Korruption: Urteil gegen Ernst Strasser vorerst aufgehoben

Die verdeckten Recherchen und der dazugehörige Film über den damaligen EU-Abgeordneten Ernst Strasser hatten selbst mich seinerzeit erschüttert. Mit einer Leichtigkeit die Tief blicken ließ, bot er damals seine Dienste als Lobbyist im Parlament an. Da wusste er noch nicht, dass es Reporter waren die eine versteckte Kamera laufen hatten. Die Sunday Times hat die meisten Youtube Versionen des Films aus dem Verkehr gezogen, um mit dieser Story die Leser hinter die Paywall zu locken. Einige Exemplare sind allerdings noch immer zu finden.


Nachdem gegen die Bildbeweise nicht mehr viel zu machen war, wechselste Strasser damals zur wilden Story er habe an eine Geheimdienstverschwörung geglaubt und diese aufdecken wollen. Das war allerdings doch etwas zu abenteuerlich und so fällte der Richter ein hartes Urteil, da der Angeklagte als Mitglied des Europäischen Parlaments und ehemaliger Innenminister Österreichs dem Ansehen des Landes schweren Schaden zugefügt hatte.
Vier Jahre unbedingter Haft wegen Bestechlichkeit lautete das Urteil. Und wer das Video gesehen hat, dürfte nicht mit Milde gerechnet haben. Unbedingte Haft bedeutet ohne Bewährung und so hätte Strasser auch nicht elektronisch überwachten Hausarrest bekommen, was als erhebliche Hafterleichterung zu werten wäre.

Der Anwalt legte unmittelbar Widerspruch ein wegen Nichtigkeit und ging in Berufung. Das Urteil wurde nun vom Obersten Gerichtshof kassiert, allerdings nur um es an das erste Gericht zurück zu verweisen. Aus dem Standard.at dazu:

Oberster Gerichtshof hebt Strasser-Urteil auf
Der OGH hat zwar die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen, aber das Urteil von Amts wegen aufgehoben, um seine „Rechtswahrerfunktion“ wahrzunehmen, so hieß es. Grund dafür ist eine Lücke im Korruptionsstrafrecht, die erst Anfang 2013 geschlossen wurde. Das Erstgericht hat aus Sicht des OGH nicht ausreichend klargestellt, ob Strasser den Betrag von 100.000 Euro jährlich für ein konkretes Amtsgeschäft gefordert hat. Aus dem Urteil gehe nicht klar hervor, welche EU-Norm beeinflusst werden sollte, worauf sich die Geldforderung also konkret bezog.[1]

In wie weit Strasser dort seinen Kopf noch aus der Schlinge gezogen bekommt, bleibt abzuwarten. Wichtig war der Fall zumindest um eine Signalfunktion für all die Korrupten Lobbyisten in Brüssel zu setzen, welche regelmäßig die Rechte der Bürger für einen Scheck verschachern.

Video zum Fall Strasser:

Carpe diem

[1] http://derstandard.at/1385168783616/OGH-entscheidet-ueber-Strasser-Urteil

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