz eingezogen aufgrund der vielen Blogveröffentlichungen.

    Nichts destotrotz bleibt hängen, dass Dir niemand den Inhalt des Entwurfes darstellen wollte oder konnte, also bleibt Nebel und damit Spekulation. Und wenn man etwas daraus lernen kann, dann dieses: Eine Demokratie, die Angst hat Gesetzesentwürfe öffentlich auszulegen und transparent zu machen, die fault und da ist jedes Mißtrauen angebracht…

    Gruss

  2. Jens Blecker sagt:

    Gracie für die wohltuenden Worte 😉

  3. Irmonen sagt:

    Spitzen Rede von Gyse und unerträglich für den besorgten Zuhörer, für mich.

    Alle Abgeordnete, die den ESM unterschreiben tun dies wohl wissend dass es verfassungswiederig ist. Die Mehrheit der Volksvertreter hat keine Moral, keinen Anstand, kein Rückgrat, dein aufrechtes Berufsethos – es ist ihnen sch-egal illegal zu sein.

  4. dirk sagt:

    Dazu fällt mir nur ein ein

    http://www.youtube.com/watch?v=i7_KVqLBSpI&feature=related

    Schwein sein ist schön…

  5. Tester sagt:

    Irmonen, mit Moral hat das weniger zu tun. Das ist alles ein Machtspiel und Deutschland ist eben eine US/UK-Kolonie und muss mitziehen, sonst gibts saures. Hast ja rund um die Welt zugeschaut wie einfach das geht in den letzten Jahrzehnten.

    Schäuble, Merkel und die paar obersten Mitspieler wissen das bestens und würden übrigens sowieso keinen Tag länger leben wenn die sich dagegen wehren würden. Schäuble hat’s ja wunderbar offen gesagt mit seiner Anmerkung „wir sind seit ’45 nicht mehr souverän gewesen“, ihr habt es doch alle schon 100 mal hier diskutiert. Genauso offen war schon Ackermann damals mit seinem „ich will nicht den Herrhausen machen“ usw. Das dürfte bereits das meiste davon erklären.

  6. Babs sagt:

    Artikel 93 (Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/93.html)
    (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

    1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
    2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;
    2a. bei Meinungsverschiedenheiten, ob ein Gesetz den Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 entspricht, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes;
    3. bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbesondere bei der Ausführung von Bundesrecht durch die Länder und bei der Ausübung der Bundesaufsicht;
    4. in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bunde und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist;
    4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;
    4b. über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Landesgesetzen jedoch nur, soweit nicht Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann;
    5. in den übrigen in diesem Grundgesetze vorgesehenen Fällen.
    (2) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet außerdem auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes, ob im Falle des Artikels 72 Abs. 4 die Erforderlichkeit für eine bundesgesetzliche Regelung nach Artikel 72 Abs. 2 nicht mehr besteht oder Bundesrecht in den Fällen des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1 nicht mehr erlassen werden könnte. Die Feststellung, dass die Erforderlichkeit entfallen ist oder Bundesrecht nicht mehr erlassen werden könnte, ersetzt ein Bundesgesetz nach Artikel 72 Abs. 4 oder nach Artikel 125a Abs. 2 Satz 2. Der Antrag nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn eine Gesetzesvorlage nach Artikel 72 Abs. 4 oder nach Artikel 125a Abs. 2 Satz 2 im Bundestag abgelehnt oder über sie nicht innerhalb eines Jahres beraten und Beschluss gefasst oder wenn eine entsprechende Gesetzesvorlage im Bundesrat abgelehnt worden ist.

    (3) Das Bundesverfassungsgericht wird ferner in den ihm sonst durch Bundesgesetz zugewiesenen Fällen tätig.

    Das ist der Text zu § 93 GG den ich gefunden habe.

