Einigung der EU-Finanzminister: Bankkunden im Visier der Abzocker

Quelle: Wiki - Epizentrum

Quelle: Wiki – Epizentrum

In kapitalen Lettern wird die Einigung der EU-Finanzminister gefeiert, die Aktionäre sollen nun haften. Die Überschriften suggerieren, es träfe die Reichen und Zocker. Schaut man sich das Konstrukt jedoch etwas genauer an, erkennt man schnell, wer am Ende die wirklichen Opfer sein werden. Der ganz normale Bankkunde wird ins Fadenkreuz der Finanzindustrie gestellt.


Einer der Kernpunkte ist zunächst die Unterscheidung zwischen systemrelevanten Banken und „normalen Banken“. Banken, die keine systemischen Risiken bilden, werden nach dem Vorschlag entsprechend abgewickelt. Abwickeln ist eine nette Umschreibung für eine geordnete Insolvenz.

An diesem Punkt ist es interessant, in die AGB der Banken zu schauen. Dort ist ein Passus eingebaut, der noch viele Kunden teuer zu stehen kommen dürfte:

(3) Störung des Betriebs

Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten.[1]

Die Definition von hoher Hand lautet: „veralteter Ausdruck für die hoheitliche Eingriffsgewalt des Staates. Eingriffe von h.r H. sind i.d.R. höhere Gewalt.[2]“

Es gibt noch etliche weitere Knackpunkte in den Bank-AGB, allerdings würde das hier den Rahmen sprengen und ich bin in anderen Artikeln bereits auf Probleme wie das „vollumfängliche Pfandrecht“ eingegangen.

Das Versprechen Schäubles, man könne sich auf die „Einlagensicherung“ in Deutschland und Europa verlassen, ist natürlich eine Lüge, denn wenn der Finanzsektor aus dem Auge des Hurrikans wieder in den Sturm manövriert, werden die Einlagensicherungen in Windeseile pulverisiert. Worauf man besonders achten sollte, ist folgendes:

In Deutschland betreiben allerdings auch Banken Geschäfte, die nicht der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Das sind Banken mit Hauptsitz im Ausland, die in Deutschland nicht eine eigene deutsche Gesellschaft, sondern nur Niederlassungen betreiben.[3]

Immer wieder wird die magische Grenze von 100.000 Euro ins Spiel gebracht. Für normale Bankkunden und den Großteil der Bürger eine Summe, mit der man sich nicht identifiziert. Wer über 100.000 Euro verfügt, ist schon fast ein „Reicher“. Wie schnell so eine Summe jedoch den Erfordernissen angepasst werden kann, zeigte Zypern eindrucksvoll. Zunächst waren einfach alle Guthaben eingefroren und damit hatte sich das.

Einige wichtige Regeln für die Aufbewahrung von Geld bei der Bank sind soweit klar:

1. Wenn möglich eine Bank wählen, die den Hauptsitz in Deutschland hat.
2. Höhere Summen auf keinen Fall auf den Konten lassen, wenn bei einer Bank, dann lieber ein Schließfach oder mehrere bei unterschiedlichen Banken.
3. Wer das Geld für den täglichen Geschäftsbetrieb auf dem Konto benötigt, sollte es auf mehrere Konten verteilen.

Mit der Einigung der Finanzminister tut sich einiges. Noch müssen die Mitgliedsstaaten mit dem Europäischen Parlament verhandeln, das dürfte jedoch nur noch eine Formsache sein. Wie man bei „systemrelevanten“ Banken die Aktionäre zur Kasse bitten, will ist mir schleierhaft, das dürfte allerdings auch nicht vorgesehen sein. Springen also doch eher die Gläubiger und Bankkunden in die Bresche. Bei der Abwicklung von Banken sieht es etwas anders aus, das trifft dann natürlich auch die Aktionäre. Wo hier nun allerdings der „Durchbruch“ sein soll, bleibt auch eher diffus im Nebel der Verschleierung verborgen. Hat man Aktien von einem Unternehmen und das geht pleite, schaut man meist in die Röhre. Da hat sich also nicht viel geändert. Abgesehen vom Bankkunden, der nun direkt ins Fadenkreuz gerückt wurde, sind keine wirklichen Veränderungen beschlossen worden. Diese kleine Personalie jedoch wird bei Zeiten die normalen Bankkunden wie der Blitz treffen.

