Mediendienstverweigerung – Forderung eines alternativen Mediendienstes

Mehrmals haben Leute gefragt wie man den Rundfunkbeitrag / Mediendienst verweigern kann. Hier mal meine Version zur Veranschaulichung. Letztendlich wird man nichts mehr von ihnen hören und irgendwann werden sie wieder versuchen durch die SCHAFFUNG EINES ZAHLUNGSVERZUGS einen Rechtszustand des „nicht zahlen Wollens“ zu provozieren. Das werden sie immer wieder so versuchen. Im Falle bekämen sie nämlich vor Gericht erst einmal recht weil dann die Gründe dahinter erst mal nicht zur Diskussion stünden und abgelehnt würden.


Gastbeitrag von Chris321

Hier das Schreiben:

Betreff: Ihr Schreiben mit Zahlungsforderung vom …

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits MEHRMALS mitgeteilt habe, verweigere ich Euren staatlich festgesetzten Mediendienst (Rundfunkbeitrag) aus Glaubens- und Gewissensgründen. Ich habe des weiteren klar festgestellt, dass ich mich einem alternativen Mediendienst – der aus Gleichheitsgründen fällig würde und dessen Medienschaffende sich der Wahrheit und den holden Worten des Rundfunkstaatsvertrag wirklich verpflichtet fühlen – nicht verweigern würde. Nur existiert dieser nun mal nicht und mir wurde diesbezüglich auch keine Dialogbereitschaft entgegen gebracht. Ausser reflexartigen Geldforderungen kommt also von Eurer Seite NICHTS.

In Rundfunkstaatsvertrag ist eine sachliche und unparteiische Berichterstattung GESETZLICH vorgeschrieben. Diese wird nicht erfüllt. Des weiteren findet eine klare VOLKSVERHETZUNG gegen Russland, ein Antirussismus unglaublichen Ausmasses und unglaublicher verschwörerischer Gleichschaltung statt. Man lügt in den GEZ / Rundfunkbeitrag finanzierten Medien geo- und machtpolitisch WIDER BESSEREN WISSENS.

Aus Glaubens- und Gewissensgründen und weil es ILLEGAL ist was ihr tut, werde ich dieses System des medialen Verbrechens nicht finanziell unterstützen. Ich schaue kein Fernsehn, höre kein Radio und habe auch kein Auto von wegen „da sei ja ein Autoradio drin“. Meine Information habe ich dennoch sehr wohl von den Internet Websiten der entsprechenden Medien bzw. wenn ich Zeitungsbeiträge am Kiosk überfliege oder bei jemandem zu Besuch bin wo der Fernseher gerade läuft.

Nach Eurem Schreiben und Zahlungsaufforderung stelle ich hiermit im obigen Kontext klar fest, dass ich diese Zahlung unter den gegeben und GUT BEWEISBAREN UMSTÄNDEN von Fälschung der Tatsachen (siehe was auf dem Maiden wirklich geschehen ist und was Eure Lügenmedien daraus gemacht haben), Gleichschaltung, Volksverhetzung, Antirussismus und Kriegstreiberei

VERWEIGERE!

Verstanden: VERWEIGERUNG!

Ihr könnt natürlich der Meinung sein, dass man Euren Mediendienst nicht VERWEIGERN könne, aber das werden wir dann eben vor Gericht klären. Eure mediale Verschwörungs-REALITÄT hat inzwischen so viel Dreck am Stecken, dass es die Schallmauer durchbricht. Ein solches System weiter zu unterstützen wäre für mich

TEILHABE AN DIESEM VERBRECHEN

und kommt daher nicht in Frage.

Und wenn es eben vor Gericht geht, muss das Gericht die Frage der Schaffung eines ALTERNATIVEN MEDIENDIENSTES wie bei dem ausgesetzten Wehrdienst klären. Wäre sowieso interessant da ich inzwischen kein Einzelfall mehr bin, sondern immer mehr Leute meine Meinung und die Beweislage Eurer verbrecherischen Politik teilen. Wir könnten also zusammen kommen und das Problem – wie sich das in einer freien rechtsstaatlichen Demokratie gehört – vor einem Gericht klären.

Ich fordere also einen alternativen Mediendienst weil jemand der sich den konventionellen Systemmedien verschrieben hat, der LÜGE ja letztendlich WILLENTLICH ZUSTIMMT. Wenn ihr jetzt sagt, der Bürger stimme ja nicht willentlich zu, dann stellt ihr damit fest, dass Ihr eine Irreführung des Volkes betreibt. Wenn jemand also diese Weltanschauung der Lüge vertritt, dann müssen auch 2 Mediendienste existieren um der anderen Seite noch gerecht zu werden:

Ein Mediendienst der in seinen Reglementierungen klar betont, dass er Lüge, Unsachlichkeit, Volksverhetzung und Kriegstreiberei zum Grundsatz seiner Medienpolitik hat und ein weiterer der DAS GENAUE GEGENTEIL betont und sich der Wahrheit, Sachlichkeit, friedlichen Zusammenlebens der Völker verpflichtet fühlt. Sich „verpflichtet fühlen“ heisst nicht, dass man es absolut erfüllen kann. Aber das gilt ja umgekehrt auch genauso für die Lügner. Es geht hier um ein BEMÜHEN. Entweder ein Bemühen zur Lüge ODER ein Bemühen um Wahrheit. Dieses BEMÜHEN UM WAHRHEIT spreche ich den GEZ finanzierten Systemmedien inzwischen ab und dazu gibt es inzwischen endlos Beweise. Eigentlich, wenn man es genau nimmt, muss nicht der bestehende Medienstaatsvertrag korrigiert werden, sondern IHR müsst FÜR EUCH einen neuen schreiben der EURE NEUE ORWELLSCHE GESETZMÄSSIGKEIT von 2 + 2 = 5 (Wilson, wie viele Finger sehen sie gerade) definiert.