    Mit der geplanten Grundgesetzänderung sollen nicht zur Wahl zugelassene Parteien Beschwerdemöglichkeit in Karlsruhe vor der Wahl erhalten. Zitat bei Twitter von Volker Beck Quelle: https://opalkatze.wordpress.com/2012/03/29/nachtrag-entwurf-einer-gesetzesanderung-zu-artikel-93-gg/

    Hier müsste eigentlich folgendes gültig sein und nicht § 93 GG

    Art. 21, 3 I GG (Chancengleichheit der Parteien)

    aa) Anwendungsbereich (inhaltlicher Regelungsgehalt)
    Freiheit der Parteigründung, Art. 21 I 2 GG; darüber
    hinaus Freiheit der Betätigung, insb. der Mitwirkung an
    Wahlen – formale Chancengleichheit der Parteien
    bb) Eingriff (+)
    cc) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung (+), s. o:
    sonst Gefahr der Parteienzersplitterung usw.

    Ich streite mich allerdings nicht darüber 😉 ob ggf. beide zuständig sind.

    92 – 104 Rechtsprechung
    93
    Verfahren v. d. BVerfG = Enumerationsprinzip
    Organstreit 93 I Nr.1 GG / 13 Nr. 5, 63 ff BVerfGG
    Bund-Länder-Streit Nr.3 / Nr. 7, 68 ff
    Abstrakte NK Nr.2 Nr. 6, 76 ff
    Konkrete NK 100 I GG / Nr. 11, 80 ff
    Individual VB Nr.4a / Nr. 8a, 90 ff
    Kommunal VB Nr.4b / Nr. 8a, 91 ff
    Sonstige Nr.5 (18, 21, 41, 61, 98, 99, 100, 126 GG); 93 II

    Zulässigkeit
    1) Zuständigkeit des BVerfG (93 GG iVm 13 BVerfGG)
    2) Beteiligten-/Beschw.-Fähigkeit / Berechtigung
    3) Verfahrensgegenstand
    3) Befugnis
    4) grds. kein Vorverfahren (außer 84 IV)
    5) RSB
    VB: Rechtswegerschöpfung
    KNK: Entscheidungserheblichkeit / ANK: Klarstellungsinteresse
    6) Ordnungsgemäßes Verfahren = Form und Frist
    Begründetheit
    Organstreit Verletzung von verfassungsmäßigen R des A-Stellers
    Bund-Länder-Streit Verletzung von verfassungsmäßigen R des A-Stellers
    Abstrakte NK Formelle u. materielle Vfm des Gesetzes
    Konkrete NK Formelle u. materielle Vfm des Gesetzes
    Individual VB Formelle u. materielle RM des Gesetzes
    (Spezifische Verfassungsverletzung bei Urteilen)
    Kommunal VB Verletzung des SelbstverwaltungsR
    Quelle: http://www.intellex.de/OR_GG83.htm

    und hier kommen wir der Sache schon näher, die heute mir und Jens – unabhängig voneinander – von der Stelle für ßffentlichkeitsarbeit im Bundesverfassungsgericht genannt wurden.

    Demnach soll der § 93 (4b) wohl dahingehend verschärft werden, dass eine ß?Mutwilligkeitsgebührß? eingeführt wird, zusätzlich zur schon bestehenden ß?Missbrauchsgebührß? (kann in der Spitze bis zu 2.600 ß? betragen. Wie hoch die ß?Mutwilligkeitsgebührß? sein soll, ist mir nicht bekannt.

    Die neu einzuführende Gebühr soll VOR Annahme der Klage ßßß. also bei direkter Abweisung fällig werden und die schon bestehende wird nach Prüfung fällig.

    Die ganze Aufregung ist mir also nach wie vor schleierhaft, da hier eine Nichtklagemöglichkeit von ß?Jedermannß? gar nicht gegeben ist. Ich kann Dich auch nicht verstehen Jens, dass Du das nicht eingebracht hast in Deinem Artikel?

    Man will wohl die Klageflut eindämmen, weil es so Kasper gibt, die (von mir konstruiertes Beispiel): gegen die Lila Jacke oder die orange Tasche von Frau Merkel klagen, dass diese Farbzusammenstellung beim Zuschauer Augenblindheit auslösen kann.

