Staatsstreich durch Lissabon Vertrag
Abschaffung der Demokratie und der Grundrechte
Der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek hat in einer gestern per Pressemitteilung öffentlich gemachten Expertise festgestellt, dass durch einen „bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler“ im Lissaboner EU-Vertrag das Grundgesetz als unsere Verfassung entmachtet und dem Lissaboner Vertrag untergeordnet wird.
D.h.: das Bundesverfassungsgericht würde im Falle seiner Zustimmung zum Lissaboner Vertrag sich faktisch selbst auflösen, die Verfassung der Republik wäre als „Landesverfassung“ dem EU Vertrag untergeordnet und unsere Grundrechte ausser Kraft gesetzt. So etwas nennt man einen kalten Staatsstreich.
Professor Dr. Dietrich Murswiek geht in seiner Expertise davon aus, dass diese Ausserkraftsetzung unserer Verfassung als eine „Nebenwirkung dieses hochkomplizierten Vertragswerks, die man wohl nicht bedacht habe“, durch die bislang unbekannten Autoren des EU-Vertrages „vermutlich nicht beabsichtigt“ war.
Das heisst bestenfalls, dass unser Parlament und unsere Regierung nicht wussten, was sie da unterschrieben. Schlimmstenfalls war genau dies ein Staatsstreich mit Vorsatz.
Expertise als PDF hier.
Pressemitteilung Informationsdienst Wissenschaft vom 17.April 2009
Konstruktionsfehler im Vertrag von Lissabon: Der Vertrag entmachtet das Bundesverfassungsgericht
Rudolf-Werner Dreier, Kommunikation und Presse
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
17.04.2009
Grundgesetz wird zur „Landesverfassung“ herabgestuft
Der Vertrag von Lissabon hat einen bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler, der für das verfassungsrechtliche Verhältnis von Mitgliedstaaten und Europäischer Union geradezu revolutionäre Bedeutung hat: Er macht den EU-Vertrag zur europäischen Oberverfassung, stuft die Verfassungen der Mitgliedstaaten zu „Landesverfassungen“ herunter und gibt dem EU-Gerichtshof die Kompetenz, in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren.
Dies ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon, die der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat und die demnächst in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) publiziert wird. Eine Zusammenfassung seiner Analyse wurde heute, am 17. April 2009, in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht.
Murswiek weist darauf hin, dass die Vertragsstaaten diese Wirkung des Vertrages von Lissabon vermutlich nicht beabsichtigt haben; Es handele sich um eine „Nebenwirkung“ dieses hochkomplizierten Vertragswerks, die man wohl nicht bedacht habe. Die Auflösung der Säulenstruktur der Europäischen Union und die Erstreckung der Gerichtsbarkeit des EU-Gerichtshofs auf die meisten Gebiete, auf denen er bisher nicht zuständig war, führen laut Murswiek dazu, dass der Gerichtshof sich unter Berufung auf die Grundwerte der EU künftig in innerstaatliche Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einmischen und beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht vorschreiben könne, unter welchen Voraussetzungen eine politische Partei verboten werden kann oder ob die Menschenwürde absolut geschützt ist oder mit anderen Werten abgewogen werden muss. Diese weit reichenden Folgen des Vertrages, die die Freiheit der Entscheidung der Mitgliedstaaten über ihre eigenen Verfassungen und damit ihre Souveränität in ihrem Kern berühren, können noch verhindert werden, wenn die Bundesregierung vor Ratifizierung des Vertrages einen entsprechenden völkerrechtlichen Vorbehalt erklärt oder mit den anderen Vertragsstaaten gemeinsam ein Protokoll beschließt, durch welches ausdrücklich ausgeschlossen wird, dass der Vertrag diese Wirkungen hat.
Professor Dr. Dietrich Murswiek ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für ßffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Carpe diem
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