Kriegsdrohnen für Deutschland: Wenn der Sensenmann kommt

Bereits im Januar berichteten wir über die Bestrebungen der Bundesregierung, bewaffnete Kriegsdrohnen anzuschaffen. Seit Deutschland sich am Hindukusch verteidigte, sind Regeln und Gesetze außer Kraft gesetzt, wie es scheint. Dass entgegen unseres Grundgesetzes und der UN-Charta von der Bundesrepublik Angriffskriege unterstützt werden, ist akzeptiert und Normalität geworden. Bald spielt auch unsere Nation mit beim ferngelenkten Tontaubenschießen? Eigentlich sieht unser Gesetz für solche Handlungen eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.


Als ich im Mai 2012 den Artikel „USA wollen italienische Drohnen bewaffnen“ verfasste, äußerte ich bereits die Bedenken, dass man Europa mit Kriegsdrohnen bestücken wolle. Leider gibt mir auch dieses Mal die Zeit Recht, wie es scheint. Mit der neuesten Technologie können die lautlosen Killer mittlerweile aus einer Höhe von mehr als 5000 Metern die „Ziele“ ausschalten, Kollateralschäden inklusive. Im „Kampf“ mit dem Joystick fehlt der direkte Kontakt zur Situation und für Festnahmen sind Drohnen auch nicht konzipiert.

Die lautlosen Killermaschinen

Quelle: Wikipedia

Quelle: Wikipedia

Hellfireraketen haben nur ein Ziel und das lautet Zerstören und Töten. Alleine das ist per se ein Umstand, der zum Ausschluss führen müsste. Für die Besitzer solcher „Killermaschinen“ stellt sich das natürlich anders dar und man verkauft es als „Sicherheitsgewinn“ für die eigenen Truppen. Niemand scheint sich zu fragen, warum man eigentlich mittlerweile Einzelpersonen nicht mehr festnimmt und vor Gericht stellt, sondern ihnen ein direktes Ticket zum Schöpfer verpasst. Mehr als ein Mal wurden „Unschuldige“ auf diese Weise liquidiert. Wenn man Blogger als Terroristen tötet, ist das bereits mehr als fragwürdig, allerdings im Nachschlag den 16-jährigen Sohn – der ein ganz normaler Jugendlicher war – auch zu pulverisieren, sprengt die menschliche Vorstellungskraft.

Der Vorstoß zum Erwerb von „Killerdrohnen“

Fast so, als wolle man eine Ladung Sandkekse bestellen, klingt die Meldung beim Spiegel. Die „noch“ fehlende Zulassung für den europäischen Luftraum wird thematisiert, das war es dann aber auch schon. Bereits 2011 wurde das Luftverkehrsgesetz entsprechend geändert, um überhaupt Drohnen über Deutschland in den Himmel zu bekommen. Wie ich damals schon schrieb, war die Bewaffnung nur eine Frage der Zeit. Auszüge aus dem Spiegel:

Bundeswehr: USA genehmigen Drohnen-Verkauf an Deutschland
Die US-Militärs nennen ihr Hightech-Gerät martialisch Sensenmann, die deutsche Luftwaffe würde diese Kampfdrohne gerne anschaffen. Nach langen Verhandlungen haben die USA nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen jetzt einen möglichen Verkauf der fliegenden Killer abgenickt.
[…]
Die Überlegungen der Bundesregierung hatten in den vergangenen Wochen für eine teils hitzig geführte öffentliche Debatte geführt. Kritiker des unbemannten Kriegsgeräts führen dabei immer wieder die exzessive US-Praxis der gezielten Tötung von Terror-Verdächtigen zum Beispiel in Pakistan an. Politiker wie Thomas de Maiziére hielten dem aktuell entgegen, dass sich Deutschland auch bei der Einführung von Drohnen stets an Recht und Gesetz halten werde.[1]

Gesetzesbrüche am laufenden Band

Liest man solche Aussagen von de Maiziére, kommt man aus dem Kopfschütteln nicht heraus. Natürlich ist ein Problem, dass Gesetze eben Auslegungssache sind. Was für uns Laien schlüssig klingt, kann von einem Houdini der Rechtsverdrehung sehr schnell ins Gegenteil verkehrt werden. Eigentlich gibt es zu Angriffskriegen eine klare Definition, international und vor allem im deutschen Recht. Mittlerweile schert sich dort niemand mehr drum. Hier einige Auszüge:

Angriffskrieg
Angriffskrieg bezeichnet die Kriegsführung eines Staates, bei der dieser als Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.
[…]
Mit dem Briand-Kellogg-Pakt verzichteten die Unterzeichnerstaaten auf das ius ad bellum, also den Krieg als Instrument bei gegenseitigen Konflikten. Er ist nach wie vor in Kraft und bindet die 40 ratifizierenden Staaten bis heute. In Art. 2 der Charta der Vereinten Nationen findet sich darüber hinaus die Verpflichtung, nicht nur auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten, sondern auch das Drohen damit.
[…]
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Art. 2 des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (so genannter Zwei-plus-Vier-Vertrag): (Verbot des Angriffskrieges) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautet:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.[2]

Fazit

Wenn bereits die Drohung mit einem Angriffskrieg strafbar ist, würde mir auf Anhieb eine seeehr lange Liste an „Lebenslänglichen“ einfallen. Auch wenn momentan noch einige „Hürden“ bestehen, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Deutschland bald eigene „Killerdrohnen“ haben wird. Wie lange sich deren „Einsätze“ dann auf das Ausland beschränken, bleibt abzuwarten, in den USA kreisen bereits jetzt Drohnen über den Köpfen der Bürger. Sicherheit geht vor Menschenleben, so die Schlussfolgerung. Der Politik mit den Machtgelüsten gehört ein Riegel vorgeschoben und nach Karlsruhe Richter, die das deutsche Gesetz achten und schützen.

Carpe diem

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[1] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-usa-genehmigen-drohnen-verkauf-an-deutschland-a-897281.html
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Angriffskrieg


12 Responses to Kriegsdrohnen für Deutschland: Wenn der Sensenmann kommt

  1. […] Eigentlich sieht unser Gesetz für solche Handlungen eine lebenslange Freiheitsstrafe vor… weiterlesen (Quelle: Jens Blecker – 30.04.2013 – […]

  2. Konjunktion sagt:

    Recht und Ordnung gilt heute nur noch für diejenigen, die in den Augen unserer Politiker auf der falschen Seite stehen: Also Du und Ich.

    Auch unser Innenminister Friedrich hat so seine Probleme mit diesem Thema, wenn man seine Forderungsliste ansieht:

    Friedrich fordert mehr Videoüberwachung
    Innenminister Friedrich fordert mehr Polizei
    Friedrich fordert schärfere Einreisekontrollen für Europa
    Friedrich fordert vom Verfassungsgericht Zurückhaltung
    Friedrich fordert Ende der Anonymität im Internet
    Innenminister Friedrich fordert mehr innereuropäische Grenzkontrollen

    Hat es was damit zu tun, dass die ReGIERungen Angst haben vor der eigenen Bevölkerung? Dass ihnen durchaus bewusst ist, dass sie ihr Blatt gespielt haben?

    Ein paar Gedanken zu dieser Thematik findet ihr hier:
    Sie haben Angst vor dem eigenen Volk: http://konjunktion.info/2013/04/sie-haben-angst-vor-dem-eigenen-volk/

    VG

  3. Habnix sagt:

    Welches Gericht könnte diese Täter verurteilen und ihr Handwerk legen ?

    Selbst wenn es eine Gericht gäbe, die haben so viele Rechtsverdreher an der Hand das sie da fein raus kommen.

    Eine Regierung die Angst hat, hat was zu verbergen.<—Umkehrschluss.

  4. Habnix sagt:

    „Politiker wie Thomas de Maiziére hielten dem aktuell entgegen, dass sich Deutschland auch bei der Einführung von Drohnen stets an Recht und Gesetz halten werde.[1]“

    Was Recht und Gesetz ist, bestimmen Politiker und die Propaganda der Mainstream Medien.