Dass unsere Gesellschaft an diesem Punkt auch eine Spaltung zwischen rechtsstaatlich freiheitlicher Grundordnung und dem Gegenteil durchmacht, ist auch offensichtlich. Also wird unsere Gesellschaft dann zwangsläufig auch in 2 Gerichte zerfallen müssen. Das eine Gericht was Wahrheit und Gerechtigkeit zum Grundsatz seiner weiteren Aufbauten nimmt und das andere Gericht was die Lüge zum Grundsatz hat. Es ist jetzt nicht meine Aufgabe Euch darzulegen ob 2 + 2 dann in Eurer neuen Welt auch 6 oder vielleicht 7 sei und wie beständig Eure neue Weltordnung ist. Es ist auch nicht meine Aufgabe Euch hier darzulegen wie ihr eigentlich dann Eure Mathematik und Physik neu definieren wollt, wenn ihr Euch statt Eindeutigkeit unendliche Vieldeutigkeit und Willkür aufs Panier geschrieben habt. Letztendlich denke ich, dass Eure Weltordnung nicht sehr lange Bestand hat und Ihr Euch eigentlich schon in der Definition selber widersprecht noch eine Ordnung zu sein. Spätestens wenn Ihr Euren Taschenrechner rausholt oder Eure Ingenieure neue Maschinen entwerfen, werden sie im Widerspruch zu ihrer eigenen Logik stehen. Sie werden dann in ihrer eigenen Unlogik ihren logischen Fehler ständig neu in seiner Konsequenz durchleben indem sie das Gegenteil dessen machen was sie behaupten zu sein.

Dass es zu dieser Spaltung der Gesellschaft kommt, war schon lange voraus zu sehen. Inzwischen ist das Mass so voll, dass eine Synthese aus meiner Sicht nicht mehr vorstellbar ist.

Ich fordere Euch also hiermit auf Eure

ILLEGALEN ZAHLUNGSFORDERUNGEN ZU BEENDEN

bzw.

VOR GERICHT DIE LAGE KLÄREN.

Illegal definiere ich hiermit Eure Forderungen dahingehend dass ihr den Rundfunkstaatsvertrag aus meiner Sicht willentlich brecht und damit die Grundlage für alles andere wie darauf aufbauende Rundfunkgebührenverträge nichtig werden. Wenn Ihr da anderer Meinung seit können wir das gerne vor Gericht klären!

Bis dahin …

(A.d.R. Gastbeiträge müssen sich nicht mit der Meinung des Seitenbetreibers decken. Die Autoren sind selbst für ihre Inhalte verantwortlich)


31 Responses to Mediendienstverweigerung – Forderung eines alternativen Mediendienstes

  1. derTroll sagt:

    was bin ich froh, dass es in Irland einfach ist. Hier gibt es eine TV-Lizenz, die für Fernseher gilt und 160 EUR kostet. Wenn man keinen Fernseher hat zahlt man auch nicht. Keine ständigen Briefe.

    Bisher kam zweimal ein Kontrolleur, ein netter älterer Mann und der ist auch wieder ohne zu murren gegangen. Die Kontrollen werden sogar gross angekündigt.

  2. zeitzeuge sagt:

    In der Schweiz läuft zur Zeit auch eine Debate.

    Der Staat will eine Zwangsabgabe pro Haushalt einführen in der Höhe von 400 CHF, ob man da ein Medium hat oder nicht, ist nicht wichtig.

    Der Hammer: Ein Privatunternehmen soll das Inkasso übernehmen. Dieses verlangt bisher 55Mio CHF pro Jahr für diese Dienstleistung.

    Die eingetriebene Summe beträgt 2% der Steuereinnahmen des gesamten Landes.

    Wenn die Gebühr eh erhoben wird und für jederman gilt, hat sie Steuercharakter und sollte deshalb gefälligst mit der Steuer eingetrieben werden, denn dann weiss man genau, woran man ist, es ist eine Kompdsteuer.

    Der Administrative Aufwand würde sich um die 55Mio verringern, es bräuchte auch keine Eintreiber.

    Der Staat sträubt sich aber noch.

    Soll er, machen wir halt wieder eine Volksinitiative. Bei uns ist sie noch rechtens (während sie in anderen Ländern offenbar gegen Völkerrecht verstösst)

    Obwohl ich in den Letzten paar jahren keine Sekunde Schweizer Fernsehen geschaut habe, bin ich durchaus bereit, aus Solidaritätshaftung den Informationsauftrag zu unterstützen, aber lieber über eine gerechte Steuer, als über Private abgaben die für einen Milliardär und einen Arbeitslosen genau gleich hoch sind.

