Offtopic 2.4

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Da der Offtopic 2.3 irgendwie Probleme bereitet hat mit der Sortierung hier nun ein neuer.
Offtopic 2.4 <---


6.458 Responses to Offtopic 2.4

  1. plissken sagt:

    Wernher von Braun soll kurz vor seinem Tod 1977 gesagt haben:
    Die Sovietunion wird zusammenbrechen,

    an ihrer Stelle wird der Islam zu neuen Gegner inkl. einer permanenten Terrorbedrohung stilisiert

    eine gefakte Alien Invasion wird kommen

  2. AE-35 sagt:

    „Zombie“ ist das Deckwort für:

    * Nuklearwaffengeschädigte
    * Biowaffengeschädigte
    * Strahlenwaffengeschädigte
    * Ausgehungerte

    Das sind Vorbereitungen auf den 3. Weltkrieg oder eine massive Weltwirtschaftskrise.

    Und das in Kanada. Ob Jens das auch schon weiß?

    Oder aber, der Tag des jüngsten Gerichts naht, denn sie sind schon überall:
    „In Miami, Florida ereignete sich am Samstag den 26.05.2012 ein grausames Verbrechen. Nach dem überdosierten Konsum des hochpotenten Halluzinogen LSD in abgewandelter chemischer Zusammensetzung gerieten 2 entkleidete Männer in einer körperlichen Auseinandersetzung, bei dem der ßberlegene Rudy Eugene das Gesicht des Unterlegenen Opfers Ronald Poppo bei vollen Bewusstsein bis zu 75% abgefressen hatte.“

    Quelle: https://mcexcorcism.wordpress.com/2012/05/29/lsd-zombie-gesicht-eines-lebenden-menschen-gefressen

    Gute Nacht schöne Erde!

    AE-35

  3. AE-35 sagt:

    Amis: Ein durch beständige mediale Gehirnwäsche, Verführung und Ausbeutung psychisch erkranktes Volk, dass zombiegleich Schritt für Schritt in die verheißungsvolle Falle der elitären UFO-Agenda tappt.

    Das nervt nicht nur, dass ist gefährlich, weil es, zu allem auf Knopfdruck bereit, an den Schalthebeln des größten Waffenarsenals der Menschheitsgeschichte sitzt.

    Nun ja, wenn die Wirtschaftsdaten schlecht sind, braucht das Volk doch ein wenig Ablenkung, nicht wahr?

    AE-35

  4. AE-35 sagt:

    Nachdem die Welt der angeblichen Hinrichtung Bin Ladens nicht beiwohnen durfte, hat „Heiligholz“ die Szenerie einfach nachgedreht:

    Osombie
    http://youtu.be/Opej5y2EXVY

    Wer diesen Film gesehen hat, weiß endlich wo der Feind sitzt, und dass wir dessen größten Anführer nach heroischem Kampf getötet haben.

    Für nur 12 EUR Eintritt, bekommen Sie in unseren Cinema’s die Wahrheit der Welt präsentiert.

    Also, hereinspaziert, hereinspaziert meine Damen und Herren…

    Mit grüßen aus der Matrix
    AE-35

  5. plissken sagt:

    bleibt die Frage warum die Erde so einen grossen Mond bekommen hat u der Mars nur so ein bissel.
    Bleibt die nächste Frage:Warum ist der Mars der rote Planet während der Mond weiss ist:Da sollte doch eine andere Färbung vorhanden sein.Und warum ist die Albedo des Mondes schwächer als auf Mars und Erde?

    Irgendwo auf dem Mars sollte ob der Kollision ein riesieger Krater sein.Mangels Wasser sollte was davon auf dem Mars zu sehen sein.

    Bleibt noch die Frage:Wieso haben Erden u/o Mars ihre Umlaufbahn überhaupt verlassen,wieso konnten sie sich überhaupt treffen-was sehr unwahrscheinlich ist und wieso laufen beide wieder auf stabilen Bahnen-wer hat die wieder dahin zurückgebracht?

    Immerhin könnte der Asteroidengürtel zwischen Erde u Mars von so einem Crash herrühren.

  6. plissken sagt:

    Hier für Fans von U2 und Bono“s endgültiger Beweis dass er zu ihnen gehört
    http://www.dailymail.co.uk/news/article-1314543/Bonos-ONE-foundation-giving-tiny-percentage-funds-charity.html

  7. kann mir einer saben warum die börsen heute ausser gold nen sell off hatten, oder sind wir jetzt offiziell pleite

  8. Platte sagt:

    Das Endspiel

    Hier eine Präsentation von Raoul Pal, dem Gründer von Global Macro Investor. Er geht davon aus, dass es innerhalb weniger Monate zu einem weltweiten Systemreset kommen wird.

    Wir wissen nicht genau, was passieren wird ß? aber wir können uns die wenigen Schritte bis zum ersten Kollaps einer großen Bank vorstellenß?
    Wenn wir davon ausgehen, dass die Regierungen keine Feuerkraft mehr haben, um Banken herauszuhauen, dann sind es von da aus nur noch wenige schritte, bis zum Kollaps des gesamten Eurosystems.
    Es gibt praktisch keine Bremsen, um diese Entwicklung anzuhalten und nahezu niemand erkennt die Gefährlichkeit der aktuellen Situation.
    Das Hauptproblem sind nicht nur die Staatsschulden ß? Das Hauptproblem ist, dass die $70 Billionen Staatschulden der G10-Staaten ß? das Kollateral für 700 Billionen an Derivaten sind!
    Ja, das sind 1200% des weltweiten Bruttosozialproduktes und diese Derivate ruhen auf sehr wackeligen Fundamenten.
    Von der EU-Krise ist es nur noch ein Schritt zur Krise von Großbritannien mit gleicher Größenordnung.
    Und wer würde dann noch daran glauben, dass Japan und China das überleben?
    Wer würde dann noch glauben, dass die USA so etwas überleben können?
    Das wird das Ende des fraktionalen Reserve-Systems sein und das Ende des Fiat-Geldes.

    Das wäre der große Neubeginn (Reset).

    Rauol fährt fort:

    Bonds will be stuck at 1% in the US, Germany, UK and Japan (for this phase).
    Der gesamte Bondmarkt wird tot sein.
    Leerverkäufe von Bonds und Aktien werden verboten sein
    CDS ß? verboten
    Short Futures ß? verboten
    Put Optionen ß? verboten

    Alles, was übrig bleibt, ist Dollar and Gold

    Wir haben noch etwa 6 Monate Zeit, um zu handeln, um uns selbst zu schützen und genug Geld zu verdienen, um die kommenden Verluste abzudecken.
    Wir müssen unsere Zeit darauf verwenden, Risiken zu erkennen und zu minimieren. Nichts ist mehr sicher.
    Danach sollten wir uns unsere Helme aufsetzen, uns verbergen und warten, bis das neue System auftaucht.
    Raoul Pal geht davon aus, dass 2012 und 2013 ins Ende einmünden werden.

    http://der-klare-blick.com/2012/06/das-endspiel/

  9. desmondd sagt:

    So wie es aussieht wird bereits an allen Ecken und Enden vorbereitet..

    http://www.disclose.tv/news/Greek_Drachma_post_Euro_shown_up_on_Bloomberg_Trading_Board/85216

  10. danke! wurde aber auch zeit dass ein END OFF GAME gesetzt wird…

  11. plissken sagt:

    Wenn du davon ausgehst dass die Märkte langsam den Bach untergehen,was ausser Edelmetall bleibt dir um zu investieren?
    Zudem-JP Morgan hat es zudem schwer erwischt mit dem Milliarden Verlust ,hinzu kommt der ßrger mit dem Facebook Aktiengang.
    So lassen sich Gold und Silber nicht mehr so leicht manipulieren.

  12. cubi2011 sagt:

    Wenn da noch leute denken man kann etwas dagegen tun, dann wollen die nur noch schnell die produktionskraft stärken, damit sie noch schnell absahnen können. Man kann nichts mehr tun, ausser versuchen sich darauf vorzubereiten. Der Zug ist abgefahren.

  13. plissken sagt:

    Vor ein paar Monaten gab es hier einen Link dass Israel davor gewarnt hat dass das iranische AKW technisch viel zu unsicher sei.
    jetzt weiss man warum gewarnt wurde.
    http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/schlaglichter_nt/article106406854/Obama-ordnete-Stuxnet-Attacken-auf-den-Iran-an.html
    Wenn so ein CyberAngriff die Kontrolle über ein AKW unmöglich macht u es deshalb zur Kernschmelze kommt hätte man es den Iranern in die Schuhe schieben können:
    Und ein iranisches Fukuschima hätte garantiert zu Unruhen und einem Regierungswechsel geführt.

  14. Irmonen sagt:

    Wo geherrscht wird, da gibt es Massen: wo Massen sind, da gibt es ein Bedürfnis nach Sklaverei.ß?

    ….und der Zugang zur Hölle ist mit Ignoranz und Bequemlichkeit gepflastert.

