Verträge der Regierung und GSK über Pandemie-Impfstoff

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Heute bekam ich eine E-mail mit den Links zu den zwischen der Regierung und GlaxoSmithKline geschlossenen Verträgen zu Pandemrix.

Es gibt dort einige Dinge die mehr als verwundern dürften. Die Authentizität der Verträge konnte ich noch nicht ermitteln, denke aber dass die Quellen an sich vertrauenswürdig sind.
Aus der Stellungnahme von www.arznei-telegramm.de möchte ich erstmal folgende Zeilen anfügen:

Des ßfteren erhalten wir Anfragen, die die Bestellung des Pandemieimpfstoffes
PANDEMRIX und die Ende 2007 geschlossenen Verträge zwischen
Bundesregierung, Landesbehörden und GlaxoSmithKline betreffen. Die
Vertragspartner verpflichten sich darin zur Geheimhaltung (a-t 2009; 40: 85-7).
Wenn es um die Lieferung von Arzneimitteln geht, die der Gesundheit der
Bevölkerung dienen sollen und für die rund 500 Millionen Euro aufgewendet
werden, darf es unseres Erachtens jedoch keine Geheimhaltungsklauseln geben,
nicht zuletzt auch, um zu verhindern, dass Behörden verschiedener Staaten
gegeneinander ausgespielt werden.[1]

Allein die Tatsache, dass diese Verträge bereits Ende 2007 geschlossen wurden zeigt einige tiefe Abgründe auf meiner bescheidenden Meinung nach. Aber kommen wir doch nun zu den wichtigen Dingen dieser Dokumente.

In diesem PDF werde ich mal die Dinge raus schreiben, welche ich wichtig finde:

Seite 6 Punkt 3. Zulassung

Zulassung bedeutet jede (Voll) Zulassung des Pandemie Impfstoffes oder des Prä-Pandemie-Impfstoffes in seiner konkreten Zusammensetzung, sei es im Rahmen eines normalen Zulassungsverfahrens beim Paul-Ehrlich-Institut, bei der EMEA oder durch Genehmigung der Zulassungsänderung für die Nutzung des im Pandemiefall identifizierten Virusstammes in dem Prototyp-Impfstoff, der im Mock-Up Zulassungsverfahren zugelassen wurde.

Seite 7 Punkt 7. Bekanntgabe einer Pandemie

Bekanntgabe einer Influenza-Pandemie durch die Welgesundheitsorganisation (WHO) bei erreichen der Stufe 6 und Identifizierung und Bekanntgabe des relevanten Virustyps.

Seite 10 Punkt 6.

Erfolgt eine Veränderung des Pandemievirus nach Beginn der Produktion die dazu führt, dass die bereits Produzierten Pandemie-Impfstoffe keine ausreichende Wirksamkeit haben, wird GSK die Impfstoffproduktion mit einem der Virusdriftvariante angepassten Saatvirus neu starten.

Die vor einer solchen Umstellung bereits produzierten Pandemie-Impfstoffe müssen durch die Besteller zwar abgenommen und bezahlt werden, werden aber nicht auf das nachfolgende Kontingent angerechnet.[2]

Jetzt kommt ein Teil den ich für äußerst wichtig halte.

Seite 13 Nr 2

Der Kaufpreis für den Pandemie-Impfstoff der zweeiten Generation beträgt 7.00 Euro zuzüglich Umsatzsteueer pro Dosis, wobei 1,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer auf die Antigen Komponente und 6,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer auf die Adjuvans Komponente entfallen.[2]

Also das erklärt mir zumindest ansatzweise warum wir so zu der Variante des Impfstoffes gedrängt wurden.

Seite 14. Nr. 2

Die Länder verpflichten sich, alle sich bis zu einer Einstellung der Produktion nach Ziffer VII1. bereits im Produktionsprozess befindlichen, für sie zu produzierenden Mengen des Vertragsgegenstandes abzunehmen und zu bezahlen. Der Produktionsprozess eines Pandemie-Impfstoffes beginnt mit der Injektion der für die Produktion benötigten Eier.

Seite 14-15 Nr.3

Die Länder verpflichten  sich, GSK einen pauschalen Ausgleich für bereits erfolgte Aufwendungen zu bezahlen, wenn die akute Pandemiegefahr gemäß Ziffer I 10 zum Beispiel aufgrund  falscher Einschätzung der Gefahrenlage nach Erhalt des entsprechenden Saatvirus vorzeitig endet. In diesem Fall zahlen die Länder insgesamt folgende Aufwandentschädigungen:

  • Erfolgt das Ende der akuten Pandemiegefahr innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Saatvirus :42 Euro Mio. zuzüglich Umsatzsteuer
  • Erfolg das Ende der akuten Pandemiegefahr in der dritten oder vierten Woche nach Erhalt des Saatvirus: 84 Mio. Euro zuzüglich Umsatzsteuer
  • Erfolgt das Ende der akuten Pandemiegefahr ab der fünften Woche nach erhalt des Saatvirus: 224 Mio. Euro zuzüglich Umsatzsteuer[2]

Hier folgt jetzt wieder ein sehr wichtiger Punkt meiner Meinung nach.