  3. ralph sagt:

    Hallo, meiner Meinung nach viel zu aufwendig, es geht einfacher siehe folgenden Musterbrief
    Max Mustermann
    Musterstraße 112
    10101 Musterhausen

    ARD, ZDF, Deutschlandradio
    Beitragsservice
    50439 Köln

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

    (a) Für Zwangsangemeldete
    Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

    Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer

    Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

    Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

    (b) Für Gebührenzahler
    Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

    (c) gemeinsamer Teil
    Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

    Max Mustermann

    Rechtsbehelfsbelehrung:
    Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

  4. chris123 sagt:

    Das Konzept Haushaltsabgabe hat gerade im obigen Kontext des moralisch-ethischen Hintergrunds ein Problem. Glaubens- und Gewissensfragen sind nämlich nicht gerätebezogen (wie die bisherige GEZ), sondern personenbezogen.

    Die Haushaltsabgabe geht davon aus, dass alle Personen in einem Haushalt bzgl. der moralisch-ethischen Grundsätze homogen seien. Eine solche „gewisse Homogenität“ kann sein, das muss aber nicht so sein. Glaubens- und Gewissensfragen werden nämlich nicht IM HAUSHALT bestimmt, sondern von dem jeweiligen Individuum. Daher funktioniert das mit der Haushaltsabgabe spätestens dann nicht mehr, wenn es innerhalb eines Haushaltes gespaltene Ansichten gibt die z.B. darin enden dass der eine die göbbel’sche Medienlandschaft ablehnt, die anderen das aber befürworten.

    Krass ausgedrückt: In einem Haushalt finden z.B. die einen Hitler ganz toll, als der Retter der Menschheit auf den alle schon immer gewartet haben und die anderen das genaue Gegenteil, nämlich einen Verbrecher. Das war nicht nur damals während Hitler noch lebte so, das ist bis heute noch so. Deswegen leben Leute in einem Haushalt dennoch unter einem Dach zusammen.

    Was würde also jemand bzgl. einem Volksempfänger und damit verbundenen Zwangsabgabe damals zu NAZI-Zeiten machen? Einer im Haushalt würde Hitler ablehnen und der andere ihm zujubeln und auf seine Massenveranstaltungen rennen. Die einen IN DEM HAUSHALT würden nach dem Volksempfänger schreien, während die anderen den aus dem Fenster werfen würden. Die einen würden die Zwangsabgaben an das Göbbels Imperium verweigern, die anderen nicht. Die Haushaltsabgabe geht aber indirekt davon aus, dass alle im Haushalt homogen systemkonform seien und den Volksempfänger und seine Zwangsabgaben befürworten.

    Das System meint also die Glaubens- und Gewissensverantwortung bzgl. der Systemmedien dem Haushalt überschreiben zu können, was praktisch nicht geht weil dies in Wirklichkeit eine Individualentscheidung ist. Es wäre genauso als würde deswegen weil eine Familie 4 Söhne hätte alle Söhne damit zwangsläufig zum Wehrdienst verpflichtet würden nur weil sie eine Familie sind. Die Verweigerung des Wehrdienstes ist aber eine persönliche Entscheidung jedes einzelnen Sohnes und jeder muss die selbst klar definieren und vertreten.

    Letztendlich ist ein konsumbezogenes System wie es „Video on Demand“, iTunes, Amazon Videothek etc. darstellen der richtige Ansatz. Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er sich FÜR etwas – z.B. einen guten Film – oder gegen etwas – z.B. einen Hetzfilm – entscheidet. So bezieht sich die Sache auf ein Individuum und dessen Entscheidung.

    Mit der Haushaltsabgabe geht es also genau in die falsche Richtung. Auch das gerätebezogene System war nicht ideal. Es war aber aufgrund der technischen Möglichkeiten nun mal damals ein Weg. Heute kann man aber TECHNISCH individuell den Mediennutzen abrechnen. Heute kann also jemand sich Hitler reinziehen wenn er das bezahlt bzw. sich dafür freischalten lässt. Die anderen im Haushalt können sich davon aber klar distanzieren.

  5. chris123 sagt:

    man kann das natürlich so schreiben, aber letztendlich muss aus meiner Sicht jeder SEINEN AUTENTISCHE DEFINITION rüber bringen wenn er wirklich betonen will, WARUM er den Mediendienst verweigert.

    Es geht ja hier nicht darum die Rundfunkgebühr einfach nur zu sparen oder aufgrund von rechtlichen Fragwürdigkeiten diese auszuhebeln, sondern um die WAHRE ABSICHT DES INDIVIDUUMS warum er oder sie diesen Dienst verweigern will.

    Es geht um das System und seine Lügenbauten und nicht irgendwelche Formmängel. Es geht darum dass das System sich diesem Problem genauso stellen muss wie jeder einzelne Bürger einer freien rechtsstaatlichen Demokratie. Dies ist MEINE GEWISSENSENTSCHEIDUNG, MEINE VERWEIGERUNG und darauf müssen sich auch die anderen Fragen stellen, ihr Gewissen hinterfragen, die Beweislage prüfen und danach zustimmen oder ebenfalls verweigern.