    Im ßbrigen werden diese Strafen auch (finde ich persönlich wichtig) gegen die Prozessbevollmächtigten (Anwälte) ausgesprochen, die den Bürger noch ermuntern solche hirnrissigen Klagen einzureichen.

    Wie hoch die bisher verhängten Bescheide sind kann man hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/statistik_2011.html unter Punkt VIII. Missbrauchsgebühren (gibtß?s schon seit 1962) nachlesen.

  7. Irmonen sagt:

    Merkel und Co ud die paar obersten Mitspieler….
    und was ist mit all den andren quasi 0815 gewählten VolksvertreternInnenß?

    …ALLE nur hinter der finaziellen Absicherung herß

    wenn ich meinen Beruf so ausüben würde wäre ich längst im Gefängnis und hätte Berufsverbot.

    Alle uterschreibenden Abgordneten sind entweder wissend dass es Grundgesetzwiedrig ist den ESM zu unterschreben, und damit schuldig, oder ignorant-desinteressiert-unwissend, dann sind sie Arbeitsverweigerer und gehören entlassen, stande pede, sofort!

  8. Irmonen sagt:

    und das trifft dann auch auf andere, wesentliche Gesetzt zu, die grundlegendes Recht, nämlich Grundgesetzte betreffen, zu.

  9. chris321 sagt:

    Was Jens da macht ist super. Nehmt Euch allesamt ein Beispiel in Eurer Branche und bekommt den Hintern hoch.

    In jedem Beruf gibt es Dinge kritisch zu hinterfragen und zu bearbeiten. Und wenn das passiert, wenn jeder in seinem Beruf anfängt mal genauer hinzuschauen, mal zu hinterfragen warum, wieso, für wen, dann würde unser aller Welt ganz schnell anders aussehen.

    Die Welt die wir heute haben ist nichts anderes als ein Abbild unserer eigenen Untätigkeit. Und die untätigen Politiker sind damit nur ein Abbild von uns, dem Volk!
    Richtig?

    Wenn nicht, beweist das Gegenteil und werdet Aktoren, Macher … Die Welt wird besser durch Menschen die sich wie Jens engagieren, nachfragen und eben nicht nur daheim sitzen und über die Schlechtigkeit der Welt jammern. Wenn mir was nicht gefällt, dann muss ich als mündiger Bürger aufstehen und was sagen. Wenn ich das nicht fertig bringe, wenn ich mein Leben nur als Couchpotato verkonsumiere, dann brauche ich mich auch über die Resultate nicht zu wundern.

  10. Notgroschen sagt:

    Erst einmal gebührenden Dank für die Arbeit von Jens!
    Leider bringt uns das Wissen ohne weitere Taten einzuleiten auch nicht wirklich weiter.

    Und nun zu dem Video!
    Jupp,das ist rein inhaltlich und auch rhethorisch wieder eine Super Sache von Herrn Gysi – ABER! – und das ist ja nicht nur heute so, sondern eher der Dauerzustand:
    – wo ist denn das eine Debatte? jeder liest da aeinen Zettel vor, hat eine festgelegte Redezeit, denn man muss ja pünktlich Feierabend machen um den anderen, wichtigeren Tätigkeiten nachgehen zu können, und kaum jemand, ausser der eigenen Fraktion hört eigentlich zu, denn die sind alle vile zu sehr mit anderen Dingen beschäftigt und das Merkel verschwindet sogar während der Rede, und, ich denke mal 60% der Abgeordneten sind schon einfach mal gar nicht anwesend!
    Sorry, Leute, aber das ist doch alles nur noch Theater und dafür bezahlen die sich alle auch noch fürstlich vom schwer verdienten Geld der Leute, die sie betrügen, belpgen und verraten!

  11. Lucy Sky sagt:

    Ich bin schon lange dafuer, dass deren Gehaelter sich am Durchschnittseinkommen der Bevoelkerung richtet. Dann machen naemlich nur noch die Leute Politik, denen es um die Sache geht. Ausserdem koennen sie sich dann besser in den kleinen Mann hineinversetzen.

