Leserbrief : Eklat im Deutschen Bundestag durch Opposition?

Liebe Leser von Ik-News, meinen ersten Artikel hier schreibe ich zu den Gebaren der Politiker im deutschen Bundestag. Die Pressemitteilungen gestern Abend ließen mich aufhorchen, denn sie klangen ein wenig „zurechtgebogen“. Ich möchte mit meinem Artikel eine wertneutrale Aufarbeitung der Geschehnisse darlegen. Jeder kann sich am Ende selbst einen Reim darauf machen.

Die Pressemeldungen in Bezug zur 185. Plenarsitzung am 15. Juni 2012 lauteten u.a. so:

„Das umstrittene Betreuungsgeld hat einen Rückschlag im Parlament erlitten, für den sich Koalition und Opposition nun gegenseitig die Schuld zuweisen. Die erste Lesung über das umstrittene Projekt kam nicht zustande, weil Abgeordnete der Opposition einer anderen Abstimmung fernblieben, die unmittelbar vor der geplanten Betreuungsgeld-Debatte stattfand.“

In diesen Pressemeldungen wird das Platzen einer Abstimmung über das dem Betreuungsgeld direkt vorangehende Thema, dem Presse-Grosso, mit dem Thema Betreuungsgeld in Verbindung gebracht. Dies halte ich für eine Interpretation. Außerdem soll die Opposition eine Verschiebung erzwungen haben.

Was ist also genau passiert in der 185. Plenarsitzung? Nach einer Debatte zur ßnderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurden gegen 11:10Uhr zunächst zwei Beschlüsse mit den anwesenden Mitgliedern des deutschen Bundestages gefasst. Einmal zum Thema „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ und zweitens zum Thema „Faire Lebensmittelpreise und transparente Produktionsbedingungen“. In beiden Fällen kam es zu einem Ergebnis.

Anschließend sollte es eine Abstimmung zum Thema „Presse-Grosso gesetzlich verankern“ geben. Frau Pau bat um Handzeichen und sagt kurz darauf „Es tut mir leid; das Präsidium ist sich im Moment nicht einig bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses. Wir können noch die Gegenprobe machen. Ich möchte noch einmal wissen: Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Es gibt keine Einigkeit im Präsidium. Damit bitte ich Sie alle, den Saal zu verlassen. Nach § 51 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung stellen wir nun das Abstimmungsergebnis per Hammelsprung fest.“

Wenn man sich nun die Aufzeichnung von Phönix dazu anschaut, dann kann man zunächst festhalten, dass sehr wenige Abgeordnete anwesend waren. Ich zähle ca. 50 Abgeordnete. Vielleicht sitzen noch eine Handvoll Grüne oder Linke außerhalb des Bildes. Bei der Abstimmung melden sich einige nicht eindeutig, Frau Künast steht und läuft rum, ein Herr rennt von der Regierungsbank noch schnell zur Fraktion, um sich auch noch zu melden?!? Wieso können die selben Leute, die bei zwei Abstimmungen zuvor wie immer gesittet abstimmen, es in diesem Moment scheinbar nicht mehr? Die Vorgehensweise verwundert etwas, da die Befürworter für das Ablehnen des Antrags KLAR in der Mehrzahl sind. Wofür bedarf es einer Stimme mehr von der Regierungsbank? Die Verhältnisse sind eindeutig!

Frau Pau ruft also zum Hammelsprung auf, bei dem alle Abgeordnete den Sall verlassen um anschließend durch eine von drei Türen (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung) wieder hinein zu kommen. Der Saal füllt sich beträchtlich. Am Ende geht die Abstimmung wie folgt aus: Ges: 211 Ja: 204 Nein: 7 Enthaltungen: 0. Vorher waren aber ingesamt nur ca. 50 Personen im Parlament. Nun hat die Koalition in so kurzer Zeit 211 Stimmen mobilisiert. Dies entspricht 64% aller Sitze der Regierungskoalition.