    Es geht nicht darum dass jemand der früher gelebt hätte im NAZI-Recht eine Lücke finden könnte wo er dann durchschlupfen und einer Abgabe ENTRINNEN könnte, sondern es geht um das NAZI-System an sich und seine perverse „Gesetzmässigkeiten“ (Ordnungsmuster) die man als INDIVIDUUM ablehnt und nicht mehr zu unterstützen gedenkt.

    Hier wird doch kollektiv eine Gesetzmässigkeit einer Ungesetzmässigkeit eingefordert mit derem logischen Fehler sich deren Protagonisten aber selbst delegitimieren.

  6. Statler sagt:

    Hallo Ralph,

    die Begruendung ist sehr geschickt, da muss man nicht mal mit Grundgesetz und Gewissen etc. anruecken.

    Aber auch bei Deiner Variante musst Du vor Gericht ziehen.

    1) Die schicken Dir einen Gebuehrenbescheid.
    2) Du legst Widerspruch ein.
    3) Die lehnen den Widesprucha ab.
    4) Dagegen musst Du dann klagen.

    Nach 4 Wochen waere der Gebuehrenbescheid rechtskraeftig und die Jungs koennen direkt pfaenden. Bei der GEZ handelt es sich um eine Koerperschaft, die koennen pfaenden und muessen die Kohle nicht einklagen. Du bist also gezwungen, aktiv zu werden.
    Genaugenommen muesstest Du sogar sofort zahlen und kannst auf Rueckerstattung klagen. Nichtzahlen ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Risiko ist aber ueberschaubar.

    Ob ein Richter die Eier hat, so eine Klage durchkommen zu lassen, und damit das ganze System zu kippen, wage ich zu bezweifeln. Dessen Karriere waere vermutlich zu Ende.

    Meine Klage laeuft aktuell. Ich habe das allerdings nicht gemacht, weil ich auf mutige Richter hoffe, sondern weil ich hoffe, das viele Menschen diesen Weg beschreiten und durch die Menge der Klagen auf das Problem aufmerksam gemacht wird. So eine Klage kostet 105 Euro, das ist mir der Spass wert.

    Sofern unser Verfassungsgericht noch halbwegs den Namen verdient, wird der neue Rundfunkbeitrag dieses oder naechstes Jahr gekippt. Diverse Klagen laufen aktuell.
    Da auch die Jungs in Karlsruhe sich ihrer Verrantwortung bewusst sind, wird so eine Entscheidung vermutlich so aussehen, das die feststellen, das es bisher nicht ganz sauber lief und mit kurzer Fristensetzung was neues her muss. Aus praktischen Erwaegungen bleibt das alte Verfahren aber so lange gueltig. Sowas nennt man glaube ich „pro Future“ Urteil.

    Nur die jenigen, die geklagt haben, bekommen ihre Kohle zurueck, alle anderen haben Pech gehabt.

    Wenn der ÖR ca. 16 Milliarden (2 Jahre) an Beitraegen zurueckzahlen muesste, waere der insolvent, sowas moechte kein Gericht der Welt verursachen.

    Gruss

    Achim

  7. ralph sagt:

    Hallo Achim,
    vor 5 Wochen habe ich das abgeschickt und noch nichts gehört. Ich muss nicht unbedingt vor ein Gericht ziehen. Es wird so sein , dass sie MICH veklagen müssen. Denn durch konkludentes verhalten sind Sie einen
    Vertrag mit mir eingegangen.
    Liebe Grüße Ralf

  8. Statler sagt:

    Hallo Ralph,

    vermutlich bist Du der Erste, der auf die Idee mit dem Vertrag gekommen ist. Die muessen das jetzt durch ihre Justiziare pruefen lassen und ein entsprechendes Standardschreiben fuer diese Variante aufsetzen. Sowas kann dauern. Die fuehren ja momentan argumentationstechnisch einen Mehrfrontenkrieg.
    Mein Widerspruch gegen den Gebuehrenbescheid wurde erst Januar 2014 abgelehnt.

    Sobald ein Gebuehrenbescheid aus dem Hause GEZ eintrudelt, bist Du in Zugzwang. Danach lassen die einfach ueber die Kommune pfaenden und fertig. Gegen diesen Pfaendungsbescheid kann allerdings geklagt werden. Dem Gerichtvollzieher ist das voellig egal, ob ein Vertrag besteht oder nicht, der hat einen Pfaendungsbescheid und zieht seinen Job durch.

    Waere nett, hin und wieder mal ueber den Verlauf Deines Falles zu berichten. Es gibt diesbezueglich bestimmt einige Interessenten.

    Gruss

    Achim

  9. ralph sagt:

    Hallo Achim,
    alleine das Wort Widerspruch ist eine Einlassung in der Sache .
    Ich habe unter der Betreffzeile „Bitte um Beitrag“ geschrieben. Dies bedeutet, dass ich mich nicht einem Vertrag unterwerfe, sondern der muss mit mir ausgehandelt werden. Im übrigen ist obiges Schreiben nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern unter http://ipd24.info/wp/ geschrieben worden.
    LG Ralph

  10. ralph sagt:

    Mein Schreiben an die GEZ sah übrigens so aus

    An den Geschäftsführer der
    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
    Stefan Wolf

    Bitte um Beitrag

    Sehr geehrter Herr Wolf,

    ich fand heute einen nicht unterschriebenen Brief ihrer Firma vor, der mich bat einen Beitrag
    zu bezahlen. Weder ist klar, wer für dieses Schreiben verantwortlich ist, noch ist mir ersichtlich, was ein angeblicher Staatsvertrag für eine Rolle spielt in der Bitte um einen Gebührenbeitrag.

