Befangenheit im Bundesverfassungsgericht?

Nachdem ich mich mit dem Verein Mehr-Demokratie intensiver beschäftigt hatte, sah ich seinerzeit von einer Unterstützung ab und widmete mich dem Netzwerk Volksentscheid. Primär geht es mir um den Schutz der Grundrechte und das Stoppen der meiner Ansicht nach demokratiefeindlichen und grundgesetzwidrigen Gesetze zum ESM und dem Fiskalpakt. Während der Recherchen und durch einige befruchtende Gespräche stieß ich auf etwas Interessantes. Prof. Dr. Peter M. Huber, welcher dem Senat beisitzt und auch die Berichterstattung während der Verhandlungen übernimmt, ist sehr eng verwoben mit dem Verein Mehr-Demokratie e.V. Ein genauer Blick bringt doch Einiges an Geschmäckle.


Bereits seit mindestens Juni 2008 ist Herr Huber im Kuratorium des Vereins und vertritt somit dessen Ansichten und Interessen nach Außen. Hierzu aus der Beschreibung des Kuratoriums bei Mehr-Demokratie e.V.:

ß?Das Kuratorium repräsentiert die Ziele des Vereins nach außen und berät den Vorstand. Seine Mitglieder werden auf Vorschlag von Vereinsmitgliedern vom Vorstand ernanntß? (Satzung Mehr Demokratie).[1]

Hierbei ist zu beachten, dass zum Beispiel die Anträge auf einstweilige Anordnung in der Klage von Mehr Demokratie e.V. zu den Ausgewählten zählt, welche am 10.07.2012 in einer mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht behandelt werden. Die Anträge und Klage von Sarah-Lucia und Volker Hassel-Reusing direkt nach der Ratifizierung im Bundesrat beim Nachtportier im Bundesverfassungsgericht abgegeben wurden, sind nicht einmal öffentlich erwähnt auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichtes. Auf Nachfrage bei der Pressestelle wurde mir dann das Aktenzeichen genannt, welches auf 2BVR 1445/12 lautet.

Was nun Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber angeht, ergeben sich einige spannende Punkte. Aufgrund seines Wikipediaeintrages wird schnell offensichtlich, dass er dem Kuratorium von Mehr-Demokratie e.V angehört. Auch in einer Sonderausgabe ist er namentlich genannt. Hierzu ein Screenshot aus dem PDF auf Seite 10:

Hier war zumindest eine Nachfrage beim Bundesverfassungsgericht angebracht, die unverzüglich stattfand. Auch die Pressestelle von Mehr Demokratie e.V habe ich kontaktiert. Ab hier wird es noch ein wenig spannender. Der Pressesprecherin Frau Bloom beim BvferG war dieser Umstand nicht bekannt, jedoch sagte Sie mir zu, das unmittelbar zu klären. Kurze Zeit später bekam ich auch den zugesicherten Rückruf und Sie versicherte mir, dass Herr Huber schon seit Monaten nicht mehr Mitglied des Kuratoriums sei. Da ich dort andere Informationen habe, auf welche ich später eingehe, war ich doch einigermaßen überrascht.

Hierauf folgte der Anruf bei der Pressesprecherin von Mehr Demokratie.e.V, was nicht unbedingt zu einer Entwirrung beitrug. Frau Dänner gab auf Nachfrage an, dass Herr Huber selbstverständlich Mitglied des Kuratoriums sei. Bei einer solch schillernden Person eigentlich ein Umstand, welcher in der Pressestelle bekannt sein sollte oder meinen Sie nicht? Nach meinem Hinweis, wollte auch Sie sich kundig machen und auch von Ihr kam der entsprechend zugesagte Rückruf. Sie gab an, dass Herr Huber seit etwa 1-2 Monaten nicht mehr dem Kuratorium angehört. Informationen  zufolge, soll Herr Prof. Huber jedoch erst nach einem Hinweis von Außen, im Juni aus dem Kuratorium ausgetreten sein um eventuellen Vorwürfen wegen Befangenheit zu entgehen.