    Heute sind wir alle noch unbescholtene Bürger(Menschen) aber Morgen, könnten wir Tod sein oder der Folter ausgeliefert sein.“

  5. chris321 sagt:

    >> Heute sind wir alle noch unbescholtene Bürger(Menschen) aber Morgen

    Der SVP Gemeinderat Rolf Künti (Schweiz) wurde in Ägypten verhaftet und zum Terroristen erklärt. Es gab dazu überhaupt keine plausiblen Gründe. Dann hiess es sein Name wäre dran Schuld weil er auf einer schwarzen Liste stehen würde. Er rief die Schweizer Botschaft an, vertelefonierte 1000 CHF und darf nicht mehr nach Hause. Auch die Schweizer Botschaft konnte nichts ausrichten. Er gilt ja als „Terrorist“. Hotelübernachtungen etc. muss er auch alles aus eigener Tasche zahlen. Jetzt heisst es, es wäre eben eine Namensverwechslung. Wie es aussieht muss er den gesamten Schaden alles selbst zahlen. So kann ein Staat einen Menschen auch noch mit einem schadenfeinigen Argument oder einem Tippfehler bankrott machen. Jetzt heisst es er hoffe, dass die Swisscom ihm entgegen käme. Moment mal: Was hat denn die Swisscom damit zu tun. Die wirklich schuldigen, die sollten zur Kasse gebeten werden und nicht unbeteiligte Dritte!

    Dann nehmen wir mal diesen Paul Kevin Curtis. Da tauchen diese komischen Rizin Briefe nach Boston auf wie damals die Antrax nach 9/11. Dieser Mann gerät ins nähere Visier der Behörden weil bei den Briefen Sachen drin stehen von wegen dass die US-Regierung den Schwarzmarkt des Organhandels decken würde. Curtis war einer jener „Verschwörungstheoretiker“ die im Internet durch Kommentare dazu aufgefallen seien und deswegen ins Visier gerieten. Also: Hier Kommentar abgeben, danach als potentieller Terrorist verhaftet werden, das Haus wurde ihm durchsucht, alle Computer beschlagnahmt und erst nach einer gewissen Zeit stellte sich raus dass es ein Irrtum war. Und wer trägt die Kosten und den Schaden. Er natürlich, wer sonst.

    Wenn ich in diesen Antiterrorlistenprogrammen einfach nur „test“ eingebe, dann kommen sofort lauter Iraner. Hab das nicht genauer untersucht. Vielleicht ist es nur eine Funktion des Softwareherstellers.

    Und wie war es mit dem Saudi, dem 3. Mann bei diesen Boston Anschlag von dem man nichts mehr hört und sieht. Er soll ja 212-3B Status sein, also quasi wie der Blutsbruder von Osama persönlich. Ach, das sei auch eine Namensverwechslung gewesen.

    Und überall sind da inzwischen die „schwarzen Listen“ im Spiel. Wir wissen ja dass unsere Regierung jetzt auch solche zentralen Listen führt.

    Wenn ich die Ignoranz und Belanglosigkeit der Mehrheit bei solchen Fällen sehe, wenn ich sehe, dass es eigentlich auch keinen stört wie denn das spätere Schicksal dieser Leute ist und welchen Schaden sie durch z.B. solche Verwechslungen haben, was wird passieren, wenn eines Tages wie damals die Behörden nachts den Nachbarn einfach abführen. War eben ein Terrorist! Was denkt man da, mein Nachbar war ein Terrorist? Nun, wer weiss … Der Staat muss es auch gar nicht mehr rechtfertigen: Schwups, über Nacht war er einfach weg! Oh, kennen wir das nicht ausgiebigst aus unserer Geschichte? Ja, meine Oma hat es beschrieben: Am nächsten Tag waren die Nachbarn weg, nachts abgeholt und natürlich: Keiner will was gesehen haben. Wohin die verschleppt wurden. Oh, das weiss man besser nicht. Und man glaubt dann einfach die wurden bestimmt nur aus guten Gründen „umgesiedelt“ und denen ginge es jetzt prächtig. Nur komisch, dass die sich danach nicht mehr gemeldet haben, jene „Umsiedler“. Aber dieser logische Fehler, den hat man ganz schnell verdrängt um sich ja nicht der ganzen Wahrheit stellen zu müssen.

    Ich sage Euch: Wir sind wieder auf dem besten Weg genau dorthin. Leute werden einfach verhaftet, deren Häuser durchsucht, deren Sachen beschlagnahmt. Keinem sind die Schergen Rechenschaft schuldig, sie machen was sie wollen, treiben das Opfer finanziell in den Ruin … und dann wäre es NUR eine Verwechslung gewesen.

