Zur angeblichen Illegalität des Krim-Referendums

Das für den kommenden Sonntag geplante Referendum auf der Schwarzmeer-Halbinsel Krim sorgt im bundesdeutschen Blätterwald für heftige Schnappatmung: Illegal sei die Abstimmung, hört man allenthalben. Inwiefern eine Abstimmung, die die üblichen demokratischen Anforderungen, etwa dass sie frei, geheim und gleich ist, illegal sein kann, leuchtet nicht jedem ein. Hier der Versuch, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Die ukrainische Verfassung, die auch für die Autonome Republik Krim – so lautet der offizielle Name für den Großteil der Halbinsel – gilt, legt in Artikel 2 zunächst fest, dass es sich bei der Ukraine um einen Einheitsstaat und nicht etwa um eine Föderation oder einen Bundesstaat handelt. Gleichzeitig wird der Krim wegen ihrer wechselhaften Geschichte in der Verfassung der Ukraine eine Sonderrolle zuteil, die in Abschnitt 10 des Schriftstücks Ausdruck findet. In diesem Abschnitt findet sich ein wichtiger Passus, namentlich Artikel 138 Absatz 2, der der Führung der Krim das Abhalten von lokalen Referenden zubilligt. Allerdings dürfen einzelne Gebiete der Ukraine in Referenden nicht über Fragen der territorialen Integrität befinden. (vgl. Artikel 73) Vielmehr bezieht sich das Recht der Krim, Referenden abzuhalten, auf lokale Themen wie Landwirtschaft oder Tourismus. Ist das geplante Referendum also tatsächlich illegal?

Nun, wenn man das Völkerrecht beiseite schiebt, so wie es die westliche Staatengemeinschaft derzeit offenkundig tut, und lediglich die Verfassung der Ukraine zurate zieht, dann wäre diese Einschätzung wohl zutreffend. Da sich der Westen aber nicht nur dann an das Völkerrecht erinnern kann, wenn es ihm genehm ist, sollte es bei der Beantwortung der Frage, ob die Abstimmung auf der Krim illegal ist, selbstverständlich Einzug halten. Bei der Betrachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker etwa ist die Sache deutlich weniger eindeutig, wie es uns die Medien und westlichen Politiker einzutrichtern versuchen. Zwar wird dieses Selbstbestimmungsrecht in der Charta der Vereinten Nationen genannt, definiert wird es dort jedoch nicht. Allerdings findet sich an anderer Stelle ein Hinweis darauf, was unter diesem ominösen Recht zu verstehen ist.

„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“

und weiter

„Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.“

So steht es direkt in Artikel 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, einem völkerrechtlichen Vertrag, der auch von der Ukraine unterzeichnet und ratifiziert wurde. Dies bedeutet gleichwohl nicht, dass das Referendum auf der Krim nach dem Völkerrecht eindeutig legal wäre, da das Selbstbestimmungsrecht der Völker nach Ansicht von einem nicht unerheblichen Teil der Völkerrechts-Gelehrten kein Recht auf Sezession, auf Abtrennung eines Gebiets von einem Staat beinhaltet. Allerdings gibt es auch keinen Passus, der eine Abtrennung eines Gebiets von einem Staat eindeutig verbietet, insbesondere dann nicht, wenn die Menschenrechte der Bevölkerung des Gebiets massiv verletzt werden. Inwiefern dies auf die Bevölkerung der Krim zutrifft, vermag an dieser Stelle nicht beantwortet werden zu können. Dass sich derartige massive Verletzungen der Menschenrechte, etwa das Recht auf Leben, in Zukunft aber zutragen könnten, ist spätestens seit den Schüssen der Scharfschützen in Kiew nicht mehr auszuschließen.

Zudem legen obige Zitate Zeugnis über die Willfährigkeit der westlichen Medien ab, über die Situation auf der Schwarzmeer-Halbinsel und das Gerangel um das Referendum gerade nicht objektiv zu berichten, sondern einseitig und deutlich erkennbar zugunsten der neuen ukrainischen Führung. Deren Legitimität wird kurioserweise von kaum einem westlichen Chefredakteur oder gar einem Politiker angezweifelt. Auch nicht nach dem Bekanntwerden des Telefonats zwischen der EU-Außenbeauftragten und dem estnischen Außenminister, in dem die Rolle der „Opposition“ bei den Erschießungen von Demonstranten und Sicherheitskräften in ein gänzlich anderes Licht getaucht wurde, um es zurückhaltend auszudrücken.