An dieser Stelle treffen die unterschiedlichsten Aussagen aufeinander, wobei es natürlich erstaunt, dass die Pressesprecherin von Mehr Demokratie e.V. nicht einmal wußte, dass Herr Huber aus dem Kuratorium ausgetreten ist. An dieser Stelle sei gesagt, dass die Pressesprecherin des BVerfG keine Befangenheit sieht, auch wenn Herr Prof. Dr. Huber dem Senat angehört, welcher die Klagen für die mündliche Verhandlung ausgesucht hat. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass es zum Beispiel zwischen den Klagen von Hassel-Reusing und Mehr Demokratie eV. große Unterschiede gibt. Dieses wird nicht nur durch den Umfang der Klagen deutlich (Mehr Demokratie = 116 Seiten <> Hassel-Reusing = 718 Seiten) Zu den wichtigsten Unterschieden werde ich einen eigenen Artikel schreiben, da es um elementares und soziales Recht geht.

Sehen wir zuletzt noch auf den Umstand, dass Herr Prof. Huber der drei köpfigen Kammer angehört, welche über die Klagen entscheidet die behandelt werden als Verfahren, ist alles dazu gesagt.

Eine kurze Stellungnahme von Volker Reusing zu wichtigen Unterschieden bei den Klagen :

-Prognose der zu erwartenden Grund- und Menschenrechtsverletzungen durch die iwf-artige Strenge (Art 136 III S. 2 AEUV, Ecofin-Rat vom 10.05.2010) anhand umfangreicher bisheriger Erfahrungen mit IWF, Troika und daneben auch EU-Kommission
-Beweis der Verpflichtung zur Anwendung der universellen Menschenrechte der Uno in Deutschland über Art. 1 Abs. 2 GG und Geltendmachung der Verletzung der universellen Menschenrechte auf Nahrung, Sozialversicherung und Gesundheit
-Beweis, dass weitaus mehr Volksabstimmungen ohne GG-ßnderung möglich und angesichts der Kompetenzüberschreitungen der Wirtschaftsregierung in Zusammenhang mit ESM und Wirtschaftsregierung auch akut geboten sind, aber nur zusätzlich zum Zustimmungserfordernis des Parlaments, nicht etwa als Ersatz für die ordnungsgemäße Behandlung gültiger Verfassungsbeschwerden

Herzliche Grüße,

Volker Reusing

Auch möchte ich an dieser Stelle ein Zitat aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bringen, welches unmißverständlich das Grundgesetz stützt:

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt am 30.Juni 2009 zum soge­nannten Lissabon-ß?Vertrag in seiner Ent­schei­dung 2 BvE 2/ß?08 wört­lich und in Deutsch­land immer noch rechtsverbindlich:

ß?Das Grund­ge­setz ermäch­tigt die für Deutsch­land han­delnden Organe nicht, durch einen Ein­tritt in einen Bun­des­staat das Selbst­be­stim­mungs­recht des Deut­schen Volkes in Gestalt der völ­ker­recht­li­chen Sou­ve­rä­nität Deutsch­lands aufzugeben.
[…]
Dieser Schritt ist wegen der mit ihm ver­bun­denen unwi­der­ruf­li­chen Sou­ve­rä­ni­täts­über­tra­gung auf ein neues Legi­ti­ma­ti­ons­sub­jekt allein dem unmit­telbar erklärten Willen des Deut­schen Volkes vorbehalten ß?
[…]
Das Grund­ge­setz setzt damit die sou­ve­räne Staat­lich­keit Deutsch­lands nicht nur voraus, son­dern garan­tiert sie auch. ..
[…]
Das Grund­ge­setz ermäch­tigt die deut­schen Staats­or­gane nicht, Hoheits­rechte derart zu über­tragen, dass aus ihrer Aus­übung heraus eigen­ständig wei­tere Zustän­dig­keiten für die Euro­päi­sche Union begründet werden können. Es unter­sagt die ßber­tra­gung der Kompetenz-ß?Kompetenz. ..
[…]
Auch eine weit­ge­hende Ver­selb­stän­di­gung poli­ti­scher Herr­schaft für die Euro­päi­sche Union durch die Ein­räu­mung stetig ver­mehrter Zustän­dig­keiten und eine all­mäh­liche ßber­win­dung noch beste­hender Ein­stim­mig­keits­er­for­der­nisse oder bis­lang prä­gender Regu­la­rien der Staa­tengleich­heit kann aus der Sicht des deut­schen Ver­fas­sungs­rechts allein aus der Hand­lungs­frei­heit des selbst­be­stimmten Volkes heraus geschehen.ß?[1]+[2]