  12. Lucy Sky sagt:

    Bloedsinn geschrieben. Ja ja, so frueh am Morgen.
    Muss heissen:
    „nach dem Durchschnittseinkommen…richten.“

  13. tugrisu sagt:

    Fakt ist, das GG ist das letzte Bollwerk gegen die Diktatur. Und wer da was ändern will, und nicht klar, eindeutig und transparent mit der Sprache rausrückt, der führt nichts gutes im Schilde! Allein schon die Aussage „Ich darf nichts sagen“ spricht doch Bände. So etwas hat es in einer Demokratie NICHT zu geben! Und es ist gut, wenn wir aufpassen!

    „4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;“

    Dann schaust du dir mal insbesondere Artikel 101, 103 und 104 an. Da geht es um solch grundlegenden Dinge wie Ausnahmegericht, Grundrechte vor Gericht und Freiheitsentziehung. Die USA haben diese Rechte schon gekippt. Und was die Amis gemacht haben, kommt früher oder später auch bei uns. War schon immer so…
    Und wenn die tatsächlich was anderes vor haben, so haben die wenigstens gesehen, das sie von UNS kontrolliert werden und wir eben aufpassen!

  14. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Hallo Babs

    „Im ßbrigen werden diese Strafen auch (finde ich persönlich wichtig) gegen die Prozessbevollmächtigten (Anwälte) ausgesprochen, die den Bürger noch ermuntern solche hirnrissigen Klagen einzureichen. “

    Ich habe noch keinen Anwalt kennengelernt der diese Kosten nicht Abwälzt mit mindestens 10% Gewinn.

  15. tugrisu sagt:

    Die Klageflut ist nur ein Ausdruck von den massiven, massenweisen Grundrechtsverletzungen des Staates. HIER sollte etwas geändert werden, damit es erst gar nicht zu einer Klage kommt. Nehmen wir nur Hartz4. Das verstösst so ziemlich gegen jeden Artikel von GG 1 bis GG 19!!!

  16. Frank H. sagt:

    Gysi und Co. werden vom System rund um die Uhr bewacht. die neuen alten NAZIS tragen Nadelstreifen, sind Biedermeier und doch Brandstifter.
    Das Thema so aktuell wie ehedem. Gesetze fürs Volk bestimmt der Sieger und Ursopator.
    Da man mit seit 300 Jahren wieder auf das römische Militär-, Politik-, Verwaltungs- und Sozialsystem in Europa und ßbersee setzt, nimmt man auch deren schweren Verbrechen billigend in Kauf.
    Lustig dabei, wie sich Geschichte wiederholt, als ob die Antike ewig weiterbestanden hätte.
    man fragt sich schon, ob die 1000 jahre Mittelalter überhaupt historisch korrekt sind oder ob man hier künstlich eine Definition eingeschoben hat, um bestimmte Dinge nachträglich zu verschleiern.

    Ich kanns nicht deuten, aber man kann es fühlen.

  17. Frank H. sagt:

    Diese Hexenküche die hier am kochen ist, das kann nur schief gehen.

  18. Babs sagt:

    @tugrisu & Yadahaddu Iriwadschi,

    um das mal vorab klar zu stellen: mein Posting diente nicht der Kritik an Jens, das kann ich mit ihm wesentlich besser auf persönlicher Ebene machen. Es sollte eine Ergänzung von Dingen sein, die wir beide erfahren hatten durch das Telefonat und die der Ordnung halber mit hier reingehören.

    Das GG ist unser letztes Bollwerk, ohne Frage. Nur es ist ein Unterschied, ob, wie in vielen Internetseiten behauptet, der Bürger keine Möglichkeit der Klage mehr hat, oder ob nur eine zu Recht in meinen Augen fällige Gebühr erhoben werden soll. Wobei ich den genauen Text der ßnderung nicht kenne, aber der Meinung bin, eine zusätzliche Gebühr ist gar nicht notwendig, wenn die bisherige angepasst und konsequent umgesetzt wird.