Es zeigt sich immer mehr, dass die Doppelmoral zum Prinzip des Westens erhoben wurde: Dort, wo es opportun erschien, berief man sich nämlich sehr gerne auf das skizzierte Selbstbestimmungsrecht der Völker, beispielsweise beim Angriffskrieg in Jugoslawien.

Wenn man sich nun nochmal vor Augen führt, wer in der Ukraine eigentlich geputscht hat, wessen sprichwörtlichen Geistes Kind diese neuen ukrainischen Führer sind, die Umstände ihres Griffs zur politischen Macht berücksichtigt und ihre – obschon mittlerweile angeblich revidierten – ersten Amtshandlungen betrachtet, kommt man nicht umhin, der Bevölkerung der Krim ein Referendum über ihren künftigen politischen Status zuzugestehen. Das umstrittene Sprachen-Gesetz etwa war eine dieser Amtshandlungen, mit dem die russische Minderheit in der Ukraine provoziert wurde. Aber es gab ja Entwarnung, es soll ja nun doch nicht kommen. Allerdings sagte das nicht etwa der ukrainische Übergangs-Präsident oder ein anderer der neuen Führung, sondern EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso nach einem Treffen mit dem Chef der Interims-Regierung. Dieser habe ihm versichert, dass das Gesetz nicht verabschiedet werde. Nun denn, wenn er es versichert hat, wird er sich schon daran halten, oder?

Die Vehemenz, mit der auf die angebliche Illegalität des Referendums auf der Krim hingewiesen wird, hat jedenfalls nicht viel mit der völkerrechtlichen Realität gemein. Dass nun auch Wahlbeobachter der OSZE auf die Krim eingeladen wurden, um dem Referendum beizuwohnen, widerspricht ebenfalls der Stoßrichtung der westlichen Berichterstattung, derzufolge Putin und die Führung der Halbinsel die Bösen und Jazenjuk und Konsorten die Guten sind.


12 Responses to Zur angeblichen Illegalität des Krim-Referendums

  1. zeitzeuge sagt:

    Selbst die USA ist damals durch eine Unabhängigkeitserklärung entstanden.
    War das etwa illegal?

  2. Habnix sagt:

    „Allerdings sagte das nicht etwa der ukrainische Übergangs-Präsident oder ein anderer der neuen Führung, sondern EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso nach einem Treffen mit dem Chef der Interims-Regierung. Dieser habe ihm versichert, dass das Gesetz nicht verabschiedet werde. Nun denn, wenn er es versichert hat, wird er sich schon daran halten, oder?“

    Interims-Regierung = Übergangs Regierung ?

    Soll das heißen das das Umstrittene Sprachen Gesetz trotzdem noch kommen könnte ?

    Man weis ja nie für welche Unruhe man es noch gebrauchen kann.

  3. Frank H. sagt:

    Die USA ist durch 2 Seperationskriege gegen England entstanden. Das andere ist nur ein Papierfetzen, indem amn England erklärt hat, dass man es auf Biegen und Brechen machen wird. Es ging bei deiser Sache NUR UM DAS GANZE GELD IN DIE EIGENE TASCHE DER SIEDLER OHNE STEUERN AN DIE KRONE ZU ZAHLEN.
    Der Rest ist alles nur ein Märchen an der Entstehung der USA.

  4. Frank H. sagt:

    Die „bills of right“ sind ein reiner Handelsvertrag. -.o

  5. tugrisu sagt:

    Wo ist der Unterschied zu heute? Kann gerade keinen erkennen…

  6. Frank H. sagt:

    *lol* der war jetzt gut…. *gggg*

  7. Hallojulia sagt:

    Jetzt, wo die Regierung der Krim die OSZE als Wahlbeobachter einlädt, lehnen die Bekloppten die Einladung ab.
    http://meta.tagesschau.de/id/83192/osze-beobachter-bleiben-krim-referendum-fern

    Ich möcht mal wissen, wie das Zeug heisst, was die sich da einpfeifen.

