Kurzer Zwischenstand aus dem Verfassungsgericht in Karlsruhe

Sarah und Volker Hassel-Reusing sind in Karlsruhe bei der mündlichen Verhandlung anwesend und haben in der Mittagspause einen kurzen Zwischenstand durchgegeben. Wie es aussieht, könnte das Grundgesetz am Ende das Ziel werden, wie wir es bereits im Artikel „Mehr Demokratie eV : U-Bootklage gegen das Grundgesetz mit Hilfe 12.000 Unterstützern?“ befürchteten. Alles deutet darauf hin, dass am Ende die Diskussion um das Grundgesetz und ein entsprechendes Referendum herauskommt. Bereits seit Jahren warne ich davor, das Grundgesetz zu unterminieren.


All jene, welche dauerhaft und lauthals nach einer „Verfassung“ gerufen haben, dürften sich wundern. Was am Schluß dabei rauskommt, dürfte ein ausgehöltes Grundgesetz ohne den minimalen Schutz der Grundrechte sein. Das Finanzwesen hat seinen Stich direkt ins Herz der Demokratien ausgeführt und die willfährigen Handlanger der Politik offenbaren die Brust mit einem Zielkreuz.

Zur Debatte im BvferG steht auch eine Verschärfung der Grundlagen für Eilanträge und den daraus resultierenden Klagen. Hier scheint es sich nach Einschätzung von Volker Reusing jedoch eher um Nebelkerzen zu handeln, um etwas Verhandlungsspielraum zu haben. Die universellen Menschenrechte und Folgen für alle Menschen und deren Wohlergehen durch die Spardiktate durch IWF und Co. scheinen überhaupt kein Gehör zu finden. Mehr Demokratie eV dominiert mit seinen Zielen die Verhandlung und nicht weniger als der Schutz der Bürger durch das Grundgesetz steht hier zur Verhandlung.

Herr Schäuble stellte auch bereits die Grundsatzfrage und will damit der Haupverhandlung vorgreifen und meiner Ansicht nach Bundespräsidenten Gauck Absolution erteilen lassen. Dieser wollte im Vorfeld klären lassen, ob die Verträge Grundgesetzwidrig sind. Würde Gauck unterschreiben und im Nachhinein festgestellt, dass es gegen das Grundgesetz geht, wäre ein Antrag auf Amtsenthebung sicher sein kleinstes Problem. Reuters meldet dazu:

Schäuble dringt auf raschen Gerichtsentscheid zu ESM
Die Richter wollten eigentlich nur über die Eilanträge der Kläger gegen die beiden völkerrechtlichen Verträge beraten. Die Bundesregierung bat das Gericht allerdings in der Verhandlung, auch die entscheidende Frage mitzuprüfen, ob die beiden Pfeiler der Anti-Krisen-Strategie gegen das Grundgesetz verstoßen. Das würde zwar das Urteil zur Eilentscheidung verzögern, allerdings vorzeitig für Klarheit sorgen. (Az.: 2 BvR 1390/12 u.a.)[1]

Bis ca. 18.00 Uhr soll die Verhandlung noch dauern, danach werde ich mit Volker Reusing noch ein Resumé zu der Verhandlung ziehen.

Carpe diem

[1] http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE86902G20120710
Bildquelle : Schaack, Lothar, Fotolia


100 Responses to Kurzer Zwischenstand aus dem Verfassungsgericht in Karlsruhe

  1. wobi sagt:

    „19:00 Uhr Die neunte Stunde der Beratung bricht an, die Verfassungsrichter rutschen in ihren cremefarbenen Sesseln langsam tiefer. Der Rechtsvertreter der Bundesregierung legt dar, dass alle von den Klägern genannten Szenarien komplett hypothetisch seien. Aber auch sie hatten heute dem ESM keine Verfassungswidrigkeit nachweisen können.“

    Kann man so dilletantisch sein und klagen, aber keine Verfassungswidrigkeit nachweisen? Was geht da abßß

  2. wobi sagt:

    Ich kann mir nicht Helfen, ich lese jedesmal in dem Absatz „rechtsverdreher“ der Bundesregierung. Merkwürdig…

  3. Frank H. sagt:

    „+++ ESM – „Europäischen Selbstmord Mechanismus“ +++
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt über die Eilanträge gegen den Euro-Krisenfonds ESM und den Fiskalpakt. ßkonom Sinn rechnet mit einem hohen Milliardenverlust für Deutschland – Bundesbankpräsident Weidmann widerspricht vehement. Die Ereignisse im Live-Ticker. von Benno Stieber, Karlsruhe und Oliver Schulz Hamburg
    19:22 Uhr Jetzt wird es nochmal spannend, denn Richter Huber ist noch hellwach. Er hätte gerne härte Aussagen zu Krisenszenarien. Ist die Haftungsobergrenze von 190 Mrd. auch politisch verbindlich? Was passiert wenn das Stimmrecht Deutschlands ruht? Professor Martin Nettesheim rudert, sagt, dass Deutschland nicht einzahlt bis das vor dem europäischen Gerichtshof geklärt ist. Richter Müller sagt: „Das ist klar, aber was beschließt der ESM in der Zeit ohne Deutschland? Keine Antwort von Nettesheim.“
    http://www.ftd.de/politik/deutschland/:live-ticker-aus-dem-verfassungsgericht-esm-europaeischen-selbstmord-mechanismus/70061254.html

    Jagd sie, jagd sie, jagd sie, jagd sie aus dem Amt!!!!!!!!