    Strafen Yadahaddu kann ein Anwalt nicht weitergeben. Zeig mir den, der es gemacht hat und ich hab ganz schnell die Anwaltskammer in der Leitung. Wer unbedingt klagen will und einen Vertrag mit seinem Anwalt aushandelt, der ausserhalb der BRAGO liegt, diese Strafen die der Anwalt sich einhandelt mit einschließt, der ist es selbst schuld und zeigt meinem Rechtsverständnis nach nur, dass beide sich des Missbrauchs des Gerichtes klar sind. Für den Anwalt ist so etwas ehrenrührig und kann geahndet werden. Ob’s gemacht wird steht auf einem anderen Blatt.

    H-4 tugrisu, da sind wir uns völlig einig, ist offener Vollzug. Nur das ist hier nicht das Thema.

  19. tugrisu sagt:

    „man fragt sich schon, ob die 1000 jahre Mittelalter überhaupt historisch korrekt sind oder ob man hier künstlich eine Definition eingeschoben hat, um bestimmte Dinge nachträglich zu verschleiern.“

    Wer mit offenen Augen durch Museen geht und selbst mal nachrechnet, trifft auf eine grosse Lüge!
    Die Fakten: Einwohner Europas zwischen 1100 und 1400 ca 20 Millionen. Für Deutschland ca 4 Millionen. Diese paar Leute haben in den 300 Jahren ca 80% der Städte gegründet, fast alle Dome und Münster erbaut. Ca 5000 Burgen errichtet, nebenbei folgende Erfindungen gemacht: Kogge
    Kummet
    Dreifelderwirtschaft
    Heliozentrisches Weltbild
    Windmühlen und Wassermühlen
    Trittwebstuhl
    Schubkarre
    Spinnrad
    Leuchttürme
    Steuerruder
    Kompass
    Räderuhr
    Lumpenpapier
    Brille
    Treibende Kraft des Schwarzpulvers
    Pulvergeschütze
    Steinbüchse
    Papiermühle
    Formschneidekunst
    Karavelle
    ßlmalerei
    Drahtziehen
    Kupferstecherkunst
    Druckerschwärze
    Fallschirm

    Dabei haben die nur 6 Stunden am Tag gearbeitet, hatten zwischen 90 und 150 freie Tage….
    Dabei gab es schon umfassende Sozialleistungen: Handwerker mussten der Familie der Gesellen freie Kost und Logie gewähren, Maurer erhielten in Meißen wöchentlich fünf Groschen Badegeld, in Augsburg konnte ein Tagelöhner mit seinem täglichen Verdienst fünf bis sechs Pfund des teuersten Fleisches leisten….
    WIE WAR DAS MßGLICHßß
    ßbrigens, Leibeigenschaft, Hexenverbrennung, Armut, so wie man es uns erzählt, gab es erst NACH dieser Zeit!

    All das, must du dir aber selbst in den einzelnen Museen zusammensuchen. ßberall gibt es ein wenig Info. Die musst du nur zusammensetzen.

    Und wenn man weiter sucht, trifft man auf ein Zinsloses Geld in dieser Zeit: „Um 1150 begann Erzbischof Wichmann (1110-1192) aus Magdeburg damit, Münzen herauszugeben, welche zweimal im Jahr zum Umtausch aufgerufen wurden. Ziel war es, die Steuern einfach und regelmäßig einzutreiben. Dabei wurden 12 alte Pfennige gegen 9 neue ausgetauscht, die Differenz war Steuer. Anders als heute, mußte damals gerade das Kapital Abgaben entrichten, während die Arbeit davon befreit war. Um die Münzen schnell und ohne viel Aufwand wieder einschmelzen und umprägen zu können, waren sie nur einseitig geprägt und aus dünnem Blech, daher ihr Name ß?Brakteatenß?“ <— die findest du im Museeum Bernburg/Saale. Ebenfalls dort, eine Ausstellung über Hexenverfolgung in Europa. Die ernstaunlich gute Versorgung mit Lebensmitteln in jener Zeit gibt es auf Burg Falkenstein. Du musst eben nur losziehen, gucken, lesen und kombinieren…. Eine konkrete Zusammenfassung darüber, wirst du in der offiziellen Geschichtsschreibung allerdings nicht finden. Da war alles nur schlecht und elendig…. so wie heute eben…..