Bei der Pressekonferenz des Verein Mehr Demokratie e.V., am 12.04.2012 heißt es wörtlich:

ß? ß? weil wir uns nicht gegen den Inhalt der Verträge wenden, auch nicht gegen die verschiedenen wirtschaftspolitischen Kritiken, sondern uns gehts um die Demokratiefrage. Wir stellen die Demokratiefrage in den Mittelpunkt. Dies hier ist keine Euroskeptische Veranstaltung und erst recht keine antieuropäische Veranstaltungß? droht der europäischen Idee Schaden zuzufügenßßß[3]

Fazit : Prof. Huber, welcher bis auf eine temporäre Pause eifriges Mitglied des Vereins Mehr Demokratie eV ist, gehörte zum Senat welcher entschied über die Klagen in der mündlichen Verhandlung. Er ist der Berichterstatter zu den Klagen und in der 3 köpfigen Kammer die darüber entscheidet, welche der Klagen bearbeitet werden. Mehr Demokratie eV. welche Initiator von Volksentscheid, sonst klagen wir sind, lehnt die demokratiefeindlichen Inhalte der Verträge nicht ab, sondern bemängelt die fehlende Volksbefragung. Inhaltlich gibt es dramatische Unterschiede zur Klage von Volker und Sarah Reusing. In meinen Augen ist hier Befangenheit auf jeden Fall ein Thema, ob es zu entsprechenden Anträgen kommt und wie dann entschieden wird, bringt die Zeit.

Carpe diem

[1] http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html
[2] http://www.radio-utopie.de/2011/08/26/die-schatten-fraktion-des-deutschen-bundestages/
[3] http://www.youtube.com/watch?v=tE5Wgu4L0uY
Lesenswert : http://netzwerkvolksentscheid.de/2012/05/31/wiederstand-gegen-demokratiezerstorung-teil-1/

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Update 15:17 Uhr

nach einem Hinweis der Beschwerdeführerin von Mehr Demokratie eV habe ich eine kleine ßnderung vorgenommen:

Text alt : Hierbei ist zu beachten, dass zum Beispiel die Klage von Mehr Demokratie e.V. zu den Ausgewählten zählt, welche am 10.07.2012 in einer mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht behandelt werden.
Text neu : Hierbei ist zu beachten, dass zum Beispiel die Anträge auf einstweilige Anordnung in der Klage von Mehr Demokratie e.V. zu den Ausgewählten zählt, welche am 10.07.2012 in einer mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht behandelt werden.


24 Responses to Befangenheit im Bundesverfassungsgericht?

  1. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Zurücklehnen und die Große Verarsche Geniesen. 🙁

    http://www.youtube.com/watch?v=Q0l4TP7qaZ4&feature=related

  2. Jens Blecker sagt:

    http://web.archive.org/web/20080617120011/http://www.mehr-demokratie.de/kuratorium.html

    Hier noch ein Archivelink aus 2008 wo Herr Huber bereits dem Kuratorium angehörte.

  3. Asgard sagt:

    Laut einer juristischen Analyse von City-Analysten ist der ESM Vertrag Lug und Trug. Die Steuerzahler können rechtlich gar keinen bevorzugten Gläubigerstatus erhalten.

    Ein lesenswerter Artikel
    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2012/07/04/juristische-analyse-enttarnt-esm-vertrag-als-taeuschung-der-steuerzahler/

    Ob sich das Bundesverfassungsgericht auch mit Befangenheit über diese Tatsache der Täuschung im ESM Vertrag hinwegsetzen kann? Ich kann es mir nur schwer vorstellen.