  4. wobi sagt:

    Das schreit alles förmlich nach nem Verfassungsreferendum… 😉

  5. wobi sagt:

    „denn Richter Huber ist noch hellwach“

    a ha ^^

  6. Frank H. sagt:

    Richetr Müller, CDU FRAGt die richtige Frage!!!!

    Leute das BVG steigt doch in den Ring. Ungalublich! Danke lieber Gott, danke Allah.

  7. olf sagt:

    Achtung:

    15:50 Uhr Euro-Kritiker Schachtschneider hält ein flammendes Plädoyer für eine Volksabstimmung über die Vereinigten Staaten von Europa. „Jetzt müssen die Völker entscheiden, ob sie die Union wollen.“ Er sieht kein Ende der EU, wenn der Euro abgeschafft wird. Die Länder würden mit einer eigenen Währung „aufatmen“. Seiner schriftlichen Klage, berichtet er, habe er ein Schiller-Zitat vorangestellt: „Es ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muss gebären.“ Er meint damit den Euro, gegen den er schon immer war.

    „DIE VßLKER MßSSEN ALSO ENTSCHEIDENßß?“

    Damit dürften wir überstimmt werden, denn ausser Deutschland hat in der EU kein anderes Land was zu verlieren.

    OHO!

  8. Schwarzblut sagt:

    Gibts kein aktuelels Bild von Schäuble? So wie sich das hier anliest, müsste der ja immer kleiner werden…und seine Brine immer rötlicher bis sie wohl glüht…womit er ja dann schon mal gegen geltendes Recht seiner heißgeliebten EU verstößt…dem Glühbirnenverbot 😛

  9. olf sagt:

    Somit gleich mal das nächste Thema:

    IST EIN GEMEINSAMES EUROPAWEITES REFERENDUM MßGLICHßß?
    WßRE EINE ABLEHNUNG DES DEUTSCHEN VOLKES VERBINDLICHßß?
    –> Verfassungsklage möglichßß

  10. olf sagt:

    Ich glaub der hat das alles so geplant!
    Man wird sehen.

  11. wobi sagt:

    Ich glaube wir sollten uns nicht zu früh freuen und nur wg. dem von der FTD geschilderten Verlauf unsere Skepsis verlieren. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Gericht einen Jahrzehntelang angelegten Plan kippt. Oder haben wir es hier mit „märtyrerischen“ Richtern zu tun? 😉

  12. washingtonmayfair sagt:

    nochmal, meint Ihr, dass Gauck bis September wartet, oder unterschreibt der vorher?

  13. AE-35 sagt:

    @Frank H.

    „Jagd sie, jagd sie, jagd sie, jagd sie aus dem Amt!!!!!!!!“

    Aber doch nicht so bitte, mir würde ein öffentlicher Pranger auf den Marktplätzen der Heimatorte, der für das geplante Desaster verantwortlichen Personen, viel besser gefallen.

    Dann könnte ich nämlich eine schöne Deutschlandrundreise mit dem Fahrrad unternehmen…

    😉

    AE-35

  14. strom23 sagt:

    abwarten und tee trinken.bevor hier nichts offizielles das haus verläßt sollte man nicht feiern.

    gibts denn keine weitere journalie vor ort die auch live berichtet?

  15. Schwarzblut sagt:

    Olf, denke nicht das Schäuble das geplant hat, der plant nix, der ist zu unfähig etwas zu planen, wenn läst er von anderen für sich planen…Wer eben auf andere hört, is selber Schuld…glaub das ist die Retourkutsche der Richter für den Versuch sie im Vorfeld zu beeinflussen durch Warnungen und sogar Diskriditation, bzw absprechen der Kompetenz bezüglich ESM unso…

    Nur wie gesagt, noch gibts keinen Grund zur Freude, erst wenn der ESM zerrissen, geschreddert und verbrannt ist!

  16. olf sagt:

    Könnte sein das Gauck aus fadenscheinigen Gründen aus dem Amt gedrängt wird und der neue dann unterschreibt.
    Allerdings weis ich nicht ob der Präsi überhaupt unterschreiben darf solange ein schwebendes Verfahren existiert.

  17. Schwarzblut sagt:

    washingtonmayfair..zu trauen würd ichs denen, isses einmal Unterschrieben und liegt in Brüssel, können die Richter sagen was sie wollen, da ESM gültig und sowiso unkündbar wäre…sollten die das wirklich durchziehen, dann gnade den Gott!

  18. AE-35 sagt:

    De Spiegel, berichtet wie folgt:
    „10.07.2012 – Das Bundesverfassungsgericht will in dem am Dienstag begonnenen Verfahren über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den neuen EU-Fiskalpakt noch keine endgültige Entscheidung treffen.“

    Weiteres, siehe hier (Videolink):
    http://spon.de/vfevD

    AE-35

  19. Schwarzblut sagt:

    19:45 Uhr Gauweilers Bevollmächtigter Murswiek schlägt vor, falls das BVG den EFS nicht stoppen will, wenigstens den Bundespräsidenten aufzutragen, das Gesetz nur mit einem Kündigungsvorbehalt zu unterschreiben. Wenn das BVG dann den ESM für verfassungswidrig erklärt, könnte Deutschland wieder austreten.