    Bisnode D&B hat auf Anfrage mitgeteilt, dass es sich bei allen Einträgen in das Branchenverzeichnis http://www.upik.de um Firmen handelt. Da auch sie gelistet sind, können sie demzufolge auch keinen Staatsvertrag unterzeichnen. Übrigens auch die BRD nicht.Ein
    Staat kann mit einer Firma keinen Staatsvertrag unterzeichnen.

    Sollte ich nicht innerhalb von 3 Wochen eine Antwort auf obige Fragen bekommen, setze ich durch konkludentes Handeln voraus, dass sie zukünftig an mich gerichtete Bitten um Beitrag unterlassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralph

  11. m46 sagt:

    > „Letztendlich wird man nichts mehr von ihnen hören und irgendwann werden sie wieder versuchen…“

    Kann ich so nicht bestätigen, ich bekomme immer wieder Gebührenbescheide zugeschickt, die ich dann jedes mal mit einem Widerspruch beantworte.

  12. Voltaire sagt:

    Ich habe bis heute weder eine GEZ-Gebühr noch einen Rundfunkbeitrag (Haushaltsabgabe) geleistet. Das ist damit begründet, dass ich keinen Fernseher habe und nur gelegentlich Radio höre. Bei Letzterem handelt es sich um einen Privatsender, welcher zudem definitiv keine öffentlichen Mittel von der Zwangsabgabe erhält.

    Nach Abgleich der Daten vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit dem Einwohnermeldeamt erhielt ich einen Anmeldebogen mit der Bitte meinen Haushalt zur Zahlung vom Rundfunkbeitrag anzumelden. Nachdem ich auf die erste Aufforderung nicht reagiert habe, kam so nach sechs Wochen ein zweites Schreiben. Um mir weitere Belästigungen bzgl. der Anmeldung zur Haushaltsabgabe zu ersparen habe ich mir beim Postamt einen Aufkleber besorgt (Zurück / Retour CN 15).

    1 Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln

    2 Empfänger verzogen

    3 Annahme verweigert

    4 Empfänger soll verstorben sein

    5 Nicht abgeholt

    6 Sonstiges

    Von den vorgenannten Optionen habe ich die Variante 4 angekreuzt und das Schreiben zur Rücksendung in den Briefkasen geworfen… mit dem Ergebnis, bis heute keine weitere Post vom „Beitragsservice“ erhalten zu haben.

    Für mich geht es nicht an, dass ich für etwas bezahlen soll, wofür ich keine Leistungen bekomme. Das gilt im Übrigen auch für Zwangsbeiträge z. B. für die Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer!

    Was hindert die Lieferanten von Fernsehsendungen und Radiostationen daran ihr Programm nur verschlüsselt zu übertragen? Der Kunde soll meiner Meinung nach selbst entscheiden können aus den ihm zur Verfügung stehenden Angeboten dasjenige auszuwählen, wofür er bereit ist einen Beitrag zu entrichten.

  13. Statler sagt:

    Hallo Ralph,

    genau genommen sind die Rundfunkanstalten die Koerperschaften, die GEZ uebernimmt in deren Auftrag das Inkasso. Der Staatsvertrag bezieht sich auf die Runfunkanstalten, nicht auf das Inkasso Unternehmen.

    Die Schreiben von der GEZ kommen mal von der GEZ selber, mal vom WDR. Verklagen musste ich den WDR, nicht die GEZ. Ist alles ein bischen verworren.

    Die werden auf jeden Fall versuchen, jeden Cent abzugreifen, nach dem Motto: wehret den Angfaengen.
    Sobald die erste Luecke im System aufgetan ist, spricht sich das in windeseile dank iNet rund, das ist den Jungs bewusst. Darum werden die keine Kosten und Muehen scheuen, die Tueren dicht zuhalten.

    Gruss

    Achim

  14. Statler sagt:

    >Was hindert die Lieferanten von Fernsehsendungen und Radiostationen daran ihr Programm nur verschlüsselt zu übertragen?

    Die koennten dann ihre verbliebenen Kunden einzeln namentlich in der Bilanz auffuehren :=)

  15. chris123 sagt:

    >> … und irgendwann werden sie wieder versuchen durch die SCHAFFUNG EINES ZAHLUNGSVERZUGS einen Rechtszustand des “nicht zahlen Wollens” zu provozieren.