  20. tugrisu sagt:

    eine gebühr um seine grundrechte durchzusetzen, ist schon die suspendierung der grundrechte! denn nur wer die gebühr auch entrichten kann, kommt dann in den genuss der grundrechte! eine gebühr stellt eine verletzung von
    Art 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und >>>Herkunft<<>>jedermann<<>>Behauptung<<>>öffentliche Gewalt<<>>einem seiner Grundrechte<<>>Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104<<< enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

    mehr sag ich dazu nicht mehr

  21. Babs sagt:

    Sorry Tugrisu,

    das hast Du falsch verstanden. Hier wird nicht grundsätzlich eine Gebühr erhoben, sondern nur wenn unsinnige Klagen eingereicht werden. Also so nette Klagen, die die Justiz nur überfluten und völlig sinnlos sind.

    Krasses Beispiel: (nicht so ganz ernst nehmen bitte) Du klagst, weil Dir der Hut Deiner Nachbarin nicht gefällt.

    Oder Du willst aus dem Grundgesetz die Formulierung christlicher sowie jüdischer Glauben raus haben.

    Das sind so Beispiele, die unsinnig sind und die Justiz nur belasten. Nur solche Fälle werden mit dieser Gebühr bestückt. Völlig normale Klagen, die auch vom Gericht angenommen werden natürlich nicht. Von daher stellt eine solche Gebühr auch keine Einschränkung der Grundrechte dar.

  22. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Babs

    Das ist Normales Geschäftsgebaren Verluste werden weitergegeben.
    Ob das Erlaubt ist oder nicht.

  23. Jens Blecker sagt:

    Seitens der Federführung aus der CDU, habe ich völlig andere Auskünfte. Das soll rein GARNICHTS damit zu tun haben, macht auch keinen Sinn.

  24. tugrisu sagt:

    Zur „Unnsinnigkeit“ nur so viel:
    Das Bundesverfassungsgericht ist illegal, da das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, welches die Grundlage für das Bundesverfassungsgericht ist, seit seinem Inkrafttreten am 12. März 1951 wegen Verstoßes gegen Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) unheilbar UNGßLTIG ist.

    Der einfache Gesetzgeber erließ mit dem § 42 BverfGG im Bundesverfassungsgerichtsgesetz eine Strafvorschrift, in der es hieß:

    ß?Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder gegen die im Vollzug der Entscheidung getroffenen Maßnahmen werden mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.ß?

    Der Erlass dieser Strafvorschrift im BverfGG löste zwingend die die Grundrechte garantieren sollende zwingende Gültigkeitsvorschrift des Art. 19 Abs. 1 GG samt dessen darin enthaltenen sog. Zitiergebotes aus. Die Strafvorschrift schränkt sowohl die Unverletzlichkeit als auch die Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 GG ein. Zwingend hat der Verfassungsgesetzgeber deshalb dem einfachen Gesetzgeber gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG vorgeschrieben, dass das einzuschränkende Grundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz genannt werden muss. Diese zwingende Gültigkeitsvorschrift hat der einfache Gesetzgeber nicht erfüllt, im Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurde die Einschränkung des Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 2 Abs. 2 GG nicht zitiert.

    Damit ist das Bundesverfassungsgerichtsgesetz seit dem 12.03.1951 ungültig, alle vom Bundesverfassungsgericht seit der Aufnahme seiner Tätigkeit im September 1951 getroffenen Entscheidungen sind nichtig, fehlt es dem Bundesverfassungsgericht nämlich bis heute an einem gültigen ß?Prozessgesetzß?.

    SO STEHT ES IM GG GESCHRIEBEN!