    Hoffentlich lassen die sich da nicht drauf ein…

  20. Frank H. sagt:

    Rechtskunde:
    In einem schwebenden Verfahren OHNE Urteilsverkündung ist jedwede Handlung eine Amts- oder Zivilperson gegen ein ausgesprochenes Verbot – auch mündlich – zu unterlassen, es sei denn das Gericht wurde um erlaubnis gefragt und hat dem zugestimmt!!

    Somit kann KEINEr unterschreiben.
    Gehen wir also davon aus das HEUTE kein Urteil mehr kommt. Auch kein vorläufiges untersagen, heisst nun dennoch STOP Finger weg vom Kugelschreiber Herr Präsident.

    Soweit i.O.ß

  21. Frank H. sagt:

    Verhandlungsmarathon!!!

    GRIECHENLAND HAT GESESSEN. DAS BVG HAT DIE GEFAHR ERKANNT!

    Voßkuhle brät dem Regierungsvertreter eins über. Mitarbeiter weis keine Antwort. Das Gericht zeigt Zähne:

    „20:15 Möllers sagt, er glaube wir Deutschland werde von Ländern wie Griechenland das sparen lernen um den Fiskalpakt einzuhalten. Voßkuhle kommentiert: „Lernen von Griechenland ist das Motto des Abends“. Lachen im Saal.“

    Jagd sie, jagd sie, jagd sie aus dem Amt!!!

    w.ftd.de/politik/deutschland/:live-ticker-aus-dem-verfassungsgericht-lernen-von-griechenland-ist-das-motto-des-abends/70061254.html

  22. chris321 sagt:

    Hey, warum sagen die Leute nicht einfach: Wir arbeiten nur noch die Hälfte oder gar nicht mehr wenn die so weiter machen. Was denkt Ihr wie schnell es dann ruhig in der Schachtel wird. Dieses ganze Gezeter geht ja nur deswegen so gut, weil alle eifrig mitmachen.

    Apropo mitmachen. Ich garantiere Euch, dass Ihr in paar Jahren an diesen Tag denken werdet und sagen werdet: Ja damals, damals, da hat alles angefangen. Diese ESM-Verhandlungen in Khe … und dann wurde es schlimmer und schlimmer und schlimmer.

    Und damals, aus der Position wo es uns noch allen recht gut ging, da ahnte noch keiner wie das ganze heute aussieht.

    Meine Oma (jetzt selig!) sagte es genauso bei 9/11 und ich habe es damals nicht verstanden. Sie sagte: Hebe die Zeitung auf, dieses Ereignis wird die Weltgeschichte ändern. Heute weiss ich das sie 100% recht hatte und ich suche die Zeitung, finde den 19. November, den 23. November, aber verdammt noch mal nicht die Zeitung vom 12. November, the day after! Shit happens, wenn man nicht auf seine Oma hört …

    Na, beginnt Ihr schon bei Eurem lokalen Demeter Betrieb mit Schaufel und Rechen mitzuhelfen. Wenn nicht, dann mal los! Wir haben hier in Deutschland landwirtschaftlich betrachtet eine ßberproduktion. Also nur keine Panik, theoretisch gibt es für jeden etwas zu futtern! Muss man nur alles wieder neu organisieren, weniger BASF = weniger Produktivität, mehr biologisch = mehr gesund und dennoch genug auf dem Frühstückstisch. Also ich würde jetzt mal langsam damit beginnen. Müsst ihr nicht auf die letzte Minute warten. Jens hat ja hier schon interessante Beiträge gebracht. Da sollten wir alle in nächster Zeit Gas geben!

    Und was machen wir, wenn die Italiener und Spanier sich nicht gescheit organisieren und die wollen uns an unsere Okö-Produkte? Dann bekommen sie aber was auf die Finger! Irgendwann hört es ja wohl auf! Und mit Polen sollten wir uns auch gut stellen, haben schöne grosse landwirtschaftliche Flächen. ßbrigens: In der Ukraine wird ab Grundschule Landwirtschaft unterrichtet wie bei uns das 1+1. Sozialsystem eben: Man weiss da sehr gut was passiert, wenn das Geld nicht mehr reicht: Hacke, Schaufel, Spaten und los gehts … und da ist es grad egal wer den Acker, wer den Donnerbalken, wer die Drainage, wer die Strasse etc. beackert. Jeder darf mitmachen.

    Also Leute, alle morgen in den Baumarkt rennen und neue Ausrüstung #1 erwerben: Einen Spaten! Klein anfangen, nur nichts überstürzen! NOCH ist Zeit das schön gemütlich anzugehen.

  23. Moshk sagt:

    Ich bete jeden Tag, dass dieser scheiss Euro endlich zur Hölle fährt und wir wieder befreit werden nur leider gibts noch zuviele Schlafschafe ich war ja selbst auch mal eins aber ein Intelligentes !! Ich habe die letzten Jahre versucht viele aufzuklären wers mal probiert hat weiß wie schwierig sowas ist und dass man oft gegen nen Baum läuft. Aber ich habe auch einen Teil dazu gebracht die Dinge mal zu hinterfragen. PS.: an einem meiner Vorredner so blöde sind die Ossis nicht !!