    So was kann modern werden und je mehr sich dann Menschen „daran gewöhnen“ desto normaler kann es werden dass Leute einfach abgeführt werden und nachts verschwinden. Na, noch denkt ihr: NIIIIIIIIEEEEE kann das bei uns passieren. Wir leben doch in einer Dämonkratiiiiiiieeee, da gäbe es das nicht. Nun, ich denke wir sind schon auf dem besten Weg dorthin. Die USA werden es jetzt nach Boston vor machen und unsere Lakaien werden es nachäffen. Das wird schon so stimmen wie Glenn Beck dass meinte: Jetzt suchen sie die „homegrown terrorists“ hinter jeder Haustür und hinter jedem Busch.
    Mal schauen wie lange wir brauchen uns daran zu gewöhnen auf offener Strasse bald einfach von irgendwelchen „verdeckten Ermittlern“ wie an den Flughäfen abgetastet und unser Gepäck durchsucht wird. Das wird jetzt wohl alles immer mehr so kommen. Absolut der Niedergang dieses Systems. Und dabei sollten wir bedenken: Das System setzt sich nicht nur aus diesen DA OBEN zusammen, sondern der Niedergang wird von allen, also auch von DENEN DA UNTEN forciert welche daran nichts haben und ihre Freiheit und Wertvorstellungen einfach locker über Board werfen. Hauptsache am Abend gibt es eine gute Pizza! Schlimm was von diesem „homo sapiens“ übrig geblieben ist. Die Sapiens ist ihm wohl vor lauter Wohlstand und Fressen abhanden gekommen. Vielleicht ist der Film Ideocracy noch eine masslose Untertreibung!

  6. Alles wird Gut sagt:

    Ein alter Araber lebt seit mehr als 40 Jahren in Chicago. Er würde gerne in seinem Garten Kartoffeln pflanzen, aber er ist allein, alt und schwach. Deshalb schreibt er eine E-Mail an seinen Sohn, der in Paris studiert.

    „Lieber Achmed, ich bin sehr traurig weil ich in meinem Garten keine Kartoffeln pflanzen kann. Ich bin sicher, wenn du hier wärst, könntest Du mir helfen und den Garten umgraben. Dein Vater.“

    Prompt erhält der alte Mann eine E-Mail.

    „Lieber Vater, bitte rühre auf keinen Fall irgendetwas im Garten an. Dort habe ich nämlich ‚die Sache‘ versteckt. Dein Sohn Achmed.“

    Keine sechs Stunden später umstellen die US Army, die Marines, das FBI und die CIA das Haus des alten Mannes. Sie nehmen den Garten Scholle für Scholle auseinander, suchen jeden Millimeter ab, finden aber nichts. Enttäuscht ziehen sie wieder ab.

    Am selben Tag erhält der alte Mann wieder eine E-Mail von seinem Sohn.

    „Lieber Vater, ich nehme an, dass der Garten jetzt komplett umgegraben ist und du Kartoffeln pflanzen kannst. Mehr konnte ich nicht für dich tun. In Liebe, Achmed“

  7. Politicus sagt:

    Thomas de Maiziére, für mich ein ganz besonderer Verbrecher!!
    http://www.freitag.de/autoren/gsfrb/de-maiziere-kein-kontakt-des-mad-zur-nsu

    http://www.zeit.de/online/2007/24/sachsen-skandal

    http://www.rp-online.de/politik/deutschland/journalisten-werden-bedroht-und-eingeschuechtert-1.2312278
    Sein
    Vater Lothar de Maizière hat die DDR Verraten und Verkauft!
    http://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_de_Maizi%C3%A8re
    Die Familie de Maizière, alte NAZI Ideologen!!
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article12712012/Die-Familie-de-Maiziere-eine-deutsche-Dynastie.html
    Der „Kollege“ ist kein Volksvertreter sondern gehört in den Mülleimer der Geschichte.
    Wem es noch nicht aufgefallen sein sollte. Ein kleiner Tipp zum nachdenken, lest mal mehr über die Personen und ihren Verbindungen in die Vergangenheit nach. Beispiel Kohl, Schleyer usw. alle haben irgendwie mit dem dritten Reich zu tun. Die Idologie der Faschisten ist unser Problem.