Schaut man sich nun die Geschäftsordnung des Bundestags an, die Frau Pau fleißig zitiert, wird es spannend. Nach §51 Abs. 1 kann der Sitzungsvorstand den Hammelsprung nach §51 Abs.2 anordnen. Dies wird auch so durchgeführt. Nun stellt Frau Pau nach dem Hammelsprung eine Beschlussunfähigkeit fest. Eine Pressemitteilung des deutschen Bundestages schreibt dazu: „Die Bundestagspräsidentin musste also die Beschlussunfähigkeit feststellen und die Sitzung „sofort“ aufheben. So sieht es Paragraf 45 Absatz 3 der Geschäftsordnung vor.“ Hier werden nun die zwei Paragraphen §45 und §51 in Verbindung gebracht. Der Paragraph §45 Abs. 3 S.1 im Wortlaut: „Nach Feststellung der Beschlußunfähigkeit hebt der Präsident die Sitzung sofort auf.“

Aber wann kann eine Beschlussunfähigkeit überhaupt festgestellt werden? Hier gibt §45 Abs. 2 eine eindeutige Antwort: „Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt…“ Es ist eindeutig! VOR Beginn der Abstimmung muss dies passieren. Außerdem steht dort nicht, dass der Sitzungsvorstand (Frau Pau) das alleine entscheiden darf. Wird dann VOR der Abstimmung eine Beschlussunfähigkeit bestimmt, so ist nach §45 Abs.2 in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51 (Hammelsprung) festzustellen.

Im Fall der 185. Plenarsitzung wird an einer Beschlussfähigkeit zu keiner Zeit gezweifelt. §45 kommt nicht zur Anwendung, folglich ist es auch nicht möglich, dass §51 aufgrund §45 zur Anwendung kommt.

Was ist hier nun falsch gelaufen? Der Bundestag war von Anfang an nicht beschlussfähig! Nach §45 Abs.1 ist der Bundestag beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Dies war offensichtlich von Beginn an nicht der Fall, auch schon nicht bei den beiden zuvor gelaufenen Abstimmungen! Hier hat aber niemand die Beschlussfähigkeit angezweifelt. Bei der „Presse-Grosso Abstimmung“ passiert dies auf einmal. §45 dient allerdings ausschließlich dazu, fest zu stellen, ob genügend Abgeordnete anwesend sind. Es geht nicht darum, ob Anwesende undeutlich abstimmen. Dies ist bei §51 der Fall, hier geht es um undeutliche Abstimmungsverhältnisse. §45 kam aber gar nicht zur Anwendung.

Der normale Weg wäre folgender: Entweder ist ein Stimmergebnis bei mindestens 311 anwesenden Abgeordneten undeutlich, dann zieht man §51 und lässt einen Hammelsprung durchführen ODER man zweifelt von vornherein die Beschlussfähigkeit nach §45 Abs. 2 an und lässt daraufhin einen Hammelsprung durchführen. Wenn dann dabei herauskommt, dass es zu wenige Stimmen sind, dann kann die Sitzung aufgehoben werden. Vorausgehen muss aber zwingend nach §45 Abs. 2 die Beschlussunfähigkeit aufgrund der Anzahl der Anwesenden. Und die hat sich während der drei Abstimmungen nicht verändert….

Als Fazit lässt sich festhalten, dass der Bundestag von Beginn der Sitzung an beschlussunfähig war, dies aber bei den zwei vorangegangenen Abstimmungen niemand nach §45 Abs. 2 bezweifelt hat. An dem Verhalten des Abgeordneten, der von der Regierungsbank zur Fraktion läuft und daran, dass beim Hammelsprung auf einmal so viele von der Koalition anwesend sind, kann man erkennen, dass den Abgeordneten das bewusst ist. Durch den Hammelsprung wird nun die Feststellung der Beschlussunfähigkeit erzwungen.

