Hintergrund: Bundestag berät über Bail-In der Sparer

Wann immer im Bundestag mal wieder die Köpfe zusammengesteckt werden, Gutes kommt dabei selten heraus in den letzten Jahren. Auch wenn der Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“ zunächst hoffnungsvoll klingen mag, verbirgt sich im Gewirr aus Artikeln, Absätzen und Paragraphen einiges an Sprengstoff. Für eine endgültige Risikoabschätzung wäre allerdings noch einiges an Nachfragen und der geschulte Blick eines Anwalts notwendig. Zunächst einige Punkte aus unserer Sicht, die wichtig sein könnten.


Freitag fand im Bundestag die zweite und dritte Beratung zur Drucksache 17/12601 statt, eine Abschirmung gegen Risiken klingt auch nachvollziehbar und praktisch. Wer sich allerdings die Änderungen etwas genauer anschaut, dem dürften einige Fragen durch den Kopf schießen.

Im Besonderen wollen wir zunächst zum § 47f Stellung nehmen. Dort heißt es:

Erstellung eines Abwicklungsplans

(1) Die Bundesanstalt erstellt einen Abwicklungsplan für jedes potentiell systemgefährdende Kreditinstitut, das nicht Teil einer potentiell systemgefährdenden Finanzgruppe ist, die einer Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis nach Maßgabe der Bankenrichtlinie durch die Bundesanstalt unterliegt.
[…]
(2) In dem Abwicklungsplan ist dem Abwicklungsziel, eine Systemgefährdung zu vermeiden oder deren Beseitigung zu erleichtern, Rechnung zu tragen.
Soweit sie mit dem Ziel der Vermeidung oder erleichterten Beseitigung einer Systemgefährdung im Einklang stehen, sollen die folgenden weiteren Ziele berücksichtigt werden

  • 1. die Gewährleistung der Kontinuität kritischer Geschäftsaktivitäten;
  • 2. die Vermeidung der Ansteckung anderer Finanzmarktteilnehmer;
  • 3. das Bemühen, die Kosten einer Abwicklung für die Allgemeinheit möglichst gering zu halten, und der Schutz öffentlicher Mittel;
  • 4. der Schutz der unter die Richtlinie 94/19/EG fallenden Einleger und der unter die Richtlinie 97/9/EG fallenden Anleger sowie
  • 5. der Schutz der Gelder und Vermögenswerte der Kunden.

Fassen wir nun oben gelesenes auf. Dort heißt es „sollen die folgenden weiteren Ziele berücksichtigt werden„. In dieser Formulierung ist man von einem Schutz relativ weit entfernt. Per Definition heißt das nichts anderes als: „anrechnen, beachten, bedenken, denken an, einberechnen, einbeziehen, einkalkulieren, erwägen, etc.“

Kommen wir nun zu 4.

(4) Der Abwicklungsplan ist nach folgenden Grundsätzen zu erstellen:

  • 1. Eine Inanspruchnahme außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln soll vermieden werden; die Mittel des Restrukturierungsfonds sollen effizient und sparsam eingesetzt werden.
  • 2. Die Marktdisziplin auf den Finanzmärkten soll erhalten werden.
  • 3. Verluste werden zunächst von den Anteilsinhabern des in Abwicklung befindlichen Kreditinstituts getragen.
  • 4. Nach den Anteilsinhabern sollen die Gläubiger des in Abwicklung befindlichen Instituts nach Maßgabe der Regelungen der §§ 48a bis 48s die Verluste tragen, soweit dies mit den in Absatz 2 genannten Abwicklungszielen vereinbar ist.

An dieser Stelle wird es interessant. Da der Punkt mir nicht 100% schlüssig erschien, fragte ich bei einem Anwalt nach, ob denn die Kontoinhaber mit positiven Salden als Gläubiger der Bank gelten – nach rechtlicher Definition. Die Antwort war ein klares ja.

Fazit: Die Gefahr eines gesetzlichen Bail-In ist mit diesem Vertragswerk durchaus gegeben. Aus Sicht unserer Berichtserstattung war es aber auch eine logische Konsequenz und zu erwarten. Noch steckt dieser Gesetzentwurf in der Beratung und aus dem Bundesrat gab es dazu eine Stellungnahme, die jedoch den Kernpunkt unserer Ansicht nach nicht berühren. Am Wochenende erreichten mich dazu einige E-Mails und Nachfragen, aus diesem Grund hielt ich diesen Artikel für notwendig. Was die Vermutungen von Kapitalverkehrskontrollen nach dem Wochenende angeht, sehe ich im Augenblick noch keine Gefahr. Der Tag wird kommen, aber an einem anderen Tag. Noch sind die Deutschen viel zu verliebt in das Bargeld und wir haben Wahljahr. Jetzt Kapitalverkehrskontrollen in Deutschland einzuführen, wäre politischer Harakiri. Es gibt noch unzählige weitere Indizien, die eher kontra dieser These sind, aber alleine dieses scheint mir im Augenblick ausreichend.

Carpe diem

Zum Thema:

http://www.welt.de/finanzen/article113939408/Europa-enteignet-erstmals-die-Glaeubiger-einer-Bank.html
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/zwangsabgabe-in-zypern-deutsche-sparer-bleiben-verschont-12119645.html
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712601.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713035.pdf

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