  25. Evey sagt:

    Ganz deiner Meinung, ich kann da schon lange nicht mehr zusehen, krieg immer einen ganz dicken Hals wenn ich die „abwesenden“, mit völlig anderen Sachen beschäftigten „Volksvertreter“ sehe. Das ist die Spitze der Ignoranz und Arroganz. Gibt es das auch in anderen Ländern? Ich wünschte mir mal einen Redner, der diesen Haufen zur Ordnung ruft.
    Kinder sollten keinen Bundestag schauen. Hab aber manchmal den Eindruck, sie täten es doch. In vielen Schulen legen die Schüler die gleichen Verhaltensweisen an den Tag. Wen wundert es da noch.

  26. Evey sagt:

    Anmerkung zu meiem Kommentar: ich meinte den Kommentar von Notgroschen und Lucy stimme ich auch voll zu.

  27. Tester sagt:

    Und was machst dann wenn hier am Tag danach die Marines ausrücken oder es gar Tomahawks regnet wie in Libyen? Oder auch schon wenn nur Sanktionen verhängt werden? Das ist keine Lösung.

  28. Babs sagt:

    leider richtig yadahaddu

  29. Sundance sagt:

    Du meinst quasi , das die Gerichte Dos Angriffe verhindern wollen?!
    Oder das was sie am Fortkommen hindert, die Faschistische Diktatur einzuführen !?

  30. Sundance sagt:

    Ok der obere Beitrag ist verutscht, war die Antwort and Babs !

    @ tugrisu,
    ich seh Du hast Ahnung !

    In meinen Augen leben wir hier im „Wilden Westen“ hier gilt gar kein Gesetz, nur das desjenigen, der es schafft Anderen glauben zu machen ., das hier ein gesetz gilt, SEINS ! Und das ist hier das Recht des Stärkeren.

    Das Grundgesetz wurde 1949 von Deutschland gar nicht ratifiziert !
    http://www.zds-dzfmr.de/data/uploads/GG_wurde_nie_ratfiziert.pdf

    Der ganze Klamauk ist ein Farce !

    Wenn es hier irgendwelche Gesetze gibt, sind das das BGB von 1897,die HLKO, die Smad und die Shaef Gesetze !

    Warum konnte Schalk-Golodkowski nicht nach dem STGB verurteilt werden? sondern nur nach den Shaef Gesetzen?

    Das zeigt doch eigentlich schon Alles.

    Wir unterliegen hier einem Theater der Siegermächte !
    Eine geschaffene AGB (GG) zur Regelung (durch die BRD-GmbH) der Besatzungszone.

    Ohne Artikel 23 GG und dem Zitiergebot, haben sie(die Siegermächte) uns (dem Volk), das tool in die Hand gegeben, selbst etwas zu tun, weil sie vor dieser gewaltigen GmbH die Fahne gestrichen haben.
    Die GMBH ist die NWO ( Millitärischer- Industrieller-Complex(IG-Farben)) der nicht ohne Grund Ramstein für alle Kriege benutzt.

    Der Schlüssel liegt bei uns, dem „Deutschem Volk“ (hat nix mit dem Dritten Reich zu tun!), nur WIR können das hier in Deutschland stoppen, das kann kein anderes Land dieser Welt !

    Wir müssen die alten CDU Wähler erreichen(die manchmal unter Androhung, das sie ihren Pudding nicht bekommen,wenn sie nicht HIER ihr Kreutz machen) auf unsere Seite ziehen und sie dazu bringen , dies Formblatt auszufüllen.

    Wir werden ganze Kolonnen damit losschicken, das kann in 3 Monaten erledigt sein, und dann Gnade ihnen Gott !

    Dann werden wir den Nürnberger Prozessen ein wahres Leben einhauchen, wo nicht gemauschelt wird!

    Zieht euch warm an, die ihr hier das lest und zu unseren Peinigern gehört. Wir kriegen euch alle !!!
    Ihr habt nur noch eine Strafmildernde Chance: Entweder ihr helft jetzt oder ihr seit dran !

    http://www.zds-dzfmr.de/data/uploads/AUFNAHMEANTRAG%20ZDS-DZfMR.pdf

    Erst wenn wir die Mehrheit des deutschen Volkes haben, können wir uns eine neue Verfassung geben.