    sage ich ja. Die Sache taucht ERST EINMAL AB. Irgendwann geht es dann grad wieder von vorne los. Irgend eine Änderung in irgendwelchen Karteien löst eine neue Abfrage / Meldung bei diesem Verein aus und dann bekommst Du WIEDER eine Zahlungsaufforderung. Aus meiner Sicht mit der Absicht Dich in einen Zahlungsverzug zu bringen so dass sie leicht exekutieren können. Denn dann können sie den anderen Teil warum es dazu gekommen ist vor Gericht einfach AUSKLAMMERN LASSEN. Also musst DU WIEDER WIDERSPRECHEN und dann taucht das U-Boot auch wieder ab. Wird aber eines nicht fernen Tages wieder auftauchen um erneut die Masche mit dem Zahlungsverzug zu probieren. Wieder Hammer rausholen, wieder drauf hauen. Sagte mir Jemand kürzlich: „Das ist aber mühsam was Du da machst und dann auch noch die Kosten wenn Du den Widerspruch immer mit Einschreiben und Rückschein schickst damit sie nicht von der Seite kommen sie hätten nichts bekommen.“ „Ja“, antwortete ich, „aber darum geht es ja nicht. Es geht darum dass ich dieses verbrecherische System dahinter nicht befürworten und unterstützen kann und nicht darum ob ich Mühe und Geld scheue das denen immer wieder von neuem klar zu machen was ich von ihnen halte.“

    Wenn ich Statler richtig verstehe, könnte ich auch für 105 Euro selber in die Offensive gehen und mal gegen diesen kriminellen Verein klagen und schauen was rauskommt. Wäre vielleicht gar nicht mal schlecht diese Sache mal durchzuleuchten. Am besten mit einem Team was mehrere bilden die daran Interesse hätten mal von der Seite diesen Hetz- und Fälscherverein auffliegen zu lassen. Am besten gleich mit Medienbegleitung damit die ganze Welt erfährt was da wirklich abgeht. Es wundert mich bzgl. Russland eh, dass Den Haag hier völlig untergetaucht ist, kein Wort wo man doch denken würde, die wären jetzt gefragt und müssten mal ein Machtwort sprechen wie sie rein rechtlich die Lage sehen. Allein es auszusprechen wäre ja für viele schon eine gewisse Orientierung. Warum also sind die unterm Teppich verschwunden?

    Der Rundfunkstaatsvertrag könnte bei einer Klage als Grundlage gelten was da in den Paragraphen schwarz auf weiß drin steht. Sie erfüllen es nicht! Könnten sie natürlich sagen das hätte ich als Bürger nicht zu bestimmten ob ein Staatsvertrag erfüllt wird oder nicht. Mit der Nichterfüllung auf dieser untersten Grundlagenebene welche auch die Basis der freiheitlichen rechtstaatlichen Grundordnung im Medienrahmen definiert, werden aber letztendlich doch auch die auf ihm aufbauenden Systeme nichtig. Das wäre ja sonst genauso als löse ich eine mathematische Formel auf, mache einen Fehler und behaupte dann einfach das Ergebnis sei dennoch ok denn die Basis interessiere ja nicht.

    Man kann denke ich auch das NAZI-System als Gedankenspiel nehmen. Wenn ein System entartet und sein Medienapparat Verbrechen wie Fälschungen, Volksverhetzung, Antirussismus, Kriegstreiberei … aktiv betreibt und das damit einhergeht dass sie alte Gesetzmässigkeiten die weiterhin gültig sind, einfach dreist frech und arrogant ignorieren und selbstherrlich übergehen oder aushebeln, dann kann es ja nicht sein, dass ich als einfacher Bürger zwangsweise dieses NAZI-System hätte noch stützen müssen und diesem NAZI-System Aufbau = Rundfunk Gebühren hätte zahlen MÜSSEN. Natürlich hätte ich mich damals dann an dem System mitschuldig gemacht, denn ich hätte es mit meinem finanziellen Beitrag unterstützt. Dass das NAZI-System mir die Freiheit mich dagegen zu wehren nicht eingeräumt hätte, ist ja logisch. Man hätte mir eben gesagt ich hätte zwangsweise diese Gebühr zu zahlen und basta und zwar ganz egal ob dort Tag ein und Tag aus nur noch auf die J…, Zigeuner, Homosexuelle und politisch andere gehetzt worden würde. Man würde sagen: Die Volksverhetzung z.B. den Antisemitismus den ich in einem Moment geistiger Umnachtung diagnostiziert hätte, das hätte ich eben zu akzeptieren da diese Gebühr eine Pflichtabgabe des Führers sei dem sich keiner entziehen darf. Und wenn ich das nicht akzeptiere, dann wird eben exekutiert.

  16. EuroTanic sagt:

    Genau das habe ich gemacht. Die ö.r. schriftlich aufgefordert ihr Angebot bis zum … zu verschlüsseln, und mir zusätzlich fürs Internet Adressen für eine Blacklist zuzusenden. Das Schreiben ging an alle 18 mir bekannten Adressen. Einrede, Antwort, Reaktionen? Keine. Damit bin ich eigentlich fein raus.
    😀

  17. kaphorn sagt:

    ich habe den service aufgefordert, mir eine beglaubigte kopie der staatsgründungsurkunde zuzusenden…dann würde der name staatsvertrag auch sinn machen, so liegt schlicht weg der straftatbestand -täuschung im rechtsverkehr- vor. allein diese tatsache…!! also im grunde sofort anzeigen…

  18. Statler sagt:

    Hallo Chris,

    eine Klage einzureichenm, ist meiner Meinung nach eine gute Idee. Nur wenn das moeglichst viele machen, passiert was.