  8. Gutmensch sagt:

    Ich muss immer an den Struwwelpeter denken, den mir meine Mutter als Kind manchmal vorgelesen hat.

    Da gab es diese Geschichte vom bösen Friedereich.
    Friederich war ein Sardistischer Typ, der gerne Mensch und Tier quälte.
    Irgendwann peitschte er einen Hund, der nichts getan hatte als aus einem Brunnen Wasser zu trinken.
    Da Biss der Hund ihm ins Bein und Friederich hatte seine gerechte Strafe.

    Ich hoffe der Herr Friedrich wird auch mal siene gerechte Strafe dafür bekommen, dass er immer mehr unserer bürgerrechte abschafft oder pervertiert.
    Mir ist niemand bekannt, der sich gerne auf schritt und tritt filmen lässt oder der sich am Flughafen von oben bis unten begrabschen lassen will.
    Ich denke auch nicht, dass sowas primär den Drogenhandel oder den Terrorismus vorbeugt.
    Viel wahrscheinlicher ist es, dass man so verhindern will, dass jemand sein Hart verdientes Vermögen vor den schmierigen Fingern dieser falschen Hunde in Scherheit bringt.
    Denn nicht nur die Unschuldsvermutung wurde immer weiter aufgeweicht. Auch der Eigentumsgrundsatz ist heute in gefahr.
    Tatsache ist, dass der Staat heute über einen Großteil unserer Lebens- und Arbeitszeit verfügt, als wäre es seine eigene.
    Natürlich gibt es Dinge, die von der Allgemeinheit bezahlt weden müssen.
    Straßen und Infrastruktur oder die Landesverteidigung, was allerdings nicht Angriffskriege mit einschließt.
    Dass man jedoch die eigene Überwachung oder Ausländische Truppen finanzieren, soll, die einen dann mit Schlagstock und Wasserwerfer in schach halten, wenn man das zurückverlangt, was einem weggenommen wurde, ist eine beispiellose Frechheit.

    Verglichen mit Herrn Friedrich ist der Böse Friederich also schon fast ein Waiesnknabe.

  9. nova sagt:

    Es wird in dem Artikel mehrmals Bezug auf eine Verfassung genommen. Ein Angriffskrieg wäre demnach verfassungswidrig. Von welcher Verfassung wird dort gesprochen? De jure ist unser G.G. keine Verfassung und ich wehre mich dagegen das G.G. de facto dazu zu erklären! Korinthenkacke und Klugschiss? Vielleicht. Es zeigt aber eine gängige Methode auf, wie die Narrativen gepfanzt werden. Es werden Fakten geschaffen, wo gar keine Fakten sind. Ständig. OffToppic? I don`t know.

  10. Agincourt sagt:

    Es gibt auch noch andere, sprichwörtlich glasklare Bestimmungen des Grundgesetzes.

    Art.87a S.1.GG: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“

    Der Begriff ist – jenseits der Rabulistik juristischer Begriffsdefinitionenm wie sie auch das BVerfG klassischerweise pflegt – aus den parlamentarischen Protokollen dieser Bestimmung (eingefügt am 19.03.1956) unzweideutig
    als „Landesverteidigung“ zu lesen (s. hierzu „Bundestagsdrucksache“ II/2150).

    „Landesverteidigung“ richtet sich gegen die „…unmittelbare Bedrohung, gegen die Verletzung oder unmittelbar bevorstehende Verletzung…des staatlichen Territoriums durch die Streitkräfte einer fremden Macht.“

    Eine „fremde Macht“ ist zwingend i.S.e. Staates als Völkerrechtssubjekt zu verstehen, „Streitkräfte“ ebenso zwingend als dessen i.S.d. Haager Landkriegsordnung von 1907 staatlich organisierte, militärische Macht.

    In Kenntnis dieses Umstandes wurde – Zyniker könnten sagen mit Blick auf Dinge wie die NATO-Geheimarmee „Gladio“ („Stay Behind“ im US-Jargon – 1968 im Zuge der sog. Notstandgesetzgebung der Abs.4 eingefügt, der insofern den Begriff der (feindlichen) „Streitkräfte“ auch auf irreguläre, d.h. nicht i.S.d. Haager LandkriegsO uniformierte Kombattanten ausdehnt.