  31. Sundance sagt:

    Ich könnte ja noch Ein drauflegen, bin gerade in Fahrt, aber ich will nicht das euer PC abstürzt !
    Die Tage werde ich noch mehr dazu sagen.

    In einem anderen Threat hat einer geschrieben: “ Erwünschte sich das „Sie“ sich in Luft auflösen2!

    Werden sie nicht von allein, auflösen schon mal gar nicht, aber in Teilen in der Luft könnte hinkommen; man weiss ja nie was für Hirne es gibt !

    Wenn ich daran denke das der Albrecht(der Vater, der Torte „von der Leyen“) für das Celler Loch verantwortlich war , das der RAF in die Schuhe geschoben wurde; dann kann ich mir auch denken, warum Ponto, Bubak und insbesonder Herrenhausen (dieser aufrechte Mensch, (der hätte den Scheiss, was die heute bei der BB durchziehen nie mitgemacht) sterben musste.

    RAF war ur ein Haufen intelligenter Grossmäuler, dehnen man den ganzen Scheiss in die Schuhe schieben konnte.

    Schon eigenartig, da finden wir bei den Verteidigern Namen wie, Schilly (der ist auf dem trip hängen geblieben, den sie ihm verpasst haben),Mahler (der sauer wurde wegen dem trip) und Ströbele(der anscheinend den Trip ganz gut bewältig hat), aber warum der zu den (schwarzen) Grünen gegangen ist, keine Ahnung.
    Der 4. Verteiger der Bader-Meinhoff war Heinrich Hannover, der war gut, das war auch meiner–36 Freisprüche sprechen für sich!
    Ich hatte allerdings nichts mit der RAF zu tun, aber ich kannte einige von Ihnen(wie gesagt interlektuelle Grossmäuler) aber absolut friedlich !

    Warum sollten Leute wie sie z. B. den Spiegel bombardieren (war der Spiegel damals doch die einzigste Zeitung, die vom linken Blog positiv berichtet hat ?

    warum sollten sie Bomben in Briefkästen oder Mülltonnen legen, um gemeines Volk zu töten?
    Es wäre doch kontraproduktiv, die Leute die man gewinnen will, erstmal etwas auszudünnen.
    WER SOLL DIESEN GEFßTTERTEN SCHWACHSINN RUNTERWßRGEN ?

    Ich esse keinen Pudding !

  32. Sundance sagt:

    Ein paar Mal habe ich mit Ulrike geschlafen, intelligente Frauen sind soo geil, aber wenn die mir während des Poppens(übriegens jetzt weis ich auch warum Andreas meint, „er könnte seinen Namen tanzen“, mit dem Nachnamen könnte ich das auch ohne Waldorfschule!aber Spass beiseite), mir § versucht zu instruieren; ist das Gleiche als wenn Dir Deine Frau sagt(währenddessen) das das Schlafzimmer mal wieder neu tapeziert werden sollte.

    Da fällt mir dann nichts mehr ein, und wenn ich dann im Wohnzimmer sitze und ihn über die Sofakante hängen lasse und noch ein Bier trinke, denke ich darüber nach, was diese Welt im Grunde bewegt !

    Ja habe Antworten gefunden, aber die kann ich nicht veröffendlichen, nur durchziehen, als Sklave der intelligenten Frauen !

    Aber was solls, die haben ja Recht…is so !

  33. […] ßnderung des Grundgesetzes: Paragraf 93 blinde Kuh im Bundestag, Jens Blecker, 29. März 2012 […]

  34. EinsteinXXL sagt:

    Mal ne Frage. Sollte die ßnderung am Artikel 93 GG nicht diese Woche im Bundestag besprochen werden? Finde auf http://www.bundestag.de aber nix dazu. Zudem wo findet man die Drucksache 17\..? Sollte die nicht auch langsam veröffentlich worden sein? Entweder bin ich zu blöd die entsprechenden Inhalte auf der WebSeite der Regierung zu finden, oder die Sache stinkt echt zum Himmel, wenn darum so ein Geschiss gemacht wird.

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