  15. Weissnicht sagt:

    lustig dabei finde ich das ich (ich weiss nicht wo) gelesen habe von eine Kaspersky Analysten dass sie davon ausgehen das der neue Wurm von dem selben Staat konstruiert und kontrolliert wurde/wird wie Stuxnet^^

    allerdings kann man da auch wieder sehen wer eigentlich die bösen Jungs sind was zu Henker soll der müll ich krieg echt zuviel mit diesen verantwortungslosen verblendeten ßrschen

  16. Schnuppi sagt:

    @AE35

    „Amis: Ein durch beständige mediale Gehirnwäsche, Verführung und Ausbeutung psychisch erkranktes Volk, dass zombiegleich Schritt für Schritt in die verheißungsvolle Falle der elitären UFO-Agenda tappt.“

    Es gibt sicher viele Leute, die keine Zeit und keine Lust (nach 10 Stunden Arbeit) haben, wie bei uns auch, sich noch Abends im Internet mit bedrohlichen Dingen zu beschäftigen, die ihnen die Laune verderben könnte. Anderen fehlt vielleicht auch der Zugang zum Internet, weil sie entweder mit Computern nicht umgehen können oder weil ihnen das Geld fehlt (Zeltstädte etc.).

    Und es gibt auch in den USA jede Menge fähige Leute, die wissen was da alles auf die Bevölkerung in den USA noch alles zukommen soll. Man denke an die mutige Entscheidung, die vor kurzem von einer Richterin gegen ein weiteres einscheidendes Gesetz gegen Verfassungsrechte getroffen wurde.

    Dann gibt es da wegen des 11. Septembers die Vereinigungen der Angehörigen, von Feurweherleuten, Ingenieuren, Piloten, Wissenschaftlern oder auch (nur?) ehemaligen Mitarbeitern von US-Behörden, die alle jede Menge Arbeit leisten, um die Menschen über die wahren Hintergründe des 11. Septembers aufzuklären.

    Oder hier dieses Interview mit Dr. Nick Begich zum Thema Mind Control, HAARP und High Tech:

    Dr. Nick Begich: HAARP, Secret Sciences & High Tech Mind Control 1/5
    http://www.youtube.com/watch?v=ts59yTHeraQ

  17. scoundrel sagt:

    Hallo Zusammen,-
    Quizfrage:
    Erst Wake News Radio, dann der Honigmann, jetzt der Seelenkrieger. Wer ist der Nächste,- den es an den Wickel geht?

  18. Irmonen sagt:

    Mal wieder aus der Mottenkiste, genial ß? Georg Schramm

    „Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dient“
    – was ist die Kernkraft des Böse?

    http://www.youtube.com/watch?v=urvK7_OCpjQ&feature=related

  19. Irmonen sagt:

    Wenn wir unsere Rechnungen nicht mehr an Gazprom und Co bezahlen können, frieren wir im Winter zu Eiszapfen ein.
    Vielleicht sollten wir dann nach Griechenland auswandern

  20. Weissnicht sagt:

    gut das ich 50 m³ holz vor meine Tür liegen hab naja solange ich mein Ofen noch benutzen darf werde ich damit 4-5 Jahre nicht frieren^^ je nachdem wie hart die Winter werden

  21. Weissnicht sagt:

    wem dann kalt ist den lad ich herzlich ein für nen bischen zur habd gehen giebts dann zumindest schonmal dach und warme vier wände narungsmittel hab ich nochnicht soviel eingelagert das noch wer mitversort werden kann also bisel was mitbringen wäre gut^^

  22. plissken sagt:

    und der schwarze Adolf legt heute noch einen drauf
    http://www.infowars.com/obama-wants-authority-to-violate-fourth-amendment/

  23. Schnuppi sagt:

    Zum Gedenken an Olof Palme, der vor über 26 Jahren auf offener Straße in Schweden am 28. Februar 1986 erschossen wurde.
    Er verlor als Kind (sechs Jahre alt) seinen Vater und besuchte ein normales Internat. In die schwedische Politik stieg er sehr früh ein (er war zweimal Ministerpräsident, d.h. Regierungschef von Schweden), nachdem er etwa ein Jahr lang in den USA, im Rahmen eines Stipendiums verbrachte. Er hatte enge persönliche Beziehungen zu Willy Brandt und Bruno Kreisky (ehemaliger Bundeskanzler von ßsterreich).

    Zwei Filme (zwar jeweils auf schwedisch, aber irgendwie trotzdem interessant), die den Menschen Olof Palme näher bringen als irgendwelche Nachrichtensendungen:

    Eine Rede Olof Palmes bei einem Rockkonzert in Schweden (er verkündet glaube ich die Überweisung eines größeren Geldbetrages an den ANC in Südafrika für den Kampf gegen die Apartheid dort):

    Olof Palme – Tal
    (svensk rock mot apartheid, 1985 – Schwedischer Rock gegen Apartheid, 1985)
    http://www.youtube.com/watch?v=uMuf1HD6INg

    Und als Gast bei einer wohl populären Sendung im schwedischen Fernsehen (so was wie „Boulevard Bio“ damals in der ARD):

    Gäst hos hagge: Olof Palme (1977)
    (Als Gäste im Hagge: Olof Palme (1977))
    http://www.youtube.com/watch?v=n8maIuo3rO4

  24. Felix sagt:

    Was ßrzte sagen stimmt nicht.
    Mann kann wieder laufen.
    http://www.youtube.com/watch?v=qX9FSZJu448&feature=relmfu

  25. kaphorn sagt:

    MßGLICHKEIT GEGEN DEN DELFIN 4 SPRACHSTANDSTEST AUS VERFASSUNGSRECHTLICHER SICHT:

    A. Verfassungslage

    Nachfolgend wird in erster Linie von uns aufgezeigt, ob eine für alle noch

    nicht schulpflichtigen Kinder verbindliche bildungsmäßige Förderung

    verfassungsrechtlich zulässig ist. Das Schwergewicht

    unserer Auffassung liegt auf der bildungsmäßigen Förderung

    der noch nicht schulpflichtigen Kinder. Betrachtet wird vor allem die

    Verfassungslage nach dem Grundgesetz.

    Zwar haben viele Länderverfassungen eigene, zum Teil

    weitergehende Grundrechte und Staatsziele als das Grundgesetz.

    Da aber das Grundgesetz die Länderverfassungen dort

    stets verdrängt, wo es eigene Regelungen hat, kommt es vor

    allem darauf an, zu prüfen, ob nach der bundesdeutschen

    Verfassung die hier praktizierte frühkindliche Bildungsförderung in NRW

    zulässig ist. Eine der Hauptfragen in diesem Zusammenhang geht dahin,

    ob das Grundgesetz ein Grundrecht auf Bildung zum Inhalt hat (I.),

    ob ein solches Grundrecht auf Bildung, wenn es denn bestehen

    sollte, die frühkindliche Förderung umfasst (II.) und schließlich,

    wer gegebenenfalls ein solches Grundrecht zu erfüllen hat (III.).

    I. Besteht ein Grundrecht auf Bildung?

    1. Art. 1 GG

    Zu beginnen ist mit Art. 1 GG, also mit der Norm, die die

    Menschenwürde in den Mittelpunkt und zum Maßstab allen

    staatlichen Handelns macht. Das Grundrecht der unverletzlichen

    Menschenwürde steht allen natürlichen Personen in Deutschland zu, selbstverständlich auch Ausländern und ebenso selbstverständlich

    auch Kindern. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG ist der Staat nicht nur zur

    Achtung, sondern zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet. Die

    Garantie der Menschenwürde enthält auch gewisse Elemente

    von Ansprüchen auf tatsächliche Leistungen. In engem Rahmen

    besteht aus Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG ein Handlungsgebot des

    Staates, z.B. bei der Heranbildung der Jugend durch schulische

    Erziehung. Dem entsprechen landesverfassungsrechtliche und gesetzliche

    Erziehungsziele. Bei der Frage, ob Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG als Grundlage

    für ein Grundrecht auf Bildung heranzuziehen ist, steht die Schutz- bzw.

    Leistungsfunktion dieses Grundrechts im Vordergrund. Gemeint

    ist damit z.B. die Einrichtung und der Zugang zu staatlichen

    Einrichtungen. Das Grundrecht wäre beeinträchtigt, wenn der

    Staat durch Unterlassen derartige Leistungen und einen

    derartigen Schutz unterlaufen würde. Freilich muss das hier

    verlangte positive Handeln des Staates verfassungsrechtlich

    möglich sein, die grundgesetzliche Kompetenzordnung muss bei

    solchen Forderungen gewahrt werden. Anders ausgedrückt:

    Wenn das hier verlangte staatliche Handeln zu Eingriffen in

    Grundrechte Dritter führt, ist eine gesetzliche Grundlage dafür

    notwendig. Im Folgenden wird zu prüfen sein, ob solche

    gesetzlichen Grundlagen bestehen.

    2. Art. 2 Abs. 1 GG

    Diese Norm gewährt jedem das Recht auf freie Entfaltung seiner

    Persönlichkeit. Eingeschränkt wird dieses Grundrecht in der

    Weise, dass niemand durch die freie Entfaltung seiner

    Persönlichkeit die Rechte anderer verletzen oder gegen die

    Verfassung verstoßen darf. Jeder im Sinne von Art. 2 GG ist

    auch jedes Kind und auch jeder Nichtdeutsche.

    Im Schulbereich ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht nur ein

    Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern ein Recht der

    Kinder auf Teilhabe an öffentlichen Schulen, ein „Anspruch auf

    eine Entfaltung ihrer Anlagen und Befähigungen im Rahmen

    schulischer Ausbildung und Erziehung“. Ob sich aus Art. 2 Abs.