  24. Frank H. sagt:

    Liebe Logenbrüder, ähm Verfassungsrichter, sie können hueute der Menschheit beweisen, das die Brüder nicht nur Spekulanten sind, sondern das der Humanismus den Menschen geistig vervollkommnet.

    All ihren Kritikern können sie nun beweisen, was sie behaupten, nämlich keine dunklen Mächte zu fröhnen.

    *da das Auge überall ist, wer weis ob die Botschaft nicht ankommt*^^

  25. Frank H. sagt:

    Ich lese den Koran jeden Tag eine Seite und weis das Allah gerecht mit denen ist, die Recht geleitet sind. Auch Christen und Juden.

  26. Moshk sagt:

    Also eine Aussage eines Richters war ja „Wir stehen auf dem Grundgesetz“ Na dann bitte schön setzt es um und begrabt den ESM !!!

  27. stupido sagt:

    H U M A N I S M U S ßß

    Frank H.ß?^

    http://www.youtube.com/watch?v=XlLsooZN4dU

    😉 Hehehehe…

  28. chris321 sagt:

    Ihr rettet keine Gesellschaft mehr in der 99,99% auf Moral und Werte einen Scheiss geben und Brot, Spiele und Klamotten vergöttern. Natürlich waren damit nicht die für Afrika gemeint …

    DAS ist das eigentliche Problem unserer Gesellschaft nur blickt es leider keiner. Bzw. genauer: ES WILL KEINER AKZEPTIEREN DASS ES WIRKLICH SO SCHLIMM UM UNS MENSCHEN STEHT. Das wird man aber eines Tages blicken, dann nämlich wenn es zu spät ist und man sich fragt:

    WIE KONNTE ES SO WEIT KOMMEN?

    Man wird es eines Tages blicken, dann nämlich wenn die Leute sich wie damals im 3. Reich fragen:

    WIE WAR DAS ALLES MßGLICH?

    Das jetzt, das mit dem ESM ist aus meiner Sicht für das was noch kommt eine lockere Aufwärmübung. Rennen werden wir anschliessend.

  29. Frank H. sagt:

    psssst! *ins ohr dir flüster*
    Schlage deinen Feind mit seinen Waffen. +nananana+

  30. Moshk sagt:

    Schaut euch doch mal hier um wir sind doch ziemlich viele !! Klagt mit habe das heute auch getan gegen diese Volksverräter die gehören weggesperrt auf Lebenszeit. Und das geht ganz einfach per email daurt 5 minuten. Die müssen dort klagen nicht mit 1000 senden von Mitklägern sondern mit Millionen !!

  31. Frank H. sagt:

    Sicherer ist per Brief an ein Gericht. Mails sind nach wie vor streitig, da man als natürliche Person halt lästigerweise unterschreiben muss.

  32. Tranfunzel sagt:

    Danke, das du das mit dem Humanismus auch so offen gesagt hast. Das ist eine Art „geistiges Uboot“. Dem Menschen den Anschein zu geben alles bestimmen zu können. Hernach ist alles wandelbar, gerade so wie es passt. Allerdings denke ich nicht das Frank H. so blöd ist und nicht weiß, wo beim Humanismus der Pferdefuß drin ist. Nur was bezweckt er dann damit ß Abwarten. Ich hoffe das die Richter Mut beweisen und die Politik ( und den Mächtigen, die dahinter stehen) in die Schranken verweisen. Es ist schon Erpressung, was Politiker wie Schäuble da äußern. Wie war das ß „Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand“

  33. Moshk sagt:

    Ja sicher aber im Text steht ja das ich einverstanden bin damit, dass meine Daten dann an den BVG gegeben werden. Und ja das bin ich und da brauch mir keiner kommen mit nicht unterschrieben die kriegen sie auch noch im nachhinein !!

  34. Moshk sagt:

    Ich bin sowas von geladen momentan glaubst du nicht diese elenden Drecksäcke !!

  35. Tranfunzel sagt:

    Das mit dem Verfall von Werten und Moral ist der eine Teil der Wahrheit. Im Grunde liegt die Ursache darin, das fast die gesamte Bevölkerung Gott, bzw. die „christlichen Werte“ über Bord gekippt hat. Wieso sind denn Geiz, Neid, Gier, Habsucht etc. keine Tugenden, sondern Sünde. Vielleicht ist es ja auch, das Menschen den Begriff „Sünde“ überhaupt nicht mehr verstehen ß Die Gesetze in der Bibel ( und auch teils in anderen Religionen) waren dazu da das „Miteinander“ der Menschen zu regeln. Ein gutes „weltliches Gesetz“ orientiert sich an den älteren „christlich jüdischen Geboten“. Nur wenn es dann „weltlich“ ist, ist den Menschen auch nicht mehr klar, warum sie nicht mehr geändert werden sollten oder dürfen, denn es fehlt die Autorität dahinter. Und zum Schluß ist „Krieg“ „Frieden“ und umgekehrt. Unsere Vorfahren haben sich bei dem Grundgesetz etwas gedacht!!