Seite 15 Nr. 2.

Die Länder stellen GSK und deren verbundene Unternehmen die entsprechenden Mitarbeiter und Rechtsnachfolger daher gesamtschuldnerisch frei von Schadensersatzansprüchen Dritter, Verlusten oder finanziellen Aufwendungen, die aus Ansprüchen und Klagen gegen sie entstehen im Zusammenhang mit der Anwendung, mit der organisatorischen Abwicklung, dem Vertrieb oder der Lagerung des Pandemie Impfstoffes, soweit diese Umstände der SPC nicht enthalten sind. Sollte aufgrund nachträglich bekannt werdender Umstände die „Nutzen-Risiko-Abwägung“ für den Pandemie-Impfstoff der zweiten Generation insgesamt negativ ausfallen, gild die Haftungsfreistellung für diesen Fall und alle nachträglich als haftungsbegründenden eingestuften Nebenwirkungen“ebenfalls“. [2]

Ich denke die Verträge sollte man sich unbedingt mal ansehen. Für meine Einschätzung sind die Quellen durchaus vertrauenswürdig.

[1] http://www.arznei-telegramm.de/blitz-pdf/b091118.pdf

[2] http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag01-GSK-Bund-Laender.pdf

Weiter Vertrag http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag02-GSK-Bund-Laender.pdf


9 Responses to Verträge der Regierung und GSK über Pandemie-Impfstoff

  1. Michael Mugge sagt:

    Sollte das stimmen (vorstellen kann ich mir das auf jedenfall), wäre das wirklich ein Wahnsinn. Ich würde ja gerne wissen, woher man 2007 schon wusste, dass so ein Vertrag sinnvoll sein könnte. Aber da werden wir wohl nie eine Antwort drauf bekommen.

  2. odysso sagt:

    der vertrag muss ein fake sein, da unter punkt 7 „Bekanntegabe der Pandemie“ eine WHO Stufe 6 genannt wird,die es nachweislich in 2007 noch nicht gab sondern erst mit der Schweinegrippe im Juni2009 neu „erfunden“ wurde. Also entweder ist das der Fehler, der das Dokument als fake entlarvt oder das ist die heißeste Schei*e ever! Denn dann wäre alles schon 2007 geplant gewesen!

  3. pk sagt:

    Was mich an den Verträgen irritiert, sie sind nicht unterzeichnet…

    Sollte man nicht annehmen, das zumindest eine Unterschrift plus Stempel drauf sein sollte?

    Nur mal so dahingefragt…

    Aber wundern würde es mich auch nicht, wenn die 2007 das schon wußten.

  4. ecco1347 sagt:

    da ich das jetzt nicht das erste mal lese aber den gesamten teil nicht gelesen habe sage ich „ich denke das es stimmt“ aber ich würde mich auch zu einem „die haben das genau so abgezogen“ hergeben.
    diese krimminelle vereinigung ist normalerweise sofort zu verhaften und wegen verdunklungsgefahr in haft zu nehmen.da noch sehr viel mehr krimminelle handlungen zu anderen themen in der selben zeit von den selben menschen durchgezogen wurden ist eine verschwörung gegen das deutsche volk und eine vortäuschung falscher tatsachen,bioterrorismus,unlauterer wettbewerb,fahrlässige körperverletzung,fahrlässige tötung bis zum massenmord und veruntreuung von milliarden euros steuergeldern…also ich würde sagen das es darauf lebenslange freiheitsstrafe mit sicherheitsverwahrung geben sollte und in einem gerechtem staat geben müsste.
    OHNE WENN UND ABER.

    ecco

  5. Androgene sagt:

    @ odysso

    Die Pandemiestufe 6 gibt es schon laenger, nur wurde die Definition am 27.04.2009 geaendert.

    Es wurden 2 Punkte gestrichen, die gegeben sein mussten, damit Stufe 6 erreicht ist:

    -Die Notwendigkeit der hohen Zahl der Erkrankten
    -Die hohe Sterblichkeit bei den Infizierten

    Somit kann Stufe 6 in Kraft treten, auch wenn nicht ein Mensch durch den Erreger erkrankt oder gestorben ist.

  6. meggi sagt:

    Grundsätzlich traue ich (fast)jedem alles zu und da machen die Politik und die Ausübenden keine Ausnahme. Was mich allerdings stutzig macht, sind die Rechtschreibfehler im zitierten Text, wie z.B. hier:

    […]ausfallen, „gild“ die Haftungsfreistellung für diesen Fall und alle […]

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