    1 GG ein allgemeiner Anspruch auf Bildung ergibt, ist umstritten.

    Das von Art. 2 geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst

    den familiären Umgang zwischen Eltern und Kindern. Zugunsten der

    Eltern und Kinder schützt Art. 2 die „elterliche Hinwendung zu den Kindern“,

    und zwar so, dass der Bereich, in dem Kinder sich frei von staatlicher

    Beobachtung entfalten dürfen, noch umfassender geschützt wird

    als bei Erwachsenen. Art. 2 schützt das Recht des Kindes auf

    Entwicklung zur Persönlichkeit, zum „Person werden“. Auch

    der Jugendschutz wird durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht

    gewährleistet. Zusammenfassend ergibt sich, dass Art. 2 Abs. 1 GG

    zwar auch dem Kind einen Anspruch auf Entfaltung seiner Anlagen und

    Befähigungen einräumt. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt,

    wer einen solchen Anspruch, wenn er denn besteht, zu erfüllen hat.

    3. Art. 3 GG

    Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 („Alle Menschen sind

    vor dem Gesetz gleich“), der durch das Sozialstaatsprinzip aus

    Art. 20 Abs. 1 („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein

    demokratischer und sozialer Bundesstaat“) und Art. 28 Abs. 1 S.

    1 GG („Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss

    den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und

    sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes

    entsprechen“) ergänzt wird, gibt eine entscheidende

    grundrechtliche Hilfe vor allem in Bezug auf den Zugang zu

    öffentlichen Einrichtungen. Das würde bedeuten, dass jeder

    Mensch, also auch jedes Kind, in Deutschland den gleichen

    Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, also z.B. Kindertagesstätten hat.

    Das ist freilich umstritten. Vor allem die Rechtsprechung zeigt Zurückhaltung,

    wenn es darum geht, die Chancengleichheit durch finanzielle Leistungen zu

    gewährleisten. So hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim

    entschieden, es bestehe kein Anspruch auf Aufnahme in den

    Kindergarten im Sinne eines Teilhaberrechts. Auch das

    Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, worauf wir uns explizit berufen,

    begründe lediglich die objektiv-rechtliche Pflicht des Gesetzgebers zur Schaffung gesetzlicher Regelungen, die eine hinreichende Berücksichtigung des

    Elternrechts gewährleisten. Auch der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG

    lässt sich daher nicht ohne weiteres und schon gar nicht allein als Grundlage für

    ein Grundrecht auf Bildung heranziehen. Allen drei bisher behandelten Grundrechten aus Art. 1, Art. 2 und Art. 3 GG ist gemein, dass sie hinter der Spezialnorm des Art. 6

    Abs. 2 GG zurücktreten, die die Pflege und Erziehung des Kindes regelt.

    4. Art. 6 GG

    a) Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG enthält den Grundsatz, dass Pflege und

    Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die

    zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist.

    Art. 6 Abs. 2 GG regelt als spezielle Norm die Beziehungen

    zwischen Eltern und Kindern in der Familie und außerdem die

    Aufgaben und Grenzen staatlicher Stellen bei der

    Kindererziehung. Zunächst enthält Art. 6 Abs. 2 GG eine sogenannte

    Institutsgarantie, welche die Kindererziehung in der Familie unter

    verfassungsrechtlichen Schutz stellt. Das bedeutet, dass eine

    allgemeine staatliche Kollektiverziehung außerhalb der Familie

    mit unserer deutschen Verfassung nicht vereinbar wäre. Die

    allgemeine Schulpflicht widerspricht dem nicht, weil die Verfassung

    selbst das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates stellt,

    Art. 7 Abs. 1 GG. Als Institutsgarantie enthält Art. 6 Abs. 2 GG einen

    Auftrag an die staatliche Ordnung, die Rechtsbeziehungen innerhalb der

    Familie so zu gestalten, dass die Familienerziehung gesichert

    und geschützt ist. Dies führt der einfache Gesetzgeber durch,

    indem er z.B. die Elternpositionen so regelt, dass die Eltern die

    Familienerziehung nach innen und außen leisten und Dritte

    abwehren können. Dabei hat der einfache Gesetzgeber einen

    gewissen Gestaltungsspielraum, darf aber die Familienerziehung

    nicht aushöhlen, etwa durch zu weit reichende Kontrollen oder

    eine zu weit vorgezogene Mündigkeit. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG

    schützt die Autonomie der Eltern und das Wohl der Kinder. Das

    Elternrecht ist ein echtes Grundrecht, also ein Abwehrrecht im

    Verhältnis zum Staat. Es ist zugleich ein Menschenrecht im

    Sinne von Art. 1 Abs. 2 GG, also nicht auf Deutsche beschränkt.

    Es ist unveräußerlich und unverletzlich (Einschränkung der Grundrechte des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 bezogen auf §36 Abs. 2+3, §125 Abs. 3, §126 Abs. 2 Schulgesetz NRW ist schon deshalb verfassungswidrig, da Art. 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG unverletzlich ist, d.h. nicht zitierfähig ist!!!). Hieraus ergibt sich offenkundig, dass eine Nichtteilnahme nach §36 Abs. 2+3 Schulgesetz NRW keine Ordnungswidrigkeit darstellen kann und der Sprachfeststellungstest nach §36 Abs. 2+3 Schulgesetz NRW insgesamt in dieser Form verfassungswidrig ist.

    Zugleich ist das Elternrecht eine Richtlinie für die gesamte Rechtsordnung.

    Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG spricht aber nicht nur von Recht, sondern auch von

    Pflicht. Diese Pflichtbindung unterscheidet das Elterngrundrecht

    von allen anderen Grundrechten. Das Bundesverfassungsgericht

    hat wiederholt entschieden, dass diese Elternpflicht nicht als

    eine Schranke zu verstehen ist, die ihr Elternrecht begrenzt,

    sondern dass die Pflicht ein wesensbestimmender Bestandteil

    des Elternrechts ist. Deshalb nennt das Bundesverfassungsgericht

    das Elternrecht auch wiederholt Elternverantwortung.

    Diese Definition bringt zum Ausdruck, dass das Elternrecht maßgeblich

    dem Wohl des Kindes dient und „wesentlich ein Recht im

    Interesse des Kindes“ ist, das auf Schutz und Hilfe existenziell

    angewiesen ist. So verstanden ist das Elternrecht ein treuhänderisches Recht.

    b) Das Elternrecht bewirkt eine freie Entscheidung der Eltern

    über die Pflege und die Erziehung des Kindes, d.h. die Sorge für

    die seelische und geistige Entwicklung, die Bildung und

    Ausbildung des Kindes. Die Eltern haben insgesamt „die umfassende

    Verantwortung für die Lebens- und Entwicklungsbedingungen

    des Kindes“. Für die Kinder bedeutet dies, dass sie auf

    die Verhältnisse und Möglichkeiten der Eltern angewiesen sind.

    Das Grundgesetz sichert ihnen weder ein objektives Maximum

    noch gar ein Optimum an Pflege und Erziehung, sondern

    nur die Pflege und Erziehung, die der Lebenssituation der

    Eltern entspricht. Die Grenze bildet das elterliche Versagen

    oder die Verwahrlosung des Kindes, Art. 6 Abs. 3 GG. Die

    elterlichen Verhältnisse relativieren also Pflege und Erziehung.

    Berühmt geworden ist in diesem Zusammenhang eine

    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.

    Februar 1982. Es ging darin um ein im Februar 1976

    geborenes Kind, dessen Mutter an einem Schwachsinn ersten

    bis zweiten Grades litt und dessen Vater geistig erheblich

    minderbegabt und Epileptiker war. Unmittelbar nach der Geburt

    des Kindes stellte das Jugendamt beim Vormundschaftsgericht

    den Antrag, beiden Eltern das Sorgerecht zu entziehen und

    dieses auf das Jugendamt zu übertragen. In einem sich anschließenden

    vierjährigen Rechtsstreit entzog das Vormundschaftsgericht

    den Eltern die elterliche Sorge, dem folgten letzten

    Endes das Landgericht und das Oberlandesgericht. Zur

    Begründung wurde angeführt, die Eltern zeigten mangelnde

    Sensibilität und mangelndes Einfühlungsvermögen. Eine Erörterung

    von eher komplexeren Erziehungszielen und Erziehungswerten

    sei mit ihnen nicht möglich gewesen. Das Kind zeige eine

    relativ geringe Resonanz. Zwar lasse die derzeitige Persönlichkeit

    des Kindes eine insgesamt positive Entwicklung möglich

    erscheinen. Aber trotz ihrer emotionalen Bindung an das Kind

    erschienen die Eltern nicht in der Lage, eine sich in wandelnden

    Normsystemen und schulischen oder beruflichen Anforderungen

    bewegendes Sozialisation zu garantieren. Das OLG tolerierte,

    dass der Vormund das Kind von den Eltern wegnehmen und in

    einer Pflegefamilie unterbringen wollte und meinte, dies sei

    zulässig, es sei unrealistisch, das Kind im elterlichen Haushalt zu

    belassen und durch zusätzliche Hilfen eine Verbesserung der

    Situation zu erreichen.

    Auf die Verfassungsbeschwerde beider Eltern hat das

    Bundesverfassungsgericht den zuletzt erwähnten Beschluss des

    Oberlandesgerichtes aufgehoben, die Sache zurückverwiesen

    und hat dazu ausgeführt, das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 S.

    1 GG sei den Eltern nicht vom Staat verliehen, sondern von

    diesem als vorgegebenes Recht anerkannt worden. Die Eltern

    könnten grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und

    Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden,

    wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und

    damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen. Weil

    aber in der Beziehung zum Kind das Wohl des Kindes die

    oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sei,

    greife das Wächteramt des Staates ein, wenn die Eltern ihrer

    Verantwortung nicht gerecht würden. Nicht jedes Versagen

    oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtige den Staat,

    diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten

    oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen. Es genüge nicht,

    wenn in der Familie für das Kind nicht hinreichend gesorgt werde.