  4. Frank H. sagt:

    Nun, Geschmäckle wohin man schaut. Mit „harmlosen“ „wohlmeinenden“ Lobbyvereinen kontrolliert man das System.
    Schön das cheffe hier den Finger in die Wunde gelegt hat!

    ßbrigens auch die Klage von Gmehlin ist nicht EU Kritisch, sondern nur in meinen Augen eine schwache Alibi Klage, in der man halt noch die Volksermächtigung gerne hätte (natürlich weis man das 99% der Wahlschafe eh keine Ahnung von gestezen haben).

    Den Richtern wird quasi die Tür geöffnet ihr Gewissen in die Hände der Machthaber zu legen OHNE sich „strafbar“ zu machen!

    Daher sind Volksabstimmungen so eine Sache. Ohne ßbungen an kleineren Sachen sind solche Big Points sehr sehr gefährlich.

    Ich hoffe nun mit meinen Ideen dazu einigen Kollegen hier Denkhilfen gegeben zu haben.^^

  5. Schwarzblut sagt:

    War doch irgendwie klar das man nicht auf das Verfassungsgericht hoffen brauchte…
    Schon allein aus dem Grund, da Merkel, Schäuble und Schnarrenebrger sich schon “ zuversichtlich und optimistisch “ geäussert hatten das die Klagen keinen Erfolg haben werden…Die scheinen sich schon sicher zu sein und das aus meiner Sicht nur, weil sie die Verhandlungen geschickt sabotieren.

    Ich warte jetzt dennoch ab ( vll gibts ja doch ne ßberraschung ), winkt das Verfassungsgericht den ESM durch, wirds zeit aktiv zu werden. Hatte zwar schon mal ne Flyer Aktion gestartet die eher keinen Erfolg hatte, aber die Idee mit dem Plakaten mit Bilder der Verantwortlichen drauf ist nicht schlecht, wenn man das dann noch durch Schlagzeilen der Presse ausschmückt welche seit Montag die Runde machen, wie “ Brüssel will an das deutsche Ersparte “ oder “ Griechen fordern das Deutschland Billionen zahlt „…dazu noch die Links drauf damit sich jeder das durchlesen kann…
    Ich bastel auch schon große Schilder mit diversen Sprüchen wie “ Danke für den Volksverrat/Wir ( CDU ) bedanken uns am Volk das wir euch verraten durften…Streicht das D aus der cDu und ersetzt es durch EU ihr Volksverräter “ usw wo ich dann nachdem das Verfassungsgericht entschieden hat, einen Sitzstreik vor der CDU Zentrale hier in meiner Stadt beginnen werde…
    Muss ich die Aktion eigendlich vorher anmelden? Wie es aussieht wirds ja nur auf eine 1 Mann Aktion, also mir, hinauslaufen…keine Ahnung ob ich sowas anmelden muss vorher…

  6. Ray sagt:

    Für mich ist dieses Gericht eh eine Feudalgerichtsbarkeit. Zur Höchstform läuft es nur dann auf, wenn es um so „existenziell-fundamental“ bedeutende Fragen wie Kruzifixe oder dergleichen geht. Seit dem Urteil zum Lissabon-Vertrag ist es eh irrelevant geworden. Zugleich ist die regelmäßig beschworene Verpflichtung des Parlamentvorbehalts eh ein Treppenwitz: Die ehrenlosen Mandatsträger nicken eh alles ab, was nicht Sold, Pension oder Aufsichtsratsposten gefährdet.

    Den Enteignungsfonds ESM wird es durchwinken bzw. an „Parlamentsvorbehalt“ knüpfen.

  7. Jens Blecker sagt:

    ACHTUNG !!! Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgesricht —->

    http://eurodemostuttgart.wordpress.com/2012/07/03/mahnwache-am-bverfg-am-10-juli-ab-8-00-uhr/

  8. Frank H. sagt:

    Wie man Macht aufbaut und sie behält. Vorbild USA und UK.
    Wie private Netzwerke die Politik in ihrem Sinne beraten am Beispiel dieser Denkfabrik der Elieten:
    http://www.cap-lmu.de/themen/politikberatung/index.php

    Geiles Foto, nicht wahr? Merkel am Tisch des Einflüsterers.