    Schau Die mal den Themenbereich „Kanaldichtheitspruefung“ (Kanaltuev) in NRW an. Da hatten es Lobbygruppen geschafft, klammheimlich eine Verordnung durchzudruecken, nach der alle Hausbesitzer gezwungen wurden, ihren Kanalanschluss auf eigene Kosten pruefen und sanieren zu lassen. Die vorgeschriebenen Pruefmethoden (Ueberdruck) fuehrten dazu, das aeltere, bis dahin dichte Kanaele undicht wurden. Es waeren bei aelteren Hausern bis zu 20.000 Eur fuer die Sanierung angefallen und haette vorallem aeltere Leute, die sich ihrer schuldenfreien Immobilie erfreuten, in den Ruin getrieben. Die Kanalhaie rechneten mit Milliarden Umsaetzen und haben sich mit entsprechender, teurer Technik ausgestattet. Das Schlachtfest konnte beginnen.
    Durch massiven Widerstand auf allen Ebenen wurde das bereits gueltige Gesetz ausgesetzt und dann gekippt. Jetzt schwimmen jede Menge insolvente Kanalhaie mit dem Bauch nach oben an der Wasseroberflaeche :=)
    Mittlerweile ist man schlauer und nimmt Einfamilienhaus Besitzer von solchen Abzockaktionen (aktuell Legionellenpruefung) aus. Man fuerchtet wohl den Zorn der Spiesser. Die naechste Lobbygruppe ist allerdings schon mit dem E-Check am Start, Vorbereitungen laufen bereits.

    Man sieht also, wenn sich genug Leute wehren geht was.

    Du kannst allerdings nicht einfach so klagen, das muss alles seine Ordnung haben :=)

    Einen „Bescheid“ (steht ueber dem Schreiben) von der Rundfunkanstalt Deines Vetrauens anwarten.

    Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, Aussetzung der Vollziehung beantragen. Kann im letzten Satz einfach mit „Hiermit beantrage ich die Aussetzzung …“ gemacht werden.

    Ablehnung des Widerspruchs abwarten. (Sollte dieser nach 3 Monaten nicht eintrudeln kann man noch eine Klage wegen Untaetigkeit einreichen.)

    Jetzt hast Du einen rechtsmittelfaehigen Bescheid, gegen den geklagt werden kann. Zustaendig ist das Verwaltungsgericht in Deinem Bezirk. In der ersten Instanz ist kein Anwalt vorgeschrieben.

    Die Richter werden da aber nicht viel tun koennen, es gibt eine gueltige Gesetzeslage, nach der wird entschiiden. Es reicht aber, wenn ein Richter „Eier“ hat und die Sache zwecks Pruefung nach Karlsruhe uebergibt, damit waere der Stein in’s Rollen gebracht. Sollten 1.000’sende Klagen einlaufen, koennte das auch zu einem allgemeinen Nachdenkprozess fuehren.
    Parallel koennte es Sinn machen, die Abgeordneten der Landesparlamente anzuschreiben.

    Das Problem ist, im Gegensatz zu den Hausbesitzern haben die ÖR-Verweigerer keine gut funktionierende Lobby-Infrastruktur, da ist jeder auf sich alleine gestellt. Ich bin mir auch nicht sicher, wieveil % der „Gebuehrenzahler“ aktuelll aktiv Aerger machen.

    Gruss

    Achim

  19. chris123 sagt:

    Hallo Achim,

    habe keinen „Bescheid“, sondern eine Zahlungserinnerung hier legen und zwar über rund 215 Euro was bedeutet sie rechnen einfach zurück bis damals.

    Wie gehe ich denn in unserem rechtsstaatlichen System gescheit vor? Alte GEZ Papiere und damit einen irgendwann erstellten „Bescheid“ habe ich praktisch nicht, theoretisch liegen die weissgott wo, incl. Mülltonne.

  20. chris123 sagt:

    und noch Danke für Deine Tips!

  21. chris123 sagt:

    irgendwann wenn bei Dir irgendwelche Änderungen anstehen, wird wieder „dieses U-Boot“ auftauchen! Historisch konnte das in Relation zu Änderungen wie z.B. am Telefonanschluss, Änderungen mit Behörden- oder Arbeits- / Steuerbezug etc. feststellen. Sobald sich diverse Parameter an Deiner Lebensweise ändern lösen die einen Trigger (wenn man es mal datenbanktechnisch umschreibt) aus und Du bist wieder im Ring.

  22. ralph sagt:

    Hallo Kaphorn,

    das ist die beste Möglichkeit, habe ich auch gemacht

    lg Ralph

  23. Berg sagt:

    hallo chris, wenn es so einfach wäre die gez zu verweigern.. leider nicht, denn vielleicht weisst du es nicht aber die gebühren werden ..wenn sie nicht bez. werden…über deine gemeinde zwangs vollstreckt.
    du bekommst da noch nicht einmal einen gerichtlichen beschluss gegen den du einspruch einlegen kannst.
    die fahren gleich die die zwangseintreibung auf..gegen die sich zu wehren ..so gut wie unmöglich.
    ich habe das gesamte programm in dieser hinsicht durch und so leid es mir tut..ohne eidesstattliche erklärung, dass du kein geld hast..kommst du da nicht raus. eine verhandlung vor gericht würde schon vor prozess schriftlich abgelehnt und gar nicht zugelassen werden. es haben schon etliche versucht und kamen damit nicht weiter. unter anderen auch ich.