    Das elterliche Fehlverhalten müsse vielmehr ein solches Ausmaß

    erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem

    körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet werde.

    Das Bundesverfassungsgericht gelangt zu dem Ergebnis, dass die eingeschränkte Fähigkeit beider Eltern, ihren Haushalt selbständig zu versorgen, andere

    Obliegenheiten ohne fremde Hilfe wahrzunehmen und vorausschauend

    zu planen, es nicht rechtfertigen, das Kind den Eltern wegzunehmen. Soweit

    es die Zukunft angeht, sei das Oberlandesgericht von einer

    Begabungsausstattung des Kindes ausgegangen, der die behinderten

    Eltern nicht gerecht werden könnten. Hierzu meint das Bundesverfassungsgericht, das Kindeswohl stelle zwar in der Beziehung zum Kind die oberste

    Richtschnur elterlicher Pflege dar. Das bedeute aber nicht, dass

    es zur Ausübung des Wächteramtes gehöre, gegen den Willen

    der Eltern für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche

    Förderung zu sorgen. „Das Grundgesetz hat die Entscheidung

    über den weiteren Bildungsweg des Kindes nach Abschluss der

    Grundschule zunächst den Eltern als den natürlichen Sachwaltern

    für die Erziehung des Kindes belassen. Die primäre

    Entscheidungszuständigkeit der Eltern beruht auf der Erwägung,

    dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den

    Eltern wahrgenommen werden. Dabei wird die Möglichkeit in

    Kauf genommen, dass das Kind durch den Entschluss der Eltern

    wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleidet, die im Rahmen

    einer nach objektiven Maßstäben betriebenen Begabtenauslese

    vielleicht vermieden werden könnten.“

    Nach allem ist das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis

    gelangt, dass die Trennung des Kleinkindes von seinen Eltern

    mit der Begründung, diese garantierten nicht die „sich in wandelnden

    Normsystemen und schulischen wie beruflichen Anforderungen

    bewegende Sozialisation“, mit dem Grundgesetz nicht

    vereinbar sei.

    c) Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat

    seinerzeit große Unruhe ausgelöst. Sie macht aber unmissverständlich

    deutlich, dass kein Kind das Recht auf bestmögliche

    Förderung hat, sondern immer nur auf die Erziehung und auf die

    Förderung, die die Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten, sei es

    auch mit staatlicher Unterstützung, leisten können. Die Grenze

    bildet lediglich ein grobes Elternversagen bzw. eine Verwahrlosung des Kindes. Diese außerordentlich starke Elternstellung, diese Richtlinie für

    die gesamte Gesetzgebung, wird immer einmal wieder in Zweifel

    gezogen, es sind viele Versuche getätigt worden, sie zu überwinden.

    Das kann nach hiesiger Erfahrung und Einschätzung jedoch nicht gelingen.

    Deshalb kann jede verbindliche frühkindliche Förderung nur unter strenger Beachtung der Normentscheidungen des Grundgesetzes gelingen. Diese Normentscheidungen sind einerseits Art. 6 GG und andererseits Art. 7 GG.

    d) Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG spricht – wie ausgeführt – nicht nur vom

    Elternrecht, sondern auch von der Elternpflicht. Zwar bestimmen

    die Eltern autonom die eigenen Lebensverhältnisse und damit

    auch die des Kindes. Aber sie sind zugleich zur Erziehung verpflichtet,

    sie müssen dem Kind ein Leitbild der Erziehung geben

    und es an den eigenen Lebensverhältnissen teilhaben lassen.

    Die Elternverantwortung ist nicht identisch mit dem Kindeswohl.

    Das Kindeswohl ist vor allem Maßstab, wenn es um die Lösung

    von Konflikten geht. Aber insgesamt steht die Elternverantwortung unter

    dem Motto, dem Vorrang dessen, was Eltern können und Eltern wollen („die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“).

    e) Einfachrechtlich umschreibt das Familienrecht des Bürgerlichen

    Gesetzbuchs, dort vor allem das elterliche Sorgerecht und

    das Unterhaltsrecht, das Recht und die Pflicht der Eltern zur

    Erziehung. Aber diese familienrechtlichen Regeln schöpfen den

    Rahmen nicht aus. Andere Vorschriften, insbesondere das

    Schulrecht und das Jugendhilferecht, enthalten weitere Elemente

    der Pflege und Erziehung des Kindes. Das Elternrecht umfasst auch die

    schulische Ausbildung des Kindes. Bereits in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1972 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die

    gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziel habe, ein sinnvolles Zusammenwirken

    der beiden Erziehungsträgerverlange und weiter, dass das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG grundsätzlich die freie Wahl zwischen den verschiedenen

    Bildungswegen umschließe, die der Staat in der Schule zur Verfügung stelle.

    Das Grundgesetz habe gegenüber der Weimarer Reichsverfassung innerhalb

    des Gesamtbereichs „Erziehung“ das individual-rechtliche Moment verstärkt

    und den Eltern auch gegenüber der Schule einen größeren Einfluss eingeräumt,

    der sich in Art. 6 Abs. 2 GG zu einer grundrechtlich gesicherten

    Position verdichtet habe. Aber Art. 6 Abs. 2 GG enthalte keinen

    ausschließlichen Erziehungsanspruch der Eltern. Eltern und

    Schule hätten einen gemeinsamen Erziehungsauftrag, der sich

    nicht in einzelne Kompetenzen zerlegen lasse. Das Elternrecht

    gewährt dabei nicht das Recht auf kostenlosen Zugang zu einer

    Privatschule. Dies hat wieder damit zu tun, dass die Chancen-

    gleichheit, die das Grundgesetz garantiert, von der Rechtsprechung

    relativiert wird, sobald und soweit es um Kosten der Nutzung geht.

    f) Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG garantiert also nicht nur den Eltern das

    Recht auf Pflege und Erziehung der Kinder, sondern gibt auch

    den Kindern reflexartig das Recht, von den Eltern Pflege und

    Erziehung zu fordern, freilich nicht die maximale und schon gar

    nicht die optimale. Denn die Eltern bestimmen Erziehungsstil und

    Erziehungsmittel. Sie dürfen nicht durch staatlich verordnete

    Erziehungsstile oder Erziehungsmittel eingeschränkt werden.

    Deshalb ist nach dem Grundgesetz z.B. eine Zwangsjugendorganisation

    unzulässig. Die elterliche Bestimmung des Erziehungsstils unterliegt

    aber den Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG: Die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz dürfen durch die

    Erziehungsziele der Eltern nicht verletzt werden. In diesem weiten Rahmen

    bewegen sich die von den Eltern vorgegebenen Erziehungsziele.

    Das Erziehungsziel muss dem Menschenbild der Verfassung

    entsprechen, wobei die Grenzen einem durch gesellschaftlichen

    Wandel bedingten Wechsel unterliegen. Auch die Erziehungsmethoden

    und Erziehungsmittel unterliegen grundsätzlich der Elternautonomie aus

    Art. 6 Abs. 2 GG. Wieder ist die Schranke Art. 2 Abs. 1 GG, also das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, und auch das

    Menschenbild der Verfassung setzt Grenzen. Aber, und das ist

    zu wiederholen, der Staat ist nicht befugt und deshalb auch nicht

    verpflichtet, allein zur Optimierung des Kindeswohls in den

    Elternvorrang einzugreifen.

    g) Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG spricht davon, ihnen (den Eltern) obliege

    zuvörderst die Pflicht zur Pflege und Erziehung. Diese Wortwahl

    weist darauf hin, dass neben den Eltern auch der Staat Aufgaben

    und Pflichten bei der Kindererziehung hat, die unabhängig von

    dem in Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG statuierten Wächteramt des

    Staates, auf das noch weiter unten einzugehen sein wird,

    bestehen. Diese staatlichen Erziehungsaufgaben nehmen vor

    allem die staatlichen Schulen wahr, Art. 7 Abs. 1 GG. Aber auch

    darüber hinaus ist es Pflicht des Staates, tätig zu werden, etwa,

    wenn die Eltern ausfallen. Diese subsidiäre Pflicht des Staates

    zur Pflege und Erziehung hat ihre Wurzel in der

    Schutzbedürftigkeit des Kindes und ist wie das Elternrecht am

    Kindeswohl orientiert und durch dieses begrenzt. Aber der

    Staat ist nicht nur bei Ausfall der Eltern verpflichtet, das Kind zu

    schützen. Generell lässt sich aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 2 GG ein

    Schutzauftrag des Staates zugunsten des Kindeswohls

    entnehmen. Zu denken ist an Unterstützungsangebote für die

    Eltern, wie sie insbesondere im Kinder- und Jugendhilfegesetz

    vorgesehen sind. Diese lassen den Erziehungsvorrang der Eltern

    unberührt und entsprechen daher Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG. Einen

    eigenständigen Erziehungsauftrag des Staates enthält Art. 6

    Abs. 2 S. 1 GG nicht. Deswegen ist auch die Gewährung von

    Jugendhilfe gegen den Willen der Eltern grundsätzlich nicht

    zulässig, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das Elternrecht

    liegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung

    vom 21. Juni 2001 unmissverständlich ausgeführt, dass,

    solange ein gerichtlicher Eingriff in das Elternrecht nicht vorliege,

    der Sorgeberechtigte allein darüber entscheide, ob er Hilfen zur

    Erziehung in Anspruch nehmen will oder nicht. Wörtlich führt das

    Bundesverwaltungsgericht aus: „Eine Befugnis des Jugendhilfeträgers,

    in eigener Zuständigkeit einen Sorgerechtsmissbrauch

    festzustellen und sich ohne entsprechende Entscheidung des

    Gerichts über einen der Hilfegewährung entgegenstehenden

    Elternwillen hinwegzusetzen, besteht nicht“.

    h) Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, wie weit

    das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht reicht und wie

    wenig staatliche Institutionen berechtigt sind, in dieses Recht

    einzugreifen. Eine Ausnahme bildet der Schulbereich, weil auch

    er verfassungsrechtlich geregelt und geschützt ist, hier ist der Begriff Schulpflicht

    (ab dem 6. Lebensjahr im Sinne des §35 Schulgesetz NRW) maßgebend.