Man kann der Opposition nicht den schwarzen Peter zuschieben, wenn von Beginn an viel zu wenig Abgeordnete anwesend waren (besonders von der Regierungskoalition), um nach Geschäftsordnung überhaupt beschlussfähig zu sein und wenn Frau Pau die Geschäftsordnung in der Funktion als Bundestagspräsidentin fehlinterpretiert (erst §51 und dann §45).

Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich.

Wobi

Quellen :

http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/vorlaeufig/17185.html
http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/details.jsp?wp=17&number=185
http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=1750562&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/go06.html
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39448121_kw24_aufhebung_sitzung/index.html

 

A.d.R. Leserbriefe müssen nicht die Meinung des Seitenbetreibers abbilden.


8 Responses to Leserbrief : Eklat im Deutschen Bundestag durch Opposition?

  1. ALT-F2 sagt:

    Es reimt sich nicht,

    Die Schafe haben die Hammel auf den Thron gehievt. (an(ge)kreuzt)

    Nach Jahrzehnten der Mühseligkeit, so ungefähr seit 1990, stellen die Schafe fest, daß die Hammel schon um 12 Uhr mittags Siesta machen, während sie selbst – just in time/around the clock – verfügbar sein müssen.

    was folgt daraus – das spiel ist aus !

  2. Irmonen sagt:

    das klingt ja sehr kompliziert.
    Ich gebe hier jetzt das wieder, was ich heute im Radio darüber hörte, und soweit ich mich erinnere. Welcher Sender weiß ich leider nicht, da ich beim Autofahren war und da die Programme stets wechsle.

    Es wurde über das Betrueungsgeld abgestimmt. Gesagt wurde dass auch von den Parteien die es unterstützen durchaus einige Gegenstimmen gibt. Die Oposition hat dann die Abstimmung laut Radio so zu Fall gebracht.

    Das Ergebnis sei bei ausreichender! Anwesenheit und Handabstimmung „unklar“ gewesen, so dass die Abstimmungsleitung sich auf die Notwendigkeit eines Hammelsprunges „besann“(Frau Pau? wer ist das, welche Parteizugehörigkeit?). Dieser wurde dann durchgefürht – jetzt kommt das entscheidende – die Gegner der Abstimmung sind dann NICHT!!! durch die Tür gegangen sondern stehengeblieben, so dass dann zuwenig Anwesende für eine Beschlussfähige Mehrheit gezählt wurden. Die blieben vor der Tür im Pulk stehen.

    Die Oposition war dann noch hämisch süffisant, da es ja die Befürworter eigentlich in ausreichender Zahl für eine Beschlußfähigeit gäbe, ja wenn sie denn anwesend wären! Also hat die Oposition die Befürworter (CSU, CDU, FDP) sozusagen mit ihren nicht in ausreichender Zahl, bei insgesamt eigentlich merheittsfähig anwesend seienden Abgeordenten, am Nasenring quasi vorgeführt.

    Das hörte sich für mich plausibel und trickreich und wie im Radio auch angemerkt die Regeln einer demokratischen Regierungsarbeit missbrauchend an.

  3. Pidder Lüng sagt:

    Hier ist, was Jochen Hoff dazu meint :

    http://duckhome.de/tb/archives/10168-Ein-Foul-im-deutschen-Bundestag.html

    Auszug :
    „Bei einer Abstimmung schickt die Opposition nur genau so viele Parlamentarier zur Abstimmung wie ihr nach dem Proporz und der Anwesenheit der Regierungsabgeordneten zustehen. Das ist normal. Schließlich arbeiten ja Regierung und Opposition für den gleichen Auftraggeber. Nein natürlich nicht für das Volk, sondern für das Großkapital. Also während sie in der ßffentlichkeit so tun, als wären sie zutiefst zerstritten regeln sie hinten im letzten Hinterzimmer die Dinge so, dass die Demokratie draußen bleibt. Das hat immer geklappt.“

  4. Pidder Lüng sagt:

    Schon wieder ß

    Wird das neue Zensurgesetz schon angewendet und können keine Links mehr gepostet werden ?