  24. Statler sagt:

    Hallo Chris,

    „GEZ“ GEBÜHR war bis Ende 2012, „Beitags-Service“ (Orwell haette seine Freude) BEITRAG ist ab 2013.

    Eine Firma macht eine Forderung geltend, in dem sie eine Rechnung verschickt. Eine Behoerde erstellt einen Bescheid, z.B. Grunsteuerbescheid etc..

    Sofern Du tatsaechlich bisher noch keinen Bescheid erhalten hast, was ich mir nicht vorstellen kann, haben die noch gar keine Forderung gestellt. Erst gegen den Bescheid kann man innerhalb eines Monats vorgehen.

    Solltest du allerding irgendwelche Bescheide aus 2013 einfach entsorgt haben, koennen die theoretisch jederzeit ueber die Kommune pfaenden lassen. Dem Bescheid wurde nicht widersprochen, also ist er gueltig.

    Der „Beitragsservice“ verlangt bereits bei der Erstellung des Bescheides eine Mahngebuehr von 5 Euro. Sowas habe ich bisher auch noch nicht erlebt.

    Gruss

    Achim

  25. Berg sagt:

    hallo achim.

    koennen die theoretisch jederzeit ueber die Kommune pfaenden lassen

    nein nicht theoretisch, sondern die machen das ganz praktisch. die zeit der ruhe nutzen die um ganz klammheimlich einen vollstreckungsbescheid auszustellen gegen den du dich nicht wehren kannst.
    eines tages steht dann der vollzugsbeamte vor deiner haustüre und will die kohle haben oder du wirst gepfändet. so sieht die praxis aus. wenn du dem die türe verweigerst , kommt er mit der polizei..hab ich alles hinter mir. fazit solange du geld, einkommen, pfändbare dinge hast kommst du nicht drum rum. leider.

  26. Jens Blecker sagt:

    Hast du den Link verkackt?

  27. EuroTanic sagt:

    Hi, ich habe eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung meiner Stadt erhalten, als Amtshilfe für die GEZ.
    Meine Klage beim VerwGe stützt sich hauptsächlich auf

    „Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt
    4. Juli 2013 8 Kommentare

    rundfunkgebuehrenFür viele, die einmal mit der GEZ (bzw. heute mit dem “Beitragsservice”) Streit haben, sind die nachfolgenden Ausführungen in dem Beschluss des VG München (M 6a S 04.4066) eventuell von Interesse. Der Empfänger einer einfachen Zahlungsaufforderung der GEZ ging gegen die Zahlungsaufforderung vor. Das Gericht verneinte aber die Verwaltungsaktsqualität der Zahlungsaufforderung und lehnte deshalb den Antrag ab:

    [Rdnr. 20] II. 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig. Aufschiebende Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 1 VwGO nur einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt zukommen. Ein Verwaltungsakt muss angesichts der Regelungsfunktion, die ihm innewohnt, seinen Charakter als hoheitlich verbindliche Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts hinreichend klar erkennen lassen. Maßgebend hierfür ist der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte. Der Antragsteller richtet sich vorliegend nicht gegen die Vollziehung eines belastenden Verwaltungsakts i.S. von Art. 35 BayVwVfG bzw. § 35 VwVfG. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist daher unstatthaft. In der Rechnungsstellung des Antragsgegners vom … Juli 2004 kommt ein Wille des Antragsgegners, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck. Das Rechnungsstellen von (hier: Rundfunk-) Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ist – insbesondere wenn (wie vorliegend) dem Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist – als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, aufzufassen und nicht als Verwaltungsakt mit besonderem Regelungscharakter, maßgeblich nicht als vollstreckbarer Leistungsbescheid bzw. vollstreckbare Gebührenfestsetzung.

    Im Umkehrschluss heißt das, dass die GEZ (heute: der Beitragsservice) jedenfalls ihre „Zahlungsaufforderungen“ auch nicht zur Vollstreckung beim Gebührenschuldner (heute: Beitragsschuldner) nutzen kann. Den Zahlungsaufforderungen fehlt ja schließlich die verbindliche Regelungswirkung und die Zahlungsaufforderungen sind daher keine Verwaltungsakte. Auch eine Verwaltungsvollstreckung kann nur über vollstreckbare Titel erfolgen. Den einfachen Zahlungsaufforderungen fehlt diese Qualität.

    Darüber hinaus verjähren ältere Forderungen der GEZ sehr schnell, wenn sie nicht ordnungsgemäß durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.

    Artikel im Archiv: Abgabenrecht
    Stichworte: Abgabenrecht, GEZ, Rundfunkgebühren, Verwaltungsakt

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    Gebührenkalkulation in Nordrhein-Westfalen ohne Beachtung betriebwirtschaftlicher Grundsätze“ http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/gez-zahlungsaufforderung-verwaltungsakt/

  28. Krieger des Lichts sagt:

    Ich habe ebenfalls diese Briefe bekommen und habe mit dem entsprechenden Schreiben geantwortet.
    Jedoch werden diese einfach ignoriert….

    Was hilft es sich dagegen aufzulehnen wenn diese komplett ignoriert wird.
    Vorallem was kann ich tun?

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