    Und eine weitere Ausnahme bildet die Situation, in der die Eltern ihr Elternrecht

    missbrauchen oder in der sie schuldhaft zu Lasten des Kindes bei der Ausübung versagen. In letzterem Falle sind Eingriffe in das Elternrecht nicht nur

    gerechtfertigt, die Verfassung fordert diese. Denn in Art. 6 Abs. 2

    S. 2 GG ist der staatlichen Gemeinschaft das Wächteramt über

    die Erziehung der Eltern übertragen („ßber ihre (der Eltern)

    Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“). Das Grundgesetz selbst

    gibt also die Ermächtigung zum Eingriff in das Elternrecht. Wegen des Gesetzesvorbehalts aus Art. 20 GG folgt daraus jedoch, dass von dieser Ermächtigung nur durch Gesetz Gebrauch gemacht werden darf. Und dieser Gesetzesvorbehalt ist zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass das

    Wächteramt nur zum Wohl des Kindes ausgeübt werden darf.

    Stets gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Das Wächteramt

    des Staates erlaubt nicht, gegen den Willen der Eltern für eine

    den Fähigkeiten des Kindes entsprechende bestmögliche Förderung

    zu sorgen. Wer ist nun die staatliche Gemeinschaft, die über die

    Erziehungstätigkeit der Eltern wacht? Gemeint ist nicht die

    staatlich verfasste Gesellschaft als Interaktionszusammenhang

    sozialer Normen, die von der staatlichen Gemeinschaft als

    staatliche Gewalt generell und im Einzelfall als natürliche

    Grenzen des Elternrechts geltend gemacht werden müssen,

    etwa weil ihr die Aufgabe übertragen wäre, über die Einhaltung

    dieser Grenzen zu wachen. Vielmehr sind Miterzieher gemeint.

    Und zwar andere als die Schule, die das Grundgesetz in Art. 7

    GG extra nennt. Dass es andere Miterzieher gibt und geben

    muss, zeigt die Wendung, dass die Eltern den Vorrang in der

    Erziehung haben. Also gibt es auch nachrangige Erzieher, die

    subsidiäre Rechte und Pflichten haben. Das ist die staatliche

    Gemeinschaft, wie sie sich vor allem in der Jugendhilfe und im

    öffentlichen, nicht-schulischen Erziehungswesen zeigt. Das

    Wirken dieser Institutionen ist im Verhältnis zum Elternrecht

    subsidiär, aber nicht derivativ, also nicht vom Elternrecht abgeleitet,

    sondern originär, eigenständig, legitimiert am Kindeswohl.

    Freilich muss dieses Miterziehungsrecht anderer Institutionen

    das Recht der Eltern, die Erziehung zu bestimmen, respektieren.

    Das Miterziehungsrecht hat die Eltern zu unterstützen und den

    Konsens mit den Eltern zu suchen. Vor der Eingriffsschwelle des

    Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG ist jede Zwangsmaßnahme

    ausgeschlossen. So hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof

    am 4. November 1976 bei der Prüfung der Vereinbarkeit des

    Bayerischen Kindergartengesetzes mit der Bayerischen

    Verfassung, insbesondere mit dem Elternrecht, ausgeführt:

    „Sind der Ausübung der Staatsaufsicht im Schulbereich Grenzen

    gesetzt, u.a. durch das Recht der Privatschulen sowie durch ein

    gewisses Mitwirkungsrecht der Religionsgemeinschaften und

    weltanschaulichen Gemeinschaften, so ergeben sich für den

    vorschulischen Bereich darüber hinaus noch weitere

    Beschränkungen der staatlichen Befugnisse. Der Vorrang der

    elterlichen Erziehung würde es jedenfalls ausschließen, alle

    Kinder zum Besuch der Kindergärten zu verpflichten. Ein

    solches Hindernis ist auch aus Art. 129 Abs. 1 BayVerf zu

    entnehmen, der zwar selbst keine Altersgrenze für die Schulpflicht

    festlegt, gleichwohl aber zu erkennen gibt, dass eine

    Pflicht zum Besuch nur für Einrichtungen begründet werden darf,

    die wesensgemäß der Schule selbst zuzurechnen sind. …

    (Frühere) Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs können

    nur dahin verstanden werden, dass die für die Schule kennzeichnenden

    Regelungsbefugnisse erst mit dem Beginn des

    schulpflichtigen Alters der Kinder einsetzen. Ebenso verbietet

    sich die Inanspruchnahme eines staatlichen Bildungsmonopols

    im vorschulischen Bereich.“

    Erst wenn die Eltern ihr verfassungsrechtlich hoch abgesichertes

    Recht missbrauchen, wenn sie versagen und das Kind

    verwahrlost oder zu verwahrlosen droht, ist das Wächteramt der

    staatlichen Gemeinschaft gefragt und gefordert. Dabei trifft das

    Grundgesetz selbst noch eine Abstufung: Eine Trennung des

    Kindes von seiner Herkunftsfamilie ist auch bei Elternversagen

    nur zulässig aufgrund eines Gesetzes. Diese Grundlage bietet

    einfachgesetzlich § 1666 i.V.m. § 1666a BGB und zuständig sind

    dann, aber auch nur dann die Familiengerichte.

    i) Wie ausgeführt, unterliegt auch das Wachen der staatlichen

    Gemeinschaft dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Da die

    Elternverantwortung Vorrang vor der staatlichen Erziehung hat,

    hat die staatliche Gemeinschaft zunächst die Funktion des

    Schlichtens, danach ist sie zu Hilfe und Unterstützung

    aufgerufen. Allgemein gilt, dass Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG das Einschreiten

    der staatlichen Gemeinschaft fordert, aber auch nur

    erlaubt, wenn individuell ein Kind gefährdet ist. Generelle Regelungen

    zum Schutze der nachfolgenden Generation sind von

    daher außerordentlich problematisch. Zwar kennt unsere

    Rechtsordnung derartige generalisierenden Regelungen, etwa im

    Betäubungsmittelrecht, das die Weitergabe von Drogen, auch

    von schwachen Drogen, an Jugendliche generell unter Strafe

    stellt. Und auch das Jugendgerichtsgesetz enthält

    generalisierende Regeln, die u.a. bei Elternversagen eingreifen

    und bestimmte staatliche Maßnahmen wie Arbeitsauflagen

    zulassen. Auch das Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002

    nennt generalisierende Vorschriften zur Verhütung oder

    Abwendung von Gefährdung für Kinder und Jugendliche im

    öffentlichen Raum. Alle diese gesetzlichen Regelungen beziehen

    sich auf Situationen, in denen Kinder und Jugendliche sich in

    gefährdende Situationen begeben oder befunden haben, ohne

    dass das elterliche Erziehungsrecht dies hat verhindern können.

    Nicht alle Jugendlichen sind davon betroffen, sondern nur

    diejenigen, die sich in den jeweils geregelten Situationen

    befinden (Drogengebrauch, Strafverfahren, Aufenthalt im

    öffentlichen Raum). Und all´ diesen Regelungen ist gemeinsam,

    dass sie in bestimmter Weise auf Kinder und Jugendliche

    einwirken, ohne dass sie direkt in den familienrechtlich

    geschützten häuslichen Bereich eingreifen. Hier liegt die Grenze

    und auch die Schwierigkeit, wenn es z.B. darum geht,

    kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen verbindlich zu

    gestalten.

    Wir fühlen uns in unseren Rechten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m Art. 8 EMRK verletzt und fordern das Schulamt des Kreises Lippe auf, die Einschränkung unserer Grundrechte nach §125 Abs. 3 i.V.m §126 Abs. 3 und §36 Abs. 2+3 Schulgesetz NRW über die Landesregierung NRW beim Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungskonformität prüfen zu lassen.

  26. Irmonen sagt:

    Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Der US-Finanzminister kommt von Goldman Sachs, ebenso der Chef der Europäischen Zentralbank, ein anderer ist Regierungschef in Italien. Der spanische Wirtschaftsminister ist ein ehemaliger Lehman-Banker. Warum gehen diese Leute in die Politik?

    Janet Tavakoli: Es gibt keine bessere Möglichkeit, Zugriff auf die Staatskasse zu erhalten, als in die Politik zu gehen.

  27. Schnuppi sagt:

    @Felix

    Was ich ein bischen komisch finde ist, dass im Begleittext unter dem Video gar nicht erklärt wird (ich habe mir nur die ersten zehn Sekunden des Videos angeschaut), was eigentlich die Ausgangsdiagnose seiner Behinderung war.

    War er infolge einer Explosion bei einem Einsatz als US-Soldat im Irakkrieg querschnittgelähmt? Konnte er eines Morgens seine Beine nicht mehr bewegen? Oder begannen eines Tages seine Beinfunktionen mit der Zeit immer schlechter zu werden?