Carpe diem

[1] exemplarisch von der Sparda AGB
[2] http://www.rechtslexikon.net/d/hohe-hand/hohe-hand.htm
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung


8 Responses to Einigung der EU-Finanzminister: Bankkunden im Visier der Abzocker

  1. Tester sagt:

    Deinen Regeln ist nicht viel hinzuzufügen. Ich hab noch eine „Notreserve“ in Bar zuhause, falls mal die Automaten aus sein sollten.

  2. Janu sagt:

    Der ausgezeichnete Artikel weist völlig zu Recht darauf hin, daß bei Insolvenz einer Bank die Einlagenkunden ohnehin nur eine Insolvenzquote bekommen. Warum die EU Finanzminister jubeln bleibt rätselhaft. Das ist sowieso herrschendes Recht!

    Die Hauptfrage, wie nämlich ein ‚Banken-run‘ der verunsicherten Bürger verhindert werden soll, wenn die erste Bank (z. B. „Commerzbank“ oder „Deutsche Bank“) insolvent wird, haben diese Finanzminister und insbesondere unser „Dr. Strangelove“-Schäuble überhaupt nicht angefaßt!
    Die Regelung, daß Einlagen unter „100.000“ € geschont werden sollen, verhindert doch keinen Banken-run! Außerdem dies: Ist mit dem Betrag von 100.000 € die Einlage einer natürlichen oder juristischen Person bei e i n e r Bank gemeint oder bezieht sich der Betrag auf die G e s a m t -Einlagen der natürlichen oder juristischen Person bei mehreren Banken?

    Eine Lösung sehe ich nur bei folgender Regelung:
    1.) Die BRD begründet eine „Bundessparbank“.
    a) Einlagen dort werden nicht angelegt und auch nicht verzinst.
    b) Wer Zinsen haben möchte muß einwilligen, daß sein Guthaben als Kredit an kleine und mittelständische Betriebe vergeben wird. Hier läßt sich eine Stufung denken, nach der diejenigen die eine hohe Verzinsung haben möchten, auch ihre Zustimmung zu riskanteren Kreditvergaben erklären.

    2.) Die überschuldeten Banken (Commerzbank, Deutsche Bank usw.) müssen verstaatlicht werden. Dies aber nicht in der Weise, daß die Staatskasse der BRD etwa nun auch die Schulden übernimmt. Vielmehr ist hier erst einmal das Insolvenzverfahren zu erzwingen. Die Banken heißen dann „Commerzbank AG in Insolvenz“ und „Deutsche Bank AG in Insolvenz“. Nach Festsetzung der Insolvenzquote (vermutlich 0 %) kauft die BRD die Banken vom Insolvenzverwalter und übernimmt im nachherein (freiwillig!) die (nachträgliche) Sicherstellung von (ehemaligen) Einlagen bis zu 100.000 €.
    Sollte der jeweilige Insolvenzverwalter einem Verkauf der jeweiligen Bank „in Insolvenz“ zu jeweils 1,- € nicht zustimmen, wird gemäß Art. 14 GG enteignet. Die in Art. 14 GG Abs. 3 vorgeschriebene Entschädigung bei Enteignungen („Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“) ist zu zahlen – und zwar in Höhe von nicht mehr als 1,- €. Denn die Aktionäre dieser insolventen Banken müßten eigentlich sogar noch dem Staat Geld dazubezahlen (Minuswert).

    So kann ein Banken-run verhindert und die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs gesichert werden!

  3. NeueZukunft sagt:

    Im Grunde genommen heißt das doch nix anderes, als dass ein Großteil der privaten Altersversorgung flöten gehen wird. Wenn immer von Aktionären geredet wird stellen sich die Leute nur die Anzugträger vor, aber nicht die Firmen, die dahinter stehen.
    Die wirklich Reichen haben Ihr Geld doch ganz anders angelegt. Die wird das bisschen Haircut nicht wirklich jucken. Wen es ersthaft trifft werden eben wieder die Kleinanleger (über die Fonds) und der Mittelstand sein.
    Einen Bankrun halte ich mittlerweile in Deutschland für wenig Wahrscheinlich.
    Erstmal, das bisschen Geld das die Deutschen noch auf der Bank haben wenn sie nicht grad im Dispo sind, lohnt fast keiner Erwähnung. Und der Rest ist meist so angelegt, dass man auf die Schnelle sowieso nicht darauf zugreifen kann.
    Wem es so wichtig ist, dass er möglichst viel seines Kapitals durch die Krise bekommt, dem kann nur geraten werden das Geld soweit wie möglich zu streuen. Verschiedene Konten (auch Paypal und Konsorten) auch bei veschiedenen Banken. ein Teil in Bar und dann eben noch verschiedenste Edelmetalle/Rohstoffe und Aktien alles Couleur. Der Aufwand das alles bei Bedarf aber wieder flüssig zu machen wird dann allerdings enorm, von der Unübersichtlichkeit mal abgesehen.
    Also am besten gleich alles ausgeben und In Dinge mit Wertschöpfungspotential und langer Haltbarkeit investieren, wie z.B. Werkzeuge.