    Bereits dieser Absatz stand für eine von der damaligen, politischen Klasse gewollte Zerstörung des Systematik des Art. 87a GG, denn die Begegnung der in Art.87 Abs.4 GG genannten Bedrohungen wäre Aufgabe der Polizei oder der damaligen, paramilitärischen Polizeikräfte des Bundes (ehemaliger „BGS“) gewesen.

    Aus diesem Grunde wurden diverse „Sicherungen“ („Aufständische militärisch bewaffnet“, „Nicht-Ausreichen der Polizeikräfte“) in die Bestimmung des Art.87a Abs.4 GG eingeflochten.

    Aber auch hier geht es immer noch um einen – wenn auch „erweiterten“ – Begriff der Landesverteidigung.

    Überhaupt nicht paßte – bis zur de facto „Passendmachung“ durch das sog. BVerfG – der Begriff des noch dazu fern des eigenen Staatsgebietes aufkommenden „internationalen Terrorismus“ unter den Inhalt dieser Bestimmung, da „internationalen Terrorismus“ gerade keine Staatsqualität (d.h. als Völkerrechtssubejekt i.S. der HLKO) beizumessen ist.

    Auch sind die Instrumente dieses „Internationalen Terrorismus“ nicht die der organisierten, militärischen Macht („Armee“) eines Staatesm i.S.d. des VölkerR..

    Die Abwehr von Anschlägen aller Art gegen zivile Ziele ist aber klassische Polizeiaufgabe, sie war dies sogar während der düsteren Besatzungskonflikte während des 2.WK (auf deutscher Seite existierte zu diesem Zwecke u.a. die „Geheime Feldpolizei“).

    Indem nun aber die Streitkräfte gerade gegen diese letzlich diffuse Art einer „internationalen, terroristischen Bedrohung“ mobilisiert werden sollen, die außer der vagen Möglichkeit von „Anschlägen“ (die mutmaßlich oder nachweislich in vielen Fällen sogar noch von den Geheimdiensten jener Staaten organisiert wurde, der sich dagegen mit militärischen Mitteln zu „schützen“ behauptet) überhaupt keinen Bezug zur einer militärischen Bedrohung oder Beeinträchtigung des Staatsgebiets hat – schon gar nicht zum Begriff des „Landesverteidigung“ -, wurde hier ganz zweifellos die Büchse der Pandorra geöffnet, die im staatlichen Auftragsmord durch Drohnen gegen Nicht-Komabattenten i.s.d. HKLO ihre ebenso perverse wie logische Fortsetzung findet.

    Die Gefahr, daß Politiker einen solche Machtmißbrauch betreiben, um vom eigenen Versagen oder dem Versagen ihrer Politik abzulenken, ist keine neue Erscheinung.

    Umso mehr wäre es Sache der Gerichte (hier in Form der Verfassungsgerichtsbarkeit), derartigen Tendenzen, deren Folgen unabsehbar sind – letztlich werden sie, wie in dem Beitrag dargestellt, absehbar in einen stalinistischen Überwachungs- und Staatsterrorismus führen -, schon an der Wurzel entschlossen entgegen zu treten.

    Das wird aber nicht gelingen, wenn – wie in der BRD – die „Politik“ selbst diese sog. Verfassungsrichter bestimmt (vgl. Art.94 Abs.1 S.2 GG), m.a.W. also die zu kontrollierenden über ihre Kontrolleure entscheiden.

    Es ist daher nur in fataler Weise folgerichtig, wenn heute ausgerechnet das „Bundesverfassungsgericht“ das GG, welches es nach seiner Funktionm zu schützen bestimmt wäre, als Komplementär eines kriminellen Parteiensystems mit zunehmendem Eifer demontiert.

    Wobei das Tempo der Demontage mit dem zwar auch nach Ansicht vieler Juristen fachlich beschränkten, dafür aber politisch umso willfährigen Herrn Vosskuhle in einer Weise zugenommen hat, die bald schon das ganze GG zu einer trügerisch scheinenden Makulatur gemacht haben wird.

  11. Agincourt sagt:

    Es muß natürlich heißen „Büchse der Pandora“ (mit einem „r“).

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