    Was hatten die ßrtze diagnostiziert?

    „and was told by his doctors that he would never be able to walk on his own, ever again.“

    (Und es wurde ihm gesagt, dass er nie mehr würde laufen können).
    Das ist mir ehrlich gesagt viel zu dünn, um an ein Wunder zu glauben. An Wunder glaube ich in der Medizin übrigens gar nicht mehr.

    Ich habe mir zugegebenermaßen, mangels DSL, nur die ersten zehn Sekunden angeschaut. Aber irgend einen Hinweis hätte der Einsteller des Videos zur Krankheitsursache geben müssen.

  28. Schnuppi sagt:

    Ein lustiger Bericht zum Thema Diabetes:

    [i]
    22. February 2011
    [b]Eine Neue Medizin?[/b]

    Da war einmal mein jetziger Chef, der nach einem stressigen Geschäftsjahr vom Arzt die Diagnose „Diabetes“ bekam. Er wurde sofort mit Blutzuckermessgeräten, Insulintabletten und Spritzen ausgestattet und es wurde ihm dringendst ans Herz gelegt, „da ja vorsichtig zu sein und immer genau zu messen und zu substituieren“. Naja, zum Glück ist mein Chef nicht dumm und ihm fiel auf, daß sich die ßrzte widersprachen, die einen sprachen von Diabetes jeveniles, die anderen vom Altersdiabetes. Beides erschien ihm aber unlogisch. Durch Zufall kam ich damals in seine Werkstatt und er fragte mich nach meiner Meinung. Da ich ja immer gern ausführlich werde, erklärte ich ihm die Zusammenhänge insoweit, als ich ihm verdeutlichte, wie viel Stress und unangenehme Situationen er die letzte Zeit hatte, und was das mit seinem Zuckerhaushalt mache. Ich gab ihm den Tip, ruhig mal eine Zeitlang den Blutzucker zu messen, jedoch NICHT das zuvor Gegessene als „Senker bzw. Erhöher“ des Zuckerspiegels anzusehen, sondern seine persönliche Verfassung, also ob er an diesem Tag gelöst oder gestresst war. Er hat das dann ein paar Wochen gemacht und weil ihm selber die Zusammenhänge allmählich klar wurden, startete er dann einen m. E. relativ tapferen Selbstversuch: Er besuchte eines Samstags Abend einen seiner Freunde, von dem er wusste, daß dieser gelegentlich Marihuana raucht und dann haben sie sich in einer fröhlichen Runde bekifft, sich Unmengen Bier hinter die Binde gekippt und noch einen sauberen Schweinebraten mit Knödeln verdrückt. Laut SM hätte sein Blutzucker am nächsten Morgen um die 500 sein müssen, meinte er Montags mit einem Grinsen zu mir, aber es war alles im grünen Bereich. Er ging auch gleich zu seinen ßrzten und sagte ihnen gehörig die Meinung, was seinem Blutzuckerspiegel bestimmt auch gut tat. Das war vor 3 Jahren, und er misst zwar seitdem gelegentlich seine Werte, aber er merkt eigentlich schon vorher anhand von Gereiztheit, wenn sein Zuckerspiegel steigt. Das ist allerdings inzwischen für ihn kein Zeichen mehr, Insulin substituieren zu müssen, sondern etwas langsamer zu tun und sich die Zeit für seine Auszeiten zu nehmen.[/i]
    http://www.erkenntnis.org/forum/showpost.php?s=f7fe94e05b5a8fcf97dc59998da0f3b9&p=79332&postcount=10

    In diesem zitierten Beitrag werden noch zwei andere Fälle geschildert, die ebenso gut verlaufen sind.

  29. nichtdiemami sagt:

    Ich finde es sehr gut, dass sich Widerstand gegen diese gequirlte Sch..ße regt.

    Bei uns in BW gibt es zwar noch keinen Zwang zur Sprachförderung, aber vor ungefähr 16 Jahren wurde uns schon von den Kindergärtnerinnen dringend und penetrant nahe gelegt, einen unserer Söhne anstatt in die Grundschule in eine Sprachförderschule zu geben. Schon damals war ein Typ im Kindergarten, der die Kinder getestet hat.

    Nunja, unser Sohn war ganz bestimmt kein Sprachgenie, im Gegenteil. Sogar ich konnte ihn kaum verstehen. Wir haben aber regelmäßig eine Logopädiepraxis besucht und es wurde mit der Zeit sehr viel besser. Da wir aus verschiedenen Gründen nicht wollten, dass unser Sohn auf eine Sprachförderschule geht, haben wir uns dagegen entschieden, was auf völliges Unverständnis seitens der Kindergärtnerinnen stieß.

    Beim Einschulungsgespräch mit dem Direktor der Grund- und Hauptschule haben wir ihn darauf aufmerksam gemacht, dass unser Sohn immer noch nicht deutlich sprechen könne. Dieser kompetente Mann meinte nur, dass das gar kein Problem sei und sich das Problem sehr schnell auflösen würde. Er hätte keinerlei Bedenken. Und so war es dann auch: Nach einem halben Jahr Grundschule hatte unser Sohn eine perfekte Aussprache!

    Ich weiß wirklich nicht, was man mit diesen Sprachtests bezwecken will. Damals hatte ich den Verdacht, man möchte unbedingt die Sprachschulen unterstützen. Ich bin entsetzt, dass man nun versucht mit Zwang die Kinder zu stigmatisieren.

  30. Habnix sagt:

    Also meine Theorie sieht so aus: In der Frühphase von Erde und Mars haben beide Planeten, Asteroiden chaotisch um sich herum fliegen und auch die Bahnen der beiden unterschiedlichen Planeten um die Sonne sind sehr Chaotisch.Angenommen beide sind mit ihren Asteroiden die nicht aus dem selben Material der beiden Planten bestehen,weil die beiden sich die Asteroiden aus dem Weltall eingefangen haben zu nahe gekommen sind und haben durch ihre vielen Asteroiden den Mond durch Kollision entstehen lassen, der wiederum die Bahn des Planet Erde stabilisiert hat.Dem nach kann der Mond nicht aus dem selben Material bestehen wie der Mars und auch nicht aus dem selben Material wie der Erde aber angeblich ist ja Mars Gestein auch auf der Erde gefunden worden.Und was man noch bedenken muss oder unbedingt beachten muss, das wenn Asteroiden Brocken in großer Anzahl kollidieren es dabei zu enormer Hitze und Verschmelzungen geben muss, die dann wiederum ein ganz anders Material entstehen lassen können.Wenn der Mond aus im Weltall eingefangene Asteroiden besteht, dann hat er kaum von beiden Planeten was.

    Chemie: vermengen,vermischen

    https://de.wikipedia.org/wiki/Vermengen

    Der Mars muss aber bei der ganzen Sache so wie ich das vermute wie es abgelaufen sein könnte, einen Treffer ab bekommen haben, der diesen Riesigen Canyon entstehen lies.

  31. Habnix sagt:

    Heute unter Wasser,weil es eventuell durch Erdbeben dort hin kam, wo es jetzt ist aber es meiner Meinung nach Natürlich Ursprungs ist und der Mensch damit nichts zu tun hat.

  32. Platte sagt:

    Nach den ersten Zeugenaussagen ist klar: Hula war ein Massaker unter falscher Flagge

    http://medien-luegen.blogspot.de/2012/06/nach-den-ersten-zeugenaussagen-ist-klar.html

  33. Schwarzblut sagt:

    Laut Offizelen japanischen Quellen, steht Japan vor dem nächsten Megabeben…

    http://www.youtube.com/watch?v=le2Jn4Trifw&feature=g-all-lik

    War nicht vor kurzem erst was zu lesen über Fukushima auf KOPP?…

  34. plissken sagt:

    Wenn man schon so einen langen Text reinstellt,sollte man nicht auch noch die Zeilenabstände so gross halten.

  35. Platte sagt:

    Frage: Jemand eine Idee was wir die normalen Menschen tun könnten, damit es in Syrien nicht zum selben kranken Spiel der Westmächte kommt, wie in Libyen, Irak und Afghanistan, oder sind wir wiedermal fassungslos zum akzeptieren und tatenlosen zuschauen verdammt!?!

  36. Platte sagt:

    Noch eine Sichtweise auf Syrien:

    http://www.freitag.de/politik/1222-sie-tragen-schwarz-oder-khaki

    Ein interessanter Kommentar dazu:

    „““Als sich Syrien 2005 in Richtung einer disfunktionalen Art Marktwirtschaft wandelte, kehrten sunnitische Syrer, die zuvor für große saudische Unternehmen in hohen Positionen tätig und mit pensionierten US Generälen per Du waren, nach Syrien zurück. Der Krieg der Amerikaner im Irak war gerade in Höchstform, dieser Wandel war also von außen auf erzwungen aber unabwendbar. Auch das Attentat von Rafic Al-Hariri fand in dieser Zeit statt.

    Jedenfalls handelte es sich bei diesen Rückkehrern um Kinder von ehemaligen syrischen Botschaftern, deren es möglich war in Harvard, Oxford etc zu studieren. Dies war diese „neue Sorte Geschäftsmänner“. Korrekter ist das erst nach dem israelischen Angriffskrieg gegen den Libanon 2006 diese Rückkehrer in Schlüsselpositionen gelangten. Ironischerweise ging die Hisbollah (Schiiten) dennoch erstarkt aus diesem Krieg hervor. In der Regel waren diese „neue Sorte Geschäftsmänner“ Sunniten, die den alewitisch dominierten Apparat unterwanderten.