  8. BeyondTheVoid sagt:

    Ja, die haben sich dummgeraucht.

    Die OSZE behaupted ebenfalls das Referendum sei in seiner aktuellen Form illegal und fordert „alternative Wege zur Lösung der Krim-Frage“. Es sei verfassungswidrig usw, das übliche Westmediengesabbel. Der alternative Weg ist warscheinlich Kriegstreiberei oder was?

    Immer dasselbe. Die verfassungswidrigen Umstürzler nennen demokratische Vorgänge verfassungswidrig. Typisch!

    OSCE Chair says Crimean referendum in its current form is illegal and calls for alternative ways to address the Crimean issue

    http://www.osce.org/cio/116313

    Das steht das Gegenteil von dem, was stimmt. Weltfremdes Lügenpack ist das. Wer braucht die OSZE usw? Alles Kriegstreiber, Rechtsnachfolger von Kriegsverbrechern, Nazis, Faschisten, was noch alles?

  9. Politicus sagt:

    Ach Leute, Völkerrecht……….müsst ihr bei dem Begriff nicht lachen?

    Das ist doch ganz einfach, Völkerrecht ist das Recht des stärkeren. Das was ihr hier aufführt sind nette Phrasen, die man zur beschwichtiigung des Pöpels nach großen Kriegen einführt.

    Die Krim spaltet sich von der Ukraine ab. Die Ukraine will einmrschieren, geht nicht weil Russland nein sagt. Dann wird Ukraine die Weststaaten um Hilfe bitten, weil Russland zu stark ist. Der Westen wird das Rechnen anfangen um festzustellen was das kostet und ob die möglichkeit besteht die Russen zu bezwingen.

    In dem Prozess geht es doch nicht um Völkerrecht. Das Völkerrecht wird allemal dazu benutzt um sich selbst einzureden man sei im Recht.

    Stellt euch diese Geschichte in der BRD vor. Bayern sagt wir treten aus der BRD aus. Was würde passieren? Eine Völkerrechtsdiskusion?

  10. zeitzeuge sagt:

    „Stellt euch diese Geschichte in der BRD vor. Bayern sagt wir treten aus der BRD aus. Was würde passieren? Eine Völkerrechtsdiskusion?“

    oder der Kosovo von Serbien

    hier ein Artikel von 2008

    http://www.welt.de/politik/article1685550/Kosovo-erklaert-seine-Unabhaengigkeit-von-Serbien.html

    Da haben die USA und die EU schon vorab erklärt, sie werden den Staat anerkennen, war das in dem Sinne auch Völkerrechtswidrig!

    Welch eine Doppelmoral.

  11. EuroTanic sagt:

    Ich sehe das viel pragmatischer. Jeder Mensch hat das Recht über sein Leben selbst zu bestimmen. Kein Papier, kein Gricht, kein Politiker und kein Vertrag Dritter darf in dieses Recht – das mit uns geboren ist – eingreifen. Alles andere ist Sklaverei.

  12. Perseus44 sagt:

    Sag mal Frank Gehts noch?

    Die Situation damals Ende des 18 JH war eine völlig andere als das heute der Fall ist, das war ein Aufbegehren gegen die Willkürherschaft des Empire und das ausbluten seiner Kolonien. Damals gabs kein Völkerrecht und auch fast 22% unserer Leute waren davon betroffen.
    Der erste Unabhängigskeitskrieg war Symbolisch, erst 1814 wurde das auch per königlichen Dekret anerkannt.
    Wer hier Märchen erzählt dürfete ja wolhl klar sein oder?
    Mit der späteren Haltung der Staaten und ihre Interaktionen gerade nach dem WK 2, kann man das ja wohl kaum vergleichen. Heute ist die USA ein Imperium und meint mit knapp 300 Mio Menschen fast 7 Mrd oder mehr beherschen zu können und allen seinen Willen zu unterwerfen, damals wars ein Freiheitskampf, wäre gut wenn das Imperium sich mal daran erinnern würde, mit Demokratie und Achten der Bill of Rights, hat das schon lange nichts mehr gemein!!! 🙁

    In diesem Sinne
    Perseus

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