  36. Agincourt sagt:

    Es existieren zwei Verfahren:

    a) Das des Eilantrages (einstweilige Anordnung nach § 32 „Bundesverfassunsggerichtesgesetz“ (BVerfGG)

    und

    b) Das sog. Hauptsacheverfahren gem. Artikel 93 Abs.1 Nr.4a) Grundgesetz (GG) i.V.m. §§ 13 Nr.8a), 93 Abs.1 Nr. 4a) BVerfGG

    , diese jeweils angestrengt von mehreren Klägerparteien.

    Heute ging es nur um den Eilantrag (ew.AO) unter a).

    In diesem wird NICHT darüber entschieden, ob die 6 „ESM“-Gesetze, die der „Bundestag“ durchgewunken hat, mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder nicht.

    Das Verfahren wg. ew.AO ist – s.o. – KEIN Hauptsacheverfahren und – jedenfalls formell – auch nicht dessen Präjudiz, sondern eine Abwägung der durch die sofortige Umsetzung der angegriffenen Rechtsakte (das sind die 6 „ESM“-Gesetze) unmittelbar und ggf. unwiederbringlich beeinträchtigten Rechte der Kläger ggü. dem Anspruch auf unmittelbare Geltung des Rechtsaktes selbst.

    M.a.W. geht es also heute nicht darum, über die „Verfassungswidrigkeit“ (korrekt müßte es heißen: Grundesetzwidrigkeit) der 6 „ESM“-Gesetze zu entscheiden, sondern allein darum, ob, wenn die Gesetze in Kraft gesetzt würden, die sich daraus ergebenden Nachteile für die Kläger so schwerwiegend wären, daß – im Falle eines Obsiegens der Kläger in der Hauptsache (d.h. also der „Vefassungsbeschwerde“ gegen die 6 „ESM“-Gesetze) erst in einigen Monaten die zu Lasten der Kläger dann durch diese Gesetze bereits eingetretenen Nachteile so schwerwiegend wären, daß auch durch deren dann ggf. festgestellte Unwirksamkeit diesen Nachteilen nicht mehr abzuhelfen wäre.

    Allerdings ist es durchaus so, daß jedem vom BVerfG entschiedenen Eilantrag eine bestimmte Tenorierung zu Grunde liegt, die Rückschlüsse dahingehend zuläßt, ob das Hauptsacheverfahren (d.h. also die „Verfassungsbeschwerde“) erfolgreich sein wird oder nicht.

    Das erkärt sich dadurch, daß das Gericht im Zuge der Interessenabwägung im Verfahren der ew.AO jedenfalls inzidenter (d.h. also „stillschweigend nebenbei“) auch schon den Ausgang der Hauptsachentscheidung mit berücksichtigt.

    Wird der ew. AO statt gegeben (selten), so ist dies in aller Regel ein Hinweis darauf, daß die Kläger auch in der Hauptsache („Verfassungsbeschwerde“) obsiegen werden.
    —————————
    Hier ist es allerdings so, daß die von den Klägern angegriffenen 6 „ESM“-Gesetze noch überhaupt nicht verabschiedet worden sind, weil Gauck diese bisher ja weder unterschrieben („ausgefertigt“) hat noch diese im Bundesgesetzblatt verkündet wurden (vg. Art. 82 GG).

    Damit existieren diese Gesetze de jure noch überhaupt nicht.

    Normalerweise wären daher weder der Antrag auf ew. AO noch die Verfassugsbeschwerde überhaupt durch das Gericht zur Entscheidung angenommen worden, da die Kläger von nicht existenten Gesetzen nicht „gegenwärtig betroffen“ sein können (es gibt sie ja „juristisch“ noch nicht, weshalb die die Kläger an und für sich auch nicht betreffen können)- die „juristische Existenz“ der Gesetze ist aber eine Voraussetzung für die Zulässigkeit vom Antrag auf ew. AO und die „Verfassungsbeschwerde“.

    Das das Gericht den Antrag auf ew. AO und die „Verfassungsbeschwerde“ dennoch zur Entscheidung annahm, liegt an der Tatsache, daß – unterschriebe Gauck das zu den 6 „ESM“-Gesetzen gehörende Zustimmungs/Ratifikationsgesetz -, die BRD dann [weil Schäuble keine Ausstiegsklausel im „ESM“-Vertrag wollte, was in völkerrechtlichen Verträgen an und für sich üblich ist] auch völkerrechtlich an die „ESM“-Gesetze sogar für den Fall gebunden wäre, wenn das „BVerfG“ die „ESM“-Gesetze anschließend doch noch – im Hauptsacheverfahren – für „verfassungswidrig“ erklären sollte oder vorher durch Stattgabe der ew. AO deren Inkrafttreten zunächst aussetzt.

    M.a.W. also müßte die BRD ihre 27,1 % Anteile am „ESM“ einzahlen (und ggf. weitere Anteile übernehmen), obwohl mglw. das „BVerfG“ am Ende die Gesetze für „verfassungswidrig“ erklärt.

    Aus diesem Grund „ersuchte“ der entscheidende „BVerfG“-Senat auch Gauck, zunächst – d.h. bis zu einer Entscheidung mindestens im Verfahren der ew. AO – nicht zu unterschreiben, damit die „ESM“-Gesetze nicht ratifiziert und im Außenverhältnis zu anderen Staaten und zur „EU“ wirksam wird.