    Hier sind die Verbindungen zu der Unterstützung dem repressiven saudischen Regime zu suchen und die Beweise für die Unterstützung durch dieses Regime für die „Rebellen“ in Syrien zu finden. Es sollte einleuchtend sein das Saudi-Arabien froh um jeden elKeida Sympathisant ist der außerhalb Saudi-Arabien seinen sinisteren Vorstellungen von einem Paradies auf Erden nachgeht. Es ist Saudi-Arabien das nun seit mehr als 30 Jahren alle möglichen Terroristen exportiert um den Schein-Frieden im eigenen Land zu erhalten.“““

  37. Platte sagt:

    Für mich ein Heldin ……Ein echter Superstar um mal im Sprachgedösel unserer Zeit zu bleiben:

    Friedegard Ziegler kommt zu Menschen nach Hause, denen nicht mehr viel Zeit bleibt. Sie hilft ihnen, den Alltag in Todesnähe zu bewältigen

    http://www.freitag.de/alltag/1222-ich-habe-keine-angst-mehr-vor-dem-tod

    Ich verbeuge mich hochachtungsvoll vor Frau Friedegard Ziegler und allen anderen Zieglern dieser Welt!!!

  38. Platte sagt:

    Bandenchef der ß?Henker von Homsß? war am Freitag in Houla

    Wie Einwohner Anna News vor der Kamera in Houla berichteten, war Abdul Razak Tlass, Anführer der sich als ß?Farouk Brigadenß? bezeichnenden Bande, am Freitag beim Feltman-Massaker persönlich vor Ort im syrischen Houla, als dort mehr als Hundert Menschen, darunter viele Frauen und Kinder, aus nächster Nähe barbarisch massakriert wurden, zum Beispiel, in dem ihnen die Kehlen durchgeschnitten wurden. Bereits am Samstag war aufgefallen, dass in auf dem SNC nahestehenden Kanälen Videos aus Houla einige aus Homs bekannte Personen der Farouk-Brigaden zu sehen gewesen sind.

    In Deutschland sind die Farouk-Brigaden vor allem deshalb bekannt, weil sich einige ihrer Mitglieder, wie der Spiegel im Artikel ß?Der Henker von Baba Amrß? beschrieb, damit gebrüstet hatten, in der syrischen Stadt Homs zahlreiche Menschen, die verdächtigt wurden, Unterstützer oder Sypathisanten der syrischen Regierung zu sein, dadurch umgebracht zu haben, dass sie ihnen die Kehlen durchgeschnitten haben.

    In Homs hatten die Farouk-Brigaden eng mit den Lügnern von AVAAZ, Al Jazeera, Al Arabiya und westlichen Propaganda-Organisationen zusammengearbeitet, darunter insbesondere ß?Paris Matchß?, einer französischen Zeitschrift, bei der Valerie Trierweiler, die Lebensgefährtin des neugewählten zio-französischen Regime-Chefs Francois Hollande, beschäftigt ist.

    Dan Meridor, Vize-Chef des hinter dem Plot gegen Syrien stehenden zionistischen Apartheid-Regimes, äußerte sich derweil bei RT zufrieden mit den Geschehnissen in Syrien: die Achse Iran, Syrien, Hisbollah und Hamas sei gebrochen und das sei ß?gut für den Frieden. Der Repräsentationschef des deutschen Regimes, Joachim Gauck, befindet sich unterdessen auf Besuch in ß?Israelß?, um dort dem dort herrschenden Rassistenregime untertänigst die volle Solidarität Deutschlands bei der Fortetzung seiner Verbrechen zu versichern.

    Nachtrag: In deutscher ßbersetzung finden sich die zwei letzten Berichte von Anna News bei chartophylakeion tou polemou:

    Der gewöhnliche Faschismus der zivilisierten Welt

    Al-Hula: eine Rekonstruktion

    Nachtrag 2: Sana berichtet auf Englisch, dass das syrische Team zur Untersuchung des Massakers von Houla erste Zwischenergebnisse vorgestellt hat.

    Initial Report of Judicial Investigation Committee on al-Houla Massacre: Victims belonged to Peaceful Families who Refused to Stand up against State

    Wichtige Aussage: die arglosen Opfer des Massakers gehörten zu Familien, die sich geweigert haben, gegen den syrischen Staat zu kämpfen. Die Identität der Opfer liefert also einen weiteren wichtigen Schlüssel zur Aufklärung des Massakers.

    Nachtrag 3: Susan Rice, Kollegin des mutmaßlichen Drahtziehers Jeffrey Feltman beim US-Außenministerium, behauptet dem Spiegel zufolge, der syrische Bericht sei ß?eine weitere offenkundige Lüge.ß? Irgendwelche Belege für ihre Behauptung lieferte sie nicht, nicht mal eine Argumentation, nichts. Dem US-nahen deutschen Propaganda-Organ ß?Der Spiegelß? it das so peinlich, dass er es für nötig hält, die Behauptung von Susan Rice mit der plumpen Lüge aufzuhübschen, ß?Zeugen und Uno-Beobachter hatten berichtet, dass die Schabiha-Kämpfer das Massaker verübt hatten.ß? Die Wahrheit ist, dass die UN-Beobachter unter Führung von General Mood sich bisher zu der Frage, wer Schuld am Massaker von Houla ist, nicht geäußert haben. Zeugen gibt es allerdings, und zwar vor allem anonyme ß?Telefonzeugenß?, von denen nicht einmal feststeht, ob sie überhaupt Syrer sind, geschweige denn, dass sich erkennen ließe, welche der Telefon-Geschichten, von denen einige bereits als platte Lügen enttarnt wurden (siehe z.B. Exil-Aktivist Ahmed Kassem in Beirut sagte ß? : ßßß alle Opfer, alle unschuldigen Kinder wurden von den Granaten des Assad-Regimes getötet.ß?), im Gegensatz zu denen von Nurse Nayirah, Curveball oder Suheir al-Saddik wahr sein könnte.

    http://nocheinparteibuch.wordpress.com/2012/05/31/bandenchef-der-henker-von-homs-war-am-freitag-in-houla/

  39. Vandenberg sagt:

    Frage: hat irgendwer hier Erfahrungswerte mit MMS?

    möchte das demnächst mal ausprobieren.

  40. Sureal sagt:

    http://www.welt.de/politik/article106408734/Schneise-der-Verwuestung-in-Hamburg-Wandsbek.html#dsq-reply

    Moin, wollte nur mal posten was man so mit Links oder Rechts in der Welt anrichten kann …..und wie man es schafft sich gegenseitig aufzuwiegeln.
    Mir fehlen die Worte wenn ich einige Comms lese(nicht nur da).

    Hab ja nun schon einiges mitbekommen …ob das das g8 treffen in Heiligendamm war oder ander Sachen …man spielt das Spiel der 20iger – 30iger Jahre …Rechts gegen Links …und das Spiel der Religionen ….Christentum gegen Moslems ….

    Kranke Welt ….immer das selbe gestrickte Muster.
    >Es hat sich nichts geändert und wird es auch Nie…..

    Einsicht soll ja bekanntlich ein Weg der Besserung sein …nur wo ist Diese

    schönen Abend noch ….

  41. Schnuppi sagt:

    Was würde passieren, wenn Saudi-Arabien die US-Soldaten aus dem eigenen Land werfen würde?
    Was würde passieren, wenn wir die US-Soldaten in Deutschland aus unserem Land werfen würden?
    Was ist die Haltung der Bundesrepublik zu Syrien und zum Iran und was ist die Haltung von Saudi-Arabien zu Syrien und zum Iran?

    Worin unterscheiden sich die Bundesrepublik Deutschland und Saudi-Arabien außer in der Durchschnittstemperatur und im Glauben?

  42. Sureal sagt:

    Würde nie passieren glaub ich …Saudi Arab. und die Usa sind zu sehr verflochten miteinander, ausser man dreht den ßlhahn zu. Und das Deutschland die US- Soldaten einfach so wegschickt oder zurück … auch nicht …Deutschland ist zu Abhängig von den Usa …zumindest Politisch ….alles andere kommt einem Deutschen Niedergang gleich. Weil es niemand zulassen wird, das D Selbstbestimmung erlangt. Dafür sind wir seid Jahrhunderten zu Zentral in Europa und viel zu begehrt. Der Alte Fritz sagte mal: Solle Sie Alle Leben nach Ihrer Fasson, wenn das so wäre …wäre es gut.
    Ich lasse mich gerne berichtigen ..aber ich hoffe es wird verstanden.

  43. Sureal sagt:

    Die Haltung der Bunten Republik Deutschland zum Iran und Syrien ….na verwoben im Geflecht der Machtpolitischen Strukturen von Konzernen und US -Rus politischen Strukturen wo ein Normalbürger nicht mehr durchsieht ….

    Die Saudies haben 200 Leos von uns bekommen, sowohl (man munkelt) auch ein Werk in dem man HK G36 etc herstellt. Sind wir erpressbar……klar.
    Man betrachte die Geschichte der Beteiligten zur deutschen Vergangenheit….(Syrien- Osmanisches Reich… der Irak zu zeiten A.H. bis heute und die Einflussnahe von allen Konolialmächten vor dem 1.WW bis hin zu heute)

    Und wenn man in den Medien verfolgt, wie sich die Saudies stark machen für eine Intervention gegen den Iran oder Syrien …is doch alles klar unter welcher Fuchtel Sie stehn …dazu kommt der Konflikt der Shiieten und Suniten …Beduinen und anderen ….