  9. […] hat diese Geschichte Jens Blecker von iknews. Vielen Dank dafür! Ich fand sie so spannend, dass ich mich auch noch einmal drangesetzt […]

  10. Foerster003 sagt:

    Clubmitglied Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, wird schon nichts anbrennen lassen.

    Keine Sorge, darauf kann man sich verlassen, wenn man sich auf etwas verlassen kann dann hierauf.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Rotary_International#Bekannte_Rotarierinnen_und_Rotarier

  11. Ray sagt:

    Ja, das ist wirklich ein interessanter Aspekt, diese Mitgliedschaften in Organisationen, Zirkeln und Verbänden. Das müsste man mal grundlegend reflektieren.

    Einerseits sind Mitgliedschaften in Organisationen und Verbänden schon sinnvoll (bsp. Berufsverbände, etcpp.), da Fachaustausch, Netzwerkarbeit, usw.

    Andererseits bedeutet das aber auch Zugang zu Insiderinformationen, die Möglichkeit Willensbildungen und Entscheidungen vorzugreifen (zum eigenen Interesse natürlich). Vordergründig könnte man Quatschveranstaltungen a la Bilderberg & Co. dementsprechend gelassen sehen, aber hintergründig ist es Debattierclub abgehobener, lebensfremder und eingeschränkter Personen mit Macht und Einfluss.

    Tja, ich lass das einstweilen mal so im Raum stehen 😉

  12. plissken sagt:

    Wie üblich wenn die Eliten einen Betrug planen suchen sie sich wohlklingende Namen aus.
    Den Richter hat man vermutlich gebraucht um die formulierungen der „Mehr Demokratie Klage“ so zu wählen dass bei einem Erfolg eines Einspruchs trotzdem alles haargenau so geschieht wie sie es wollen,versteckt hinter jusristendeutsch-vermutlich war er der hauptverantwortliche Drahtzieher hinter dieser Sache.

  13. ESMWatch sagt:

    Tja, was bleibt einem da zu sagen: Ich bin froh, dass diese alten Herren völlig selbstlos aus ihrem Verantwortungsbewusstsein und ihrer ßberzeugung heraus eine fundierte Beschwerde führen. Verbreitet es weiter: http://www.youtube.com/user/ESMWatch

  14. […] nur dieses Mal mit dem Anschein, rechtlich etwas bewegen zu können? Aufgrund zweiter Artikel hier und hier gibt es gute Fragen an Mehr Demokratie e.V. und Frau Prof. Dr. Herta […]

  15. […] 05.Juli 2012 Befangenheit im Bundesverfassungsgericht? […]

  16. Während man sofort im Mainstream (40 Medien) auf die faule Kröte Mehr Demokratie e.V. Klage aufgesprungen ist, scheints keine Sau zu interessieren… Schon bezeichnend, nicht? Also mit der Journallie einen Volksentscheid über ESM und Fiskalpakt, dann gute Nacht…

    MD e.V. liefert auch gleich das entsprechende Ausführungsgesetz für Volksentscheide mit. Genau so eine Falle… Deshalb geht’s nur mit unserem Ausführungsgesetzentwurf, wo die Informative gleich klar und mit entsprechender Restriktion im Falle der Verdrehung und Lüge mit geregelt ist. :
    http://netzwerkvolksentscheid.de/gesetzesentwurf/

    Den Gesetzentwurf will der Verein nicht in der ßffentlichkeit sehen, genau so wenig wie das hier:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2011/06/16/774/

    Wo die Leute organisiert sind. Effler, Bundesvorstandssprecher und Chef „Bürger Begehren Klimaschutz“:
    http://www.buergerbegehrenklimaschutz.de/ueber-uns.html

    da finden wir auch den Verhinderer der Vereinsklage gegen den EU-Reformvertrag wieder. Prof. Geitmann auch Kuratoriumssprecher von MD e.V., zahlendes Mitglied Gloabal Marshallplan und in der Bürger Begehren Klimaschutz „wissenschaftlicher Berater“, so man da von Wissenschaft sprechen kann.:
    http://www.buergerbegehrenklimaschutz.de/ueber-uns/wer-wir-sind.html

    überhaupt finden wir die Truppe von MD e.V. dort wieder.