    Diese Auffassung ist m.A.n. verfehlt, denn die völkerrechtlich einschlägigen Bestimmungen der „Wiener Vetragsrechtskonvention“ eröffneten durchaus Möglichkeiten, sich aus dem „ESM“-Vetrag auch ohne Ausstiegsklausel wieder zu lösen, wenn er zwar ratifiziert, aber – nach Feststellung durch das „BVerfG“ – „verfassungswidrig“ i.d.W. wäre, daß er tragende Prinzipien des GG verletzte.

    Das ist bei einer Aufhebung oder Aushebelung der Haushaltshoheit – dem Königsrecht des Parlamentes – zu unterstellen.

    Allerdings bedingte dies wohl erhebliche, politische Komplikationen auf der vielzitierten internationaler Ebene.

    Vor diesem Hintergrund ist es bezeichnend, daß Merkel&Schäuble die Wetterfahne Gauck in einer Art Staatstreich heimlich nötigen wollten, die Gessetze zu unterschreiben, bevor überhaupt das „BVerfG“ prüfen kann.

    ————————————–

    Was hier abläuft, ist grundsätzlich allerdings sehr fragwürdig.

    Das „BVerfG“ hat keinerlei Weisungsbefugnis ggü. dem „Bundespräsidenten“ (Gauck), ebenso wenig wie natürlich die Bundesregierung Gauck Weisungen (oder umgekehrt) erteilen kann.

    Gauck hat – im Rahmen des Art. 82 GG – alle ihm zur Unterzeichnung vorgelegten Gesetze formell und materiell gewissenhaft zu prüfen, wobei er sich seines Stabe bedienen kann (weshalb ßußerungen wie die von Gauck im Vorfeld, denen zufolge das „BVerfg“ die Gesetze „auf jedem Fall durchwinken werde“, an und für sich ein Grund für eine sofortige „Bundespräsidentenanklage“ nach 61 GG, weil Gauck die Unabhängigkeit seines Amtes aus Dummheit oder Willfährigkeit verrät).

    Danach hat Gauck selbst und unabhängig zu entscheiden, ob er das Gesetz unterschreibt oder eben nicht unterschreibt – letzteres, wenn er zu der ßberzeugung gelangt, das Gesetz sei „verfassungswidrig“.

    Selbst wenn sich – nach einer ggf. positiven Entscheidung des „BVerfG“ im Eilverfahren der ew. AO – eine große Wahrscheinlichkeit für die „Verfassungswidrigkeit“ der „ESM“-Gesetze spräche, sich Gauck dazu entschlösse, die „ESM“-Gesetze dennoch zu unterschreiben, weil er von deren „Verfassungsgemäßheit“ überzeugt ist, bleibt die Unterschriftsleistung und „Ausfertigung“ allein die Entscheidung von Gauck.

    Im Grunde genommen kann Gauck die (bisher nicht existenten, s.o.) Gesetze sogar dann noch unterschreiben, wenn das „BVerfG“ in der Hauptsache deren „Verfassungswidrigkeit“ feststellen sollte – es wäre zwar eine „verfassungswidrige“ Handlung von Gauck, dies zu tun, aber das Gericht kann dem „Bundespräsidenten“ keine Weisung erteilen, es nicht zu tun.

    Ggf. wäre Gauck dann nach Art. 61 GG („Bundespräsidentenanklage“) anzuklagen

    Eben lese ich, daß das BVerfG nun die Eilanträge (Antrag auf ew.AO) überhaupt nicht mehr prüfen will , wg. der „Bedeutung der Sache“ [für die „Märkte“].

    Das Gericht will vielmehr – weiterhin mit der auf Druck des Gerichtes aufgeschobenen Unterschrift von Gauck – „sofort“ die Prüfung der Hauptsacheentscheidung vorziehen.

    Damit drückt sich das Gericht durch eigenmächtigen Eingriff in das Verfahren um die gesetzlich bestimmte Entscheidung des Antrages der Kläger auf ew. AO herum, den es zuvor noch selbst für zulässig erklärt hat, indem es den „Bundespräsidenten“ öffentlich unter Druck setzt, die „ESM“-Gesetze nur nach Maßgabe der ausstehenden Prüfung dieser „Verfassungsrichter“ zu unterzeichnen.

    Man kann sich wohl schlechterdings keine unmäßigeren Kompetenzanmaßungen dieses „Gerichtes“ vorstellen, das sich – offenbar, weil sich Vosskuhle&Co. vor dem Zorn ßffentlichkeit ebenso wegducken wie vor der Usurpation von Bankstern, Merkel, Schäuble und Konsorten aus CDUCSUFDPSPDGRßNEN, denen der Seant seine Posten verdankt – erst einmal ins Zeitgewinnen und Lavieren flüchten, um dann irgendeinen Ausweg zu finden, mit juristischer Rabulistik den Kopf aus der Schlinge zu ziehen und die („ESM“-)Rechnung den Bürgern zu präsentieren.

    Und Atlantikbrücken-Gauck macht mit – aber wer hätte beim wendegehalsten, operativen Vorgang „Larve“ je etwas anderes erwartet.