  4. […] via Einigung der EU-Finanzminister: Bankkunden im Visier der Abzocker | IKNews. […]

  5. mad sagt:

    „Die Hauptfrage, wie nämlich ein ‘Banken-run’ der verunsicherten Bürger verhindert werden soll, wenn die erste Bank (z. B. “Commerzbank” oder “Deutsche Bank”) insolvent wird, haben diese Finanzminister und insbesondere unser “Dr. Strangelove”-Schäuble überhaupt nicht angefaßt!“

    Vollkommen richtig. Wenn die 1. Bank dicht macht, und man gem. Insolvenzquote gepfändet wird, dann kommt es zu einem flächendeckenden Bank-Run.

    Ich glaube nicht, dass die Politiker, die gerne Blödheit vorspielen, das nicht berücksichtigt haben (ohnehin kommt dieser Gesetzesentwurf von BCG und nicht von quereingestiegenen Politkerdarstellern). Deshalb wird mMn wie in Zypern verfahren: Der gesamte Bankensektor wird dicht gemacht und man kommt nicht mehr an sein Geld.

    Die Frage ist nur, wann ist es so weit. Wer auf Nummer sicher gehen will, zieht jetzt sein Geld ab.

  6. Ares sagt:

    Also bei uns in Österreich feiern sie auch, doch wenn interessiert es ?! Die Menschen sind einfach zu blöd um sich zu informieren. Unsere Finanztrulla Fekter! „Es wird in Zukunft so sein, dass die Eigentümer der Banken, die Anleiheneigentümer und die ungesicherten Einlagen bei einem Konkurs die Schulden übernehmen müssen, und gesichert sind alle Sparer bis 100.000 Euro“, so Fekter.*KOTZ*
    Auf der I-Net Seite http://www.einlagensicherung.at/ heißt es wörtlich:
    Aus gegebenem Anlass teilen wir mit:
    Ein Einlagensicherungsfall wird in Österreich nur durch die

    – Insolvenz eines Kreditinstitutes oder
    – Entscheidung des Gerichtes oder der Finanzmarktaufsicht (FMA), dass das Kreditinstitut keine Auszahlungen
    mehr vornehmen darf oder über das Kreditinstitut die Geschäftsaufsicht verhängt wird,

    ausgelöst. Im Einlagensicherungsfall sind die Einlagen in Österreich jedenfalls bis zu EUR 100.000,- gesichert. Andere staatliche Maßnahmen (z.B. Aufforderung zur Rekapitalisierung oder eine „Sonderabgabe“, wie sie aktuell in Zypern zur Diskussion steht, um die Staatspleite zu vermeiden) lösen KEINEN EINLAGENSICHERUNGSFALL aus. Und trotzdem tönen die Säcke bis 100.000;- sind eure Einlagen sicher. Es nimmt Fahrt auf…

  7. Irmonen sagt:

    das Ganze ist doch ehe nur Theater und Show, rechtzeitig zur Wahl, damit der Bürger meint, ohh unsere Politdarsteller, die tun wirklich was in der Banken- und Finanzkrise.

    ist aber nur Pures Getue, Aktionismus, Blendwerk, Gaukelein…..
    schlaf Kindlein Schlaf…

  8. Irmonen sagt:

    ..und für den blöden deutschen Michel, sprich Steuerzahler, gibts von den irischen Banksters für ihre Rettungsmilllinen auch noch Spott und Hohn

    http://www.focus.de/finanzen/banken/deutschland-deutschland-ueber-alles-irischen-spott-bankern-koennte-das-lachen-endgueltig-vergehen_aid_1027357.html

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