    Nur zur Erinnerung, Efler ist auch der jenige gewesen, der die EU Bürgerinitiative in den EU-Reformvertrag eingebracht hat. Da wird einem schlecht, wenn man sich vorstellt, wenn man diese scheiß EU mit der Klage mitinstalliert haben wird und man alle Verteiler, welche man sich heute in Friedenszeiten schon mal aufgebaut hat, Klimaschutzinitiativen, Omnibus Direkte Demokratie, ödp, Piraten, Abgeordnetenwatch, Democracy Internationel, Open Petition und wie sie alle sonst noch heißen, eines Tages für eine Europäische Bürgerinitiative für Klimaschutz mißbrauchen wird. Das wird nach ESM und Fiskalpakt die eigentliche Aufgabe dieses Krebsschadens sein…

    ßbrigens wurde der Antrag, die Klage Däubler Gmelins in der Piratenpartei zu unterstützen (man stimmte dem inzwischen mit einer unbedeutenden Minderheit der Piraten (etwa 1%) inzwischen per Onlineabstimmung zu, nach Aussagen eines Piratenparteimitglieds von dem hier vorgeschlagen, auch ein Mitglied von MD e.V. und gesteuerte Onlineredaktion des Vereins…
    http://nrw.mehr-demokratie.de/pabst.html

    Dieser Verein ist schon toll gemeinnützig meine ich, so ein Krebsschaden gemeinnützig sein kann. Wir werden auch in Zukunft unsere helle Freude damit haben, wenn man erst die orwellsche CO2 Diktatur installiert haben wird…

    Wenn die Leute wüßten, was man hier mit deren Klage aus der Taufe hebt und freiwillig mitfinanziert…

    Ich möchte mal ehrlich wissen, was die Leute sagen würden, wenn sie kapierten, daß sie mit ihrer Klageunterstützung die Durchwinkung des ESM unterstützen… – Für mich ist das ein gelungener Testfall, wie man einen Volksentscheid niemals organisieren darf. Hier fehlt eindeutig die saubere Information.

    Danke noch mal Jens, daß Du das Eisen angepackt hast. Es wurde Zeit, daß hier mal Klartext gesprochen wird und nicht nur bei mir zu Hause auf dem Netzwerkprojekt.

  17. ich muß mich selbst korrigieren, es war Charlie Rutz, welcher die Unterstützung bei den Piraten angeregt hat.

    Ronald Pabst war es nicht, Asche auf mein Haupt…

  18. […] nicht spätestens am 05.07.2012, also dem Datum der Erstveröffentlichung eines Aktenzeichens, auf Nachfrage eines Journalisten beim Bundesverfassungsgericht und 5 Tage vor der mündlichen Verhandlung in […]

  19. […] wurde das Kuratorium nach medialem Aufgreifen meiner Monate lange währenden Kritik, durch Anfragen Jens Blecker’s – IK-News – bereinigt. Angeblich ist Prof. Peter Michael Huber nun seit Mai / Juni nicht mehr […]

  20. http://ob-in-spe.de >Demokratieinnovation:
    Bürger-Verfassungskonvent 2012/2013, Bürgersenat in die Verfassung!
    > occupy democracy…

    In der gestrigen Nacht habe ich einen offiziellen Befangenheitsantrag gegen BVRi Peter Huber eingereicht.
    Im Verfahren 2 BvR 1438/12. Zugleich habe ich per mail den SenatsVors und PräsBVerfG, Andreas Voßkuhle per mail unterrichtet. Mal seh’n, ob unser „Rechtsstaat“ doch noch ab und zu funktioniert…

    direct democracy – deep ecology – organic security – free creativity = more humanity and happy!

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