  37. Irmonen sagt:

    stupido
    das ist ja echte teuflische Agit-Propaganda, naja die Merkel ist darin auch nicht schlecht:
    „Scheitert der Euro scheitert Europa“,ha Europa, das ist ein Kontinent, eine Landmasse,
    und das klingt natürlich ganz schrecklich im Unterbewußtsein der Schalfschafe, der Kontinent scheitert, ja ein Kontinent wenn scheitert geht unter, das weckt natürlich alle Urinstinkte des Nicht-Untergehen-Wollens….

    Neine nicht Europa geht unter, sondern ein menschliches Konstrukt, der Euro, das EU-Bürokratentum bestenfalls, die Zwangsverlobung (ist ja sonst verboten) und nachfolgender StaatenZwangsehe…

    liebe Frau Merkel, Euro oder NichtEuro, Europa wird nicht untergehen.

  38. Schwarzblut sagt:

    So, letzten Stunden war ich abwesend, gibts was neues?, irgendwie sehe ich nur ein paar Kommentare…kann also nicht mitverfolgen was los war

  39. Irmonen sagt:

    das Beste was passieren könnte wäre ein langer Aufschub bis eben nach dem Sommer und/oder wenigsten die Kündbarkeit des ESM und Co

    wetten, all die Befürworter die jetzt den XXXL Dauerrettungsschirm wollen sind die ersten, die beim großen Scheitern ihre Hände in Unschuld waschen, „das hatte man nun wirklich nicht vorhersehen können“ usw….

  40. stupido sagt:

    verurteilt mich aber mir ist wurscht was passieren wird…

    http://www.youtube.com/watch?v=8ZH9ebAZouk

    schlaft gut und entspannt euch mal….

  41. Bendix sagt:

    Ich weis nicht, was das gerede um das Grundgesetz soll, seit 1990 gibt es das nicht mehr.
    Die Kunst der Politikzombis, besteht darin wie sag ich es dem Michel.
    Die Sendung Panorama, hat vor der Abstimmung, Abgeordnete gefragt wie hoch der Anteil Deutschlands (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet) ist, von 10 gesendeten Anfragen konnte nur einer 211 Mrd. benennen, anfänglich wohlgesagt, wie
    Prof. Hankel hat mal durchgerechnet, das 9-10 fache wird auf Deutschland zukommen.
    Also erst mal Palaver beim BVG, was ja 1977 festgestellt hat, das die gefällten Urteile keine Bindewirkung haben. (wg. fehlender Verfassung)

    Denkt doch mal selbst nach, wenn nach Basel III, die Banken 10 Prozent Eigenkapital in Ihren Bilanzen vorweisen müssen, um stabil zu gelden und sie schaffen das Ziel nicht, dann heist das Eigenkapital ergo Anlegergelder sind schon längst im Internationalen Casino verzockt.

    Gesetzliches Zahlungsmittel sind die paar Euro in eurer Gelbörse, Beträge auf Bankkonten sind Buchgeld, also ein Versprechen der Bank, diese in Gesetzliche Zahlungsmittel Auszureichen, da lohnt es mal die AGBs eurer Hausbank durchzulesen, sehr ernüchternt.

    Das gesamte Bare Umlaufvermögen für alle EU-Bürger, sind 2000,00 ß?.pro Person.

    Frohes schaffen und das Einkommen schön auf der Bank belassen, wo kommen wir denn hin, wenn Ihr anfangt das Geld unters Kopfkissen zu legen.

    LG W.Bendix

  42. Frank H. sagt:

    Ja, es gibt etwas Gutes. Das Gericht hat keine Empfehlung ausgesprochen den ESM zu unterschreiben, sondern im Gegenteil das Verfahren jetzt voll aufgerollt. Aus dem Eilverfahren wird nun die Hauptverhandlung. Nach einer MArathonsitzung konnte Voßkuhle feststellen das die Märkte NICHT hoch gingen.

    Schäuble hat eine Niederlage erlitten. ABER das Gericht hat diese Niederlage so verpackt, das die Regierung in Takt bleibt.
    Der Artikel 20 (4) GG wurde so vermieden. Also das Gericht ist im Bilde was im Land los war.
    Das Gericht hat heute 80 Mio Menschen den Arsch gerettet. Zeit geschunden.
    Weil sie eben NICT Griechenlands Chaos wollen. Voßkuhle ist clever, er mag den Gollum auch nicht. Das kann er aber nicht so sagen.

    Damit haben die ESM Gegner ihr Ziel erreicht, denn ab sofort ist der ESM Geschichte.
    Warum? Weil das Gericht nun erst im September ein Urteil fällt, so die Aussagen der Analysten vor Ort.

    Verloren haben die Eurokritiker um Hankel, da der Euro NICHT AKTIV abgeschafft werden wird.
    Aber die Zeit arbeitet gegen den Euro. Das Gericht hat quasi den Zerfall beschleunigt.
    Die Bundesbank hat dies bei der Anhörung quasi „versteckt“ in einer sehr sehr feinen Aussage Voßkuhle wissen lassen.

    In dem der BuBa Chef sagte: Den Märkten ist es egal mit was bezahlt wird. Alles schon eingepreist.

    Die nicht ausgebildete BILD Niveau Journalie hat das übersehen – wie immer – Vollidioten.

    Schäubles Tage sind gezählt. Der Volksaufstand verhindert.
    Die Schuldenfalle kann das Gericht nicht lösen. Aber das Gericht ist auch nicht erpressbar und nicht politisch gefärbt, trotz oder gerade wegen dem Medienhype.