  5. wobi sagt:

    Hallo Irmonen,
    verständliches zitieren mit Gesetzestexten ist nicht so einfach für mich. Ich wollte es dennoch schreiben, denn der Sachverhalt ist für mich ein handfester Skandal in mehrerlei Hinsicht.

    Zu erst aber die Anmerkung, dass meiner Meinung nach die Pressemeldungen alle nicht stimmen bzw. unvollständig sind. Dies habe ich versucht mit dem Artikel rüber zu bringen.

    „Es wurde über das Betrueungsgeld abgestimmt.“

    Genau so war es ja gerade nicht!

    „Das Ergebnis sei bei ausreichender! Anwesenheit“

    Das ist basoluter Murks! Man kann sich durch die Aufnahmen von phoenix selbst davon überzeugen.

    „Frau Pau? wer ist das, welche Parteizugehörigkeit?“

    Frau Pau gehört zu den Linken, IST ABER dort in der Funktion des Bundestagspräsidenten aufgetreten, da sie eine Stellvertreterin von Herrn Lammert ist.

    „Dieser wurde dann durchgefürht ß? jetzt kommt das entscheidende ß? die Gegner der Abstimmung sind dann NICHT!!! durch die Tür gegangen sondern stehengeblieben, so dass dann zuwenig Anwesende für eine Beschlussfähige Mehrheit gezählt wurden“

    Dieses Verdrehen in den Medien ist einfach köstlich! Der Witz ist ja gerade, dass mit dem Hammelsprung deutlich mehr Abgeordnete im Saal waren als vorher! Was heißt das im Umkehrschluss? Vorher waren es schon nicht genug!!!! Durch den Hammelsprung wurde nur die Feststellung dieses Umstandes erzwungen. Vorher hat niemand gezählt!
    Ironie an: Es fällt ja auch nicht auf, wenn eigentlich 311 Abgeordnete gebraucht werden, aber nur 50 da sind. Der Unterschied ist ja marginal, wer sollte da auf die dumme Idee kommen, zu zählen -Ironie aus!

    „Die Oposition war dann noch hämisch süffisant, da es ja die Befürworter eigentlich in ausreichender Zahl für eine Beschlußfähigeit gäbe, ja wenn sie denn anwesend wären! Also hat die Oposition die Befürworter (CSU, CDU, FDP) sozusagen mit ihren nicht in ausreichender Zahl, bei insgesamt eigentlich merheittsfähig anwesend seienden Abgeordenten, am Nasenring quasi vorgeführt.“

    Also wenn das wirklich so in den Medien gebracht wurde, ist das PURSTE Verarschung hoch 3. So ein Dünnpfiff. Es gibt nur eine Regel: Es müssen insgesamt genug Abgeordnete anwesend sein. Egal von welcher Partei! Und CDU/CSU/FDP wären durchaus in der Lage, diese Anzahl alleine und ganz ohne Opposition hinzubekommen!

  6. wobi sagt:

    Der Skandal an der Geschichte ist ein ganz anderer, als er von den Medien hier aufgetischt wird und leider auch nicht von Jochen Hoff in gänze erfasst!

    Er schreibt:
    „Am Ende konnte nur eine Beteiligung von 211 Hammeln festgestellt werden und damit war nur ein gutes Drittel der Abgeordneten anwesend, was bedeutete das der Bundestag nicht beschlussfähig war, weil dazu mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte aller Abgeordneten notwendig ist.“

    Das ist richtig!

    Nur muss man bedenken, dass man durch diesen Vorfall die Arbeitsweise der Legislative zu Gesicht bekommt. Es geht hier um das gesetzgebende Organ der BRD! Nicht nur um irgendein Parteiengezanke! Der Bundestag als Legislative soll im Interesse der deutschen Bürger Entscheidungen treffen! Dafür sollte sich dieses „hohe Haus“ bitte auch an seine Gesetze halten, die genau die parlamentarische Demokratie sicherstellen sollen. Wir haben NUR die Abgeordneten in Berlin, wir können direkt nichts entscheiden. Und was passiert hier?