    Alles ergibt ein Ganzes wenn man sich zeit nimmt alles in einem zu sehen …..

  44. Sureal sagt:

    @Schnuppi sollte dies als Anregung dienen.
    Anderen natürlich auch …Diskussion erwünscht… 😉

  45. nichtdiemami sagt:

    Persönlich habe ich keine Erfahrungen mit MMS. Aus aktuellem Anlass (nicht für mich) habe ich jedoch fast das ganze Wochenende in dieser Angelegenheit recherchiert. Und seitdem bin ich etwas fassungslos, wie viele Menschen durch die (zugegeben sehr gute) Vermarktung des „Wundermittels“ manipuliert werden und wie die alternativen Medien zur „Weiterverbreitung“ dazu mißbraucht werden!

    Hier ein paar meiner Ergebnisse:

    Der „Erfinder“ hat eine Kirche gegründet und ist selbsternannter Bischof. Er gibt u. a. in der Dominikanischen Republik „Seminare“ (natürlich nicht kostenlos). Er war 25 Jahre aktives Mitglied bei Scientology, „dort hat er tiefe Erkenntnisse über das soziale Verhalten vieler Menschen erworben“. Link dazu:

    http://www.amazon.de/Erleuchtung-Wahrheit-%C3%BCber-Liebe-Religion/dp/9088790205/ref=sr_1_4?s=books&ie=UTF8&qid=1338621510&sr=1-4

    Bitte Kurzbeschreibung zu diesem Buch von ihm lesen.

    Und von wegen er verdient nichts daran: Der Bischof hat sogar einen eigenen Verlag (es wird immer dringend empfohlen seine Bücher über MMS zu lesen). In einem seiner „Newsletter“ bittet er um Spenden mit genauer Preisangabe: 500000 $. Natürlich nicht für sich, sondern um „Gutes“ zu tun.

    Es gibt auch ein Selbsthilfeforum, da wird kräftig zensiert:

    http://www.mms-selbsthilfe.de/archive/index.php/t-1406.html

    Was hat sich dieser User nur dabei gedacht, diesen Gutmenschen solche Ausdrücke an den Kopf zu werfen 🙂

    Ich kürze jetzt mal ein wenig ab:

    MMS hat sehr wohl Nebenwirkungen, angefangen von ßbelkeit, Erbrechen, Nierenschmerzen.

    Es gibt auch sehr wohl viele negative Erfahrungen bei Anwendern von MMS.

    Tests an Gefängnisinsassen in Malawi finde ich überaus fragwürdig, wenn nicht sogar pervers.

    Ich habe bestimmt nicht alle Dinge erwähnt, die mir aufstoßen, aber abschließend ist meine Meinung:

    Ich werde dieses „Wundermittelchen“ ganz sicher keinem meiner Freunde, Bekannten oder Familienmitgliedern empfehlen und schon gar nicht selber ausprobieren. Und ich werde diese „Sensation“ auch nicht in die ganze Welt hinausposaunen, wie verlangt.

  46. Schnuppi sagt:

    @Sureal

    Meine Fragen waren natürlich rhetorische. Ich antworte Dir unten mit einer längeren Antwort.

  47. Schnuppi sagt:

    @Sureal

    Ich kann Dir von einem anderen erstaunlichen Vorgang berichten:
    In Nordafrika wurde im Herbst 2010 eine große Fabrik zur Herstellung von beschichtetem Glas fertiggestellt. Dieses Glas (z.B. mit wärmeisolierenden Schichten) wird für Ein- und Mehrfamilienhäuser aber auch für Hochhäuser benutzt.

    Eigentlich war bis zu diesem Zeitpunkt weit und breit kein Bedarf für eine solch große Fabrik zu sehen, auch wenn der Transport von (großen) Glas(scheiben) von Europa aus über das Mittelmeer keine einfache Angelegenheit ist (Glasbruch).

    Welch „glückliche“ Fügung, dass in Libyen jetzt immer noch in so vielen Gebäuden „Tag der offenen Türen und Fenster“ gefeiert wird. Welch erstaunliches Timing.

    Ich bin durch einen Artikel bei Alles Schall und Rauch nachdenklich geworden z.B. über das Verhalten von Erdogan. Davor dachte ich inzwischen auch, dass Erdogan letztlich auch eine Marionette des Westens geworden und dass sein Affront gegenüber Israel beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2009 letztlich nur ein gutes Theater gewesen sei.

    Aber dann stieß ich in besagtem Artikel:

    Kann man Erdogan noch ernst nehmen?
    Mittwoch, 9. Mai 2012 , von Freeman um 10:35
    http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2012/05/kann-man-erdogan-noch-ernst-nehmen.html

    auf die Kommentare von „Mastafu“ und „Der Istanbuler“.

  48. Schnuppi sagt:

    2. Teil:

    Beispiele:

    Mastafu
    10. Mai 2012 00:38
    Es ist eindeutig, dass die PKK NICHT die Interessen der Kurden vertritt! Sie holen sich die Unterstützung der Kurden nur durch Waffengewalt gegen die eigenen Leute! Wenn der Staatspräsident o. der Premier in den Südosten reist, droht die PKK den Geschäftsleuten mit Waffengewalt aus Protest ihre Geschäfte zu schließen! Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt wird entweder ermordet o. Familienangehörige, meist Kinder, entführt! Wie soll man dieses Vorgehen der PKK verstehen? So werden die Interessen der Kurden vertreten? Definitiv nicht!

    Es stimmt, dass in der Vergangenheit mehrere kurdische Dörfer ß?gesäubertß? wurden, aber nicht unter Erdogan!

    Ich komme immer mehr zu der Meinung, dass „Organisationen“ wie die RAF, die ETA oder die IRA letztlich Staatsgründungen sind (Hinweise dafür liefern z.B. die Nicht-Diskussion um die Rolle des Verfassungsschutzes bei den „Dönermorden“ oder die Verteidigung von Verena Becker durch den Staat beim aktuellen Prozess in Stuttgart), um die Bevölkerung mit Angst und Terror in Schach zu halten bzw. halten zu lassen im Auftrag von wem auch immer.

    Der Istanbuler
    10. Mai 2012 14:49

    Jedes Land hat dreck am Stecken. auch die Türkei und das Osmanische Reich und das sage ich als Türke.
    Zu der Sache der Armenier kann ich sagen dass die Armenier Opfer der Allierten waren ( Russen, Franzosen und Engländer )
    Wenn du im Internet mit dem Begriff “ Kranker Mann am Bosporus “ recherchierst, dann wirst du sehen dass der Geschichtliche Ablauf nicht so war wie es in den Medien dar gestellt wird.
    Die Allierten, insbesondere die Engländer versprachen jedem Volk ein eigenes Land, wenn es die Engländer beim Kampf gegen das Osmanische Reich unterstützte.
    Ein Beweis dafür ist der Vertrag von Sevres. In dem Vertrag geht hervor dass die Türken ein Groß Armenisches und Groß Griechisches Reich und ein Kurdistan in Südostanatolien akzeptieren müssen.
    Die Armenier wurden von den Russen mit Waffen unterstützt um ein Aufstand zu provozieren um das Osmanische Reich zu destabilisieren. Der Aufstand wurde erfolgreich von den Türken niedergeschlagen und die Armenier aus den Gebieten des Osmanischen Reiches vertrieben.
    Die hohen Zahlen der Toten der Armenier kamen durch die Niederschlagung des Aufstands und vertreibung der Armenier zustande.
    Nicht aber durch Rassenhass und systematischer Verfolgung und Tötung der Armenier wie die Nazis es im zweiten Weltkrieg getan haben. So wollen es die Medien zumindest darstellen.

    Genauso wenig kann man sagen, dass Syrien ein „gutes“ arabisches Land ist und Saudi-Arabien ein „böses“ arabisches Land oder dass Syrien das Paradies und Saudi-Arabien die Hölle ist.
    Damit verkennt man mit Sicherheit die dortige Mentalität. Natürlich gibt es in Saudi-Arabien eine Herrscherkaste, die in Saus und Braus lebt, aber dann gibt es auch so Momente wo der Bevölkerung große Mengen Geldes geschenkt werden (vor ca. eineinhalb Jahren, während des „arabischen Frühlings“), weil die Könige und ihre Familien wohl zur Recht eine Revolution befürchteten. Wann gab es denn in Deutschland mal wenigstens Freibier für alle an einem Wochenende?
    Es gibt höchstens mal großzügige Steuerermäßigungen für Hoteliers oder Bankenrettungen oder zehn Euro mehr im Monat für alle, die keine Arbeit mehr finden (können/dürfen).

    Was war mit dem Massaker von Kundus? Gab es da einen Austritt aus der NATO oder wenigstens einen sofortigen Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan? Nein, es wurden nicht einmal die wahren Verantwortlichen genannt.
    Am Horn von Afrika werden mit deutscher Beteiligung unschuldige Fischer als sogenannte Terroristen ermordet, weil sie ihrem uralten Recht zu fischen nachgehen und ihre Familie ernähren wollen. Aber wir sind ja die westlichen Moralinhaber, nicht solche ungläubigen Heiden, die in der Wüste leben.

  49. Lilly sagt:

    Was geschieht hier? Wer denkt da nicht an CT? Oder irgendwas vorsätzlich ausgebrachtes?

    Tausende tote Rinder, erkrankte Landwirte und ruinierte Bauernhöfe.

    http://www.mdr.de/mediathek/themen/reportage/video58478_zc-78c52757_zs-846277cd.html

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