    Also das Kapitel ist somit zu Ende. Alles weitere wird unter Ausschluß der ßffentlichkeit passieren.
    Das EUdSSR Gespenst geht in die nächste Runde.
    Dem GG wurde Rechnung getragen.

    Ich empfehle dennoch die Strafanzeige wegen Hochverrat jedem zu machen.

    Scheiss auf Datenkrake. Sie soll dran ersticken.

    Bis denn.

  43. wobi sagt:

    Frank, ich weiß nicht wo du deinen Optimismus hernimmst…

    1. Hat das Gericht meines Wissens keine einstweilige Anordnung verfügt! D.h. der Gauckler kann unterschreiben, dann ist der ESM ratifiziert!

    Erklärung zur einstweiligen Anordnung, für diejenigen, denen es nichts sagt:

    „Die einstweilige Anordnung ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts im Verlauf eines Rechtsstreits. Die einstweilige Anordnung soll vermeiden, dass Entscheidungen vor ihrer Rechtskraft vollstreckt und dadurch möglicherweise rechtswidrige Zustände hergestellt werden.“

    Und 2. sollten wir uns daran erinnern, dass der EFSF noch bis 31.12.2012 läuft und URSPRßNGLICH auch die Regierung mal geäußert hat, der ESM hätte bis dann Zeit! Das scheinen aber alle schon wieder vergessen zu haben. Selbst wenn der Gauckler also nicht unterschreibt und das BVG am Ende doch noch zu Gunsten des ESM entscheidet, geht es nicht gut für uns aus.

    Also woher kommt der Optimismus? Es wurde auf die gleiche wackelige lange Bank geschoben wie bisher. Man könnte auch sagen, eine kleine Beruhigungspille für uns.

  44. wobi sagt:

    „Man muss es inzwischen so hart formulieren: Verfassungen sind wie Papiergeld: eben nur ß? Papier. Und Gesetze sind unter der Herrschaft einer verlogenen, rechtsbeugenden Elite ebenfalls wie Papiergeld: eben nur ß? Versprechen.“

    Peter Boehringer
    goldseitenblog.com

  45. Frank H. sagt:

    Schäubles Gedrängel wurde unterbunden. Das richterwort an Gauck nicht unterschreiben bleibt gültig, da aus Eilverfahren hauptverfahren geworden ist. Die lange Anhörung ist ein sicheres Zeichen. Gauck wird nicht unterschreiben, da er sich dem Gericht anschloss und das Ergebnis gerne von ihnen hätte.
    Gibts schon eines? Nö.

    Bis das also durch ist, ist der ESFS an auslaufen und der ESM LAden ist absolet, weils vorher Doomsday gibt.

    Man soll dem BuBaPräsi Weidmann sehr gut zuhören können. Auf Handelsblatt Online steht seine Aussage heute frh vorm BVG.

    Der ESM ist quasi sinnlos, weil bereits kein Staatsbanker die echte Schuldenhöhe mehr überblickt.
    Tja, es bleibt der Irrsinn einer EUdSSR ohne Organe.
    Aus diesem Dilemma der Politiker entsteht eine Thyrannei des Chaos.

    Was also kann das BVG noch ändern? Was kann es falsch machen? Die roten Roben haben getan was sie mussten.
    Man darf eigene Ressentiments nicht mit Mechanismen einer Verwaltung vermischen.

    Bis denn.

  46. wobi sagt:

    Hab hier noch einen guten Kommentar im gelben Forum dazu gefunden:

    http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=259255&page=0&category=0&order=last_answer

    Ich hoffe, dass es so kommt und der ESM damit wirklich vom Tisch ist.

  47. Die Irrelevanz von ß?Recht und Gesetzß?

    In einer noch nicht vom Kapitalismus befreiten Marktwirtschaft (kapitalistische Marktwirtschaft mit angehängtem ß?Sozialstaatß?) können die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten Grundrechte prinzipbedingt nicht eingehalten werden; ist die Marktwirtschaft aber durch eine Korrektur der seit jeher fehlerhaften Geld- und Bodenordnung vom parasitären Gegenprinzip des Privatkapitalismus befreit (echte Soziale Marktwirtschaft), bedeutet es automatisch das Beste für alle, wenn jeder Einzelne nur das Beste für sich anstrebt (konstruktive Verbindung von Individual- und Sozialprinzip), sodass die Grundrechte nicht länger ß?gesetzlich garantiertß? werden müssen und das Grundgesetz überflüssig wird:

    http://www.deweles.de/files/grundgesetz.pdf

  48. stupido sagt:

    och wobi….da könn wer ruhig as ganz „altes“ nehmen… 😉

    https://www.youtube.com/watch?v=8Lz_qPvKCsg

  49. Steppolante sagt:

    Am 12.September wird die Entscheidung über den ESM/Fiskalpakt bekannt gegeben. Na wenigstens lassen sie sich nicht von Schäuble und Konsorten unter Druck setzen.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/esm-und-fiskalpakt-bundesverfassungsgericht-laesst-sich-mit-euro-urteil-zeit-a-844573.html

Schreibe einen Kommentar

Kursanbieter: L&S RT, FXCM