    1. Ist es ein Skandal, dass von Beginn an nicht genügend Abgeordnete anwesend waren und somit die getroffenen Beschlüsse eigentlich nicht hätten zustande kommen können!
    2. Ist es ein Skandal, dass diesen Umstand keinen der Anwesenden interessiert (hier scheint es eins stillschweigende Vereinbarung zu geben zwischen den Fraktionen)
    3. Ist es ein Skandal, dass gerade mal 50 Leute im Namen der deutschen Bürger über Beschlüsse abstimmen, wo wir doch 610 gewählt haben.
    4. Ist es ein Skandal, dass Frau Pau als Vertreterin des gesetzgebenden Organs, des deutschen Bundestages, die Geschäftsordnung nicht korrekt anwendet! Weder die Abstimmung, die kein klares Ergebnis brachte noch der Hammelsprung hätten durchgeführt werden dürfen. DER BUNDESTAG WAR ZU KEINER ZEIT AM FREITAG BESCHLUSSFßHIG!!!
    5. Ist es ein Skandal, dass die Presse diesen Sachverhalt schön vertuscht, in dem sie ausschließlich auf das Parteiengezeter und -gewetter hört und irgendwelchen Mist absondert, der die Zuhörer und -schauer total verwirrt.
    6. Ist es ein Skandal der Demokratie, denn ich folge hier den Gedanken von Jochen Hoff. Es scheint bestimmte Gebaren zu geben zwischen den Parteien, die hier wohl von der Opposition gebrochen wurden. Scheinbar ist es Usus, mit zu wenigen Abgeordneten ab zu stimmen und die Opposition hat dies ausgenutzt. Daher hat die CDU/CSU/FDP dann auch versucht, so viele abgeordnete an Land zu bekommen, damit genügend anwesend sind. Aber ehrlich gesagt, vernebelt der Groll auf die Opposition nur das Problem für uns als Bürger!! Ich bin der Opposition sogar richtig Dankbar, dass sie das so gemacht hat. Denn nur dadurch sieht man nun diesen Filz und das Problem.

    Es ist ein strukturelles Problem. Der Bundestag funktionierte hier nicht, wie er nach Geschäftsordnung und nach demokratischen Grundsätzen funktioieren sollte! Wir als Volk wurden nicht nach unserem Recht vertreten. Da ist es mir doch scheissegal, was die Koalition nun von der Opposition hält….

  7. Pidder Lüng sagt:

    Grösstenteils stimme ich Dir zu, besonders ab Punkt 6.

    Aber aufregen kann ich mich über den ganzen Vorgang nicht mehr, weil ich die „Demokratie“ in der BRD, und nicht nur dort, nur für eine Simulation halte.
    Deshalb hatte ich Jochen Hoff auch zitiert mit der Aussage :

    >>Schließlich arbeiten ja Regierung und Opposition für den gleichen Auftraggeber. Nein natürlich nicht für das Volk, sondern für das Großkapital. Also während sie in der ßffentlichkeit so tun, als wären sie zutiefst zerstritten regeln sie hinten im letzten Hinterzimmer die Dinge so, dass die Demokratie draußen bleibt.<<

    Das ist, finde ich, schon relativ lange offensichtlich.

    Darum schliesse ich mich Deiner Dankbarkeit an und hoffe, dass auch durch solche Vorfälle und die darauf gelenkte Aufmerksamkeit immer mehr Menschen beginnen zu erkennen, wie umfassend die "Matrix" eigentlich ist.

    Auch in diesem Sinne finde ich Deinen Artikel hilfreich und sehr engagiert.

    Danke dafür und – Weiter so !

    PS: Warum wurde der Link eigentlich blockiert ?

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